wirtschaft durch sozialistische Einrichtungen in einem Atem fordern, sieht da nicht heute schon Deutschland einem Asyl für -- Nervenkranke so ähnlich wie ein El dem andern?
Zur Strafrechtspflege.
Der Verfasser der Laienbetrachtungen über unsre Strafrechtspflege hat in den letzten Monaten eine doppelte Genugthuung erlebt. In den Preußischen Jahrbüchern hat ein Jurist ein nicht weniger düsteres Bild von dem Zustande unsrer Kriminaljustiz entworfen und dabei mit Sachkenntnis das fehlerhaft gewordne innere Getriebe aufgedeckt, während jener nur nach dem äußern Eindruck geschildert hatte, den die Gerichtsverhandlungen und die Urteile auf deu Laien machen. Dann aber scheinen manche der Forderungen, die er er¬ hebt, auf die Tagesordnung der Fachmänner rücken zu wollen. So wenn er ans die Grundidee des Strafrechts- Schadloshaltung des Geschädigten, zurückgeht und den Ersatz der unzweckmäßigen Gefängnisstrafen durch Geldbußen fordert, die im Unvermogcusfalle durch Arbeit in der Freiheit oder Abzüge am Arbeitslohn auf¬ gebracht werden könnten. Wie wir eben in verschiednen Blättern lesen, stimmen die Gruppe "Deutsches Reich" der Internationalen kriminalistischen Vereinigung und der Deutsche Juristentag darin überein, daß von den Geldstrafen in größerm Umfange als bisher Gebrauch zu macheu sei, und daß sie im Einzelfalle nach der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Angeklagten bemessen werden sollen (weil ja für den Reichen eine kleine Geldstrafe gar keine Strafe ist). Der Juristen¬ tag aber hat die Frage, ob es sich empfehle, die Geldstrafen von Zahluugsuufähigen abverdieucu zu lasse", anstatt sie in Gefängnis zu verwandeln, auf die Tages¬ ordnung gesetzt, die am 10. bis 12. September in Bremen erledigt werden soll. Der Referent, Landgerichtsrat Dr. Fetisch in Berlin, hat die Frage in seinem bereits veröffentlichten Gutachten bejaht. Nachdem man einmal so weit gelangt ist, wird man auch vollends zu der ursprünglichen Idee der Geldbuße zurückkehren und diese nicht mehr als Strafe, sondern als Entschädigung des Geschädigten be¬ handeln, von der Sucht aber, Handlungen, durch die niemand geschädigt wird, zu Strafthaten zu stempeln, zurückkommen.
Das Berliner Lutherdenkmal.
Nun sind sie beide tot: der es erdachte und halb vollendete, und der es zu vollenden übernahm und vor wenigen Mo¬ naten -- wenn auch nicht vor dem Landesherrn, der an jenem Tage draußen vor dem Thore eine Truppenschau vorzunehmen hatte, so doch immerhin vor einem Hohenzollernprinzen -- enthüllen durfte, Otto und Tobercutz. Sollen wir darum schweigen, wo wir nichts gutes zu melden haben? Sollen wir um so freier rede"? Ich denke, wir reden wie zu Lebenden, wir reden zu Lebenden, zu ihresgleichen, zu ihren Auftraggebern, zu ihrem Publikum.
Wer vom Berliner Lustgarten über die in plumper Pracht gehaltne "Kaiser- Wilhelm(S)-Brücke", zwischen zwei mächtigen, in Eisen, Glas und Stuck turmhoch ragenden Kaufhäusern hindurch, zum Neuen Markte kommt, der erblickt zuerst die bisher vou Häusern schonend verdeckte, "un entblößte, doch mit einigen gotischen Zacken leidlich straßenfähig gemachte Fassade der Marienkirche. Dann plötzlich zur Rechten, am vordem Rande des Markes, blinkt ihm, granitem und bronzen, das neue Lutherdenkmal entgegen.
Alle Figuren, nenn im ganzen, wenden ihm in regelrechter Bühnenstelluug ihre Vorderseite zu, voran, links und rechts ueben deu Stufen des Unterbaus sitzend, Sickingen und Hütten, dann, zu Füßen des Sockels vier in einer Reihe
Maßgebliches und Unmaßgebliches
wirtschaft durch sozialistische Einrichtungen in einem Atem fordern, sieht da nicht heute schon Deutschland einem Asyl für — Nervenkranke so ähnlich wie ein El dem andern?
Zur Strafrechtspflege.
Der Verfasser der Laienbetrachtungen über unsre Strafrechtspflege hat in den letzten Monaten eine doppelte Genugthuung erlebt. In den Preußischen Jahrbüchern hat ein Jurist ein nicht weniger düsteres Bild von dem Zustande unsrer Kriminaljustiz entworfen und dabei mit Sachkenntnis das fehlerhaft gewordne innere Getriebe aufgedeckt, während jener nur nach dem äußern Eindruck geschildert hatte, den die Gerichtsverhandlungen und die Urteile auf deu Laien machen. Dann aber scheinen manche der Forderungen, die er er¬ hebt, auf die Tagesordnung der Fachmänner rücken zu wollen. So wenn er ans die Grundidee des Strafrechts- Schadloshaltung des Geschädigten, zurückgeht und den Ersatz der unzweckmäßigen Gefängnisstrafen durch Geldbußen fordert, die im Unvermogcusfalle durch Arbeit in der Freiheit oder Abzüge am Arbeitslohn auf¬ gebracht werden könnten. Wie wir eben in verschiednen Blättern lesen, stimmen die Gruppe „Deutsches Reich" der Internationalen kriminalistischen Vereinigung und der Deutsche Juristentag darin überein, daß von den Geldstrafen in größerm Umfange als bisher Gebrauch zu macheu sei, und daß sie im Einzelfalle nach der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Angeklagten bemessen werden sollen (weil ja für den Reichen eine kleine Geldstrafe gar keine Strafe ist). Der Juristen¬ tag aber hat die Frage, ob es sich empfehle, die Geldstrafen von Zahluugsuufähigen abverdieucu zu lasse», anstatt sie in Gefängnis zu verwandeln, auf die Tages¬ ordnung gesetzt, die am 10. bis 12. September in Bremen erledigt werden soll. Der Referent, Landgerichtsrat Dr. Fetisch in Berlin, hat die Frage in seinem bereits veröffentlichten Gutachten bejaht. Nachdem man einmal so weit gelangt ist, wird man auch vollends zu der ursprünglichen Idee der Geldbuße zurückkehren und diese nicht mehr als Strafe, sondern als Entschädigung des Geschädigten be¬ handeln, von der Sucht aber, Handlungen, durch die niemand geschädigt wird, zu Strafthaten zu stempeln, zurückkommen.
Das Berliner Lutherdenkmal.
Nun sind sie beide tot: der es erdachte und halb vollendete, und der es zu vollenden übernahm und vor wenigen Mo¬ naten — wenn auch nicht vor dem Landesherrn, der an jenem Tage draußen vor dem Thore eine Truppenschau vorzunehmen hatte, so doch immerhin vor einem Hohenzollernprinzen — enthüllen durfte, Otto und Tobercutz. Sollen wir darum schweigen, wo wir nichts gutes zu melden haben? Sollen wir um so freier rede»? Ich denke, wir reden wie zu Lebenden, wir reden zu Lebenden, zu ihresgleichen, zu ihren Auftraggebern, zu ihrem Publikum.
Wer vom Berliner Lustgarten über die in plumper Pracht gehaltne „Kaiser- Wilhelm(S)-Brücke", zwischen zwei mächtigen, in Eisen, Glas und Stuck turmhoch ragenden Kaufhäusern hindurch, zum Neuen Markte kommt, der erblickt zuerst die bisher vou Häusern schonend verdeckte, «un entblößte, doch mit einigen gotischen Zacken leidlich straßenfähig gemachte Fassade der Marienkirche. Dann plötzlich zur Rechten, am vordem Rande des Markes, blinkt ihm, granitem und bronzen, das neue Lutherdenkmal entgegen.
Alle Figuren, nenn im ganzen, wenden ihm in regelrechter Bühnenstelluug ihre Vorderseite zu, voran, links und rechts ueben deu Stufen des Unterbaus sitzend, Sickingen und Hütten, dann, zu Füßen des Sockels vier in einer Reihe
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wirtschaft durch sozialistische Einrichtungen in einem Atem fordern, sieht da nicht
heute schon Deutschland einem Asyl für — Nervenkranke so ähnlich wie ein El
dem andern?
Zur Strafrechtspflege. Der Verfasser der Laienbetrachtungen über unsre
Strafrechtspflege hat in den letzten Monaten eine doppelte Genugthuung erlebt.
In den Preußischen Jahrbüchern hat ein Jurist ein nicht weniger düsteres Bild
von dem Zustande unsrer Kriminaljustiz entworfen und dabei mit Sachkenntnis
das fehlerhaft gewordne innere Getriebe aufgedeckt, während jener nur nach dem
äußern Eindruck geschildert hatte, den die Gerichtsverhandlungen und die Urteile
auf deu Laien machen. Dann aber scheinen manche der Forderungen, die er er¬
hebt, auf die Tagesordnung der Fachmänner rücken zu wollen. So wenn er ans
die Grundidee des Strafrechts- Schadloshaltung des Geschädigten, zurückgeht und
den Ersatz der unzweckmäßigen Gefängnisstrafen durch Geldbußen fordert, die im
Unvermogcusfalle durch Arbeit in der Freiheit oder Abzüge am Arbeitslohn auf¬
gebracht werden könnten. Wie wir eben in verschiednen Blättern lesen, stimmen
die Gruppe „Deutsches Reich" der Internationalen kriminalistischen Vereinigung
und der Deutsche Juristentag darin überein, daß von den Geldstrafen in größerm
Umfange als bisher Gebrauch zu macheu sei, und daß sie im Einzelfalle nach der
wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Angeklagten bemessen werden sollen
(weil ja für den Reichen eine kleine Geldstrafe gar keine Strafe ist). Der Juristen¬
tag aber hat die Frage, ob es sich empfehle, die Geldstrafen von Zahluugsuufähigen
abverdieucu zu lasse», anstatt sie in Gefängnis zu verwandeln, auf die Tages¬
ordnung gesetzt, die am 10. bis 12. September in Bremen erledigt werden soll.
Der Referent, Landgerichtsrat Dr. Fetisch in Berlin, hat die Frage in seinem
bereits veröffentlichten Gutachten bejaht. Nachdem man einmal so weit gelangt ist,
wird man auch vollends zu der ursprünglichen Idee der Geldbuße zurückkehren
und diese nicht mehr als Strafe, sondern als Entschädigung des Geschädigten be¬
handeln, von der Sucht aber, Handlungen, durch die niemand geschädigt wird, zu
Strafthaten zu stempeln, zurückkommen.
Das Berliner Lutherdenkmal. Nun sind sie beide tot: der es erdachte
und halb vollendete, und der es zu vollenden übernahm und vor wenigen Mo¬
naten — wenn auch nicht vor dem Landesherrn, der an jenem Tage draußen vor
dem Thore eine Truppenschau vorzunehmen hatte, so doch immerhin vor einem
Hohenzollernprinzen — enthüllen durfte, Otto und Tobercutz. Sollen wir darum
schweigen, wo wir nichts gutes zu melden haben? Sollen wir um so freier rede»?
Ich denke, wir reden wie zu Lebenden, wir reden zu Lebenden, zu ihresgleichen,
zu ihren Auftraggebern, zu ihrem Publikum.
Wer vom Berliner Lustgarten über die in plumper Pracht gehaltne „Kaiser-
Wilhelm(S)-Brücke", zwischen zwei mächtigen, in Eisen, Glas und Stuck turmhoch
ragenden Kaufhäusern hindurch, zum Neuen Markte kommt, der erblickt zuerst die
bisher vou Häusern schonend verdeckte, «un entblößte, doch mit einigen gotischen
Zacken leidlich straßenfähig gemachte Fassade der Marienkirche. Dann plötzlich zur
Rechten, am vordem Rande des Markes, blinkt ihm, granitem und bronzen, das
neue Lutherdenkmal entgegen.
Alle Figuren, nenn im ganzen, wenden ihm in regelrechter Bühnenstelluug
ihre Vorderseite zu, voran, links und rechts ueben deu Stufen des Unterbaus
sitzend, Sickingen und Hütten, dann, zu Füßen des Sockels vier in einer Reihe
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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220325/492>, abgerufen am 25.01.2025.
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