Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr.Die Patriotenliga. Einverleibten und Verbannten. Heute sind wir tausend, morgen werden wir Die vom ^iWcisu-IioriAin am 11. März 1883 angekündigte Erzwingung Die Patriotenliga. Einverleibten und Verbannten. Heute sind wir tausend, morgen werden wir Die vom ^iWcisu-IioriAin am 11. März 1883 angekündigte Erzwingung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0290" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/288743"/> <fw type="header" place="top"> Die Patriotenliga.</fw><lb/> <p xml:id="ID_863" prev="#ID_862"> Einverleibten und Verbannten. Heute sind wir tausend, morgen werden wir<lb/> zehntausend sein, und eines Tages werden wir unter der einzigen Fahne/ die<lb/> es zum Kampfe führen kann, ein ganzes Volk aufstehen und zusammenströmen<lb/> sehen, bereit, den Entscheidungskampf zu beginnen. Und wenn wir dann wieder<lb/> über die Vogesen gehen, nicht wahr, dann werdet auch ihr zur Stelle sein,<lb/> teure verlassene Brüder? Wer da? werdet ihr sagen, wenn ihr das Geläute<lb/> der alten Zeit vernehmt. Und jubelnd werden wir, dem Wiederhall unsrer<lb/> Berge den Wahlspruch der Patriotenliga zurufend, antworten können: Frank¬<lb/> reich!" In Nummer 43 erbietet sich das Blatt, Beitrittserklärungen zur<lb/> Liga anzunehmen, in der nächsten vergleicht es sie mit dem deutschen Tugend-<lb/> bünde der Zeit nach 1806, in Nummer 84 (vom 11. März 1883) bringt es<lb/> einen Artikel, der mit den Worten schließt: „Unsre Wahl ist getroffen; der Tag<lb/> ist nahe, wo wir mit den Waffen in der Hand die Revision des Frankfurter<lb/> Friedensvertrages fordern werden." Im Anschluß hieran werden die elsaß-<lb/> lvthringischen Vereine ersucht, sich um die Patriotenliga zu scharen, um in ihr<lb/> eine starke Stütze und einen gemeinsamen Mittelpunkt zu finden, wobei man<lb/> erfährt, daß der Redakteur des Blattes die Ehre hat, zu den Sekretären des<lb/> Herrn Dsroulöde zu gehören.</p><lb/> <p xml:id="ID_864" next="#ID_865"> Die vom ^iWcisu-IioriAin am 11. März 1883 angekündigte Erzwingung<lb/> der Revision des Frankfurter Vertrages ist denn auch in die Statuten der Liga<lb/> vom 25. März desselben Jahres aufgenommen worden, wo sie einen Teil des<lb/> zweiten Artikels bildet, in welchem es heißt: „Die Liga hat zum Zweck die<lb/> Revision des Frankfurter Traktats und die Rückgabe von Elsaß-Lothringen."<lb/> Der erste Artikel bestimmt, daß die Liga ausschließlich aus Franzosen und<lb/> Französinnen bestehen soll. Der dritte sagt: „Die gesammelten Fonds werden<lb/> zu folgenden Zwecken verwendet: 1. zur Ausbreitung der Ideen des Bundes,<lb/> 2. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung und dein Fortbestehen<lb/> von Turm-, Schützen-, Feast-, Schwinn-, Topographen- und überhaupt allen<lb/> Vereinen, welche militärische Erziehung bezwecken und sich zur Liga halten,<lb/> 3. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung oder dem Fortbestehen<lb/> von Gesangvereinen, Lese- und Rezitationsgesellschafteu, literarischen und Kunst-<lb/> Vereinen, sofern sie selbst patriotische Erziehung bezwecken und sich der Liga an¬<lb/> schließen, 4. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung und dem Fort¬<lb/> bestehen von Nettungsgesellschaften, Vereinen zur Hilfe in Betreff verwundeter<lb/> und alter Soldaten, philharmonischen Gesellschaften und Vereinen zu gegen¬<lb/> seitigem Beistande, 3. zur Zusammenfassung aller dieser verschiednen Vereine<lb/> ohne irgend welche Abänderung ihrer innern Organisation, 6. zum Ankauf, zur<lb/> Veröffentlichung und zur Verteilung von Büchern, Werken, Liedern, patriotischen<lb/> Bildern, 7. zur Organisation von Versammlungen, unentgeltlichen Untcrrichts-<lb/> kursen und öffentlichen Vorträgen, endlich 8. zur Verteilung von Preisen, Me¬<lb/> daillen und Belohnungen." Im vierten Artikel der Statuten wird der jährliche</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0290]
Die Patriotenliga.
