Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Drittes Vierteljahr.Lisenbahndentsch ist ein großer Unterschied. Übernehmen oder ablehnen kann ich nnr die Ver¬ 4. Die Reise kann innerhalb der Giltigkeitsdcmer des Heftes zu jeder Zeit Dieser Paragraph läßt sich anfangs ganz leidlich an; die ersten Sätze sind 5. Wenn in das Heft Scheine einbezogen (!) worden sind, welche auch zur Sinn: "Läßt ein Fahrschein die Wahl zwischen Eisenbahn und Dampf¬ Dieser Paragraph trägt übrigens die Überschrift: Befcchrung von mit der Eisenbahn
gleich laufenden Dainpsschisfstreckeu. Von mit ist schön gesagt. Lisenbahndentsch ist ein großer Unterschied. Übernehmen oder ablehnen kann ich nnr die Ver¬ 4. Die Reise kann innerhalb der Giltigkeitsdcmer des Heftes zu jeder Zeit Dieser Paragraph läßt sich anfangs ganz leidlich an; die ersten Sätze sind 5. Wenn in das Heft Scheine einbezogen (!) worden sind, welche auch zur Sinn: „Läßt ein Fahrschein die Wahl zwischen Eisenbahn und Dampf¬ Dieser Paragraph trägt übrigens die Überschrift: Befcchrung von mit der Eisenbahn
gleich laufenden Dainpsschisfstreckeu. Von mit ist schön gesagt. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0608" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/213084"/> <fw type="header" place="top"> Lisenbahndentsch</fw><lb/> <p xml:id="ID_2011" prev="#ID_2010"> ist ein großer Unterschied. Übernehmen oder ablehnen kann ich nnr die Ver¬<lb/> antwortung; halle ich sie übernommen, dann bin ich verantwortlich. Aber<lb/> die Verantwortlichkeit kann ich nicht „übernehmen," sondern die habe ich<lb/> entweder, oder ich habe sie nicht. In menschlichem Deutsch also würde der<lb/> Paragraph, so weit ich ihn verstehe, etwa so lautem „Durch Berlin wird dem<lb/> Reisenden sein Gepäck nnr dann besorgt, wenn es mit der Stadtbahn geschehen<lb/> kann. Ist das nicht der Fall, so hat es der Reisende selbst zu besorgen. Das¬<lb/> selbe gilt für alle Strecken, für die das Heft überhaupt keine Scheine enthält<lb/> ^warum bezahlte? giebts auch solche, die nichts kosten?^, ebenso für die Ver¬<lb/> bindung mit dem Schiff oder dem Fuhrwerk, wenn im Fahrscheinverzeichnis<lb/> bei dem betreffenden Orte nichts andres bemerkt ist."</p><lb/> <p xml:id="ID_2012"> 4. Die Reise kann innerhalb der Giltigkeitsdcmer des Heftes zu jeder Zeit<lb/> angetreten werden. Die Fahrscheine müssen in der Reihenfolge, in welcher (!) sie<lb/> in das Heft eingefügt sind, benutzt werden. Sind jedoch in einem Hefte Fahr¬<lb/> scheine für eine oder mehrere (!) Rundfahrten enthalten, so können diese Fahrscheine<lb/> auch in umgekehrter Reihenfolge benutzt werden, u, z. jund zwnrj in dem Falle (!),<lb/> wenn (!) schon die Strecke, auf welche der erste Fahrschein lautet, in eine Rund¬<lb/> fahrt fällt, ohne weitere Förmlichkeit, in Ansehung (!) der Fahrscheine für die<lb/> etwa (!) ferner (!) in dem Hefte enthaltenen Rundfahrten aber nur gegen (!) Be¬<lb/> stätigungsvermerk (!) des Stationsvvrstandes der betr. Abzweigstation (!).</p><lb/> <p xml:id="ID_2013"> Dieser Paragraph läßt sich anfangs ganz leidlich an; die ersten Sätze sind<lb/> verständlich, wiewohl ich statt „innerhalb der Giltigkeitsdcmer des Heftes" einfach<lb/> schreiben würde: „solange das Heft gilt." Statt „in der Reihenfolge, in welcher"<lb/> zu schreiben „in der Reihenfolge, wie" — kann man von einem am grünen<lb/> Tische nicht gut verlangen. Um so fürchterlicher sind dann die Sätze über die<lb/> Rundfahrten. Der langen Rede kurzer Sinn ist der: „Fahrscheine für eine<lb/> Rundfahrt können auch in umgekehrter Reihenfolge benutzt werden; doch bedarf<lb/> es dazu, wenn die Rundfahrt nicht am Anfange, sondern erst ans irgend einer<lb/> Station der Reise beginnt, der Bestätigung des Stationsvorstandes."