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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.

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Die Kündigung der Banknotenprivilegion

solche aber konnten sich rühmen, durch die Erteilung des Privilegs einen un¬
widerlegbaren Beweis ihrer Souveränität erbracht zu haben! Übrigens sind
unmittelbar vor Erlassung unsers Neichsbanknvtensperrgesetzes von 1870 Kon¬
zessionen in einer Weise verlängert und erweitert werden, daß sie, wenn nach
Erlassung des Gesetzes erteilt, vielleicht nicht dein Wortlaute, aber doch sicher
dem Geiste des Gesetzes widersprochen hätten.

Während die Preußische Bank mit ihrem straffen und unbestechlichen
BcamtenorgcmiSmus bei niedrigen Beamtengehalten die Vorsteher der Zweig¬
anstalten für die Sicherheit der einzelnen Geschäfte in strengster Weise verant¬
wortlich machte und doch dabei Kredit gewährte, wo entsprechende Kredit¬
würdigkeit vorhanden war, namentlich in kritischen Zeiten den Kreis der Kredit¬
nehmer nach Möglichkeit unterstützte und dadurch die Krisen abschwächte,
wurden die Direktoren der Privatnotenbanken mit hohen Gehalten und Gewinn¬
anteilen angestellt, ohne daß sie mit solchen für unentschuldbare Verluste hafteten,
wurde ferner von den meisten in kritischen Zeiten der Kredit dem Publikum
eingeschränkt,") um dagegen den Vettern und Freunden, der im Nnfsichtsrate
sitzenden Hochfinanz, noch mehr als sonst Kredit zu gewähren, sodaß diese Be¬
günstigten solche Zeiten nicht bloß mühe- und verlustlos überstehen, sondern
auch den Verlusten der übrigen Bevölkerung entsprechend Gewinne dabei ein¬
streichen konnten.

Diesen bevorzugten Geschäftsfreunden der Privatnvtenbanken wurden über¬
haupt von Zeit ihrer Gründung an durch die oben geschilderte Diskoutiruug
von Wechseln zu niedrigstem Zinsfuße, zu einem solchen, der oft mehrere Pro¬
zente unter dein offiziell, d. h. für das gemeine übrige Publikum gehandhabten
stand, nach und nach viele Millionen zugewendet, die nicht bloß der Dividende
der Aktionäre abgingen, sondern anch die begünstigten Kreditnehmer beim ganzen
geschäftlichen Wettbewerb in eine bevorzugte Stellung gegenüber allen andern
Mitbewerbern brachten. In der stärksten Weise ist dies vor dem Inkrafttreten
des Bnnkgesetzes vom 14. März 1875 geschehen.. Durch die Niedrigkeit des
ihnen berechneten Diskonts haben die Millionäre ihre Vermögen um fernere
Millionen vergrößert.^) Solche Ungerechtigkeit haben die Privatnotenbanken




*) In nasses Aufsatz bestätigt.
Wie leicht es ist, eine Notenbank, deren Kapital ans Aktien besteht, einem Ringe oder
gnr einem einzelne" Kapitalisten gänzlich dienstbar zu machen, weiß jeder, der das Verhalten
der Aktionäre in den meisten Fällen kennt. Fast ausnahmslos bleiben ziemlich alle Aktionäre
gegenüber der Verwaltung der Gesellschaft unthätig, insbesondre erscheinen immer nur einige
wenige in den Generalversammlungen. In diesen ist meist kaum der zwanzigste Teil des
Aktienkapitals vertreten. So ist es einigen Großaktionären, die zusammen eine immerhin kleine
Quote des Gesamtkapitals besitzen, gar leicht, die Stellen im Aufsichtsrate durch ihre eignen
Personen, ihre Freunde und vielleicht noch einige Jasager zu besetzen, die der Welt gegen¬
über einen Zierat abgeben sollen. Bei den Privatnvtenbanken sind die Aufsichtsratskollegieu
fast ausnahmslos i" solcher Weise zusammengesetzt. Da aber der Aufsichtsrat die Direktoren
Die Kündigung der Banknotenprivilegion

solche aber konnten sich rühmen, durch die Erteilung des Privilegs einen un¬
widerlegbaren Beweis ihrer Souveränität erbracht zu haben! Übrigens sind
unmittelbar vor Erlassung unsers Neichsbanknvtensperrgesetzes von 1870 Kon¬
zessionen in einer Weise verlängert und erweitert werden, daß sie, wenn nach
Erlassung des Gesetzes erteilt, vielleicht nicht dein Wortlaute, aber doch sicher
dem Geiste des Gesetzes widersprochen hätten.

