Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Erstes Vierteljahr.wahrte und ausübte, die Bestätigung von Äbteu und Propsten festhielt, den In allen diesen Stücken hielt er streng darauf, den reichsfriedensmäßigcn wahrte und ausübte, die Bestätigung von Äbteu und Propsten festhielt, den In allen diesen Stücken hielt er streng darauf, den reichsfriedensmäßigcn <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0221" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/209454"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_625" prev="#ID_624"> wahrte und ausübte, die Bestätigung von Äbteu und Propsten festhielt, den<lb/> Besuch der Geistlichen zu ausländischen Körperteil um seine Zustimmung knüpfte,<lb/> die Klöster überwachte, die Versuche des römischen Klerus, sich der landes-<lb/> fürstlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen, vereitelte, der Vermehrung der katho¬<lb/> lischen Domherren, wie z. B. in Halberstadt, sich widersetzte und die Ansiedlung<lb/> der Jesuiten schließlich untersagte.</p><lb/> <p xml:id="ID_626" next="#ID_627"> In allen diesen Stücken hielt er streng darauf, den reichsfriedensmäßigcn<lb/> Stand für das katholische Bekenntnis nach Maßgabe des Normaljahres von<lb/> 1624 zu wahren. Darüber hinaus wollte er den Katholiken keinen Raum<lb/> gewähren. So schreibt er betreffs der Zulassung der Jesuiten in Halberstadt<lb/> an seineu Gesandten in Regensburg im Jahre 165)3 am 24. Dezember: „Weil<lb/> Euch dann selbst zur Genüge bekannt, daß sothaner e.vino8 der Jesuiter<lb/> (sich in Halberstadt niederzulassen, wo 1624 sich keine Jesuiten befunden hatten),<lb/> dein Instrumvnto pavis (den Bestimmungen des Westfälischen Friedens) <z dianietro<lb/> allerdings zuwider laufe» thut, als befehlen wir Euch hiermit gnädigst, ihr<lb/> wollet demselben ^rmvis aoegKioim beständig widersprechen." Auch in Königs¬<lb/> berg hatten sich die Jesuiten eingenistet. Der Kurfürst war hier ebenso wenig<lb/> wie in Halberstadt vertragsmäßig verpflichtet zu deren Zulassung, wie er das<lb/> allerdings in Kleve war. Er gebot darum durch Erlaß vom 4. Juni 16S5-.<lb/> „Wegen der Jesuiter ist vor alleu Dingen nötig, in Zeiten und allvörderlichst<lb/> auf Mittel zu gedenken, wie dieselben, ehe sie weiter Wurzel fassen und sich<lb/> tiefer einnisteln, ausgeschafft und, weil sie vermöge der Landesverfassung und<lb/> Palten daselbst (im Herzogtum Preußen) nicht zu dulden, dnrch einen bequemen<lb/> Weg extermiuirt werde» mögen." Sie waren aber trotz dieses Erlasses ge¬<lb/> bliebe». Da folgte ein zweites Reskript von: 6. Juli 1660 an deu Prinzen<lb/> Radziwill, den Statthalter i» Preußen: „Wir sind berichtet, wasmaaßen die<lb/> Jesniter i» der katholische» Kirche zu Königsberg sich unterfangen, sowohl der<lb/> Evangelischen Religion und Lehrer, als Unsere Hoheit i» ihre» Predigten mit<lb/> giftige» und sehr nachteiligen Worten dürstiglich (frech) anzusehen und ver¬<lb/> schiedene höchst verfängliche und schädliche Dinge freventlich auszuschütten.<lb/> Wun» wir un» dererselbeu Bosheit nachzusehen nicht gemeint, so sind wir<lb/> entschlossen, dieselben zu Verhütung anderer Jnkonvenientien in Unsere»<lb/> Städten Königsberg (d. h. den drei die Stadt bildenden Kommunen) länger<lb/> uicht zu toleriren. Welches Uns aber jetzo sofort ins Werk zu richten<lb/> aus gewissen Ursache» bedenklich und eher nicht, als nach der Tradition der<lb/> Stadt Elbing fortgestellet wissen wollen. Diesem nach ersuche» Wir E. L.<lb/> hiermit fre»»dvheimlich, Euch aber befehlen Wir gnädigst, gedachte Jesniter<lb/> »ach der Evakuation und Übergab der Stadt Elbing ans gedachten Unseren Städten<lb/> Königsberg und dem Herzogtum ohne einzige» Verzug auszuschaffe», auch ihne»<lb/> nachmals wieder darein zu kommen gänzlich zu verbieten." Aber selbst diese<lb/> strenge Instruktiv» hatte es nicht zuwege gebracht, die Jesuiten ans Königs-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0221]
wahrte und ausübte, die Bestätigung von Äbteu und Propsten festhielt, den
Besuch der Geistlichen zu ausländischen Körperteil um seine Zustimmung knüpfte,
die Klöster überwachte, die Versuche des römischen Klerus, sich der landes-
fürstlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen, vereitelte, der Vermehrung der katho¬
lischen Domherren, wie z. B. in Halberstadt, sich widersetzte und die Ansiedlung
der Jesuiten schließlich untersagte.
