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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

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Die Berechtigungen.

jenigen, der sich auf dem Gymnasium die Reife für Obersckunda erworben hat.
Auch der Umstand, daß die Gymnasiasten nur in den alten Sprachen gut, in
den übrigen Disziplinen mittelmäßig oder schlecht beschlagen zu sein Pflegen,
so schwer er zu Gunsten der Bürgerschule ins Gewicht fällt, wird an diesem
Urteile nichts ändern. Soll man trotzdem den Bildungsgrad, welchen die
Bürgerschule angiebt, als ausreichend für den Dienst als Einjährig-Freiwilliger
erklären?

Mit dieser Frage betreten wir das militärische Gebiet. Sie wird von den
militärischen Behörden zu entscheiden sein, und darum ist es völlig korrekt, daß
der Ausschuß für Schulreform sich auch an den Reichskanzler gewendet hat.
Um so mehr wird es aber mir, einem alten Offizier, gestattet sein, meine An¬
sicht über den in Rede stehenden Punkt auszusprechen.

Ich meinerseits möchte diese Frage nicht ohne weiteres mit Ja be¬
antworten. Aus den Reihen der Einjährig-Freiwilligen sollen die Unteroffi¬
ziere der Reserve und der Landwehr hervorgehen. Nun ist freilich nicht zu
bestreiten, dnß der Bildungsgrad weitaus der meisten aktiven Unteroffiziere dem
eines jungen Mannes nicht gleichkommt, der die oberste Klasse der Bürger¬
schule mit guten Zeugnissen verlassen hat. Denn die aktiven Unteroffiziere sind
meist aus dem Stande der Handwerker und der kleinen Gewerbetreibenden her¬
vorgegangen; selten hat einer von ihnen die Bürgerschule ganz durchlaufen
oder das Gymnasium besucht. Sie sind auch nicht einmal die begabtesten oder
gebildetsten Söhne ihres Standes. Denn ein junger Mann von Fähigkeiten
und Kenntnissen findet in vielen andern Berufszweigen eine weit lohnendere
Verwendung, als in dem schlecht bezahlten Stande der Unteroffiziere, der immer
mehr zu einer Durchgangsstufe für Zivilanstellung herabsinkt. Nun scheint es
mir aber keineswegs ungerecht, vielmehr ganz in der Ordnung, vom Landwehr¬
unteroffizier eine etwas höhere Bildung zu verlangen, als vom aktiven, damit
c>uf diese Weise die dem ersteren naturgemüß anhaftende geringere Dienstkennt-
ms in den Augen der Untergebenen aufgewogen und ausgeglichen werde. Ja
sogar ein recht merklicher Unterschied in dieser Hinsicht ist wünschenswert. Ein
solcher tritt aber bei denen, die das Gymnasium besucht haben, weit schärfer
hervor; die Gymnasialbildung ist eben eine wesentlich andre als die, welche
die Bürgerschule angiebt. Vielleicht wird es aber möglich sein, das in genü¬
gendem Maße auszugleichen. Man füge den Bürgerschulen eine oberste Klasse
hinzu, eine Selekta für diejenigen, welche als Einjährig-Freiwillige dienen
wollen, und verwende das neunte Schuljahr einesteils zu einer zweckmäßigen
Erhöhung der Unterrichtsziele, andernteils zur Befestigung des bisher ge¬
lernten, sodaß es zur rechten Stunde zur Verfügung steht, und auch längere
Dauer beweist, als es jetzt meist der Fall ist. Die Bürgerschule selbst könnte
dies nur als einen höchst erfreulichen Fortschritt, als eine Erhebung auf eine
höhere Stufe begrüßen.


Die Berechtigungen.

jenigen, der sich auf dem Gymnasium die Reife für Obersckunda erworben hat.
Auch der Umstand, daß die Gymnasiasten nur in den alten Sprachen gut, in
den übrigen Disziplinen mittelmäßig oder schlecht beschlagen zu sein Pflegen,
so schwer er zu Gunsten der Bürgerschule ins Gewicht fällt, wird an diesem
Urteile nichts ändern. Soll man trotzdem den Bildungsgrad, welchen die
Bürgerschule angiebt, als ausreichend für den Dienst als Einjährig-Freiwilliger
erklären?

Mit dieser Frage betreten wir das militärische Gebiet. Sie wird von den
militärischen Behörden zu entscheiden sein, und darum ist es völlig korrekt, daß
der Ausschuß für Schulreform sich auch an den Reichskanzler gewendet hat.
Um so mehr wird es aber mir, einem alten Offizier, gestattet sein, meine An¬
sicht über den in Rede stehenden Punkt auszusprechen.

Ich meinerseits möchte diese Frage nicht ohne weiteres mit Ja be¬
antworten. Aus den Reihen der Einjährig-Freiwilligen sollen die Unteroffi¬
ziere der Reserve und der Landwehr hervorgehen. Nun ist freilich nicht zu
bestreiten, dnß der Bildungsgrad weitaus der meisten aktiven Unteroffiziere dem
eines jungen Mannes nicht gleichkommt, der die oberste Klasse der Bürger¬
schule mit guten Zeugnissen verlassen hat. Denn die aktiven Unteroffiziere sind
meist aus dem Stande der Handwerker und der kleinen Gewerbetreibenden her¬
vorgegangen; selten hat einer von ihnen die Bürgerschule ganz durchlaufen
oder das Gymnasium besucht. Sie sind auch nicht einmal die begabtesten oder
gebildetsten Söhne ihres Standes. Denn ein junger Mann von Fähigkeiten
und Kenntnissen findet in vielen andern Berufszweigen eine weit lohnendere
Verwendung, als in dem schlecht bezahlten Stande der Unteroffiziere, der immer
mehr zu einer Durchgangsstufe für Zivilanstellung herabsinkt. Nun scheint es
mir aber keineswegs ungerecht, vielmehr ganz in der Ordnung, vom Landwehr¬
unteroffizier eine etwas höhere Bildung zu verlangen, als vom aktiven, damit
c>uf diese Weise die dem ersteren naturgemüß anhaftende geringere Dienstkennt-
ms in den Augen der Untergebenen aufgewogen und ausgeglichen werde. Ja
sogar ein recht merklicher Unterschied in dieser Hinsicht ist wünschenswert. Ein
solcher tritt aber bei denen, die das Gymnasium besucht haben, weit schärfer
hervor; die Gymnasialbildung ist eben eine wesentlich andre als die, welche
die Bürgerschule angiebt. Vielleicht wird es aber möglich sein, das in genü¬
gendem Maße auszugleichen. Man füge den Bürgerschulen eine oberste Klasse
hinzu, eine Selekta für diejenigen, welche als Einjährig-Freiwillige dienen
wollen, und verwende das neunte Schuljahr einesteils zu einer zweckmäßigen
Erhöhung der Unterrichtsziele, andernteils zur Befestigung des bisher ge¬
lernten, sodaß es zur rechten Stunde zur Verfügung steht, und auch längere
Dauer beweist, als es jetzt meist der Fall ist. Die Bürgerschule selbst könnte
dies nur als einen höchst erfreulichen Fortschritt, als eine Erhebung auf eine
höhere Stufe begrüßen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/463>, abgerufen am 24.08.2024.