Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Drittes Vierteljahr.Liseubahndeutsch 2. Kinder unter 4 Jahren, die ihre Stelle (!) auf den Plätzen ihrer An¬ Das soll heißen: "Kinder unter vier Jahren, die ihren Platz mit auf 3. Abfertigung (!) des Reisegepäckes kann nnr nach solchen Stationen ver¬ Diesen Paragraphen verstehe ich nnr zum Teil; einzelne Sätze sind Liseubahndeutsch 2. Kinder unter 4 Jahren, die ihre Stelle (!) auf den Plätzen ihrer An¬ Das soll heißen: „Kinder unter vier Jahren, die ihren Platz mit auf 3. Abfertigung (!) des Reisegepäckes kann nnr nach solchen Stationen ver¬ Diesen Paragraphen verstehe ich nnr zum Teil; einzelne Sätze sind <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0607" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/213083"/> <fw type="header" place="top"> Liseubahndeutsch</fw><lb/> <p xml:id="ID_2007"> 2. Kinder unter 4 Jahren, die ihre Stelle (!) auf den Plätzen ihrer An¬<lb/> gehörigen mitfinden (!), werden frei befördert.</p><lb/> <p xml:id="ID_2008"> Das soll heißen: „Kinder unter vier Jahren, die ihren Platz mit auf<lb/> den Plätzen ihrer Augehörigen finden," u. f. w. Das mit ist falsch gestellt.<lb/> Und weshalb die „Angehörigen" einen „Platz," die Kinder eine „Stelle" haben<lb/> sollen, ist nicht einzusehn. Wahrscheinlich ist der Verfasser in dem Schul-<lb/> mcisteraberglauben befangen gewesen, daß man nicht kurz hinter einander zwei¬<lb/> mal dasselbe Wart brauchen dürfe. Jeder solche gesuchte Wechsel im Aus¬<lb/> druck aber ist vom Übel und stört bloß, wenn dieselbe Sache gemeint ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_2009"> 3. Abfertigung (!) des Reisegepäckes kann nnr nach solchen Stationen ver¬<lb/> langt werden, für welche Gepäckfrachtsätze (!) bestehen. Gepäck-Abfertigung über<lb/> Berlin hinaus chinans?^ findet indessen (!) nur in dem Falle (!) statt, daß (!) die<lb/> Überführung (!) des Gepäckes durch Berlin vermittelst (!) der Stadtbahn bewirkt (!)<lb/> werden kann. Insoweit (!) dies nicht der Fall Mj, hat der Reisende für die<lb/> Überführung (!) seines Gepäckes von dem einen nach dem andern Bahnhofe in<lb/> Berlin selbst zu sorgen. Für die Beförderung des Gepäckes auf Strecke», für<lb/> welche das Heft bezahlte Scheine nicht (!) enthält, hat der Reisende unter allen<lb/> Umständen, für die Überführung von und nach dem Schiffe bezw. (!) von und nach<lb/> dein Fuhrwerke dann selbst zu sorgen, wenn in dem Fahrschein-Verzeichnisse >des?j<lb/> betreffenden Orts etwas anderes nicht (!) angegeben ist. Bei der zollamtlichen<lb/> Untersuchung des Reisegepäckes an den Zollgrenzen hat der Reisende anwesend zu<lb/> sein. Die Bahnverwaltuugeu übernehmen keine Verantwortlichkeit (!) für die Folgen<lb/> der Nichtbeachtung dieser Vorschriften.</p><lb/> <p xml:id="ID_2010" next="#ID_2011"> Diesen Paragraphen verstehe ich nnr zum Teil; einzelne Sätze sind<lb/> nur trotz alles Nachdenkens dunkel geblieben. Mit dem garstigen Worte Ab¬<lb/> fertigung, nehme ich an, ist gemeint, was der gewöhnliche Mensch Be¬<lb/> sorgung nennt. Was Gepächt — zum Teufel! ich kann das Wort nicht<lb/> aussprechen, ich sage jedesmal Gepächtfracksätze — also Gepäckfrachtsätze<lb/> sind, weiß ich nicht, ich kann mir auch nichts drunter denken. „Über Berlin<lb/> hinaus" wird wohl dasselbe heißen sollen wie „durch Berlin." Was es mit<lb/> dem „Fahrscheinverzeichnis" sür ein Bewandtnis hat, weiß ich wieder nicht.<lb/> Auch „betreffenden Orts" verstehe ich nicht; vielleicht soll es heißen: „beiden:<lb/> betreffenden Orte." Es wäre aber anch möglich, daß das ,.Fahrscheinverzeichnis<lb/> des betreffenden Orts" gemeint wäre. Wenn man gar keine Ahnung hat, um<lb/> was sichs handelt, läßt sich so etwas nicht erraten. Die Worte „an den Zoll¬<lb/> grenzen" sind ganz überflüssig, deun anderswo als an den Zollgrenzen findet<lb/> überhaupt leine Untersuchung des Gepäcks statt. Ebenso überflüssig ist der<lb/> ganze Schlußsatz, denn daß der Gesetzgeber nicht die nachteiligen Folgen trügt,<lb/> die entstehen, wenn jemand seine Gesetze nicht beobachtet, braucht doch wahr¬<lb/> haftig nicht besonders gesagt zu werden, es könnte schließlich hinter jedem<lb/> Paragraphen stehn. Aber gesetzt, es empföhle sich hier aus gewissen<lb/> Gründen, es ausdrücklich zu bemerken, dann müßte es wenigstens Verant¬<lb/> wortung statt Verantwortlichkeit heißen, denn zwischen beiden Wörtern</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0607]
Liseubahndeutsch
2. Kinder unter 4 Jahren, die ihre Stelle (!) auf den Plätzen ihrer An¬
gehörigen mitfinden (!), werden frei befördert.
