Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Staatsphilosophie Friedrichs des Großen.

freundlichsten und tapfersten hielten." Was der Schriftsteller hier betont, ist
offenbar nicht die Freiheit der Wahl, die in der naturrechtlichen Theorie in
den Vordergrund tritt, sondern der Zweck, der das Recht des Herrschers schuf,
und die Eigenschaften, die ihn als solchen bezeichneten. Wenn das Volk wirk¬
lich zum Herrscher den weisesten, tapfersten u. s. w. haben wollte, so hatte es
ja keine freie Wahl, denn dieser alle andern übertreffende könnte ja nur einer sein.
Wie weit Friedrich entfernt war, mit wirklicher Annahme der obersten Grundsätze
des Naturrechtes auch deu Folgerungen derselben beizupflichten, erhellt am deut¬
lichsten daraus, daß er bald dem Herrscher, bald den Gesetzen die Aufgabe zu¬
weist, die Sonderinteressen zu einem Gemeininteressc zu vereinigen. Wo das Natur-
recht eine Gewalt übertragen läßt, beschränkt es diese auf die aus dem Bedürfnis
des Zusammenlebens hervorgehende Befugnis zur Sicherung der Person, des
Eigentumes und der Verträge. Von einem "Gemeininteresse," vom "Vaterland
als dem Asyl unsrer Wohlfahrt" ist da keine Rede. Wenn der König einmal
sagt: "Der Gesellschaftsvertrag ist eine stillschweigende Übereinkunft aller unter
derselben Negierung stehenden Bürger, durch die sie sich verpflichten, mit dem
gleichen Eifer an dem allgemeinen Wohle des Gemeinwesens mitzuarbeiten," so
schwebt ihm offenbar daS Ideal einer Volksgemeinschaft vor, wie er sie sich
wünschte, an die Stelle des schlichten Ausdruckes "Vaterlandsliebe" ist der
modisch-wissenschaftliche "Gesellschaftsvertrag" geschoben und von diesem ausge¬
sagt, was jener zukommt. Wo Friedrich seine eigne Sprache redet, ist ihm
die organische Natur des Staates niemals zweifelhaft, und eine Übertragung
der obrigkeitlichen Gewalt an deren Inhaber durch das Volk, in welchem sie
ursprünglich allein ruhte, hätte ihm ebenso seltsam vorkommen müssen, als
etwa die Behauptung, die Fähigkeit zum Denken habe ursprünglich bei dem
Rumpfe des Menschen geruht, sei aber dann dem Gehirn übertragen worden.

Wie oben bemerkt, war Friedrichs wissenschaftliches Denken wesentlich
darauf gerichtet, ihm Aufklärung zu verschaffen über die Fragen, von denen
sein Handeln, die Erfassung seiner Lebensaufgabe abhing. Was darüber hinaus
in das Gebiet der reinen Theorie hineinreichte und andrerseits durch keine
Thatsachen der Erfahrung mehr erwiesen oder widerlegt werden konnte, war
weniger geeignet, seine Aufmerksamkeit zu fesseln. Eigenen und reifen Gedanken
werden wir in seinen Werken vorzugsweise da begegnen, wo die absolute Mo¬
narchie der Neuzeit, ihre Einrichtung und die Art und Weise, wie sie ihre
Aufgabe erfüllt, Gegenstand der Betrachtung ist. Von vornherein weist der
fürstliche Autor (Oöuvrss VIII, 25) mit aller Energie die Vorstellung zurück,
daß das Volk einzig und allein um des Fürsten willen da sei. "Es ist dies,"
sagt er, "ein Irrtum, von dem die Mehrzahl der Fürsten beherrscht ist. Sie
glauben, Gott habe ausdrücklich und infolge einer besondern Aufmerksamkeit
für ihre Größe, ihr Glück und ihren Stolz diese Menge von Menschen geschaffen,
deren Wohlfahrt ihnen anvertraut ist, sie wähnen ihre Unterthanen nur dazu


Die Staatsphilosophie Friedrichs des Großen.

