Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Drittes Vierteljahr.I, G, Lichtes geschlossener Handelsstaat den andern einen Vertrag einzugehen haben, negativ, indem sie Verzicht leisten Diese drei Stände bilden die Nation in ihren Grundbestandteilen. Nur Um das zu können, müssen zuvörderst nur so viele Nichtproduzeuten im I, G, Lichtes geschlossener Handelsstaat den andern einen Vertrag einzugehen haben, negativ, indem sie Verzicht leisten Diese drei Stände bilden die Nation in ihren Grundbestandteilen. Nur Um das zu können, müssen zuvörderst nur so viele Nichtproduzeuten im <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0518" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/212994"/> <fw type="header" place="top"> I, G, Lichtes geschlossener Handelsstaat</fw><lb/> <p xml:id="ID_1740" prev="#ID_1739"> den andern einen Vertrag einzugehen haben, negativ, indem sie Verzicht leisten<lb/> auf die Thätigkeit der Produzenten und der Künstler, wogegen sich diese beiden<lb/> verpflichten, die für sie überflüssigen Produkte und Fabrikate an den Kaufmann<lb/> zu bringen und das von ihm anzunehmen, dessen sie selbst bedürfen; und po¬<lb/> sitiv, indem der Kaufmann verspricht, daß jene jedes bei diesem Volke gewöhn¬<lb/> liche Bedürfnis sollen haben können, und daß er selbst jeden Tauschartikel<lb/> annehmen werde, dies wiederum nach dem oben erwähnten Maßstabe eines<lb/> für alle gleich angenehmen Lebens.</p><lb/> <p xml:id="ID_1741"> Diese drei Stände bilden die Nation in ihren Grundbestandteilen. Nur<lb/> um ihretwillen sind noch eine Regierung sowie ein Lehr- und Wehrstand da.<lb/> Wie es mit diesen zu halten ist, werden wir gleich sehen. Von den Grnnd-<lb/> ständen aber zerfällt der der Produzenten wieder in mehrere Unterstände,<lb/> Ackerbauer, Obst-und Kunstgärtner, Viehzüchter, Fischer u.s.w., jeder Unterstand<lb/> mit ausschließendem Rechte gegen alle andern, das sich auch wieder uns Ver¬<lb/> trüge gründet, die den Rechtsgrund bilden zu dem, was ihr Eigentum heißt.<lb/> In Wahrheit besteht dieses Eigentum lediglich aus dem Rechte, der Gerecht-<lb/> smnkeit, ungestört von irgend einem andern nach eignem Ermessen auf diesem<lb/> Stück Boden Früchte zu gewinnen. Ebenso teilt sich der Grundstand der<lb/> Künstler in mehrere Unterstünde, jedes Gewerbe mit ausschließendem Recht<lb/> auf Betreibung eines besondern Kunstzweiges gegen die andern Unterstände.<lb/> Den Tausch der Fabrikate gegen Fabrikate aber besorgt der Kaufmann. Auch<lb/> der Kaufmannsstand hat seine Unterabteilungen, seine Gilden, die nur mit<lb/> bestimmten Artikeln Handel treiben dürfen. Auf Beobachtung dieser Vertrags¬<lb/> rechte hält die Regierung.</p><lb/> <p xml:id="ID_1742" next="#ID_1743"> Um das zu können, müssen zuvörderst nur so viele Nichtproduzeuten im<lb/> Staate angestellt werden, als dnrch seine Produkte ernährt werden können.<lb/> Alles richtet sich nach der Produktengewinuung, und alles steht auf Berechnung.<lb/> So muß zuerst die Zahl der Künstler bestimmt sein und bleiben, so lange die<lb/> Umstände dieselben bleiben. Dann dürfen die Hände, die dem Ackerbau ent¬<lb/> zogen und den Künstlern zugewiesen werdeu, zunächst nur ans die unentbehr¬<lb/> lichen Bearbeitungen gerichtet werden, ans entbehrliche, d. h. auf Luxus, nur,<lb/> was vou jenen übrig bleibt. Also auch jeder Unterstand der Künstler ist<lb/> in seiner Zahl zu bestimmen. Es kann also keiner so wohnen, überhaupt so<lb/> leben, wie er will, indem er etwa denkt und sagt: Ich kanns bezahlen! Es<lb/> ist eben unrecht, sagt Fichte, daß einer das entbehrliche bezahlen könne, indes<lb/> irgend einer seiner Mitbürger das notdürftige nicht vorhanden findet oder nicht<lb/> bezahlen kann. Da jeder Stand nur seine bestimmte Anzahl von Mitgliedern<lb/> haben darf, so ist damit gegeben, daß die Regierung die ausschließende Be¬<lb/> rechtigung für einen bestimmten Arbeitszweig erteilen muß. Es muß sich also<lb/> jeder bei der Regierung melden, um für irgend eine Beschäftigung, der er sich<lb/> widmen will, angestellt zu werde». Im Vernunftstaat hat jeder Bürger seine</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0518]
