Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.Der 'Kronprinz in der Konfliktszeit Kindische Blätter nach dem EntWurfe zur Preßverordnung erteilt werden sollte, Der Bericht, der den Entwurf begleitete, schloß mit den Worten: "Das Und so verhielt es sich in der That. Jedenfalls war es nur wohl¬ Der 'Kronprinz in der Konfliktszeit Kindische Blätter nach dem EntWurfe zur Preßverordnung erteilt werden sollte, Der Bericht, der den Entwurf begleitete, schloß mit den Worten: „Das Und so verhielt es sich in der That. Jedenfalls war es nur wohl¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0547" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/205278"/> <fw type="header" place="top"> Der 'Kronprinz in der Konfliktszeit</fw><lb/> <p xml:id="ID_1541" prev="#ID_1540"> Kindische Blätter nach dem EntWurfe zur Preßverordnung erteilt werden sollte,<lb/> ihr auch hinsichtlich der auswärtigen zugesprochen werden mußte, nur mußte<lb/> hierbei eine höhere Behörde die Sache in die Hand nehmen. Durch Z 52 des<lb/> Preßgesetzes von 1851 war dein Minister des Innern die Berechtigung zum<lb/> Verbot ausländischer Blätter unter der Bedingung erteilt worden, daß die be¬<lb/> treffende Zeitung oder Zeitschrift vorher gerichtlich verurteilt worden sei, und<lb/> unter Aufrechterhaltung dieser Bestimmung erschien es notwendig, der Verwal¬<lb/> tung auch in Bezug auf die nichtpreußische Presse die Befugnis zuzuweisen,<lb/> Prcßerzeugnisse wegen ihrer staatsgefährlichen Gesamthaltung in Preußen zu<lb/> verbieten. Der Natur der Sache nach aber konnte dies nicht durch Verfahren<lb/> bei einer Bezirksregierung, sondern nur durch Beschluß der Minister erfolgen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1542"> Der Bericht, der den Entwurf begleitete, schloß mit den Worten: „Das<lb/> Staatsministerium verkennt nicht die Bedeutung der in Rede stehenden Ver¬<lb/> ordnung gegenüber den bisherigen Bestimmungen über die gesetzliche Regelung<lb/> der Preßfreiheit. Dasselbe ist aber zugleich überzeugt, daß die Stantsregierung<lb/> zur Ergreifung derartiger Maßregeln behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen<lb/> Sicherheit nicht bloß durch Artikel 27 und 63 der Verfassungsurkunde vom<lb/> 31. Januar 1850 unzweifelhaft berechtigt ist, sondern daß durch die Ein¬<lb/> führung der beabsichtigten Verordnung auch der freien Meinungsäußerung,<lb/> welche die Verfassung gewährleisten will, in Wahrheit kein Eintrag geschieht."</p><lb/> <p xml:id="ID_1543" next="#ID_1544"> Und so verhielt es sich in der That. Jedenfalls war es nur wohl¬<lb/> meinende Fürsorge, die die Verordnung eingegeben hatte, und gemäßigte Libe¬<lb/> rale standen nicht an, das anzuerkennen. Ein Mitarbeiter der „Preußischen<lb/> Jahrbücher" z. B-, der die neuesten Schritte der Regierung, besonders die<lb/> Preßverordnung, lebhaft bekämpfte, gestand dabei ehrlicherweise doch zu, man<lb/> dürfe aufrichtig glauben, daß es der Regierung „heiligster Ernst um das Wohl<lb/> des Landes, des Königshauses und des Volkes sei," daß Preußens Ehre, Glück<lb/> und Größe und die Hingebung an dieses Ziel auch auf Seiten der Minister<lb/> maßgebend sei. Es könne keine Frage sein, daß auch die über die Presse ver¬<lb/> hängten Maßregeln nicht aus despotischen Gelüste, sondern aus Wohlmeinung<lb/> für den Thron und das Land hervorgegangen, daß der höchste Gesichtspunkt<lb/> dabei der einer pflichtmäßigen Fürsorge, einer Zurückführung der aufgeregten<lb/> und irregeführten Gemüter zur Ordnung, Gesetzlichkeit und Mäßigung gewesen<lb/> sei. Es wäre ein Segen gewesen, es Hütte den Boden für die von allen<lb/> Freunden des Laudes herbeigesehnte Verständigung bereitet, wenn viele sich<lb/> auch nur diese Überzeugung von dem redlichen Willen der Regierung anzueignen<lb/> vermocht hätten. Der ganze Zwiespalt über die Umbildung des Heeres hätte<lb/> gar nicht zu entstehen brauchen, wenn das so leicht zu gewinnende Verständnis<lb/> für das Streben des Königs nicht durch die Leidenschaften des Parteilebens<lb/> verdunkelt worden wäre, und diese Leidenschaften würden nie so toll und<lb/> thöricht gewütet haben, wenn die Presse nicht unablässig das Feuer genährt</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0547]
Der 'Kronprinz in der Konfliktszeit
Kindische Blätter nach dem EntWurfe zur Preßverordnung erteilt werden sollte,
ihr auch hinsichtlich der auswärtigen zugesprochen werden mußte, nur mußte
hierbei eine höhere Behörde die Sache in die Hand nehmen. Durch Z 52 des
Preßgesetzes von 1851 war dein Minister des Innern die Berechtigung zum
Verbot ausländischer Blätter unter der Bedingung erteilt worden, daß die be¬
treffende Zeitung oder Zeitschrift vorher gerichtlich verurteilt worden sei, und
unter Aufrechterhaltung dieser Bestimmung erschien es notwendig, der Verwal¬
tung auch in Bezug auf die nichtpreußische Presse die Befugnis zuzuweisen,
Prcßerzeugnisse wegen ihrer staatsgefährlichen Gesamthaltung in Preußen zu
verbieten. Der Natur der Sache nach aber konnte dies nicht durch Verfahren
bei einer Bezirksregierung, sondern nur durch Beschluß der Minister erfolgen.
Der Bericht, der den Entwurf begleitete, schloß mit den Worten: „Das
Staatsministerium verkennt nicht die Bedeutung der in Rede stehenden Ver¬
ordnung gegenüber den bisherigen Bestimmungen über die gesetzliche Regelung
der Preßfreiheit. Dasselbe ist aber zugleich überzeugt, daß die Stantsregierung
zur Ergreifung derartiger Maßregeln behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit nicht bloß durch Artikel 27 und 63 der Verfassungsurkunde vom
31. Januar 1850 unzweifelhaft berechtigt ist, sondern daß durch die Ein¬
führung der beabsichtigten Verordnung auch der freien Meinungsäußerung,
welche die Verfassung gewährleisten will, in Wahrheit kein Eintrag geschieht."
Und so verhielt es sich in der That. Jedenfalls war es nur wohl¬
meinende Fürsorge, die die Verordnung eingegeben hatte, und gemäßigte Libe¬
rale standen nicht an, das anzuerkennen. Ein Mitarbeiter der „Preußischen
Jahrbücher" z. B-, der die neuesten Schritte der Regierung, besonders die
Preßverordnung, lebhaft bekämpfte, gestand dabei ehrlicherweise doch zu, man
dürfe aufrichtig glauben, daß es der Regierung „heiligster Ernst um das Wohl
des Landes, des Königshauses und des Volkes sei," daß Preußens Ehre, Glück
und Größe und die Hingebung an dieses Ziel auch auf Seiten der Minister
maßgebend sei. Es könne keine Frage sein, daß auch die über die Presse ver¬
hängten Maßregeln nicht aus despotischen Gelüste, sondern aus Wohlmeinung
für den Thron und das Land hervorgegangen, daß der höchste Gesichtspunkt
dabei der einer pflichtmäßigen Fürsorge, einer Zurückführung der aufgeregten
und irregeführten Gemüter zur Ordnung, Gesetzlichkeit und Mäßigung gewesen
sei. Es wäre ein Segen gewesen, es Hütte den Boden für die von allen
Freunden des Laudes herbeigesehnte Verständigung bereitet, wenn viele sich
auch nur diese Überzeugung von dem redlichen Willen der Regierung anzueignen
vermocht hätten. Der ganze Zwiespalt über die Umbildung des Heeres hätte
gar nicht zu entstehen brauchen, wenn das so leicht zu gewinnende Verständnis
für das Streben des Königs nicht durch die Leidenschaften des Parteilebens
verdunkelt worden wäre, und diese Leidenschaften würden nie so toll und
thöricht gewütet haben, wenn die Presse nicht unablässig das Feuer genährt
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