Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Zur Schulreform. Im letzten Studienjahre 1888--1389 habe" auf den Der Jurist besteht seine erste Prüfung und wird zum "Referendar ernannt; Derartige Forderungen und Wünsche sind vom Abgeordnetenhaus" immer mit Maßgebliches und Unmaßgebliches Zur Schulreform. Im letzten Studienjahre 1888—1389 habe» auf den Der Jurist besteht seine erste Prüfung und wird zum „Referendar ernannt; Derartige Forderungen und Wünsche sind vom Abgeordnetenhaus« immer mit <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0148" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/204879"/> </div> <div n="1"> <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/> <div n="2"> <head> Zur Schulreform.</head> <p xml:id="ID_360"> Im letzten Studienjahre 1888—1389 habe» auf den<lb/> preußischen Universitäten 374 Doktorpromotionen stattgefunden; unter diesen ge¬<lb/> hören 6 der theologischen, 54 der juristischen, 426 der medizinischen, 383 der<lb/> philosophischen Fakultät an. Auffallend ist hierbei die niedrige Zahl der juristische»<lb/> und die hohe Zahl der philosophischen Promotionen. Es scheint gegenwärtig ge¬<lb/> radezu eine Notwendigkeit für jeden akademisch gebildeten Lehrer geworden zu sei»,<lb/> sich den Doktorgrad zu erwerbe», eine Notwendigkeit, die aber in gewisser Hinsicht<lb/> sehr bedauerlich ist. Deun die zwei oder drei Semester, die von den Philologen<lb/> auf die Ausarbeitung der Dissertation und auf die Vorbereitung zum Rigorvsum<lb/> verwendet werden müssen, könnten sie zweckmäßiger und vorteilhafter zur praktische»<lb/> Vorbereitung für ihren Lehrberuf ausnutzen. Man täuscht sich auch, wenn an»<lb/> glaubt, daß die meisten Philologen aus Liebe zur wissenschaftliche» Forschung ihre<lb/> Dissertationen schrieben; die Wissenschaft ist hierbei oft gar nicht Zweck, sonder»<lb/> lediglich Mittel zum Zweck, d. h. zur Erlangung eines anständigen Titels. Die<lb/> geistige Arbeitskraft aber für solche Zwecke zu verwerten, ist ein heilloser Unfug,<lb/> gegen den von Seiten der Regierung unbedingt eingeschritten werden müßte. Die<lb/> Negierung sollte den Philologen, welche die Oberlehrerprüfung bestanden haben,<lb/> auch thatsächlich den Titel „Oberlehrer" verleihen; es würde dann sofort die fieber¬<lb/> hafte Jagd nach dem Doktortitel aufhören und der Wissenschaft das traurige<lb/> Schauspiel mit oftherausgequälten und geistlosen Arbeiten erspart bleiben.<lb/> "</p><lb/> <p xml:id="ID_361"> Der Jurist besteht seine erste Prüfung und wird zum „Referendar ernannt;<lb/> er macht sein Staatsexamen und wird zum „Assessor" ernannt; der Philologe da¬<lb/> gegen, der seiue Oberlehrcrprüfuug bestanden hat, darf sich noch lange nicht<lb/> — selbst nach seiner festen Anstellung — „Oberlehrer" nennen; ja es giebt akademisch<lb/> gebildete Lehrer, die trotz ihres Oberlehrerzeugnisscs zeitlebens „ordentliche Lehrer"<lb/> bleibe», die also von den Philologen mit einem einfache» „Lehrerzcugnis" gar<lb/> nicht unterschieden werden; das ist eine thatsächliche Ungerechtigkeit. Man mag<lb/> über die Titelfrage denken, wie man will; wenn aber von akademisch gebildeten<lb/> Lehrer verlangt wird, daß er sich nicht in banausischer Einseitigkeit von aller Welt<lb/> abschließe, sondern mitten im praktischen Leben bleibe und zu seinem und der<lb/> Schule Vorteil um dem gesellschaftlichen und geistigen Leben der Gegenwart teil¬<lb/> nehme, zu dem er die Jugend erziehen soll, so muß ihm der Staat much äußer¬<lb/> lich dieselbe» Auszeichnungen zukommen lassen, wie den andern höhern Bemnten-<lb/> klassen, d. h. die Ernennungen und Beförderungen der Philologen dürfen nicht<lb/> vom bloßen Zufall abhängen, sondern müssen nach bestimmten Grundsätzen geordnet<lb/> und nach persönliche» Verdiensten vorgenommen werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_362"> Derartige Forderungen und Wünsche sind vom Abgeordnetenhaus« immer mit<lb/> lächelnder Miene abgelehnt worden, weil die meisten Abgeordneten sich den aka¬<lb/> demisch gebildeten Lehrer nur in der ziemlich zweifelhaften und unbedeutenden<lb/> Rolle eines Hauslehrers vorstellen können und uicht wissen, daß sich in den letzten<lb/> dreißig Jahre« aus den akademisch gebildeten Lehrern im Staate ein Stand ge¬<lb/> bildet hat, der aus verschiednen Gründen eine sehr ernsthafte Berücksichtigung<lb/> verdient.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0148]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Schulreform. Im letzten Studienjahre 1888—1389 habe» auf den
preußischen Universitäten 374 Doktorpromotionen stattgefunden; unter diesen ge¬
hören 6 der theologischen, 54 der juristischen, 426 der medizinischen, 383 der
philosophischen Fakultät an. Auffallend ist hierbei die niedrige Zahl der juristische»
und die hohe Zahl der philosophischen Promotionen. Es scheint gegenwärtig ge¬
radezu eine Notwendigkeit für jeden akademisch gebildeten Lehrer geworden zu sei»,
sich den Doktorgrad zu erwerbe», eine Notwendigkeit, die aber in gewisser Hinsicht
sehr bedauerlich ist. Deun die zwei oder drei Semester, die von den Philologen
auf die Ausarbeitung der Dissertation und auf die Vorbereitung zum Rigorvsum
verwendet werden müssen, könnten sie zweckmäßiger und vorteilhafter zur praktische»
Vorbereitung für ihren Lehrberuf ausnutzen. Man täuscht sich auch, wenn an»
glaubt, daß die meisten Philologen aus Liebe zur wissenschaftliche» Forschung ihre
Dissertationen schrieben; die Wissenschaft ist hierbei oft gar nicht Zweck, sonder»
lediglich Mittel zum Zweck, d. h. zur Erlangung eines anständigen Titels. Die
geistige Arbeitskraft aber für solche Zwecke zu verwerten, ist ein heilloser Unfug,
gegen den von Seiten der Regierung unbedingt eingeschritten werden müßte. Die
Negierung sollte den Philologen, welche die Oberlehrerprüfung bestanden haben,
auch thatsächlich den Titel „Oberlehrer" verleihen; es würde dann sofort die fieber¬
hafte Jagd nach dem Doktortitel aufhören und der Wissenschaft das traurige
Schauspiel mit oftherausgequälten und geistlosen Arbeiten erspart bleiben.
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Der Jurist besteht seine erste Prüfung und wird zum „Referendar ernannt;
er macht sein Staatsexamen und wird zum „Assessor" ernannt; der Philologe da¬
gegen, der seiue Oberlehrcrprüfuug bestanden hat, darf sich noch lange nicht
— selbst nach seiner festen Anstellung — „Oberlehrer" nennen; ja es giebt akademisch
gebildete Lehrer, die trotz ihres Oberlehrerzeugnisscs zeitlebens „ordentliche Lehrer"
bleibe», die also von den Philologen mit einem einfache» „Lehrerzcugnis" gar
nicht unterschieden werden; das ist eine thatsächliche Ungerechtigkeit. Man mag
über die Titelfrage denken, wie man will; wenn aber von akademisch gebildeten
Lehrer verlangt wird, daß er sich nicht in banausischer Einseitigkeit von aller Welt
abschließe, sondern mitten im praktischen Leben bleibe und zu seinem und der
Schule Vorteil um dem gesellschaftlichen und geistigen Leben der Gegenwart teil¬
nehme, zu dem er die Jugend erziehen soll, so muß ihm der Staat much äußer¬
lich dieselbe» Auszeichnungen zukommen lassen, wie den andern höhern Bemnten-
klassen, d. h. die Ernennungen und Beförderungen der Philologen dürfen nicht
vom bloßen Zufall abhängen, sondern müssen nach bestimmten Grundsätzen geordnet
und nach persönliche» Verdiensten vorgenommen werden.
Derartige Forderungen und Wünsche sind vom Abgeordnetenhaus« immer mit
lächelnder Miene abgelehnt worden, weil die meisten Abgeordneten sich den aka¬
demisch gebildeten Lehrer nur in der ziemlich zweifelhaften und unbedeutenden
Rolle eines Hauslehrers vorstellen können und uicht wissen, daß sich in den letzten
dreißig Jahre« aus den akademisch gebildeten Lehrern im Staate ein Stand ge¬
bildet hat, der aus verschiednen Gründen eine sehr ernsthafte Berücksichtigung
verdient.
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