I, G, Lichtes geschlossener Handelsstaat
den andern einen Vertrag einzugehen haben, negativ, indem sie Verzicht leisten
auf die Thätigkeit der Produzenten und der Künstler, wogegen sich diese beiden
verpflichten, die für sie überflüssigen Produkte und Fabrikate an den Kaufmann
zu bringen und das von ihm anzunehmen, dessen sie selbst bedürfen; und po¬
sitiv, indem der Kaufmann verspricht, daß jene jedes bei diesem Volke gewöhn¬
liche Bedürfnis sollen haben können, und daß er selbst jeden Tauschartikel
annehmen werde, dies wiederum nach dem oben erwähnten Maßstabe eines
für alle gleich angenehmen Lebens.
Diese drei Stände bilden die Nation in ihren Grundbestandteilen. Nur
um ihretwillen sind noch eine Regierung sowie ein Lehr- und Wehrstand da.
Wie es mit diesen zu halten ist, werden wir gleich sehen. Von den Grnnd-
ständen aber zerfällt der der Produzenten wieder in mehrere Unterstände,
Ackerbauer, Obst-und Kunstgärtner, Viehzüchter, Fischer u.s.w., jeder Unterstand
mit ausschließendem Rechte gegen alle andern, das sich auch wieder uns Ver¬
trüge gründet, die den Rechtsgrund bilden zu dem, was ihr Eigentum heißt.
In Wahrheit besteht dieses Eigentum lediglich aus dem Rechte, der Gerecht-
smnkeit, ungestört von irgend einem andern nach eignem Ermessen auf diesem
Stück Boden Früchte zu gewinnen. Ebenso teilt sich der Grundstand der
Künstler in mehrere Unterstünde, jedes Gewerbe mit ausschließendem Recht
auf Betreibung eines besondern Kunstzweiges gegen die andern Unterstände.
Den Tausch der Fabrikate gegen Fabrikate aber besorgt der Kaufmann. Auch
der Kaufmannsstand hat seine Unterabteilungen, seine Gilden, die nur mit
bestimmten Artikeln Handel treiben dürfen. Auf Beobachtung dieser Vertrags¬
rechte hält die Regierung.
Um das zu können, müssen zuvörderst nur so viele Nichtproduzeuten im
Staate angestellt werden, als dnrch seine Produkte ernährt werden können.
Alles richtet sich nach der Produktengewinuung, und alles steht auf Berechnung.
So muß zuerst die Zahl der Künstler bestimmt sein und bleiben, so lange die
Umstände dieselben bleiben. Dann dürfen die Hände, die dem Ackerbau ent¬
zogen und den Künstlern zugewiesen werdeu, zunächst nur ans die unentbehr¬
lichen Bearbeitungen gerichtet werden, ans entbehrliche, d. h. auf Luxus, nur,
was vou jenen übrig bleibt. Also auch jeder Unterstand der Künstler ist
in seiner Zahl zu bestimmen. Es kann also keiner so wohnen, überhaupt so
leben, wie er will, indem er etwa denkt und sagt: Ich kanns bezahlen! Es
ist eben unrecht, sagt Fichte, daß einer das entbehrliche bezahlen könne, indes
irgend einer seiner Mitbürger das notdürftige nicht vorhanden findet oder nicht
bezahlen kann. Da jeder Stand nur seine bestimmte Anzahl von Mitgliedern
haben darf, so ist damit gegeben, daß die Regierung die ausschließende Be¬
rechtigung für einen bestimmten Arbeitszweig erteilen muß. Es muß sich also
jeder bei der Regierung melden, um für irgend eine Beschäftigung, der er sich
widmen will, angestellt zu werde». Im Vernunftstaat hat jeder Bürger seine
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