Während die Preußische Bank mit ihrem straffen und unbestechlichen
BcamtenorgcmiSmus bei niedrigen Beamtengehalten die Vorsteher der Zweig¬
anstalten für die Sicherheit der einzelnen Geschäfte in strengster Weise verant¬
wortlich machte und doch dabei Kredit gewährte, wo entsprechende Kredit¬
würdigkeit vorhanden war, namentlich in kritischen Zeiten den Kreis der Kredit¬
nehmer nach Möglichkeit unterstützte und dadurch die Krisen abschwächte,
wurden die Direktoren der Privatnotenbanken mit hohen Gehalten und Gewinn¬
anteilen angestellt, ohne daß sie mit solchen für unentschuldbare Verluste hafteten,
wurde ferner von den meisten in kritischen Zeiten der Kredit dem Publikum
eingeschränkt,") um dagegen den Vettern und Freunden, der im Nnfsichtsrate
sitzenden Hochfinanz, noch mehr als sonst Kredit zu gewähren, sodaß diese Be¬
günstigten solche Zeiten nicht bloß mühe- und verlustlos überstehen, sondern
auch den Verlusten der übrigen Bevölkerung entsprechend Gewinne dabei ein¬
streichen konnten.

Diesen bevorzugten Geschäftsfreunden der Privatnvtenbanken wurden über¬
haupt von Zeit ihrer Gründung an durch die oben geschilderte Diskoutiruug
von Wechseln zu niedrigstem Zinsfuße, zu einem solchen, der oft mehrere Pro¬
zente unter dein offiziell, d. h. für das gemeine übrige Publikum gehandhabten
stand, nach und nach viele Millionen zugewendet, die nicht bloß der Dividende
der Aktionäre abgingen, sondern anch die begünstigten Kreditnehmer beim ganzen
geschäftlichen Wettbewerb in eine bevorzugte Stellung gegenüber allen andern
Mitbewerbern brachten. In der stärksten Weise ist dies vor dem Inkrafttreten
des Bnnkgesetzes vom 14. März 1875 geschehen.. Durch die Niedrigkeit des
ihnen berechneten Diskonts haben die Millionäre ihre Vermögen um fernere
Millionen vergrößert.^) Solche Ungerechtigkeit haben die Privatnotenbanken




*) In nasses Aufsatz bestätigt.
Wie leicht es ist, eine Notenbank, deren Kapital ans Aktien besteht, einem Ringe oder
gnr einem einzelne» Kapitalisten gänzlich dienstbar zu machen, weiß jeder, der das Verhalten
der Aktionäre in den meisten Fällen kennt. Fast ausnahmslos bleiben ziemlich alle Aktionäre
gegenüber der Verwaltung der Gesellschaft unthätig, insbesondre erscheinen immer nur einige
wenige in den Generalversammlungen. In diesen ist meist kaum der zwanzigste Teil des
Aktienkapitals vertreten. So ist es einigen Großaktionären, die zusammen eine immerhin kleine
Quote des Gesamtkapitals besitzen, gar leicht, die Stellen im Aufsichtsrate durch ihre eignen
Personen, ihre Freunde und vielleicht noch einige Jasager zu besetzen, die der Welt gegen¬
über einen Zierat abgeben sollen. Bei den Privatnvtenbanken sind die Aufsichtsratskollegieu
fast ausnahmslos i» solcher Weise zusammengesetzt. Da aber der Aufsichtsrat die Direktoren
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[0075] Die Kündigung der Banknotenprivilegion solche aber konnten sich rühmen, durch die Erteilung des Privilegs einen un¬ widerlegbaren Beweis ihrer Souveränität erbracht zu haben! Übrigens sind unmittelbar vor Erlassung unsers Neichsbanknvtensperrgesetzes von 1870 Kon¬ zessionen in einer Weise verlängert und erweitert werden, daß sie, wenn nach Erlassung des Gesetzes erteilt, vielleicht nicht dein Wortlaute, aber doch sicher dem Geiste des Gesetzes widersprochen hätten. Während die Preußische Bank mit ihrem straffen und unbestechlichen BcamtenorgcmiSmus bei niedrigen Beamtengehalten die Vorsteher der Zweig¬ anstalten für die Sicherheit der einzelnen Geschäfte in strengster Weise verant¬ wortlich machte und doch dabei Kredit gewährte, wo entsprechende Kredit¬ würdigkeit vorhanden war, namentlich in kritischen Zeiten den Kreis der Kredit¬ nehmer nach Möglichkeit unterstützte und dadurch die Krisen abschwächte, wurden die Direktoren der Privatnotenbanken mit hohen Gehalten und Gewinn¬ anteilen angestellt, ohne daß sie mit solchen für unentschuldbare Verluste hafteten, wurde ferner von den meisten in kritischen Zeiten der Kredit dem Publikum eingeschränkt,") um dagegen den Vettern und Freunden, der im Nnfsichtsrate sitzenden Hochfinanz, noch mehr als sonst Kredit zu gewähren, sodaß diese Be¬ günstigten solche Zeiten nicht bloß mühe- und verlustlos überstehen, sondern auch den Verlusten der übrigen Bevölkerung entsprechend Gewinne dabei ein¬ streichen konnten. Diesen bevorzugten Geschäftsfreunden der Privatnvtenbanken wurden über¬ haupt von Zeit ihrer Gründung an durch die oben geschilderte Diskoutiruug von Wechseln zu niedrigstem Zinsfuße, zu einem solchen, der oft mehrere Pro¬ zente unter dein offiziell, d. h. für das gemeine übrige Publikum gehandhabten stand, nach und nach viele Millionen zugewendet, die nicht bloß der Dividende der Aktionäre abgingen, sondern anch die begünstigten Kreditnehmer beim ganzen geschäftlichen Wettbewerb in eine bevorzugte Stellung gegenüber allen andern Mitbewerbern brachten. In der stärksten Weise ist dies vor dem Inkrafttreten des Bnnkgesetzes vom 14. März 1875 geschehen.. Durch die Niedrigkeit des ihnen berechneten Diskonts haben die Millionäre ihre Vermögen um fernere Millionen vergrößert.^) Solche Ungerechtigkeit haben die Privatnotenbanken *) In nasses Aufsatz bestätigt. Wie leicht es ist, eine Notenbank, deren Kapital ans Aktien besteht, einem Ringe oder gnr einem einzelne» Kapitalisten gänzlich dienstbar zu machen, weiß jeder, der das Verhalten der Aktionäre in den meisten Fällen kennt. Fast ausnahmslos bleiben ziemlich alle Aktionäre gegenüber der Verwaltung der Gesellschaft unthätig, insbesondre erscheinen immer nur einige wenige in den Generalversammlungen. In diesen ist meist kaum der zwanzigste Teil des Aktienkapitals vertreten. So ist es einigen Großaktionären, die zusammen eine immerhin kleine Quote des Gesamtkapitals besitzen, gar leicht, die Stellen im Aufsichtsrate durch ihre eignen Personen, ihre Freunde und vielleicht noch einige Jasager zu besetzen, die der Welt gegen¬ über einen Zierat abgeben sollen. Bei den Privatnvtenbanken sind die Aufsichtsratskollegieu fast ausnahmslos i» solcher Weise zusammengesetzt. Da aber der Aufsichtsrat die Direktoren

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_205998/75>, abgerufen am 22.07.2024.