freundlichsten und tapfersten hielten." Was der Schriftsteller hier betont, ist
offenbar nicht die Freiheit der Wahl, die in der naturrechtlichen Theorie in
den Vordergrund tritt, sondern der Zweck, der das Recht des Herrschers schuf,
und die Eigenschaften, die ihn als solchen bezeichneten. Wenn das Volk wirk¬
lich zum Herrscher den weisesten, tapfersten u. s. w. haben wollte, so hatte es
ja keine freie Wahl, denn dieser alle andern übertreffende könnte ja nur einer sein.
Wie weit Friedrich entfernt war, mit wirklicher Annahme der obersten Grundsätze
des Naturrechtes auch deu Folgerungen derselben beizupflichten, erhellt am deut¬
lichsten daraus, daß er bald dem Herrscher, bald den Gesetzen die Aufgabe zu¬
weist, die Sonderinteressen zu einem Gemeininteressc zu vereinigen. Wo das Natur-
recht eine Gewalt übertragen läßt, beschränkt es diese auf die aus dem Bedürfnis
des Zusammenlebens hervorgehende Befugnis zur Sicherung der Person, des
Eigentumes und der Verträge. Von einem „Gemeininteresse," vom „Vaterland
als dem Asyl unsrer Wohlfahrt" ist da keine Rede. Wenn der König einmal
sagt: „Der Gesellschaftsvertrag ist eine stillschweigende Übereinkunft aller unter
derselben Negierung stehenden Bürger, durch die sie sich verpflichten, mit dem
gleichen Eifer an dem allgemeinen Wohle des Gemeinwesens mitzuarbeiten," so
schwebt ihm offenbar daS Ideal einer Volksgemeinschaft vor, wie er sie sich
wünschte, an die Stelle des schlichten Ausdruckes „Vaterlandsliebe" ist der
modisch-wissenschaftliche „Gesellschaftsvertrag" geschoben und von diesem ausge¬
sagt, was jener zukommt. Wo Friedrich seine eigne Sprache redet, ist ihm
die organische Natur des Staates niemals zweifelhaft, und eine Übertragung
der obrigkeitlichen Gewalt an deren Inhaber durch das Volk, in welchem sie
ursprünglich allein ruhte, hätte ihm ebenso seltsam vorkommen müssen, als
etwa die Behauptung, die Fähigkeit zum Denken habe ursprünglich bei dem
Rumpfe des Menschen geruht, sei aber dann dem Gehirn übertragen worden.

Wie oben bemerkt, war Friedrichs wissenschaftliches Denken wesentlich
darauf gerichtet, ihm Aufklärung zu verschaffen über die Fragen, von denen
sein Handeln, die Erfassung seiner Lebensaufgabe abhing. Was darüber hinaus
in das Gebiet der reinen Theorie hineinreichte und andrerseits durch keine
Thatsachen der Erfahrung mehr erwiesen oder widerlegt werden konnte, war
weniger geeignet, seine Aufmerksamkeit zu fesseln. Eigenen und reifen Gedanken
werden wir in seinen Werken vorzugsweise da begegnen, wo die absolute Mo¬
narchie der Neuzeit, ihre Einrichtung und die Art und Weise, wie sie ihre
Aufgabe erfüllt, Gegenstand der Betrachtung ist. Von vornherein weist der
fürstliche Autor (Oöuvrss VIII, 25) mit aller Energie die Vorstellung zurück,
daß das Volk einzig und allein um des Fürsten willen da sei. „Es ist dies,"
sagt er, „ein Irrtum, von dem die Mehrzahl der Fürsten beherrscht ist. Sie
glauben, Gott habe ausdrücklich und infolge einer besondern Aufmerksamkeit
für ihre Größe, ihr Glück und ihren Stolz diese Menge von Menschen geschaffen,
deren Wohlfahrt ihnen anvertraut ist, sie wähnen ihre Unterthanen nur dazu


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0062" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/203497"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Staatsphilosophie Friedrichs des Großen.</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_126" prev="#ID_125"> freundlichsten und tapfersten hielten." Was der Schriftsteller hier betont, ist<lb/>
offenbar nicht die Freiheit der Wahl, die in der naturrechtlichen Theorie in<lb/>
den Vordergrund tritt, sondern der Zweck, der das Recht des Herrschers schuf,<lb/>
und die Eigenschaften, die ihn als solchen bezeichneten. Wenn das Volk wirk¬<lb/>
lich zum Herrscher den weisesten, tapfersten u. s. w. haben wollte, so hatte es<lb/>
ja keine freie Wahl, denn dieser alle andern übertreffende könnte ja nur einer sein.<lb/>
Wie weit Friedrich entfernt war, mit wirklicher Annahme der obersten Grundsätze<lb/>
des Naturrechtes auch deu Folgerungen derselben beizupflichten, erhellt am deut¬<lb/>
lichsten daraus, daß er bald dem Herrscher, bald den Gesetzen die Aufgabe zu¬<lb/>
weist, die Sonderinteressen zu einem Gemeininteressc zu vereinigen. Wo das Natur-<lb/>
recht eine Gewalt übertragen läßt, beschränkt es diese auf die aus dem Bedürfnis<lb/>
des Zusammenlebens hervorgehende Befugnis zur Sicherung der Person, des<lb/>
Eigentumes und der Verträge. Von einem &#x201E;Gemeininteresse," vom &#x201E;Vaterland<lb/>
als dem Asyl unsrer Wohlfahrt" ist da keine Rede. Wenn der König einmal<lb/>
sagt: &#x201E;Der Gesellschaftsvertrag ist eine stillschweigende Übereinkunft aller unter<lb/>
derselben Negierung stehenden Bürger, durch die sie sich verpflichten, mit dem<lb/>
gleichen Eifer an dem allgemeinen Wohle des Gemeinwesens mitzuarbeiten," so<lb/>
schwebt ihm offenbar daS Ideal einer Volksgemeinschaft vor, wie er sie sich<lb/>
wünschte, an die Stelle des schlichten Ausdruckes &#x201E;Vaterlandsliebe" ist der<lb/>
modisch-wissenschaftliche &#x201E;Gesellschaftsvertrag" geschoben und von diesem ausge¬<lb/>
sagt, was jener zukommt. Wo Friedrich seine eigne Sprache redet, ist ihm<lb/>
die organische Natur des Staates niemals zweifelhaft, und eine Übertragung<lb/>
der obrigkeitlichen Gewalt an deren Inhaber durch das Volk, in welchem sie<lb/>
ursprünglich allein ruhte, hätte ihm ebenso seltsam vorkommen müssen, als<lb/>
etwa die Behauptung, die Fähigkeit zum Denken habe ursprünglich bei dem<lb/>
Rumpfe des Menschen geruht, sei aber dann dem Gehirn übertragen worden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_127" next="#ID_128"> Wie oben bemerkt, war Friedrichs wissenschaftliches Denken wesentlich<lb/>
darauf gerichtet, ihm Aufklärung zu verschaffen über die Fragen, von denen<lb/>
sein Handeln, die Erfassung seiner Lebensaufgabe abhing. Was darüber hinaus<lb/>
in das Gebiet der reinen Theorie hineinreichte und andrerseits durch keine<lb/>
Thatsachen der Erfahrung mehr erwiesen oder widerlegt werden konnte, war<lb/>
weniger geeignet, seine Aufmerksamkeit zu fesseln. Eigenen und reifen Gedanken<lb/>
werden wir in seinen Werken vorzugsweise da begegnen, wo die absolute Mo¬<lb/>
narchie der Neuzeit, ihre Einrichtung und die Art und Weise, wie sie ihre<lb/>
Aufgabe erfüllt, Gegenstand der Betrachtung ist. Von vornherein weist der<lb/>
fürstliche Autor (Oöuvrss VIII, 25) mit aller Energie die Vorstellung zurück,<lb/>
daß das Volk einzig und allein um des Fürsten willen da sei. &#x201E;Es ist dies,"<lb/>
sagt er, &#x201E;ein Irrtum, von dem die Mehrzahl der Fürsten beherrscht ist. Sie<lb/>
glauben, Gott habe ausdrücklich und infolge einer besondern Aufmerksamkeit<lb/>