Einverleibten und Verbannten. Heute sind wir tausend, morgen werden wir
zehntausend sein, und eines Tages werden wir unter der einzigen Fahne/ die
es zum Kampfe führen kann, ein ganzes Volk aufstehen und zusammenströmen
sehen, bereit, den Entscheidungskampf zu beginnen. Und wenn wir dann wieder
über die Vogesen gehen, nicht wahr, dann werdet auch ihr zur Stelle sein,
teure verlassene Brüder? Wer da? werdet ihr sagen, wenn ihr das Geläute
der alten Zeit vernehmt. Und jubelnd werden wir, dem Wiederhall unsrer
Berge den Wahlspruch der Patriotenliga zurufend, antworten können: Frank¬
reich!" In Nummer 43 erbietet sich das Blatt, Beitrittserklärungen zur
Liga anzunehmen, in der nächsten vergleicht es sie mit dem deutschen Tugend-
bünde der Zeit nach 1806, in Nummer 84 (vom 11. März 1883) bringt es
einen Artikel, der mit den Worten schließt: „Unsre Wahl ist getroffen; der Tag
ist nahe, wo wir mit den Waffen in der Hand die Revision des Frankfurter
Friedensvertrages fordern werden." Im Anschluß hieran werden die elsaß-
lvthringischen Vereine ersucht, sich um die Patriotenliga zu scharen, um in ihr
eine starke Stütze und einen gemeinsamen Mittelpunkt zu finden, wobei man
erfährt, daß der Redakteur des Blattes die Ehre hat, zu den Sekretären des
Herrn Dsroulöde zu gehören.
Die vom ^iWcisu-IioriAin am 11. März 1883 angekündigte Erzwingung
der Revision des Frankfurter Vertrages ist denn auch in die Statuten der Liga
vom 25. März desselben Jahres aufgenommen worden, wo sie einen Teil des
zweiten Artikels bildet, in welchem es heißt: „Die Liga hat zum Zweck die
Revision des Frankfurter Traktats und die Rückgabe von Elsaß-Lothringen."
Der erste Artikel bestimmt, daß die Liga ausschließlich aus Franzosen und
Französinnen bestehen soll. Der dritte sagt: „Die gesammelten Fonds werden
zu folgenden Zwecken verwendet: 1. zur Ausbreitung der Ideen des Bundes,
2. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung und dein Fortbestehen
von Turm-, Schützen-, Feast-, Schwinn-, Topographen- und überhaupt allen
Vereinen, welche militärische Erziehung bezwecken und sich zur Liga halten,
3. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung oder dem Fortbestehen
von Gesangvereinen, Lese- und Rezitationsgesellschafteu, literarischen und Kunst-
Vereinen, sofern sie selbst patriotische Erziehung bezwecken und sich der Liga an¬
schließen, 4. zur Unterstützung bei der Gründung, der Entwicklung und dem Fort¬
bestehen von Nettungsgesellschaften, Vereinen zur Hilfe in Betreff verwundeter
und alter Soldaten, philharmonischen Gesellschaften und Vereinen zu gegen¬
seitigem Beistande, 3. zur Zusammenfassung aller dieser verschiednen Vereine
ohne irgend welche Abänderung ihrer innern Organisation, 6. zum Ankauf, zur
Veröffentlichung und zur Verteilung von Büchern, Werken, Liedern, patriotischen
Bildern, 7. zur Organisation von Versammlungen, unentgeltlichen Untcrrichts-
kursen und öffentlichen Vorträgen, endlich 8. zur Verteilung von Preisen, Me¬
daillen und Belohnungen." Im vierten Artikel der Statuten wird der jährliche
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |