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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr.

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Die Patriotenliga.

Einverleibten und Verbannten. Heute sind wir tausend, morgen werden wir
zehntausend sein, und eines Tages werden wir unter der einzigen Fahne/ die
es zum Kampfe führen kann, ein ganzes Volk aufstehen und zusammenströmen
sehen, bereit, den Entscheidungskampf zu beginnen. Und wenn wir dann wieder
über die Vogesen gehen, nicht wahr, dann werdet auch ihr zur Stelle sein,
teure verlassene Brüder? Wer da? werdet ihr sagen, wenn ihr das Geläute
der alten Zeit vernehmt. Und jubelnd werden wir, dem Wiederhall unsrer
Berge den Wahlspruch der Patriotenliga zurufend, antworten können: Frank¬
reich!" In Nummer 43 erbietet sich das Blatt, Beitrittserklärungen zur
Liga anzunehmen, in der nächsten vergleicht es sie mit dem deutschen Tugend-
bünde der Zeit nach 1806, in Nummer 84 (vom 11. März 1883) bringt es
einen Artikel, der mit den Worten schließt: "Unsre Wahl ist getroffen; der Tag
ist nahe, wo wir mit den Waffen in der Hand die Revision des Frankfurter
Friedensvertrages fordern werden." Im Anschluß hieran werden die elsaß-
lvthringischen Vereine ersucht, sich um die Patriotenliga zu scharen, um in ihr
eine starke Stütze und einen gemeinsamen Mittelpunkt zu finden, wobei man
erfährt, daß der Redakteur des Blattes die Ehre hat, zu den Sekretären des
Herrn Dsroulöde zu gehören.

Die vom ^iWcisu-IioriAin am 11. März 1883 angekündigte Erzwingung
der Revision des Frankfurter Vertrages ist denn auch in die Statuten der Liga
vom 25. März desselben Jahres aufgenommen worden, wo sie einen Teil des
zweiten Artikels bildet, in welchem es heißt: "Die Liga hat zum Zweck die
Revision des Frankfurter Traktats und die Rückgabe von Elsaß-Lothringen."
Der erste Artikel bestimmt, daß die Liga ausschließlich aus Franzosen und
Französinnen bestehen soll. Der dritte sagt: "Die gesammelten Fonds werden
zu folgenden Zwecken verwendet: 1. zur Ausbreitung der Ideen des Bundes,
2. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung und dein Fortbestehen
von Turm-, Schützen-, Feast-, Schwinn-, Topographen- und überhaupt allen
Vereinen, welche militärische Erziehung bezwecken und sich zur Liga halten,
3. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung oder dem Fortbestehen
von Gesangvereinen, Lese- und Rezitationsgesellschafteu, literarischen und Kunst-
Vereinen, sofern sie selbst patriotische Erziehung bezwecken und sich der Liga an¬
schließen, 4. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung und dem Fort¬
bestehen von Nettungsgesellschaften, Vereinen zur Hilfe in Betreff verwundeter
und alter Soldaten, philharmonischen Gesellschaften und Vereinen zu gegen¬
seitigem Beistande, 3. zur Zusammenfassung aller dieser verschiednen Vereine
ohne irgend welche Abänderung ihrer innern Organisation, 6. zum Ankauf, zur
Veröffentlichung und zur Verteilung von Büchern, Werken, Liedern, patriotischen
Bildern, 7. zur Organisation von Versammlungen, unentgeltlichen Untcrrichts-
kursen und öffentlichen Vorträgen, endlich 8. zur Verteilung von Preisen, Me¬
daillen und Belohnungen." Im vierten Artikel der Statuten wird der jährliche


Die Patriotenliga.

Einverleibten und Verbannten. Heute sind wir tausend, morgen werden wir
zehntausend sein, und eines Tages werden wir unter der einzigen Fahne/ die
es zum Kampfe führen kann, ein ganzes Volk aufstehen und zusammenströmen
sehen, bereit, den Entscheidungskampf zu beginnen. Und wenn wir dann wieder
über die Vogesen gehen, nicht wahr, dann werdet auch ihr zur Stelle sein,
teure verlassene Brüder? Wer da? werdet ihr sagen, wenn ihr das Geläute
der alten Zeit vernehmt. Und jubelnd werden wir, dem Wiederhall unsrer
Berge den Wahlspruch der Patriotenliga zurufend, antworten können: Frank¬
reich!" In Nummer 43 erbietet sich das Blatt, Beitrittserklärungen zur
Liga anzunehmen, in der nächsten vergleicht es sie mit dem deutschen Tugend-
bünde der Zeit nach 1806, in Nummer 84 (vom 11. März 1883) bringt es
einen Artikel, der mit den Worten schließt: „Unsre Wahl ist getroffen; der Tag
ist nahe, wo wir mit den Waffen in der Hand die Revision des Frankfurter
Friedensvertrages fordern werden." Im Anschluß hieran werden die elsaß-
lvthringischen Vereine ersucht, sich um die Patriotenliga zu scharen, um in ihr
eine starke Stütze und einen gemeinsamen Mittelpunkt zu finden, wobei man
erfährt, daß der Redakteur des Blattes die Ehre hat, zu den Sekretären des
Herrn Dsroulöde zu gehören.

Die vom ^iWcisu-IioriAin am 11. März 1883 angekündigte Erzwingung
der Revision des Frankfurter Vertrages ist denn auch in die Statuten der Liga
vom 25. März desselben Jahres aufgenommen worden, wo sie einen Teil des
zweiten Artikels bildet, in welchem es heißt: „Die Liga hat zum Zweck die
Revision des Frankfurter Traktats und die Rückgabe von Elsaß-Lothringen."
Der erste Artikel bestimmt, daß die Liga ausschließlich aus Franzosen und
Französinnen bestehen soll. Der dritte sagt: „Die gesammelten Fonds werden
zu folgenden Zwecken verwendet: 1. zur Ausbreitung der Ideen des Bundes,
2. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung und dein Fortbestehen
von Turm-, Schützen-, Feast-, Schwinn-, Topographen- und überhaupt allen
Vereinen, welche militärische Erziehung bezwecken und sich zur Liga halten,
3. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung oder dem Fortbestehen
von Gesangvereinen, Lese- und Rezitationsgesellschafteu, literarischen und Kunst-
Vereinen, sofern sie selbst patriotische Erziehung bezwecken und sich der Liga an¬
schließen, 4. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung und dem Fort¬
bestehen von Nettungsgesellschaften, Vereinen zur Hilfe in Betreff verwundeter
und alter Soldaten, philharmonischen Gesellschaften und Vereinen zu gegen¬
seitigem Beistande, 3. zur Zusammenfassung aller dieser verschiednen Vereine
ohne irgend welche Abänderung ihrer innern Organisation, 6. zum Ankauf, zur
Veröffentlichung und zur Verteilung von Büchern, Werken, Liedern, patriotischen
Bildern, 7. zur Organisation von Versammlungen, unentgeltlichen Untcrrichts-
kursen und öffentlichen Vorträgen, endlich 8. zur Verteilung von Preisen, Me¬
daillen und Belohnungen." Im vierten Artikel der Statuten wird der jährliche


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_288451/290>, abgerufen am 17.09.2024.