Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Drittes Vierteljahr.ärztlichen Stande! Und selbst wenn der Jurist eine Besoldung erhält, so ist Wie sind dagegen die Einkommensvcrhältnisse zunächst des jungeu Der Premierleutnant erhält nur 180 Mark mehr Gehalt als der Sekonde- Gleichwohl ist die Meinung allgemein verbreitet, und Äußerungen von 5) Das Wort ist, weil weder französisch noch deutsch (man könnte in der That von
Kellnerorthographie reden), unverständlich; aber so und nicht anders ist einmal die amtliche Schreibweise. Das "Reglement über die Serviskompetenz der Truppen im Frieden vom 20. Februar 1868" giebt in H 1 folgende Erklärung für das, was unter Personalservis zu verstehen ist (man kennt auch noch Stcillservis, Geschttftszimmerservis u, s, w,)- "Der Per¬ sonalservis ist die Geldvergiitnng, welche entweder den Militärpersonen zur Selbstbeschaffnng ihrer Wohnungsbedürfnisfe für sich, und zwar den Offizieren und Militärbeamten gleich¬ zeitig für ihre Burschen bezw. (!) Diener (Selbstmieterservis), oder den Quartiergebern für die Gewährung dieser Wohnuugsbedürfuisse gezahlt wird (NaturalqunttierserviS)," ärztlichen Stande! Und selbst wenn der Jurist eine Besoldung erhält, so ist Wie sind dagegen die Einkommensvcrhältnisse zunächst des jungeu Der Premierleutnant erhält nur 180 Mark mehr Gehalt als der Sekonde- Gleichwohl ist die Meinung allgemein verbreitet, und Äußerungen von 5) Das Wort ist, weil weder französisch noch deutsch (man könnte in der That von
Kellnerorthographie reden), unverständlich; aber so und nicht anders ist einmal die amtliche Schreibweise. Das „Reglement über die Serviskompetenz der Truppen im Frieden vom 20. Februar 1868" giebt in H 1 folgende Erklärung für das, was unter Personalservis zu verstehen ist (man kennt auch noch Stcillservis, Geschttftszimmerservis u, s, w,)- „Der Per¬ sonalservis ist die Geldvergiitnng, welche entweder den Militärpersonen zur Selbstbeschaffnng ihrer Wohnungsbedürfnisfe für sich, und zwar den Offizieren und Militärbeamten gleich¬ zeitig für ihre Burschen bezw. (!) Diener (Selbstmieterservis), oder den Quartiergebern für die Gewährung dieser Wohnuugsbedürfuisse gezahlt wird (NaturalqunttierserviS)," <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0130" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/212606"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_358" prev="#ID_357"> ärztlichen Stande! Und selbst wenn der Jurist eine Besoldung erhält, so ist<lb/> sie keineswegs glänzend, obwohl er hierin noch besser gestellt ist als der<lb/> Theologe und der Philologe, die besonders übel daran sind; denn der Theo¬<lb/> loge in Preußen erhält als Anfangsgehalt mir 1800 Mark bei freier Wohnung,<lb/> wobei er sich sofort noch Abzüge zur Pensions- und zur Witwenkasse gefallen<lb/> lassen muß. Der Philologe erhält Jahre hindurch nichts! Die hier in Be¬<lb/> tracht kommenden Verhältnisse sind zu bekannt, als daß es nötig wäre, darüber<lb/> an dieser Stelle ausführlich zu handeln.</p><lb/> <p xml:id="ID_359"> Wie sind dagegen die Einkommensvcrhältnisse zunächst des jungeu<lb/> Offiziers? Der Sekondeleutnant der Infanterie — der der berittnen Waffen<lb/> und der Garde bezieht 100 bis 300 Mark mehr — erhält jährlich 900 Mark<lb/> Gehalt und zwar in allen Garnisonen gleichmäßig. Dazu kommt aber noch<lb/> Servis "1 und Wohuungsgeldzuschuß, die je nach der Servisklasfe der Garnison<lb/> höher oder niedriger sind. Der Servis eines Leutnants schwankt zwischen<lb/> 540 und 288 Mark jährlich. Der letztere Satz gilt aber nur für wenige<lb/> Garnisonen. Im allgemeinen ist anzunehmen, daß der Leutnant 300 bis<lb/> 360 Mark an Servis bezieht. Der Wohnungsgeldzuschuß schwankt zwischen<lb/> 420 und 216 Mark und wird in den meisten Fällen 240 Mark betragen.<lb/> In den Garnisonen der Servisklasfe I ^ (Berlin, Dresden, Hamburg,<lb/> Altona, Bremen, München, Stuttgart, Frankfurt a. M., Straßburg, Metz,<lb/> Mülhausen im Elsaß) erhält der Sekondeleutnant ein Gesamteinkommen von<lb/> 1860 Mark; in den Garnisonen der vierten und fünften Servisklasfe 1404<lb/> Mark, in den meisten Fällen etwa 1500 Mark.</p><lb/> <p xml:id="ID_360"> Der Premierleutnant erhält nur 180 Mark mehr Gehalt als der Sekonde-<lb/> leutnant. Servis und Wohnungsgeldzuschuß sind gleich. Das ist nun freilich<lb/> kein Einkommen, bei dem man „Sprünge machen" kann. Aber bei der Be¬<lb/> urteilung ist noch in Rechnung zu ziehen, daß der Offizierstisch in den Kasinos<lb/> ein meistens sehr reichliches und vortreffliches Mittagessen für etwa 1,20 Mark<lb/> gewährt. Auch der Aufwand für Bedienung ist bei dem Offizier sehr gering,<lb/> weil ihm ja der kommandirte Bursche zur Verfügung steht.