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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr.

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in dem Gesetzentwürfe vorgeschlagenen Steuersätze durchweg zu hoch sind und
ermäßigt werden müssen, und stellen die Forderungen, daß 1. die dreiprozentige
Besteuerung uicht schon von einem Einkommen von 9500 Mark ab, sondern
erst von einem Einkommen von 12 000 Mark beginne; 2. daß das geringere
Einkommen in allen Stufen mit geringern Sätzen als den im Z 17 des Ent¬
wurfes bestimmten versteuert werde; 3. daß das unfundirte Einkommen,
namentlich das Einkommen aus gewinnbringender Arbeit, sowie das mit der
hohen Grund- und Gebäudesteuer belastete Einkommen ans Grundvermögen
nur mit einem Teilbetrage des Steuersatzes, höchstens mit drei Vierteln zur
Einkvmmeiisteuer zu veranlagen sei, endlich 4. daß im Gesetze die ausdrückliche
Bestimmung aufgenommen werde, daß die gesamte" Zuschlage zur Einkommen¬
steuer, als Gemeinde-, Kreis- und Prvvinzialabgaben, den anderthalbfachen
Betrag der Staatsstener niemals übersteigen, also höchstens 150 Prozent
der letztern betragen dürfen. Die Borschläge unter 1, 2 und 3 würde"
zwar den Gesamtbetrag der Einkommensteuer wesentlich verringern, zunächst
deu nach der Begründung des Entwurfes zu erwartenden, oben bereits be¬
zeichneten Mehrertrag von 80475V Mark nicht bloß verschwinden, sondern
"och eine" wesentlichen Minderertrag ans der Verechmmg hervorgehen lasse".
Diese Berechnung geht aber nur vo" der jetzigen Einschätzung ans, während
"ach dem neuen Entwurf eine schärfere Einschätzung erstrebt und allgemein
erwartet, nach unser" obigen, vielleicht zu streng erscheinende" Borschläge"
auch weiter gesichert wird. Wir glauben nicht fehlzugreifen in der Annahme,
daß die setzigen Einschätznngen sehr oft die Hälfte, durchschnittlich jedenfalls
ein Viertel des Einkommens ""berücksichtigt, also vo" der Besteuerung frei-
gelassen habe", und daß die "e"e" Emschätzuuge" als Gesamteinkommen ein
Viertel, also 25 Prozent mehr als bisher, also auch 25 Prozent mehr Steuer
ergeben können. Eine genaue Berechnung des zu erwartenden StenerbetrageS
ist selbstverständlich unmöglich. Nach der Begründung des Gesetzentwurfes
beträgt aber das Hebungssvll für das laufende Stenerjahr

für die Klassensteuer , , , , 20578 000 Mark
für die Einkommensteuer , , , 48430000 Mark
"
zusammen 75003000 Mark.

Lasse" wir das Hebuugssvll an Klassensteuer ganz außer Betracht u"d
"ebenen wir mir a". daß die bisher schon z"r Einkommensteuer, also mit
einem Einkomme" von über 3000 Mark vera"tagten Personen durchschnittlich
25 Prozent "lehr an Steuer werde" z" bezahlen haben, so werden vo"
diesen Steuerpflichtigen nicht 48 Millionen, wie bisher, sondern 48 12,
also 60 Millionen mehr an Steuer entrichtet werden. Ein Mehrertrag von
12 Millionen würde auch jedenfalls ausreichen, um den Minderertrag in den
jetzigen Klassenstenerstufeu, der nach de" im Entwürfe vorgesehenen Ermäßigunge"
bereits 1240 924 Mark beträgt, sowie die Ausfälle zu decken, die durch unsre


in dem Gesetzentwürfe vorgeschlagenen Steuersätze durchweg zu hoch sind und
ermäßigt werden müssen, und stellen die Forderungen, daß 1. die dreiprozentige
Besteuerung uicht schon von einem Einkommen von 9500 Mark ab, sondern
erst von einem Einkommen von 12 000 Mark beginne; 2. daß das geringere
Einkommen in allen Stufen mit geringern Sätzen als den im Z 17 des Ent¬
wurfes bestimmten versteuert werde; 3. daß das unfundirte Einkommen,
namentlich das Einkommen aus gewinnbringender Arbeit, sowie das mit der
hohen Grund- und Gebäudesteuer belastete Einkommen ans Grundvermögen
nur mit einem Teilbetrage des Steuersatzes, höchstens mit drei Vierteln zur
Einkvmmeiisteuer zu veranlagen sei, endlich 4. daß im Gesetze die ausdrückliche
Bestimmung aufgenommen werde, daß die gesamte» Zuschlage zur Einkommen¬
steuer, als Gemeinde-, Kreis- und Prvvinzialabgaben, den anderthalbfachen
Betrag der Staatsstener niemals übersteigen, also höchstens 150 Prozent
der letztern betragen dürfen. Die Borschläge unter 1, 2 und 3 würde»
zwar den Gesamtbetrag der Einkommensteuer wesentlich verringern, zunächst
deu nach der Begründung des Entwurfes zu erwartenden, oben bereits be¬
zeichneten Mehrertrag von 80475V Mark nicht bloß verschwinden, sondern
»och eine» wesentlichen Minderertrag ans der Verechmmg hervorgehen lasse».
Diese Berechnung geht aber nur vo» der jetzigen Einschätzung ans, während
»ach dem neuen Entwurf eine schärfere Einschätzung erstrebt und allgemein
erwartet, nach unser» obigen, vielleicht zu streng erscheinende» Borschläge»
auch weiter gesichert wird. Wir glauben nicht fehlzugreifen in der Annahme,
daß die setzigen Einschätznngen sehr oft die Hälfte, durchschnittlich jedenfalls
ein Viertel des Einkommens »»berücksichtigt, also vo» der Besteuerung frei-
gelassen habe», und daß die »e»e» Emschätzuuge» als Gesamteinkommen ein
Viertel, also 25 Prozent mehr als bisher, also auch 25 Prozent mehr Steuer
ergeben können. Eine genaue Berechnung des zu erwartenden StenerbetrageS
ist selbstverständlich unmöglich. Nach der Begründung des Gesetzentwurfes
beträgt aber das Hebungssvll für das laufende Stenerjahr

