Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.Ein zweiter Hauptgrundsatz, auf dem der ganze Geschäftsgang des Hanfes Ein zweiter Hauptgrundsatz, auf dem der ganze Geschäftsgang des Hanfes <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0312" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/219314"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_920"> Ein zweiter Hauptgrundsatz, auf dem der ganze Geschäftsgang des Hanfes<lb/> der Gemeinen beruht, ist, daß das Haus selbst und allein die vollständigste<lb/> Kontrolle über alle seine Angelegenheiten ausübt. Das Hans ist nicht nur<lb/> Gesetzmacher und Gesetzgeber, sondern auch Richter und Vollstrecker aller seiner<lb/> Verfügungen, soweit sie die eigne Geschäftsführung betreffen. Es hat sich<lb/> deshalb genötigt gesehen, jedoch erst in den letzten zwölf oder dreizehn Jahren,<lb/> einige wirksamere Grundsätze in Bezug auf sogenannte Ordnungswidrigkeiten<lb/> (w'öÄ<zlle8 ok onllr) aufzustellen. Dies hängt mit dem Eintritt der irischen<lb/> Parlamentsmitglieder zusammen, die deu von der normalen englischen Denk¬<lb/> weise, Überlieferung nud Lebensauffassung so grundverschiednen keltischen Cha¬<lb/> rakter in der reinsten Form verkörpern. Als sie dein Rufe der irischen Nation<lb/> gehorchend und deshalb nicht als Aristokraten, sondern durchaus als irische<lb/> Demokraten in das Parlament zurückgekehrt waren, fanden sie, daß das ein¬<lb/> zige Mittel, die Aufmerksamkeit des englischen Volks auf den unglücklichen<lb/> Zustand ihrer ausgepowerten Heimat zu lenken, darin bestand, der altüber¬<lb/> lieferten Wohlanständigkeit Trotz zu bieten, die bis dahin die Geschäftsführung<lb/> des Parlaments geleitet hatte. Da sie keinerlei geschriebnes Gesetz und keinerlei<lb/> Satzungen vorfanden, so war es ihnen ein leichtes, fast jeden Augenblick die<lb/> Verhandlungen zu unterbrechen und ungestraft Dinge zu thun, die mich nur<lb/> zu versuchen deu englische» Gentlemen gar nicht in die Gedanken gekommen<lb/> war. So erklärt sichs, daß man erst in den letzten Jahren die Geschäfts¬<lb/> ordnung erweitert hat, und daß Strafbestimmungen zur Aufrechterhaltung der<lb/> Ordnung darin aufgenommen worden sind. Aber trotz dieser Vermehrung<lb/> und wirksamern Ausgestaltung zählt die Geschäftsordnung augenblicklich .nur<lb/> 97 Paragraphen. Sie sind auf 17 Seiten in der Größe der bekannten Blau¬<lb/> bücher gedruckt. Die große Masse der Bestimmungen betrifft nicht die Auf¬<lb/> rechterhaltung der Ordnung, sondern die Zeit des Beginns der Sitzungen, die<lb/> eigentliche Ordnung der Gcschäftserledigung, die Art der Abstimmung und<lb/> die Erledigung der Gesctzvorschläge. Vor den durch die irischen Mitglieder<lb/> verursachten Störungen zählte die Geschäftsordnung in ihrem das sogenannte<lb/> publio Kusine:«« betreffende» Teile nur etwa 60 Paragraphen. Die strengste<lb/> Strafe, die das Hans, und zwar nur durch ein Votum des ganze» Hauses<lb/> verhängen kann, ist, ein Mitglied in Haft (vustock/) zu nehmen. Innerhalb<lb/> des Bezirks des Parlamentsgebäudes sind vier Räume als Haftlvlale ein¬<lb/> gerichtet, in denen die Mitglieder wegen lärmenden Betragens untergebracht<lb/> werden können. Aber das einzige Beispiel ans neuerer Zeit, wo hiervon<lb/> Gebrauch gemacht worden ist, war der Fall des jetzt verstorbnen Charles<lb/> Bradlaugh, und zwar im Zusammenhang mit seiner Weigerung, den Eid auf<lb/> die Bibel abzulegen, indem er sich für einen Atheisten erklärte. Er wurde<lb/> einige Tage in Haft gehalten und zwar in einem Zimmer auf dem bekannten<lb/> Glockenturm, nahe der große» Glocke, Big Ben genannt.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0312]
