Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.Die Mumienbildnisse von Rnbajat im Li Fahnen Wenn es Prinzen wären und der Kranz das bewiese. Dem Umstände, daß Die Mumienbildnisse von Rnbajat im Li Fahnen Wenn es Prinzen wären und der Kranz das bewiese. Dem Umstände, daß <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0579" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/204668"/> <fw type="header" place="top"> Die Mumienbildnisse von Rnbajat im Li Fahnen</fw><lb/> <p xml:id="ID_1859" prev="#ID_1858" next="#ID_1860"> Wenn es Prinzen wären und der Kranz das bewiese. Dem Umstände, daß<lb/> viele der Bildnisse von El Fajum mit Amuletten am Kleide oder an Hals¬<lb/> ketten versehen sind, wie solche regelmäßig in ägyptischen Gräbern gefunden<lb/> werden, kann zwar entgegengehalten werden, daß man damals so wie heute<lb/> Amulette auch im Leben trug. Sichere Todessymbole sind dagegen Weihbinde,<lb/> Honigbecher, Wollkrauz, die auf ewigen Bildern erscheinen, ebenso gewisse<lb/> Blüten (in einandcrgesteckt wie nur es als Kinder mit dem spanischen Flieder<lb/> machten), und ein Totensymbvl ersten Ranges, dem wir gleichmäßig auf geringen<lb/> und bessern Bildern begegnen, ist der goldne Nimbus, das bekannte, dann von<lb/> der christlichen Kunst aufgenommene Sinnbild der Verklärung, das einige Kopfe<lb/> umgiebt, darunter zwei, die zugleich mit Gvldkranz geschmückt sind. Die<lb/> Meinung, das sei als Goldgrund aufzufassen, worauf gemalt worden sei,<lb/> widerlegt sich aus der Aegyptologie. Die Sache verhält sich umgekehrt, die<lb/> Goldgruudmalerei, die die Byzauthiuer in die Kirche einführten, ist dem ägyp¬<lb/> tischen Kult entlehnt. Der Goldglanz ist das Sonnenlicht, in das der „Ver¬<lb/> klärte," der nach ägyptischer Anschanung nun erst „lebt," eintrat. Der Mumie<lb/> wurde zuweilen eine goldne Scheibe (daher wieder die Raubsucht zu allen<lb/> Zeiten!), meist aber nur eine vergoldete oder gelbe Pappscheibe, das Sinnbild<lb/> der Sonne, unter den Kopf gelegt, und so wurde der Tote, der Verklärte, dann<lb/> auch gemalt, so daß sein Bild nun in einem goldnen Kreise, gleich dem christlichen<lb/> Heiligenschein, oder auf einem die ganze Bildtafel erfüllenden goldnen Hinter¬<lb/> grunde erschien. Endlich — last not Isg-se —: ungefähr der vierte Teil aller<lb/> Bildnisse, gezählte siebzehn, darunter nur zwei von geringer Beschaffenheit, sind<lb/> im Totenhemd gemalt, auch die „Prinzen" sämtlich im schlichten weißen<lb/> Totenhemd mit den roten Tvtenbinden! Die Tracht der übrigen ist, wenn<lb/> auch farbig, doch ebenso schlicht. Diese Malerei im Totenhemd muß doch wohl<lb/> jeden befremde». Irrtum ist ausgeschlossen, denn es ist bei den Bildnissen<lb/> Ur. 19*, 24, 31*, 36*, 38, 39. 50*, 51, 56, 5«, 67 und 72 die Tracht ganz<lb/> unverkennbar dieselbe, die G. Ebers bei den angeblichen Prinzenbildern Ur. 7<lb/> und 60 „schlichtes weißes Totenhemd mit Totenbinden" und bei Ur. 47*, 53<lb/> und 66* „einfache sackartige Totengewänder mit Totenbinden" nennt. (Die<lb/> mit * bezeichneten Nummern gehören zu den bessern und bestem Von geringem<lb/> Wert sind nnr Ur. 24 und 58.) An dieser Tracht konnte Ebers sich nicht<lb/> stoßen, denn er nimmt an, daß die Bilder nur für die Mumie und erst nach<lb/> dem Tode der betreffenden Person gemalt worden seien. Andern aber, die, wie<lb/> üben erwähnt, in diesen Mumienbildnissen Familienbilder sehen wollen, welche<lb/> vor ihrer letzten Verwendung die Wohnräume geschmückt hätten, ist die für<lb/> Wohnräume doch gewiß sehr seltsame Tracht gar nicht aufgefallen. Der beste<lb/> Grund, den sie für ihre Auffassung anzuführen haben, ist der, daß Bilder wie<lb/> diese nach toten Personen nicht gemalt sein können. Sie stützen sich weiter<lb/> darauf, daß zwei Bildtafeln ^ no^be-ne- zwei von einigen siebzig! — auf der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0579]
Die Mumienbildnisse von Rnbajat im Li Fahnen
Wenn es Prinzen wären und der Kranz das bewiese. Dem Umstände, daß
viele der Bildnisse von El Fajum mit Amuletten am Kleide oder an Hals¬
ketten versehen sind, wie solche regelmäßig in ägyptischen Gräbern gefunden
werden, kann zwar entgegengehalten werden, daß man damals so wie heute
Amulette auch im Leben trug. Sichere Todessymbole sind dagegen Weihbinde,
Honigbecher, Wollkrauz, die auf ewigen Bildern erscheinen, ebenso gewisse
Blüten (in einandcrgesteckt wie nur es als Kinder mit dem spanischen Flieder
machten), und ein Totensymbvl ersten Ranges, dem wir gleichmäßig auf geringen
und bessern Bildern begegnen, ist der goldne Nimbus, das bekannte, dann von
der christlichen Kunst aufgenommene Sinnbild der Verklärung, das einige Kopfe
umgiebt, darunter zwei, die zugleich mit Gvldkranz geschmückt sind. Die
Meinung, das sei als Goldgrund aufzufassen, worauf gemalt worden sei,
widerlegt sich aus der Aegyptologie. Die Sache verhält sich umgekehrt, die
Goldgruudmalerei, die die Byzauthiuer in die Kirche einführten, ist dem ägyp¬
tischen Kult entlehnt. Der Goldglanz ist das Sonnenlicht, in das der „Ver¬
klärte," der nach ägyptischer Anschanung nun erst „lebt," eintrat. Der Mumie
wurde zuweilen eine goldne Scheibe (daher wieder die Raubsucht zu allen
Zeiten!), meist aber nur eine vergoldete oder gelbe Pappscheibe, das Sinnbild
der Sonne, unter den Kopf gelegt, und so wurde der Tote, der Verklärte, dann
auch gemalt, so daß sein Bild nun in einem goldnen Kreise, gleich dem christlichen
Heiligenschein, oder auf einem die ganze Bildtafel erfüllenden goldnen Hinter¬
grunde erschien. Endlich — last not Isg-se —: ungefähr der vierte Teil aller
Bildnisse, gezählte siebzehn, darunter nur zwei von geringer Beschaffenheit, sind
im Totenhemd gemalt, auch die „Prinzen" sämtlich im schlichten weißen
Totenhemd mit den roten Tvtenbinden! Die Tracht der übrigen ist, wenn
auch farbig, doch ebenso schlicht. Diese Malerei im Totenhemd muß doch wohl
jeden befremde». Irrtum ist ausgeschlossen, denn es ist bei den Bildnissen
Ur. 19*, 24, 31*, 36*, 38, 39. 50*, 51, 56, 5«, 67 und 72 die Tracht ganz
unverkennbar dieselbe, die G. Ebers bei den angeblichen Prinzenbildern Ur. 7
und 60 „schlichtes weißes Totenhemd mit Totenbinden" und bei Ur. 47*, 53
und 66* „einfache sackartige Totengewänder mit Totenbinden" nennt. (Die
mit * bezeichneten Nummern gehören zu den bessern und bestem Von geringem
Wert sind nnr Ur. 24 und 58.) An dieser Tracht konnte Ebers sich nicht
stoßen, denn er nimmt an, daß die Bilder nur für die Mumie und erst nach
dem Tode der betreffenden Person gemalt worden seien. Andern aber, die, wie
üben erwähnt, in diesen Mumienbildnissen Familienbilder sehen wollen, welche
vor ihrer letzten Verwendung die Wohnräume geschmückt hätten, ist die für
Wohnräume doch gewiß sehr seltsame Tracht gar nicht aufgefallen. Der beste
Grund, den sie für ihre Auffassung anzuführen haben, ist der, daß Bilder wie
diese nach toten Personen nicht gemalt sein können. Sie stützen sich weiter
darauf, daß zwei Bildtafeln ^ no^be-ne- zwei von einigen siebzig! — auf der
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