für die Klassensteuer , , , , 20578 000 Mark
für die Einkommensteuer , , , 48430000 Mark
"
zusammen 75003000 Mark.

Lasse» wir das Hebuugssvll an Klassensteuer ganz außer Betracht u»d
»ebenen wir mir a». daß die bisher schon z»r Einkommensteuer, also mit
einem Einkomme» von über 3000 Mark vera»tagten Personen durchschnittlich
25 Prozent »lehr an Steuer werde» z» bezahlen haben, so werden vo»
diesen Steuerpflichtigen nicht 48 Millionen, wie bisher, sondern 48 12,
also 60 Millionen mehr an Steuer entrichtet werden. Ein Mehrertrag von
12 Millionen würde auch jedenfalls ausreichen, um den Minderertrag in den
jetzigen Klassenstenerstufeu, der nach de» im Entwürfe vorgesehenen Ermäßigunge»
bereits 1240 924 Mark beträgt, sowie die Ausfälle zu decken, die durch unsre


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[0459] in dem Gesetzentwürfe vorgeschlagenen Steuersätze durchweg zu hoch sind und ermäßigt werden müssen, und stellen die Forderungen, daß 1. die dreiprozentige Besteuerung uicht schon von einem Einkommen von 9500 Mark ab, sondern erst von einem Einkommen von 12 000 Mark beginne; 2. daß das geringere Einkommen in allen Stufen mit geringern Sätzen als den im Z 17 des Ent¬ wurfes bestimmten versteuert werde; 3. daß das unfundirte Einkommen, namentlich das Einkommen aus gewinnbringender Arbeit, sowie das mit der hohen Grund- und Gebäudesteuer belastete Einkommen ans Grundvermögen nur mit einem Teilbetrage des Steuersatzes, höchstens mit drei Vierteln zur Einkvmmeiisteuer zu veranlagen sei, endlich 4. daß im Gesetze die ausdrückliche Bestimmung aufgenommen werde, daß die gesamte» Zuschlage zur Einkommen¬ steuer, als Gemeinde-, Kreis- und Prvvinzialabgaben, den anderthalbfachen Betrag der Staatsstener niemals übersteigen, also höchstens 150 Prozent der letztern betragen dürfen. Die Borschläge unter 1, 2 und 3 würde» zwar den Gesamtbetrag der Einkommensteuer wesentlich verringern, zunächst deu nach der Begründung des Entwurfes zu erwartenden, oben bereits be¬ zeichneten Mehrertrag von 80475V Mark nicht bloß verschwinden, sondern »och eine» wesentlichen Minderertrag ans der Verechmmg hervorgehen lasse». Diese Berechnung geht aber nur vo» der jetzigen Einschätzung ans, während »ach dem neuen Entwurf eine schärfere Einschätzung erstrebt und allgemein erwartet, nach unser» obigen, vielleicht zu streng erscheinende» Borschläge» auch weiter gesichert wird. Wir glauben nicht fehlzugreifen in der Annahme, daß die setzigen Einschätznngen sehr oft die Hälfte, durchschnittlich jedenfalls ein Viertel des Einkommens »»berücksichtigt, also vo» der Besteuerung frei- gelassen habe», und daß die »e»e» Emschätzuuge» als Gesamteinkommen ein Viertel, also 25 Prozent mehr als bisher, also auch 25 Prozent mehr Steuer ergeben können. Eine genaue Berechnung des zu erwartenden StenerbetrageS ist selbstverständlich unmöglich. Nach der Begründung des Gesetzentwurfes beträgt aber das Hebungssvll für das laufende Stenerjahr für die Klassensteuer , , , , 20578 000 Mark für die Einkommensteuer , , , 48430000 Mark " zusammen 75003000 Mark. Lasse» wir das Hebuugssvll an Klassensteuer ganz außer Betracht u»d »ebenen wir mir a». daß die bisher schon z»r Einkommensteuer, also mit einem Einkomme» von über 3000 Mark vera»tagten Personen durchschnittlich 25 Prozent »lehr an Steuer werde» z» bezahlen haben, so werden vo» diesen Steuerpflichtigen nicht 48 Millionen, wie bisher, sondern 48 12, also 60 Millionen mehr an Steuer entrichtet werden. Ein Mehrertrag von 12 Millionen würde auch jedenfalls ausreichen, um den Minderertrag in den jetzigen Klassenstenerstufeu, der nach de» im Entwürfe vorgesehenen Ermäßigunge» bereits 1240 924 Mark beträgt, sowie die Ausfälle zu decken, die durch unsre

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_208578/459>, abgerufen am 25.08.2024.