In allen diesen Stücken hielt er streng darauf, den reichsfriedensmäßigcn
Stand für das katholische Bekenntnis nach Maßgabe des Normaljahres von
1624 zu wahren. Darüber hinaus wollte er den Katholiken keinen Raum
gewähren. So schreibt er betreffs der Zulassung der Jesuiten in Halberstadt
an seineu Gesandten in Regensburg im Jahre 165)3 am 24. Dezember: „Weil
Euch dann selbst zur Genüge bekannt, daß sothaner e.vino8 der Jesuiter
(sich in Halberstadt niederzulassen, wo 1624 sich keine Jesuiten befunden hatten),
dein Instrumvnto pavis (den Bestimmungen des Westfälischen Friedens) <z dianietro
allerdings zuwider laufe» thut, als befehlen wir Euch hiermit gnädigst, ihr
wollet demselben ^rmvis aoegKioim beständig widersprechen." Auch in Königs¬
berg hatten sich die Jesuiten eingenistet. Der Kurfürst war hier ebenso wenig
wie in Halberstadt vertragsmäßig verpflichtet zu deren Zulassung, wie er das
allerdings in Kleve war. Er gebot darum durch Erlaß vom 4. Juni 16S5-.
„Wegen der Jesuiter ist vor alleu Dingen nötig, in Zeiten und allvörderlichst
auf Mittel zu gedenken, wie dieselben, ehe sie weiter Wurzel fassen und sich
tiefer einnisteln, ausgeschafft und, weil sie vermöge der Landesverfassung und
Palten daselbst (im Herzogtum Preußen) nicht zu dulden, dnrch einen bequemen
Weg extermiuirt werde» mögen." Sie waren aber trotz dieses Erlasses ge¬
bliebe». Da folgte ein zweites Reskript von: 6. Juli 1660 an deu Prinzen
Radziwill, den Statthalter i» Preußen: „Wir sind berichtet, wasmaaßen die
Jesniter i» der katholische» Kirche zu Königsberg sich unterfangen, sowohl der
Evangelischen Religion und Lehrer, als Unsere Hoheit i» ihre» Predigten mit
giftige» und sehr nachteiligen Worten dürstiglich (frech) anzusehen und ver¬
schiedene höchst verfängliche und schädliche Dinge freventlich auszuschütten.
Wun» wir un» dererselbeu Bosheit nachzusehen nicht gemeint, so sind wir
entschlossen, dieselben zu Verhütung anderer Jnkonvenientien in Unsere»
Städten Königsberg (d. h. den drei die Stadt bildenden Kommunen) länger
uicht zu toleriren. Welches Uns aber jetzo sofort ins Werk zu richten
aus gewissen Ursache» bedenklich und eher nicht, als nach der Tradition der
Stadt Elbing fortgestellet wissen wollen. Diesem nach ersuche» Wir E. L.
hiermit fre»»dvheimlich, Euch aber befehlen Wir gnädigst, gedachte Jesniter
»ach der Evakuation und Übergab der Stadt Elbing ans gedachten Unseren Städten
Königsberg und dem Herzogtum ohne einzige» Verzug auszuschaffe», auch ihne»
nachmals wieder darein zu kommen gänzlich zu verbieten." Aber selbst diese
strenge Instruktiv» hatte es nicht zuwege gebracht, die Jesuiten ans Königs-
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