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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

werte für alle Beamtengattnngen nie absolut ausgleichend sein könne, so lvird das
auch von der höhern Lehrerschaft ohne weiteres Angegeben werden. Man findet
mir, daß der Abstand zwischen ihren Gehalten nud deuen der Juristen so breit ist,
wie er durch die Verhältnisse keineswegs gerechtfertigt erscheint. Die angeblichen
Gründe, die dafür ins Feld geführt werden, sind weit davon entfernt, stichhaltig
zu sein, und sind in den Kreisen der höhern Lehrerschaft geradezu mit Bedauern
gelesen worden, wie namentlich die abermalige, schon oft zurückgewiesene Hindeutung
ans Privatstunden und Pensionäre! Welche andern Staatsbeamten verweist man
ausdrücklich zur Beschaffung eines auskömmlichen Lebensunterhalts auf Nebenerwerb?
Wenn ferner gesagt wird, das; der Jurist fast vier Jahre lang umsonst im Vor-
bereitungsdieustc arbeiten müsse, so ist das nicht genan. Schon im dritten Jahre
tritt in Sachsen eine "remnnerntvrische" Besoldung ein, unter Umständen bereits
im zweiten.

Sodann die Schnlgeldbefreiuug! Natürlich kommt diese nnr einem verhältnis¬
mäßig kleinen Teile der Lehrerschaft zu gute. Den" ein Teil der Lehrer, jetzt be¬
trächtlicher als man vielleicht denkt, ist überhaupt unverheiratet; ein andrer Teil
ist zwar verheiratet, hat aber keine Kinder; ein weiterer Teil der Verheirateten
ist lediglich mit Töchtern gesegnet; von denen endlich, die Sohne haben, können
manche aus irgeud welchem Grnnde gerade die Anstalt, an der sie selbst unter-
richten, für ihre Söhne nicht benutzen. Und nur für die Anstalt, an der der Vater
unterrichtet, gilt die Schnlgeldbefreiuug. Daraus folgt, daß die Schnlgeldbefreinng
für die Gesamtheit gar nicht in Anrechnung zu bringen ist. Auch die Ferien werden
leider angeführt, um die Angemessenheit einer geringern Besoldung des Ghmnasial-
lehrerstandes zu beweisen. Auch dies mit Unrecht. Denn erstens sind die Ferien
der Schüler wegen eingeführt, nud sodann bilden sie. ein für den Staatssäckel nnr
erwünschtes Gegengewicht gegen die physischen Strapazen und Beschwerden des
Lehramtes. Ärzte wissen, in welchem Maße gerade Lehrer von den Krankheiten
der Atmungs- und Sprachorgane, anch von Nervenkrankheiten heimgesucht werden.
Man denke sich die Ferienzeit der Lehrer ans den einen Monat der Juristen be¬
schränkt: die wahrscheinliche Folge würde ein rasches Steigen vorzeitiger Dienst¬
untauglichkeit und damit ein unausbleibliches Anschwelle" des Peusiousbudgets sein.
Daß endlich bei dem Lehrer der höher" Schulen die geistige Anstrengung "ut Ver¬
antwortung in der Regel nicht in dem Maße wüchse wie bei den Juristen, ist eine
völlig unerwiesene Behauptung. Auch die Lehrer der höhern Schulen haben an
mannichfachen geistigen Aufgaben zu arbeiten, und sicher werden diese an Schwierig¬
keit mit den steigenden Jahren nicht geringer. Freilich sind das Aufgaben andrer
Art als die, die den Juristen beschäftigen, daß sie aber eine geringere geistige An¬
strengung voraussetzten, ist ein Irrtum. Endlich die sittliche Verantwortung lastet
auch auf deu höhern Lehrern schwer genug. Bon den Fällen ganz zu schweigen,
wo auch sie kraft ihres Amtes auf das Lebensschicksal der ihnen anvertrauten Zög¬
linge in ganz unmittelbarer Weise bestimmend eingreifen müssen, ist der stille Ein¬
fluß, den sie auf die Charakterbildung und Geistesentwicklung der heranwachsenden
Jugend und damit auf die Zukunft des ganzen Staatslebens ausüben, zwar nicht
mit Händen zu greifen und abzuwägen, darum aber doch nicht weniger groß, und
jeder rechte Lehrer fühlt, je älter er wird, umsomehr die Schwere dieser Verant¬
wortung.

Was die andern Wünsche der staatlichen Gymnasiallehrer anlangt, die um
gesetzliche Verleihung der Staatsdienereigenschaft und um stnatsdienergleiche Pension,
so ist der Verfasser des Artikels der "Leipziger Zeitung" ihnen gegenüber offenbar


Maßgebliches und Unmaßgebliches

werte für alle Beamtengattnngen nie absolut ausgleichend sein könne, so lvird das
auch von der höhern Lehrerschaft ohne weiteres Angegeben werden. Man findet
mir, daß der Abstand zwischen ihren Gehalten nud deuen der Juristen so breit ist,
wie er durch die Verhältnisse keineswegs gerechtfertigt erscheint. Die angeblichen
Gründe, die dafür ins Feld geführt werden, sind weit davon entfernt, stichhaltig
zu sein, und sind in den Kreisen der höhern Lehrerschaft geradezu mit Bedauern
gelesen worden, wie namentlich die abermalige, schon oft zurückgewiesene Hindeutung
ans Privatstunden und Pensionäre! Welche andern Staatsbeamten verweist man
ausdrücklich zur Beschaffung eines auskömmlichen Lebensunterhalts auf Nebenerwerb?
Wenn ferner gesagt wird, das; der Jurist fast vier Jahre lang umsonst im Vor-
bereitungsdieustc arbeiten müsse, so ist das nicht genan. Schon im dritten Jahre
tritt in Sachsen eine „remnnerntvrische" Besoldung ein, unter Umständen bereits
im zweiten.

Sodann die Schnlgeldbefreiuug! Natürlich kommt diese nnr einem verhältnis¬
mäßig kleinen Teile der Lehrerschaft zu gute. Den» ein Teil der Lehrer, jetzt be¬
trächtlicher als man vielleicht denkt, ist überhaupt unverheiratet; ein andrer Teil
ist zwar verheiratet, hat aber keine Kinder; ein weiterer Teil der Verheirateten
ist lediglich mit Töchtern gesegnet; von denen endlich, die Sohne haben, können
manche aus irgeud welchem Grnnde gerade die Anstalt, an der sie selbst unter-
richten, für ihre Söhne nicht benutzen. Und nur für die Anstalt, an der der Vater
unterrichtet, gilt die Schnlgeldbefreiuug. Daraus folgt, daß die Schnlgeldbefreinng
für die Gesamtheit gar nicht in Anrechnung zu bringen ist. Auch die Ferien werden
leider angeführt, um die Angemessenheit einer geringern Besoldung des Ghmnasial-
lehrerstandes zu beweisen. Auch dies mit Unrecht. Denn erstens sind die Ferien
der Schüler wegen eingeführt, nud sodann bilden sie. ein für den Staatssäckel nnr
erwünschtes Gegengewicht gegen die physischen Strapazen und Beschwerden des
Lehramtes. Ärzte wissen, in welchem Maße gerade Lehrer von den Krankheiten
der Atmungs- und Sprachorgane, anch von Nervenkrankheiten heimgesucht werden.
Man denke sich die Ferienzeit der Lehrer ans den einen Monat der Juristen be¬
schränkt: die wahrscheinliche Folge würde ein rasches Steigen vorzeitiger Dienst¬
untauglichkeit und damit ein unausbleibliches Anschwelle» des Peusiousbudgets sein.
Daß endlich bei dem Lehrer der höher» Schulen die geistige Anstrengung »ut Ver¬
antwortung in der Regel nicht in dem Maße wüchse wie bei den Juristen, ist eine
völlig unerwiesene Behauptung. Auch die Lehrer der höhern Schulen haben an
mannichfachen geistigen Aufgaben zu arbeiten, und sicher werden diese an Schwierig¬
keit mit den steigenden Jahren nicht geringer. Freilich sind das Aufgaben andrer
Art als die, die den Juristen beschäftigen, daß sie aber eine geringere geistige An¬
strengung voraussetzten, ist ein Irrtum. Endlich die sittliche Verantwortung lastet
auch auf deu höhern Lehrern schwer genug. Bon den Fällen ganz zu schweigen,
wo auch sie kraft ihres Amtes auf das Lebensschicksal der ihnen anvertrauten Zög¬
linge in ganz unmittelbarer Weise bestimmend eingreifen müssen, ist der stille Ein¬
fluß, den sie auf die Charakterbildung und Geistesentwicklung der heranwachsenden
Jugend und damit auf die Zukunft des ganzen Staatslebens ausüben, zwar nicht
mit Händen zu greifen und abzuwägen, darum aber doch nicht weniger groß, und
jeder rechte Lehrer fühlt, je älter er wird, umsomehr die Schwere dieser Verant¬
wortung.