</p><lb/> <p xml:id="ID_361" next="#ID_362"> Gleichwohl ist die Meinung allgemein verbreitet, und Äußerungen von<lb/> höchster Stelle bestätigen sie ja auch als richtig, daß zum anständigen Aus¬<lb/> kommen des Offiziers eine Zulage erforderlich sei. Nimmt mau als niedrigste</p><lb/> <note xml:id="FID_8" place="foot"> 5) Das Wort ist, weil weder französisch noch deutsch (man könnte in der That von<lb/> Kellnerorthographie reden), unverständlich; aber so und nicht anders ist einmal die amtliche<lb/> Schreibweise. Das „Reglement über die Serviskompetenz der Truppen im Frieden vom<lb/> 20. Februar 1868" giebt in H 1 folgende Erklärung für das, was unter Personalservis zu<lb/> verstehen ist (man kennt auch noch Stcillservis, Geschttftszimmerservis u, s, w,)- „Der Per¬<lb/> sonalservis ist die Geldvergiitnng, welche entweder den Militärpersonen zur Selbstbeschaffnng<lb/> ihrer Wohnungsbedürfnisfe für sich, und zwar den Offizieren und Militärbeamten gleich¬<lb/> zeitig für ihre Burschen bezw. (!) Diener (Selbstmieterservis), oder den Quartiergebern für<lb/> die Gewährung dieser Wohnuugsbedürfuisse gezahlt wird (NaturalqunttierserviS),"</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0130]
ärztlichen Stande! Und selbst wenn der Jurist eine Besoldung erhält, so ist
sie keineswegs glänzend, obwohl er hierin noch besser gestellt ist als der
Theologe und der Philologe, die besonders übel daran sind; denn der Theo¬
loge in Preußen erhält als Anfangsgehalt mir 1800 Mark bei freier Wohnung,
wobei er sich sofort noch Abzüge zur Pensions- und zur Witwenkasse gefallen
lassen muß. Der Philologe erhält Jahre hindurch nichts! Die hier in Be¬
tracht kommenden Verhältnisse sind zu bekannt, als daß es nötig wäre, darüber
an dieser Stelle ausführlich zu handeln.
Wie sind dagegen die Einkommensvcrhältnisse zunächst des jungeu
Offiziers? Der Sekondeleutnant der Infanterie — der der berittnen Waffen
und der Garde bezieht 100 bis 300 Mark mehr — erhält jährlich 900 Mark
Gehalt und zwar in allen Garnisonen gleichmäßig. Dazu kommt aber noch
Servis "1 und Wohuungsgeldzuschuß, die je nach der Servisklasfe der Garnison
höher oder niedriger sind. Der Servis eines Leutnants schwankt zwischen
540 und 288 Mark jährlich. Der letztere Satz gilt aber nur für wenige
Garnisonen. Im allgemeinen ist anzunehmen, daß der Leutnant 300 bis
360 Mark an Servis bezieht. Der Wohnungsgeldzuschuß schwankt zwischen
420 und 216 Mark und wird in den meisten Fällen 240 Mark betragen.
In den Garnisonen der Servisklasfe I ^ (Berlin, Dresden, Hamburg,
Altona, Bremen, München, Stuttgart, Frankfurt a. M., Straßburg, Metz,
Mülhausen im Elsaß) erhält der Sekondeleutnant ein Gesamteinkommen von
1860 Mark; in den Garnisonen der vierten und fünften Servisklasfe 1404
Mark, in den meisten Fällen etwa 1500 Mark.
Der Premierleutnant erhält nur 180 Mark mehr Gehalt als der Sekonde-
leutnant. Servis und Wohnungsgeldzuschuß sind gleich. Das ist nun freilich
kein Einkommen, bei dem man „Sprünge machen" kann. Aber bei der Be¬
urteilung ist noch in Rechnung zu ziehen, daß der Offizierstisch in den Kasinos
ein meistens sehr reichliches und vortreffliches Mittagessen für etwa 1,20 Mark
gewährt. Auch der Aufwand für Bedienung ist bei dem Offizier sehr gering,
weil ihm ja der kommandirte Bursche zur Verfügung steht.
Gleichwohl ist die Meinung allgemein verbreitet, und Äußerungen von
höchster Stelle bestätigen sie ja auch als richtig, daß zum anständigen Aus¬
kommen des Offiziers eine Zulage erforderlich sei. Nimmt mau als niedrigste
5) Das Wort ist, weil weder französisch noch deutsch (man könnte in der That von
Kellnerorthographie reden), unverständlich; aber so und nicht anders ist einmal die amtliche
Schreibweise. Das „Reglement über die Serviskompetenz der Truppen im Frieden vom
20. Februar 1868" giebt in H 1 folgende Erklärung für das, was unter Personalservis zu
verstehen ist (man kennt auch noch Stcillservis, Geschttftszimmerservis u, s, w,)- „Der Per¬
sonalservis ist die Geldvergiitnng, welche entweder den Militärpersonen zur Selbstbeschaffnng
ihrer Wohnungsbedürfnisfe für sich, und zwar den Offizieren und Militärbeamten gleich¬
zeitig für ihre Burschen bezw. (!) Diener (Selbstmieterservis), oder den Quartiergebern für
die Gewährung dieser Wohnuugsbedürfuisse gezahlt wird (NaturalqunttierserviS),"
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