Ein zweiter Hauptgrundsatz, auf dem der ganze Geschäftsgang des Hanfes
der Gemeinen beruht, ist, daß das Haus selbst und allein die vollständigste
Kontrolle über alle seine Angelegenheiten ausübt. Das Hans ist nicht nur
Gesetzmacher und Gesetzgeber, sondern auch Richter und Vollstrecker aller seiner
Verfügungen, soweit sie die eigne Geschäftsführung betreffen. Es hat sich
deshalb genötigt gesehen, jedoch erst in den letzten zwölf oder dreizehn Jahren,
einige wirksamere Grundsätze in Bezug auf sogenannte Ordnungswidrigkeiten
(w'öÄ<zlle8 ok onllr) aufzustellen. Dies hängt mit dem Eintritt der irischen
Parlamentsmitglieder zusammen, die deu von der normalen englischen Denk¬
weise, Überlieferung nud Lebensauffassung so grundverschiednen keltischen Cha¬
rakter in der reinsten Form verkörpern. Als sie dein Rufe der irischen Nation
gehorchend und deshalb nicht als Aristokraten, sondern durchaus als irische
Demokraten in das Parlament zurückgekehrt waren, fanden sie, daß das ein¬
zige Mittel, die Aufmerksamkeit des englischen Volks auf den unglücklichen
Zustand ihrer ausgepowerten Heimat zu lenken, darin bestand, der altüber¬
lieferten Wohlanständigkeit Trotz zu bieten, die bis dahin die Geschäftsführung
des Parlaments geleitet hatte. Da sie keinerlei geschriebnes Gesetz und keinerlei
Satzungen vorfanden, so war es ihnen ein leichtes, fast jeden Augenblick die
Verhandlungen zu unterbrechen und ungestraft Dinge zu thun, die mich nur
zu versuchen deu englische» Gentlemen gar nicht in die Gedanken gekommen
war. So erklärt sichs, daß man erst in den letzten Jahren die Geschäfts¬
ordnung erweitert hat, und daß Strafbestimmungen zur Aufrechterhaltung der
Ordnung darin aufgenommen worden sind. Aber trotz dieser Vermehrung
und wirksamern Ausgestaltung zählt die Geschäftsordnung augenblicklich .nur
97 Paragraphen. Sie sind auf 17 Seiten in der Größe der bekannten Blau¬
bücher gedruckt. Die große Masse der Bestimmungen betrifft nicht die Auf¬
rechterhaltung der Ordnung, sondern die Zeit des Beginns der Sitzungen, die
eigentliche Ordnung der Gcschäftserledigung, die Art der Abstimmung und
die Erledigung der Gesctzvorschläge. Vor den durch die irischen Mitglieder
verursachten Störungen zählte die Geschäftsordnung in ihrem das sogenannte
publio Kusine:«« betreffende» Teile nur etwa 60 Paragraphen. Die strengste
Strafe, die das Hans, und zwar nur durch ein Votum des ganze» Hauses
verhängen kann, ist, ein Mitglied in Haft (vustock/) zu nehmen. Innerhalb
des Bezirks des Parlamentsgebäudes sind vier Räume als Haftlvlale ein¬
gerichtet, in denen die Mitglieder wegen lärmenden Betragens untergebracht
werden können. Aber das einzige Beispiel ans neuerer Zeit, wo hiervon
Gebrauch gemacht worden ist, war der Fall des jetzt verstorbnen Charles
Bradlaugh, und zwar im Zusammenhang mit seiner Weigerung, den Eid auf
die Bibel abzulegen, indem er sich für einen Atheisten erklärte. Er wurde
einige Tage in Haft gehalten und zwar in einem Zimmer auf dem bekannten
Glockenturm, nahe der große» Glocke, Big Ben genannt.
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