Was die andern Wünsche der staatlichen Gymnasiallehrer anlangt, die um
gesetzliche Verleihung der Staatsdienereigenschaft und um stnatsdienergleiche Pension,
so ist der Verfasser des Artikels der „Leipziger Zeitung" ihnen gegenüber offenbar


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[0396] Maßgebliches und Unmaßgebliches werte für alle Beamtengattnngen nie absolut ausgleichend sein könne, so lvird das auch von der höhern Lehrerschaft ohne weiteres Angegeben werden. Man findet mir, daß der Abstand zwischen ihren Gehalten nud deuen der Juristen so breit ist, wie er durch die Verhältnisse keineswegs gerechtfertigt erscheint. Die angeblichen Gründe, die dafür ins Feld geführt werden, sind weit davon entfernt, stichhaltig zu sein, und sind in den Kreisen der höhern Lehrerschaft geradezu mit Bedauern gelesen worden, wie namentlich die abermalige, schon oft zurückgewiesene Hindeutung ans Privatstunden und Pensionäre! Welche andern Staatsbeamten verweist man ausdrücklich zur Beschaffung eines auskömmlichen Lebensunterhalts auf Nebenerwerb? Wenn ferner gesagt wird, das; der Jurist fast vier Jahre lang umsonst im Vor- bereitungsdieustc arbeiten müsse, so ist das nicht genan. Schon im dritten Jahre tritt in Sachsen eine „remnnerntvrische" Besoldung ein, unter Umständen bereits im zweiten. Sodann die Schnlgeldbefreiuug! Natürlich kommt diese nnr einem verhältnis¬ mäßig kleinen Teile der Lehrerschaft zu gute. Den» ein Teil der Lehrer, jetzt be¬ trächtlicher als man vielleicht denkt, ist überhaupt unverheiratet; ein andrer Teil ist zwar verheiratet, hat aber keine Kinder; ein weiterer Teil der Verheirateten ist lediglich mit Töchtern gesegnet; von denen endlich, die Sohne haben, können manche aus irgeud welchem Grnnde gerade die Anstalt, an der sie selbst unter- richten, für ihre Söhne nicht benutzen. Und nur für die Anstalt, an der der Vater unterrichtet, gilt die Schnlgeldbefreiuug. Daraus folgt, daß die Schnlgeldbefreinng für die Gesamtheit gar nicht in Anrechnung zu bringen ist. Auch die Ferien werden leider angeführt, um die Angemessenheit einer geringern Besoldung des Ghmnasial- lehrerstandes zu beweisen. Auch dies mit Unrecht. Denn erstens sind die Ferien der Schüler wegen eingeführt, nud sodann bilden sie. ein für den Staatssäckel nnr erwünschtes Gegengewicht gegen die physischen Strapazen und Beschwerden des Lehramtes. Ärzte wissen, in welchem Maße gerade Lehrer von den Krankheiten der Atmungs- und Sprachorgane, anch von Nervenkrankheiten heimgesucht werden. Man denke sich die Ferienzeit der Lehrer ans den einen Monat der Juristen be¬ schränkt: die wahrscheinliche Folge würde ein rasches Steigen vorzeitiger Dienst¬ untauglichkeit und damit ein unausbleibliches Anschwelle» des Peusiousbudgets sein. Daß endlich bei dem Lehrer der höher» Schulen die geistige Anstrengung »ut Ver¬ antwortung in der Regel nicht in dem Maße wüchse wie bei den Juristen, ist eine völlig unerwiesene Behauptung. Auch die Lehrer der höhern Schulen haben an mannichfachen geistigen Aufgaben zu arbeiten, und sicher werden diese an Schwierig¬ keit mit den steigenden Jahren nicht geringer. Freilich sind das Aufgaben andrer Art als die, die den Juristen beschäftigen, daß sie aber eine geringere geistige An¬ strengung voraussetzten, ist ein Irrtum. Endlich die sittliche Verantwortung lastet auch auf deu höhern Lehrern schwer genug. Bon den Fällen ganz zu schweigen, wo auch sie kraft ihres Amtes auf das Lebensschicksal der ihnen anvertrauten Zög¬ linge in ganz unmittelbarer Weise bestimmend eingreifen müssen, ist der stille Ein¬ fluß, den sie auf die Charakterbildung und Geistesentwicklung der heranwachsenden Jugend und damit auf die Zukunft des ganzen Staatslebens ausüben, zwar nicht mit Händen zu greifen und abzuwägen, darum aber doch nicht weniger groß, und jeder rechte Lehrer fühlt, je älter er wird, umsomehr die Schwere dieser Verant¬ wortung. Was die andern Wünsche der staatlichen Gymnasiallehrer anlangt, die um gesetzliche Verleihung der Staatsdienereigenschaft und um stnatsdienergleiche Pension, so ist der Verfasser des Artikels der „Leipziger Zeitung" ihnen gegenüber offenbar

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_205998/396>, abgerufen am 02.07.2024.