Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

fahren vor dem ordentlichen Richter verlangte." Wenn nun aber nach dem Ver¬
fasser dieselbe öffentliche Meinung sich darüber klar war, daß ich bestraft werden
müsse, und daß ich mit Recht, wenn mich zu hart, bestraft wordeu sei, so macht sich
die "öffentliche Meinung" nach Frauenart eines Verstoßes gegen die Logik schuldig.
War mein Verlangen, vor einen unparteiischen Richter gestellt zu werden, berechtigt,
so war meine Verurteilung dnrch einen im höchsten Grade befangnen Diszipliuarhof,
dessen Mitglieder sich unter Verletzung des formellen und materiellen Rechts selbst
fiir unbefangen erklärt haben, ein Unrecht, und die öffentliche Meinung konnte über
die Rechtmäßigkeit meiner Bestrafung erst im klaren sein, nachdem der Richter die
Grundlosigkeit ^ des von mir erhobnen Vorwurfs festgestellt hatte.

Der Beweis der Wahrheit des Vorwurfs lag mir ob; der Verfasser des
Aufsatzes in Ur. 46 scheint der Ansicht zu sein, daß er ziemlich aussichtslos ge¬
wesen sei. Damit hat er Recht nud Unrecht -- Unrecht, sofern der Beweis nackt
vor aller Augen lag- ich verweise auf das. was ich in der Schrift: "Der Achtung
unwürdig!" Seite 45 s. hierüber gesagt habe; -- Recht, sofern in unsrer über¬
feinen Zeit Nacktheiten überall Anstoß erregen, und namentlich die nackte Wahrheit
nicht bloß bei Fürsten, sondern auch bei vielen Richtern unfreundlich aufgenommen
wird. Es war freilich auch schon zu audern Zeiten so: "Frau Wahrheit will
niemand Herbergen." ist der Titel eines in den letzten Monaten hie und da auf¬
geführte" Lustspiels des wackern Hans Sachs. Wie sich ein von den angeblich
beleidigten Beamten angcrufner Strafrichter zum Wahrheitsbeweis gestellt hätte,
das ist eben darum schwer zu sagen; wie sich aber ein unbefangner Richter dazu
hätte stellen müssen, das ergiebt sich, glaube ich, für eine nicht irregeführte öffent¬
liche Meinung schon ans der Thatsache, daß die im "Willibald Jlg" angegriffnen
Beamten die Frist zur Stellung des Strafantrags ungenützt haben verstreichen
lassen, und daß, nachdem ich in der Schrift: "Der Achtung unwürdig!" den
Vorwurf der Rechtsbeugung gegen jene Beamten wiederholt und denselben Vorwurf
gegen die Richter nud Beamten ausgesprochen habe, die meine Kassation beschlossen
und veranlaßt haben, bis heute weder vom Justizminister noch von irgend einem der
andern Beteiligten Strafklage erhoben worden ist. Wenn einem simpeln Landgerichts¬
rat oder jetzt Rechtsanwalt ein Minister, sieben Präsidenten und ein halbes Dutzend
Oberlandesgerichtsräte gegenüberstehen, da wird doch jeder Richter sich zehnmal be¬
sinnen, ehe er den von dem einen gegen die vielen erhobnen schweren Vorwurf für
begründet erklärt. Wenn mein Recht nicht klar wie die Sonne ist, mußte und
müßte ich vor Gericht unterliegen; aber mein Recht ist so klar wie die Sonne,
und darum wagen meine Gegner den Kampf nicht, oder mich umgekehrt: daraus, daß
meine Gegner, denen der Vorwurf eines entehrenden Verbrechens gemacht ist, diesen
Vorwurf hinnehmen, ohne zu klugen, ergiebt sich für jeden Urteilsfähigen, daß
ich Recht habe, daß der Beweis der Wahrheit von mir geführt ist.

Aber die öffentliche Meinung! Sie soll sich ja "klar darüber sein," daß ich
Unrecht habe, daß ich mit Recht bestraft worden bin! Allerdings, so sagen der
nationalliberale oder deutschparteiliche Schwäbische Merkur und die volksparteiliche
Frankfurter Zeitung, und die meisten andern Zeitungen sprechen es ihnen nach.
Ich habe mich darüber auch kaum gewundert, ich habe vou Anfang an ans öffent-



Das württembergische Disziplinargesetz enthält die selbstverständliche Borschrift, daßem abgelehnter Richter bei der Beschlußfassung über die Ablehnung nicht mitwirken dürfe.
Ich hatte die sämtlichen Richter mit ausführlicher und, wie ich wohl sagen darf, unwider-
leglicher Begründung abgelehnt; diese Begründung, sowie die Begründung des meinen Antragverwerfenden Beschlusses, für die ich keinen "parlamentarischen" Ausdruck weiß, möge der
Leser in der Schrift "Der Achtung unwürdig" S. 91 bis 27 nachlesen.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

fahren vor dem ordentlichen Richter verlangte." Wenn nun aber nach dem Ver¬
fasser dieselbe öffentliche Meinung sich darüber klar war, daß ich bestraft werden
müsse, und daß ich mit Recht, wenn mich zu hart, bestraft wordeu sei, so macht sich
die „öffentliche Meinung" nach Frauenart eines Verstoßes gegen die Logik schuldig.
War mein Verlangen, vor einen unparteiischen Richter gestellt zu werden, berechtigt,
so war meine Verurteilung dnrch einen im höchsten Grade befangnen Diszipliuarhof,
dessen Mitglieder sich unter Verletzung des formellen und materiellen Rechts selbst
fiir unbefangen erklärt haben, ein Unrecht, und die öffentliche Meinung konnte über
die Rechtmäßigkeit meiner Bestrafung erst im klaren sein, nachdem der Richter die
Grundlosigkeit ^ des von mir erhobnen Vorwurfs festgestellt hatte.

Der Beweis der Wahrheit des Vorwurfs lag mir ob; der Verfasser des
Aufsatzes in Ur. 46 scheint der Ansicht zu sein, daß er ziemlich aussichtslos ge¬
wesen sei. Damit hat er Recht nud Unrecht — Unrecht, sofern der Beweis nackt
vor aller Augen lag- ich verweise auf das. was ich in der Schrift: „Der Achtung
unwürdig!" Seite 45 s. hierüber gesagt habe; — Recht, sofern in unsrer über¬
feinen Zeit Nacktheiten überall Anstoß erregen, und namentlich die nackte Wahrheit
nicht bloß bei Fürsten, sondern auch bei vielen Richtern unfreundlich aufgenommen
wird. Es war freilich auch schon zu audern Zeiten so: „Frau Wahrheit will
niemand Herbergen." ist der Titel eines in den letzten Monaten hie und da auf¬
geführte» Lustspiels des wackern Hans Sachs. Wie sich ein von den angeblich
beleidigten Beamten angcrufner Strafrichter zum Wahrheitsbeweis gestellt hätte,
das ist eben darum schwer zu sagen; wie sich aber ein unbefangner Richter dazu
hätte stellen müssen, das ergiebt sich, glaube ich, für eine nicht irregeführte öffent¬
liche Meinung schon ans der Thatsache, daß die im „Willibald Jlg" angegriffnen
Beamten die Frist zur Stellung des Strafantrags ungenützt haben verstreichen
lassen, und daß, nachdem ich in der Schrift: „Der Achtung unwürdig!" den
Vorwurf der Rechtsbeugung gegen jene Beamten wiederholt und denselben Vorwurf
gegen die Richter nud Beamten ausgesprochen habe, die meine Kassation beschlossen
und veranlaßt haben, bis heute weder vom Justizminister noch von irgend einem der
andern Beteiligten Strafklage erhoben worden ist. Wenn einem simpeln Landgerichts¬
rat oder jetzt Rechtsanwalt ein Minister, sieben Präsidenten und ein halbes Dutzend
Oberlandesgerichtsräte gegenüberstehen, da wird doch jeder Richter sich zehnmal be¬
sinnen, ehe er den von dem einen gegen die vielen erhobnen schweren Vorwurf für
begründet erklärt. Wenn mein Recht nicht klar wie die Sonne ist, mußte und
müßte ich vor Gericht unterliegen; aber mein Recht ist so klar wie die Sonne,
und darum wagen meine Gegner den Kampf nicht, oder mich umgekehrt: daraus, daß
meine Gegner, denen der Vorwurf eines entehrenden Verbrechens gemacht ist, diesen
Vorwurf hinnehmen, ohne zu klugen, ergiebt sich für jeden Urteilsfähigen, daß
ich Recht habe, daß der Beweis der Wahrheit von mir geführt ist.

Aber die öffentliche Meinung! Sie soll sich ja „klar darüber sein," daß ich
Unrecht habe, daß ich mit Recht bestraft worden bin! Allerdings, so sagen der
nationalliberale oder deutschparteiliche Schwäbische Merkur und die volksparteiliche
Frankfurter Zeitung, und die meisten andern Zeitungen sprechen es ihnen nach.
Ich habe mich darüber auch kaum gewundert, ich habe vou Anfang an ans öffent-



Das württembergische Disziplinargesetz enthält die selbstverständliche Borschrift, daßem abgelehnter Richter bei der Beschlußfassung über die Ablehnung nicht mitwirken dürfe.
Ich hatte die sämtlichen Richter mit ausführlicher und, wie ich wohl sagen darf, unwider-
leglicher Begründung abgelehnt; diese Begründung, sowie die Begründung des meinen Antragverwerfenden Beschlusses, für die ich keinen „parlamentarischen" Ausdruck weiß, möge der
Leser in der Schrift „Der Achtung unwürdig" S. 91 bis 27 nachlesen.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0401" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/219403"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1214" prev="#ID_1213"> fahren vor dem ordentlichen Richter verlangte." Wenn nun aber nach dem Ver¬<lb/>
fasser dieselbe öffentliche Meinung sich darüber klar war, daß ich bestraft werden<lb/>
müsse, und daß ich mit Recht, wenn mich zu hart, bestraft wordeu sei, so macht sich<lb/>
die &#x201E;öffentliche Meinung" nach Frauenart eines Verstoßes gegen die Logik schuldig.<lb/>
War mein Verlangen, vor einen unparteiischen Richter gestellt zu werden, berechtigt,<lb/>
so war meine Verurteilung dnrch einen im höchsten Grade befangnen Diszipliuarhof,<lb/>
dessen Mitglieder sich unter Verletzung des formellen und materiellen Rechts selbst<lb/>
fiir unbefangen erklärt haben, ein Unrecht, und die öffentliche Meinung konnte über<lb/>
die Rechtmäßigkeit meiner Bestrafung erst im klaren sein, nachdem der Richter die<lb/>
Grundlosigkeit ^ des von mir erhobnen Vorwurfs festgestellt hatte.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1215"> Der Beweis der Wahrheit des Vorwurfs lag mir ob; der Verfasser des<lb/>
Aufsatzes in Ur. 46 scheint der Ansicht zu sein, daß er ziemlich aussichtslos ge¬<lb/>
wesen sei. Damit hat er Recht nud Unrecht &#x2014; Unrecht, sofern der Beweis nackt<lb/>
vor aller Augen lag- ich verweise auf das. was ich in der Schrift: &#x201E;Der Achtung<lb/>
unwürdig!" Seite 45 s. hierüber gesagt habe; &#x2014; Recht, sofern in unsrer über¬<lb/>
feinen Zeit Nacktheiten überall Anstoß erregen, und namentlich die nackte Wahrheit<lb/>
nicht bloß bei Fürsten, sondern auch bei vielen Richtern unfreundlich aufgenommen<lb/>
wird. Es war freilich auch schon zu audern Zeiten so: &#x201E;Frau Wahrheit will<lb/>
niemand Herbergen." ist der Titel eines in den letzten Monaten hie und da auf¬<lb/>
geführte» Lustspiels des wackern Hans Sachs. Wie sich ein von den angeblich<lb/>
beleidigten Beamten angcrufner Strafrichter zum Wahrheitsbeweis gestellt hätte,<lb/>
das ist eben darum schwer zu sagen; wie sich aber ein unbefangner Richter dazu<lb/>
hätte stellen müssen, das ergiebt sich, glaube ich, für eine nicht irregeführte öffent¬<lb/>
liche Meinung schon ans der Thatsache, daß die im &#x201E;Willibald Jlg" angegriffnen<lb/>
Beamten die Frist zur Stellung des Strafantrags ungenützt haben verstreichen<lb/>
lassen, und daß, nachdem ich in der Schrift: &#x201E;Der Achtung unwürdig!" den<lb/>
Vorwurf der Rechtsbeugung gegen jene Beamten wiederholt und denselben Vorwurf<lb/>
gegen die Richter nud Beamten ausgesprochen habe, die meine Kassation beschlossen<lb/>
und veranlaßt haben, bis heute weder vom Justizminister noch von irgend einem der<lb/>
andern Beteiligten Strafklage erhoben worden ist. Wenn einem simpeln Landgerichts¬<lb/>
rat oder jetzt Rechtsanwalt ein Minister, sieben Präsidenten und ein halbes Dutzend<lb/>
Oberlandesgerichtsräte gegenüberstehen, da wird doch jeder Richter sich zehnmal be¬<lb/>
sinnen, ehe er den von dem einen gegen die vielen erhobnen schweren Vorwurf für<lb/>
begründet erklärt. Wenn mein Recht nicht klar wie die Sonne ist, mußte und<lb/>
müßte ich vor Gericht unterliegen; aber mein Recht ist so klar wie die Sonne,<lb/>
und darum wagen meine Gegner den Kampf nicht, oder mich umgekehrt: daraus, daß<lb/>
meine Gegner, denen der Vorwurf eines entehrenden Verbrechens gemacht ist, diesen<lb/>
Vorwurf hinnehmen, ohne zu klugen, ergiebt sich für jeden Urteilsfähigen, daß<lb/>
ich Recht habe, daß der Beweis der Wahrheit von mir geführt ist.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1216" next="#ID_1217"> Aber die öffentliche Meinung! Sie soll sich ja &#x201E;klar darüber sein," daß ich<lb/>
Unrecht habe, daß ich mit Recht bestraft worden bin! Allerdings, so sagen der<lb/>
nationalliberale oder deutschparteiliche Schwäbische Merkur und die volksparteiliche<lb/>
Frankfurter Zeitung, und die meisten andern Zeitungen sprechen es ihnen nach.<lb/>
Ich habe mich darüber auch kaum gewundert, ich habe vou Anfang an ans öffent-</p><lb/>
            <note xml:id="FID_42" place="foot"> Das württembergische Disziplinargesetz enthält die selbstverständliche Borschrift, daßem abgelehnter Richter bei der Beschlußfassung über die Ablehnung nicht mitwirken dürfe.<lb/>
Ich hatte die sämtlichen Richter mit ausführlicher und, wie ich wohl sagen darf, unwider-<lb/>
leglicher Begründung abgelehnt; diese Begründung, sowie die Begründung des meinen Antragverwerfenden Beschlusses, für die ich keinen &#x201E;parlamentarischen" Ausdruck weiß, möge der<lb/>
Leser in der Schrift &#x201E;Der Achtung unwürdig" S. 91 bis 27 nachlesen.</note><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0401] Maßgebliches und Unmaßgebliches fahren vor dem ordentlichen Richter verlangte." Wenn nun aber nach dem Ver¬ fasser dieselbe öffentliche Meinung sich darüber klar war, daß ich bestraft werden müsse, und daß ich mit Recht, wenn mich zu hart, bestraft wordeu sei, so macht sich die „öffentliche Meinung" nach Frauenart eines Verstoßes gegen die Logik schuldig. War mein Verlangen, vor einen unparteiischen Richter gestellt zu werden, berechtigt, so war meine Verurteilung dnrch einen im höchsten Grade befangnen Diszipliuarhof, dessen Mitglieder sich unter Verletzung des formellen und materiellen Rechts selbst fiir unbefangen erklärt haben, ein Unrecht, und die öffentliche Meinung konnte über die Rechtmäßigkeit meiner Bestrafung erst im klaren sein, nachdem der Richter die Grundlosigkeit ^ des von mir erhobnen Vorwurfs festgestellt hatte. Der Beweis der Wahrheit des Vorwurfs lag mir ob; der Verfasser des Aufsatzes in Ur. 46 scheint der Ansicht zu sein, daß er ziemlich aussichtslos ge¬ wesen sei. Damit hat er Recht nud Unrecht — Unrecht, sofern der Beweis nackt vor aller Augen lag- ich verweise auf das. was ich in der Schrift: „Der Achtung unwürdig!" Seite 45 s. hierüber gesagt habe; — Recht, sofern in unsrer über¬ feinen Zeit Nacktheiten überall Anstoß erregen, und namentlich die nackte Wahrheit nicht bloß bei Fürsten, sondern auch bei vielen Richtern unfreundlich aufgenommen wird. Es war freilich auch schon zu audern Zeiten so: „Frau Wahrheit will niemand Herbergen." ist der Titel eines in den letzten Monaten hie und da auf¬ geführte» Lustspiels des wackern Hans Sachs. Wie sich ein von den angeblich beleidigten Beamten angcrufner Strafrichter zum Wahrheitsbeweis gestellt hätte, das ist eben darum schwer zu sagen; wie sich aber ein unbefangner Richter dazu hätte stellen müssen, das ergiebt sich, glaube ich, für eine nicht irregeführte öffent¬ liche Meinung schon ans der Thatsache, daß die im „Willibald Jlg" angegriffnen Beamten die Frist zur Stellung des Strafantrags ungenützt haben verstreichen lassen, und daß, nachdem ich in der Schrift: „Der Achtung unwürdig!" den Vorwurf der Rechtsbeugung gegen jene Beamten wiederholt und denselben Vorwurf gegen die Richter nud Beamten ausgesprochen habe, die meine Kassation beschlossen und veranlaßt haben, bis heute weder vom Justizminister noch von irgend einem der andern Beteiligten Strafklage erhoben worden ist. Wenn einem simpeln Landgerichts¬ rat oder jetzt Rechtsanwalt ein Minister, sieben Präsidenten und ein halbes Dutzend Oberlandesgerichtsräte gegenüberstehen, da wird doch jeder Richter sich zehnmal be¬ sinnen, ehe er den von dem einen gegen die vielen erhobnen schweren Vorwurf für begründet erklärt. Wenn mein Recht nicht klar wie die Sonne ist, mußte und müßte ich vor Gericht unterliegen; aber mein Recht ist so klar wie die Sonne, und darum wagen meine Gegner den Kampf nicht, oder mich umgekehrt: daraus, daß meine Gegner, denen der Vorwurf eines entehrenden Verbrechens gemacht ist, diesen Vorwurf hinnehmen, ohne zu klugen, ergiebt sich für jeden Urteilsfähigen, daß ich Recht habe, daß der Beweis der Wahrheit von mir geführt ist. Aber die öffentliche Meinung! Sie soll sich ja „klar darüber sein," daß ich Unrecht habe, daß ich mit Recht bestraft worden bin! Allerdings, so sagen der nationalliberale oder deutschparteiliche Schwäbische Merkur und die volksparteiliche Frankfurter Zeitung, und die meisten andern Zeitungen sprechen es ihnen nach. Ich habe mich darüber auch kaum gewundert, ich habe vou Anfang an ans öffent- Das württembergische Disziplinargesetz enthält die selbstverständliche Borschrift, daßem abgelehnter Richter bei der Beschlußfassung über die Ablehnung nicht mitwirken dürfe. Ich hatte die sämtlichen Richter mit ausführlicher und, wie ich wohl sagen darf, unwider- leglicher Begründung abgelehnt; diese Begründung, sowie die Begründung des meinen Antragverwerfenden Beschlusses, für die ich keinen „parlamentarischen" Ausdruck weiß, möge der Leser in der Schrift „Der Achtung unwürdig" S. 91 bis 27 nachlesen.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/401
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/401>, abgerufen am 23.07.2024.