für ihre Größe, ihr Glück und ihren Stolz diese Menge von Menschen geschaffen,<lb/>
deren Wohlfahrt ihnen anvertraut ist, sie wähnen ihre Unterthanen nur dazu</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0062] Die Staatsphilosophie Friedrichs des Großen. freundlichsten und tapfersten hielten." Was der Schriftsteller hier betont, ist offenbar nicht die Freiheit der Wahl, die in der naturrechtlichen Theorie in den Vordergrund tritt, sondern der Zweck, der das Recht des Herrschers schuf, und die Eigenschaften, die ihn als solchen bezeichneten. Wenn das Volk wirk¬ lich zum Herrscher den weisesten, tapfersten u. s. w. haben wollte, so hatte es ja keine freie Wahl, denn dieser alle andern übertreffende könnte ja nur einer sein. Wie weit Friedrich entfernt war, mit wirklicher Annahme der obersten Grundsätze des Naturrechtes auch deu Folgerungen derselben beizupflichten, erhellt am deut¬ lichsten daraus, daß er bald dem Herrscher, bald den Gesetzen die Aufgabe zu¬ weist, die Sonderinteressen zu einem Gemeininteressc zu vereinigen. Wo das Natur- recht eine Gewalt übertragen läßt, beschränkt es diese auf die aus dem Bedürfnis des Zusammenlebens hervorgehende Befugnis zur Sicherung der Person, des Eigentumes und der Verträge. Von einem „Gemeininteresse," vom „Vaterland als dem Asyl unsrer Wohlfahrt" ist da keine Rede. Wenn der König einmal sagt: „Der Gesellschaftsvertrag ist eine stillschweigende Übereinkunft aller unter derselben Negierung stehenden Bürger, durch die sie sich verpflichten, mit dem gleichen Eifer an dem allgemeinen Wohle des Gemeinwesens mitzuarbeiten," so schwebt ihm offenbar daS Ideal einer Volksgemeinschaft vor, wie er sie sich wünschte, an die Stelle des schlichten Ausdruckes „Vaterlandsliebe" ist der modisch-wissenschaftliche „Gesellschaftsvertrag" geschoben und von diesem ausge¬ sagt, was jener zukommt. Wo Friedrich seine eigne Sprache redet, ist ihm die organische Natur des Staates niemals zweifelhaft, und eine Übertragung der obrigkeitlichen Gewalt an deren Inhaber durch das Volk, in welchem sie ursprünglich allein ruhte, hätte ihm ebenso seltsam vorkommen müssen, als etwa die Behauptung, die Fähigkeit zum Denken habe ursprünglich bei dem Rumpfe des Menschen geruht, sei aber dann dem Gehirn übertragen worden. Wie oben bemerkt, war Friedrichs wissenschaftliches Denken wesentlich darauf gerichtet, ihm Aufklärung zu verschaffen über die Fragen, von denen sein Handeln, die Erfassung seiner Lebensaufgabe abhing. Was darüber hinaus in das Gebiet der reinen Theorie hineinreichte und andrerseits durch keine Thatsachen der Erfahrung mehr erwiesen oder widerlegt werden konnte, war weniger geeignet, seine Aufmerksamkeit zu fesseln. Eigenen und reifen Gedanken werden wir in seinen Werken vorzugsweise da begegnen, wo die absolute Mo¬ narchie der Neuzeit, ihre Einrichtung und die Art und Weise, wie sie ihre Aufgabe erfüllt, Gegenstand der Betrachtung ist. Von vornherein weist der fürstliche Autor (Oöuvrss VIII, 25) mit aller Energie die Vorstellung zurück, daß das Volk einzig und allein um des Fürsten willen da sei. „Es ist dies," sagt er, „ein Irrtum, von dem die Mehrzahl der Fürsten beherrscht ist. Sie glauben, Gott habe ausdrücklich und infolge einer besondern Aufmerksamkeit für ihre Größe, ihr Glück und ihren Stolz diese Menge von Menschen geschaffen, deren Wohlfahrt ihnen anvertraut ist, sie wähnen ihre Unterthanen nur dazu

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/62
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/62>, abgerufen am 24.08.2024.