Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.T)le Iustizorganisation von ^8?9 in ministerieller Beleuchtung von O. Bähr (Schluß) 5 nsre bisherige Betrachtung betraf die in den Berichten dargestellte Nachdem sich bereits der Bericht von 1882 lobend über die Nur zweisÜbelstände seien anzuerkennen. Der in die Hände der Parteien Seitdem nun hat der Herr Justizminister, so lange seine Amtsthätigkeit T)le Iustizorganisation von ^8?9 in ministerieller Beleuchtung von O. Bähr (Schluß) 5 nsre bisherige Betrachtung betraf die in den Berichten dargestellte Nachdem sich bereits der Bericht von 1882 lobend über die Nur zweisÜbelstände seien anzuerkennen. Der in die Hände der Parteien Seitdem nun hat der Herr Justizminister, so lange seine Amtsthätigkeit <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0127" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/206126"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341849_205998/figures/grenzboten_341849_205998_206126_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> T)le Iustizorganisation von ^8?9<lb/> in ministerieller Beleuchtung<lb/><note type="byline"> von O. Bähr</note> (Schluß)</head><lb/> <div n="2"> <head> 5</head><lb/> <p xml:id="ID_461"> nsre bisherige Betrachtung betraf die in den Berichten dargestellte<lb/> Organisation in ihren äußern Verhältnissen. Wir wenden uns nnn<lb/> zu den besondern Abschnitten, die von dem Zivilprozeß handeln.</p><lb/> <p xml:id="ID_462"> Nachdem sich bereits der Bericht von 1882 lobend über die<lb/> Wirksamkeit der Zivilprozeßordnung ausgesprochen hatte, ergeht<lb/> sich der Bericht von l8«7 in neuen Lobeserhebungen über das Verfahren, „dessen<lb/> einfache und elastische Formen die sichere, ungehemmte Anwendung des materiellen<lb/> Rechtes erleichtern." Allerdings seien auch tadelnde Urteile laut geworden,<lb/> die sich namentlich dagegen richteten, daß das Urteil lediglich auf deu Grund<lb/> einer mündlichen Verhandlung gesprochen werden solle. Der dagegen erhobene<lb/> Vorwurf würde richtig sein, wenn die Gerichte wirklich nur auf Grund münd¬<lb/> licher Verhandlung ihr Urteil zu geben hätten. Er widerlege sich aber dadurch,<lb/> daß das Urteil zugleich seine Grundlage finde in den gewechselte,! vorbereitenden<lb/> Schriftsätzen. „Übe nlsdanu das Gericht seiner Pflicht gemäß eine Kontrole<lb/> darüber aus, inwieweit die nuuidlichen Vorträge von dem Inhalte der Schrift¬<lb/> sätze abweichen, so besitzt es vollauf die Mittel zu eiuer zuverlässigen Fest¬<lb/> stellung und Beurkundung der Ergebnisse der mündlichen Verhandlung."</p><lb/> <p xml:id="ID_463"> Nur zweisÜbelstände seien anzuerkennen. Der in die Hände der Parteien<lb/> gelegte Selbstbetrieb des Prozesses habe durch häufige Vertagungen und Ver¬<lb/> eitelungen der Verhandlungstermine vielfach zu Verschleppung der Prozesse<lb/> geführt. Hiergegen habe der Minister bereits am 23. September 1887 einen<lb/> Erlaß gerichtet, durch deu er die Gerichte ermahnt habe, streng gegen solche<lb/> Verschleppungen vorzugehen. Zunächst sei der Erfolg dieses Erlasses ab¬<lb/> zuwarten. Sodann habe das Zustellungsweseu zu berechtigten Ausstellungen<lb/> Veranlassung gegeben, und „wenn es dereinst zu einer Revision der Prozeßordnung<lb/> komme," so werde namentlich an diesen Punkt bessernde Hand anzulegen sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_464" next="#ID_465"> Seitdem nun hat der Herr Justizminister, so lange seine Amtsthätigkeit<lb/> dauerte, auf diesem Gebiete nichts weiter gethan, als daß er den gedachten<lb/> Erlaß vom 23. September 18«7, gegen den sich eine Flut von Widerspruch</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0127]
[Abbildung]
T)le Iustizorganisation von ^8?9
in ministerieller Beleuchtung
von O. Bähr (Schluß)
5
nsre bisherige Betrachtung betraf die in den Berichten dargestellte
Organisation in ihren äußern Verhältnissen. Wir wenden uns nnn
zu den besondern Abschnitten, die von dem Zivilprozeß handeln.
Nachdem sich bereits der Bericht von 1882 lobend über die
Wirksamkeit der Zivilprozeßordnung ausgesprochen hatte, ergeht
sich der Bericht von l8«7 in neuen Lobeserhebungen über das Verfahren, „dessen
einfache und elastische Formen die sichere, ungehemmte Anwendung des materiellen
Rechtes erleichtern." Allerdings seien auch tadelnde Urteile laut geworden,
die sich namentlich dagegen richteten, daß das Urteil lediglich auf deu Grund
einer mündlichen Verhandlung gesprochen werden solle. Der dagegen erhobene
Vorwurf würde richtig sein, wenn die Gerichte wirklich nur auf Grund münd¬
licher Verhandlung ihr Urteil zu geben hätten. Er widerlege sich aber dadurch,
daß das Urteil zugleich seine Grundlage finde in den gewechselte,! vorbereitenden
Schriftsätzen. „Übe nlsdanu das Gericht seiner Pflicht gemäß eine Kontrole
darüber aus, inwieweit die nuuidlichen Vorträge von dem Inhalte der Schrift¬
sätze abweichen, so besitzt es vollauf die Mittel zu eiuer zuverlässigen Fest¬
stellung und Beurkundung der Ergebnisse der mündlichen Verhandlung."
Nur zweisÜbelstände seien anzuerkennen. Der in die Hände der Parteien
gelegte Selbstbetrieb des Prozesses habe durch häufige Vertagungen und Ver¬
eitelungen der Verhandlungstermine vielfach zu Verschleppung der Prozesse
geführt. Hiergegen habe der Minister bereits am 23. September 1887 einen
Erlaß gerichtet, durch deu er die Gerichte ermahnt habe, streng gegen solche
Verschleppungen vorzugehen. Zunächst sei der Erfolg dieses Erlasses ab¬
zuwarten. Sodann habe das Zustellungsweseu zu berechtigten Ausstellungen
Veranlassung gegeben, und „wenn es dereinst zu einer Revision der Prozeßordnung
komme," so werde namentlich an diesen Punkt bessernde Hand anzulegen sein.
Seitdem nun hat der Herr Justizminister, so lange seine Amtsthätigkeit
dauerte, auf diesem Gebiete nichts weiter gethan, als daß er den gedachten
Erlaß vom 23. September 18«7, gegen den sich eine Flut von Widerspruch
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |