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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.

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Verfassung findet der Verfasser da, wo sich die Kirche aus einem Mittel zum Zweck
zum Selbstzweck macht, wo Christus hinter dem "Stuhle Petri" verschwindet.
Dieses Zerrbild ist vou der Reformation zerstört worden, ihr ist nicht die unsichtbare,
sondern die sichtbare Kirche Gegenstand einer natürlich geschichtlich wandelbaren
Verfassung, "Berechtigt ist nur diejenige Kirchenverfassung, welche der Verkündigung
und der Herrschaft des göttlichen Wortes in Sachen des Heils keinen Zwang an¬
thut," evangelisch ist nur diejenige Kirchenverfassung, die eine geordnete Ausrichtung
des Dienstes am Wort verbürgt. Die Grundform aller kirchlichen Organisation
ist die Einzelgemciude. Jede Kirchenverfassung, die die Grundlagen der Verfassung
außerhalb der Gemeinde aufzurichten trachtet, ist unevangelisch. Allerdings liegt
eine Organisation der Gemeinden durch Zusammenschluß derselben in Aemtern im
Wesen der Kirche, nicht bloß in speziell geistlichen Aemtern, sondern auch für
andre Bethätigungen des Gemeiudelebens. Die Ausübung kircheuregierender Thätig¬
keiten durch die evangelische Obrigkeit steht nicht im Widerspruch, sondern in
Harmonie mit der Reformation; daher ist anch die Landeskirche als unanfechtbar
gesetzt. Dabei ist dem Verfasser freilich die alte Schwierigkeit nicht verborgen
geblieben, wie die staatliche neutrale Kirchenhoheit sich von der innerkirchlich ge¬
dachten Kirchenregierung des Landesherrn sondert. Wenn jemand das nicht bloß
im allgemeinen, sondern insbesondre für Preußen richtig ordnen könnte, würde er
sich ein rechtes Verdienst um uns erwerben. Das kann Kleinere natürlich fo
nebenher nicht erledigen. Wie sich der Verfasser im großen und ganzen die Lösung
denkt und wie er über das Zusammenwirken presbyterialer und kousistorialer
Elemente urteilt, läßt sich aber deutlich erkennen. Ebenso kann man, was er über
die Beziehung der mehr freien Arbeiten in der Liebessphäre der innern Mission u, s. w.
zu der organisirten Kirche sagt, im allgemeinen freudig begrüßen. Aber der Kern
liegt hier eben im einzelnen der Gesetzgebung und der Verständigung der ver¬
schiedenen beteiligten Mächte. Das muß, wie es scheint, seine Zeit abwarten.
Jeder Blick in die Broschürenlitteratnr hierüber und in die Parteipresse zeigt, wie
unklar die Ziele und die Wege zum Ziele noch sind. Möchten unterdes die schönen
Mahnungen des Verfassers viele Leser finden.


Gustav Heinrich Kirchenpauer. Ein Lebens- und ein Zeitbild von v. Werner von
Welle. Hamburg und Leipzig, Verlag von L. Voß. 1838

Der Held dieser Biographie ist der vor einigen Jahren als Bürgermeister seiner
Vaterstadt Hamburg verstorbene Jurist und Publizist, dessen Persönlichkeit nach sehr
verschiednen Seiten hin allgemeines Interesse beansprucht, zumal da sie uus in einer
Darstellung entgegentritt, welche großenteils nach den Notizen eines lebensvoll und
eigenartig geschriebenen Tagebuchs, das ihn selbst zum Verfasser hat, sowie nach
Briefen des Verewigten verfaßt ist; sodann aber ist dieser Bericht über die Ent¬
wicklung Kirchenpauers in gewissem Maße zugleich ein Bild der Entwicklung des
hamburgischen Staates in den letzten Jahrzehnten und der geistigen Strömungen,
Bestrebungen und Veränderungen innerhalb dieser Zeit. Die Tagebuchsblätter
enthalten überdies sehr lebendige und anschauliche Erzählungen und Schilderungen
von besonders interessanten Ereignissen und Zuständen der dreißiger und vierziger
Jahre, z. B, ans der Zeit des großen Brandunglückes von 1342 und aus der
Entstehungsgeschichte der Eisenbahnen von 1848. Mit Berichten aus diesem Jahre,
welche Blicke auf die revolutionäre Bewegung von 1343 thun und uuter anderen
die berüchtigten Septembertage in Frankfurt ans meisterhafte Weise darstellen,
endigt dieses Material, das, in geschickter und wirksamer Einordnung in das


Verfassung findet der Verfasser da, wo sich die Kirche aus einem Mittel zum Zweck
zum Selbstzweck macht, wo Christus hinter dem „Stuhle Petri" verschwindet.
Dieses Zerrbild ist vou der Reformation zerstört worden, ihr ist nicht die unsichtbare,
sondern die sichtbare Kirche Gegenstand einer natürlich geschichtlich wandelbaren
Verfassung, „Berechtigt ist nur diejenige Kirchenverfassung, welche der Verkündigung
und der Herrschaft des göttlichen Wortes in Sachen des Heils keinen Zwang an¬
thut," evangelisch ist nur diejenige Kirchenverfassung, die eine geordnete Ausrichtung
des Dienstes am Wort verbürgt. Die Grundform aller kirchlichen Organisation
ist die Einzelgemciude. Jede Kirchenverfassung, die die Grundlagen der Verfassung
außerhalb der Gemeinde aufzurichten trachtet, ist unevangelisch. Allerdings liegt
eine Organisation der Gemeinden durch Zusammenschluß derselben in Aemtern im
Wesen der Kirche, nicht bloß in speziell geistlichen Aemtern, sondern auch für
andre Bethätigungen des Gemeiudelebens. Die Ausübung kircheuregierender Thätig¬
keiten durch die evangelische Obrigkeit steht nicht im Widerspruch, sondern in
Harmonie mit der Reformation; daher ist anch die Landeskirche als unanfechtbar
gesetzt. Dabei ist dem Verfasser freilich die alte Schwierigkeit nicht verborgen
geblieben, wie die staatliche neutrale Kirchenhoheit sich von der innerkirchlich ge¬
dachten Kirchenregierung des Landesherrn sondert. Wenn jemand das nicht bloß
im allgemeinen, sondern insbesondre für Preußen richtig ordnen könnte, würde er
sich ein rechtes Verdienst um uns erwerben. Das kann Kleinere natürlich fo
nebenher nicht erledigen. Wie sich der Verfasser im großen und ganzen die Lösung
denkt und wie er über das Zusammenwirken presbyterialer und kousistorialer
Elemente urteilt, läßt sich aber deutlich erkennen. Ebenso kann man, was er über
die Beziehung der mehr freien Arbeiten in der Liebessphäre der innern Mission u, s. w.
zu der organisirten Kirche sagt, im allgemeinen freudig begrüßen. Aber der Kern
liegt hier eben im einzelnen der Gesetzgebung und der Verständigung der ver¬
schiedenen beteiligten Mächte. Das muß, wie es scheint, seine Zeit abwarten.
Jeder Blick in die Broschürenlitteratnr hierüber und in die Parteipresse zeigt, wie
unklar die Ziele und die Wege zum Ziele noch sind. Möchten unterdes die schönen
Mahnungen des Verfassers viele Leser finden.


Gustav Heinrich Kirchenpauer. Ein Lebens- und ein Zeitbild von v. Werner von
Welle. Hamburg und Leipzig, Verlag von L. Voß. 1838

Der Held dieser Biographie ist der vor einigen Jahren als Bürgermeister seiner
Vaterstadt Hamburg verstorbene Jurist und Publizist, dessen Persönlichkeit nach sehr
verschiednen Seiten hin allgemeines Interesse beansprucht, zumal da sie uus in einer
Darstellung entgegentritt, welche großenteils nach den Notizen eines lebensvoll und
eigenartig geschriebenen Tagebuchs, das ihn selbst zum Verfasser hat, sowie nach
Briefen des Verewigten verfaßt ist; sodann aber ist dieser Bericht über die Ent¬
wicklung Kirchenpauers in gewissem Maße zugleich ein Bild der Entwicklung des
hamburgischen Staates in den letzten Jahrzehnten und der geistigen Strömungen,
Bestrebungen und Veränderungen innerhalb dieser Zeit. Die Tagebuchsblätter
enthalten überdies sehr lebendige und anschauliche Erzählungen und Schilderungen
von besonders interessanten Ereignissen und Zuständen der dreißiger und vierziger
Jahre, z. B, ans der Zeit des großen Brandunglückes von 1342 und aus der
Entstehungsgeschichte der Eisenbahnen von 1848. Mit Berichten aus diesem Jahre,
welche Blicke auf die revolutionäre Bewegung von 1343 thun und uuter anderen
die berüchtigten Septembertage in Frankfurt ans meisterhafte Weise darstellen,
endigt dieses Material, das, in geschickter und wirksamer Einordnung in das


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088/398>, abgerufen am 26.06.2024.