Das soll heißen: „Kinder unter vier Jahren, die ihren Platz mit auf
den Plätzen ihrer Augehörigen finden," u. f. w. Das mit ist falsch gestellt.
Und weshalb die „Angehörigen" einen „Platz," die Kinder eine „Stelle" haben
sollen, ist nicht einzusehn. Wahrscheinlich ist der Verfasser in dem Schul-
mcisteraberglauben befangen gewesen, daß man nicht kurz hinter einander zwei¬
mal dasselbe Wart brauchen dürfe. Jeder solche gesuchte Wechsel im Aus¬
druck aber ist vom Übel und stört bloß, wenn dieselbe Sache gemeint ist.
3. Abfertigung (!) des Reisegepäckes kann nnr nach solchen Stationen ver¬
langt werden, für welche Gepäckfrachtsätze (!) bestehen. Gepäck-Abfertigung über
Berlin hinaus chinans?^ findet indessen (!) nur in dem Falle (!) statt, daß (!) die
Überführung (!) des Gepäckes durch Berlin vermittelst (!) der Stadtbahn bewirkt (!)
werden kann. Insoweit (!) dies nicht der Fall Mj, hat der Reisende für die
Überführung (!) seines Gepäckes von dem einen nach dem andern Bahnhofe in
Berlin selbst zu sorgen. Für die Beförderung des Gepäckes auf Strecke», für
welche das Heft bezahlte Scheine nicht (!) enthält, hat der Reisende unter allen
Umständen, für die Überführung von und nach dem Schiffe bezw. (!) von und nach
dein Fuhrwerke dann selbst zu sorgen, wenn in dem Fahrschein-Verzeichnisse >des?j
betreffenden Orts etwas anderes nicht (!) angegeben ist. Bei der zollamtlichen
Untersuchung des Reisegepäckes an den Zollgrenzen hat der Reisende anwesend zu
sein. Die Bahnverwaltuugeu übernehmen keine Verantwortlichkeit (!) für die Folgen
der Nichtbeachtung dieser Vorschriften.
Diesen Paragraphen verstehe ich nnr zum Teil; einzelne Sätze sind
nur trotz alles Nachdenkens dunkel geblieben. Mit dem garstigen Worte Ab¬
fertigung, nehme ich an, ist gemeint, was der gewöhnliche Mensch Be¬
sorgung nennt. Was Gepächt — zum Teufel! ich kann das Wort nicht
aussprechen, ich sage jedesmal Gepächtfracksätze — also Gepäckfrachtsätze
sind, weiß ich nicht, ich kann mir auch nichts drunter denken. „Über Berlin
hinaus" wird wohl dasselbe heißen sollen wie „durch Berlin." Was es mit
dem „Fahrscheinverzeichnis" sür ein Bewandtnis hat, weiß ich wieder nicht.
Auch „betreffenden Orts" verstehe ich nicht; vielleicht soll es heißen: „beiden:
betreffenden Orte." Es wäre aber anch möglich, daß das ,.Fahrscheinverzeichnis
des betreffenden Orts" gemeint wäre. Wenn man gar keine Ahnung hat, um
was sichs handelt, läßt sich so etwas nicht erraten. Die Worte „an den Zoll¬
grenzen" sind ganz überflüssig, deun anderswo als an den Zollgrenzen findet
überhaupt leine Untersuchung des Gepäcks statt. Ebenso überflüssig ist der
ganze Schlußsatz, denn daß der Gesetzgeber nicht die nachteiligen Folgen trügt,
die entstehen, wenn jemand seine Gesetze nicht beobachtet, braucht doch wahr¬
haftig nicht besonders gesagt zu werden, es könnte schließlich hinter jedem
Paragraphen stehn. Aber gesetzt, es empföhle sich hier aus gewissen
Gründen, es ausdrücklich zu bemerken, dann müßte es wenigstens Verant¬
wortung statt Verantwortlichkeit heißen, denn zwischen beiden Wörtern
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