</p><lb/> <p xml:id="ID_2014"> 5. Wenn in das Heft Scheine einbezogen (!) worden sind, welche auch zur<lb/> Befnhruug einer gleichlaufenden (!) Dampfschiffstrecke berechtigen, so muß die ganze<lb/> Strecke, auf welche ein solcher Schein lautet (!), entweder ausschließlich mit der<lb/> Eisenbahn oder ausschließlich mit dem Dampfschiff zurückgelegt werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_2015"> Sinn: „Läßt ein Fahrschein die Wahl zwischen Eisenbahn und Dampf¬<lb/> schiff, so darf der Reisende für die ganze Strecke nur eins von beiden be¬<lb/> nutzen." Köstlich ist beim Dampfschiff der Zusatz „gleichlaufend." Als ob<lb/> es einem Reisenden, der von Dresden nach Schautau will, einfallen könnte,<lb/> sich auf das Dampfschiff zu setzen, das nach Riesa fährt!*)</p><lb/> <note xml:id="FID_54" place="foot"> Dieser Paragraph trägt übrigens die Überschrift: Befcchrung von mit der Eisenbahn<lb/> gleich laufenden Dainpsschisfstreckeu. Von mit ist schön gesagt.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0608]
Lisenbahndentsch
ist ein großer Unterschied. Übernehmen oder ablehnen kann ich nnr die Ver¬
antwortung; halle ich sie übernommen, dann bin ich verantwortlich. Aber
die Verantwortlichkeit kann ich nicht „übernehmen," sondern die habe ich
entweder, oder ich habe sie nicht. In menschlichem Deutsch also würde der
Paragraph, so weit ich ihn verstehe, etwa so lautem „Durch Berlin wird dem
Reisenden sein Gepäck nnr dann besorgt, wenn es mit der Stadtbahn geschehen
kann. Ist das nicht der Fall, so hat es der Reisende selbst zu besorgen. Das¬
selbe gilt für alle Strecken, für die das Heft überhaupt keine Scheine enthält
^warum bezahlte? giebts auch solche, die nichts kosten?^, ebenso für die Ver¬
bindung mit dem Schiff oder dem Fuhrwerk, wenn im Fahrscheinverzeichnis
bei dem betreffenden Orte nichts andres bemerkt ist."
4. Die Reise kann innerhalb der Giltigkeitsdcmer des Heftes zu jeder Zeit
angetreten werden. Die Fahrscheine müssen in der Reihenfolge, in welcher (!) sie
in das Heft eingefügt sind, benutzt werden. Sind jedoch in einem Hefte Fahr¬
scheine für eine oder mehrere (!) Rundfahrten enthalten, so können diese Fahrscheine
auch in umgekehrter Reihenfolge benutzt werden, u, z. jund zwnrj in dem Falle (!),
wenn (!) schon die Strecke, auf welche der erste Fahrschein lautet, in eine Rund¬
fahrt fällt, ohne weitere Förmlichkeit, in Ansehung (!) der Fahrscheine für die
etwa (!) ferner (!) in dem Hefte enthaltenen Rundfahrten aber nur gegen (!) Be¬
stätigungsvermerk (!) des Stationsvvrstandes der betr. Abzweigstation (!).
Dieser Paragraph läßt sich anfangs ganz leidlich an; die ersten Sätze sind
verständlich, wiewohl ich statt „innerhalb der Giltigkeitsdcmer des Heftes" einfach
schreiben würde: „solange das Heft gilt." Statt „in der Reihenfolge, in welcher"
zu schreiben „in der Reihenfolge, wie" — kann man von einem am grünen
Tische nicht gut verlangen. Um so fürchterlicher sind dann die Sätze über die
Rundfahrten. Der langen Rede kurzer Sinn ist der: „Fahrscheine für eine
Rundfahrt können auch in umgekehrter Reihenfolge benutzt werden; doch bedarf
es dazu, wenn die Rundfahrt nicht am Anfange, sondern erst ans irgend einer
Station der Reise beginnt, der Bestätigung des Stationsvorstandes."
5. Wenn in das Heft Scheine einbezogen (!) worden sind, welche auch zur
Befnhruug einer gleichlaufenden (!) Dampfschiffstrecke berechtigen, so muß die ganze
Strecke, auf welche ein solcher Schein lautet (!), entweder ausschließlich mit der
Eisenbahn oder ausschließlich mit dem Dampfschiff zurückgelegt werden.
Sinn: „Läßt ein Fahrschein die Wahl zwischen Eisenbahn und Dampf¬
schiff, so darf der Reisende für die ganze Strecke nur eins von beiden be¬
nutzen." Köstlich ist beim Dampfschiff der Zusatz „gleichlaufend." Als ob
es einem Reisenden, der von Dresden nach Schautau will, einfallen könnte,
sich auf das Dampfschiff zu setzen, das nach Riesa fährt!*)
Dieser Paragraph trägt übrigens die Überschrift: Befcchrung von mit der Eisenbahn
gleich laufenden Dainpsschisfstreckeu. Von mit ist schön gesagt.
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