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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr.

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Die Anfänge der Heeresreform in Preußen ^807 und ^803.

Detachcments veranlaßt hätten," während für die übrigen Vergehen der König
unmittelbar die Strafe bestimmen sollte.

Auf diese Vorschläge ging Friedrich Wilhelm III. nun auch im allgemeinen
ein, verminderte aber die Zahl der Aburteilungen noch, indem er verfügte, daß
Offiziere, welche durch untadelhaftes Verhalten während des ostpreußischen
Feldzuges frühere Vergehungen wieder gut gemacht Hütten, überhaupt nicht zur
Rechenschaft zu ziehen seien, außer wenn besonders schlimme Fälle vorlagen.

Mit welcher Energie nun an die Ausführung dieser königlichen Verfügung
gegangen wurde, kann man daraus schließen, daß, als im Frühjahr 1809
Gneisenau und Grolmann aus der Untersuchungskommission ausschieden, deren
Hauptarbeit vollendet war.

Wenn auch das strenge Gericht, welches über die Schuldigen verhängt
wurde, bei der Armee einen tiefen Eindruck hervorbringen mußte, so bot es
doch nur wenig Bürgschaft dafür, daß nicht in Zukunft ähnliche strafbare Vor¬
fälle wiederkehrten. Dies konnte nur verhindert werden, wenn sämtliche Physisch
und moralisch untaugliche Offiziere aus der Armee entfernt, das Offizierkorps
gleichsam neu geschaffen und zugleich das herkömmliche strenge Anciennitäts-
prinzip im Aufrücken, wobei in die höchsten Stellen fast nur Greise gelangen
konnten, abgeändert wurde. Auch der König hielt das für notwendig, war sich
aber über die Art und Weise, wie von nun an das Aufrücken eingerichtet werden
sollte, nicht klar und beauftragte daher Scharnhorst, darüber Vorschläge zu
machen. Er konnte sich an keinen dazu geeigneteren wenden: von jeher hatte
Scharnhorst die Fernhaltung von "Protektion und Konnexion, Standesneid und
Standeshochmut" angestrebt. Seine Meinung ging dahin, daß die alten und
unbrauchbaren Offiziere schon deswegen, weil infolge der Verminderung der
Armee sich der Bedarf an Offizieren bedeutend verringert habe, den Abschied
erhalten sollten, und zwar nur, sofern sie bedürftig wären, mit Pension, daß
die Anciennität überhaupt zu beseitigen sei und an ihre Stelle die Wahl durch
die Kameraden zu treten habe.

Allein so radikale Ansichten fanden in der Reorganisationskommission keine
Billigung; sie verstand sich aber wenigstens dazu, dem Könige den Vorschlag
zu machen, daß bei der Beförderung zum General die Anciennität nicht in
Frage zu kommen habe. Aber selbst hiervon wollte Friedrich Wilhelm III.,
der hinsichtlich der Verabschiedungen auf Scharnhorsts Absicht einging und sie
auszuführen befahl, nichts wissen. Doch hatten die Reformer immerhin genug
damit erreicht, daß eine sehr große Anzahl unbrauchbarer Offiziere den Abschied
erhielt.

Im Anschluß an die Verabschiedungen wurde der wichtigen Frage, wie
das Offizierkorps der Armee ergänzt werden sollte, von der Reorganisations¬
kommission besondre Aufmerksamkeit gewidmet. Friedrich der Große hatte die
Offizierstellen fast ausnahmslos Adlichen verliehen, da er in dem Glauben be-


Die Anfänge der Heeresreform in Preußen ^807 und ^803.

Detachcments veranlaßt hätten," während für die übrigen Vergehen der König
unmittelbar die Strafe bestimmen sollte.

Auf diese Vorschläge ging Friedrich Wilhelm III. nun auch im allgemeinen
ein, verminderte aber die Zahl der Aburteilungen noch, indem er verfügte, daß
Offiziere, welche durch untadelhaftes Verhalten während des ostpreußischen
Feldzuges frühere Vergehungen wieder gut gemacht Hütten, überhaupt nicht zur
Rechenschaft zu ziehen seien, außer wenn besonders schlimme Fälle vorlagen.

Mit welcher Energie nun an die Ausführung dieser königlichen Verfügung
gegangen wurde, kann man daraus schließen, daß, als im Frühjahr 1809
Gneisenau und Grolmann aus der Untersuchungskommission ausschieden, deren
Hauptarbeit vollendet war.

Wenn auch das strenge Gericht, welches über die Schuldigen verhängt
wurde, bei der Armee einen tiefen Eindruck hervorbringen mußte, so bot es
doch nur wenig Bürgschaft dafür, daß nicht in Zukunft ähnliche strafbare Vor¬
fälle wiederkehrten. Dies konnte nur verhindert werden, wenn sämtliche Physisch
und moralisch untaugliche Offiziere aus der Armee entfernt, das Offizierkorps
gleichsam neu geschaffen und zugleich das herkömmliche strenge Anciennitäts-
prinzip im Aufrücken, wobei in die höchsten Stellen fast nur Greise gelangen
konnten, abgeändert wurde. Auch der König hielt das für notwendig, war sich
aber über die Art und Weise, wie von nun an das Aufrücken eingerichtet werden
sollte, nicht klar und beauftragte daher Scharnhorst, darüber Vorschläge zu
machen. Er konnte sich an keinen dazu geeigneteren wenden: von jeher hatte
Scharnhorst die Fernhaltung von „Protektion und Konnexion, Standesneid und
Standeshochmut" angestrebt. Seine Meinung ging dahin, daß die alten und
unbrauchbaren Offiziere schon deswegen, weil infolge der Verminderung der
Armee sich der Bedarf an Offizieren bedeutend verringert habe, den Abschied
erhalten sollten, und zwar nur, sofern sie bedürftig wären, mit Pension, daß
die Anciennität überhaupt zu beseitigen sei und an ihre Stelle die Wahl durch
die Kameraden zu treten habe.

Allein so radikale Ansichten fanden in der Reorganisationskommission keine
Billigung; sie verstand sich aber wenigstens dazu, dem Könige den Vorschlag
zu machen, daß bei der Beförderung zum General die Anciennität nicht in
Frage zu kommen habe. Aber selbst hiervon wollte Friedrich Wilhelm III.,
der hinsichtlich der Verabschiedungen auf Scharnhorsts Absicht einging und sie
auszuführen befahl, nichts wissen. Doch hatten die Reformer immerhin genug
damit erreicht, daß eine sehr große Anzahl unbrauchbarer Offiziere den Abschied
erhielt.

Im Anschluß an die Verabschiedungen wurde der wichtigen Frage, wie
das Offizierkorps der Armee ergänzt werden sollte, von der Reorganisations¬
kommission besondre Aufmerksamkeit gewidmet. Friedrich der Große hatte die
Offizierstellen fast ausnahmslos Adlichen verliehen, da er in dem Glauben be-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_202776/114>, abgerufen am 01.09.2024.