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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.

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Die Thätigkeit der Frauen für die Milderung der Wohnungsnot.

die vor Jahren gegründeten, oft mit Pomp in Szene gesetzten, zahlreichen
"gemeinnützigen Ballgesellschaften," welche sich vielfach wieder aufgelöst haben
oder ein kümmerliches Dasein fristen, Sie sind dnrch mangelhafte und un¬
praktische Verwaltung und aus Mangel an liebevoll hingebender Thätigkeit zu
Grunde gegangen, ohne daß man daraus den beteiligten, meist vielbeschäftigten
Männern einen Vorwurf macheu könnte.

Noch auf eines sei hier hingewiesen. Bei Erörterung der "Wohnungs¬
frage" stößt mau natürlich bald auf die Frage: "Was hat die Gemeindever¬
waltung hier zu thun?" Die Autwort ist meist: Sie hat alle möglichen
gesundheitlichen Vorkehrungen zu treffen, nur hüte sie sich selbst zu bauen.
Dieser Lehrsatz steht auf schwachen Füßen. Im Gegenteil liegt oft die Not¬
wendigkeit vor, daß Gemeinden, in welchen die private Thätigkeit nicht den
nötigen Bedarf an kleinen gefunden Wohnungen erzeugt, die Herstellung solcher
in die Hand nehmen. Was Aktiengesellschaften leisten können, vermag eine gut
verwaltete Gemciudebehörde ohne Zweifel auch. Ja sie hat gerade auf dem hier
in Frage kommenden Gebiet einen großen Vorsprung. Sie hat Bau- und andre
Beamte zur Verfügung, oft ist für diese Zwecke gut zu verwertender Grund- nud
Hausbesitz vorhanden. Ein "Recht auf Wohnung," vor dem man sich fürchtet,
gewährt die Gemeinde niemand, wenn sie durch die Unternehmung von Bauten
die Konkurrenzverhältnisse zu Gunsten der wirtschaftlich Schwächern zu verändern
strebt. Sie wird natürlich die ordentlichen und zuverlässigen Mieter bevorzugen
müssen, ohne die ärmern auszuschließen. Damit werden die unordentlichen un¬
zufrieden sein, deren Dank und Zufriedenheit soll aber hier auch garnicht er¬
strebt werden. Eine Last übernimmt die Gemeindcbehördc mit solcher Thätigkeit
gewiß, die muß sie eben mit andern Lasten tragen, wen" Pflicht und Notwendig¬
keit es erheischen. Und sie kaun sie tragen, wenn sie geeignete Ehrcnbccnnte,
nach dem Vorbilde jener großen englischen Gesellschaft vor allem -- Frauen
zur Hilfe heranzieht, welche sie in der Regel in den weitverbreiteten "Frauen-
Vereinen" leicht finden würde. Wie die Arbeit durch die Teilnahme solcher
Hilfskräfte erleichtert wird, erhellt aus dem Bericht de Liagres, welcher mit
Hilfe von drei Damm 12V Zimmer an Arbeiterfamilien vermietet und selbst
wöchentlich mir eine Thätigkeit von wenigen Stunden aufzuwenden braucht, um
die laufenden Geschäfte zu erledigen.

Sir Richard Croß, der Urheber eines wichtigen, zur Beseitigung der
Wvhuuugsuvt in England erlassenen Gesetzes, schreibt im Januarheft des
UmLwcmtn, (Zontur)' 1884: "Vor allein müssen wir hoffen, daß viele in der
speziellen Absicht wirken werden, die Armen, welche in elenden Wohnungen
leben, fühlen zu lassen, daß man sich wirklich für sie bemüht, daß sie jetzt noch
uuerknnute Freunde haben, welche ihnen zu helfen gern bereit sind, und zu welchen
sie in Zeiten der Not und der Prüfung ohne Scheu fliehen mögen, daß es ihnen
jetzt noch unbekannte Leute giebt, die nicht nur für ihre Gesundheit gesorgt wissen


Die Thätigkeit der Frauen für die Milderung der Wohnungsnot.

die vor Jahren gegründeten, oft mit Pomp in Szene gesetzten, zahlreichen
„gemeinnützigen Ballgesellschaften," welche sich vielfach wieder aufgelöst haben
oder ein kümmerliches Dasein fristen, Sie sind dnrch mangelhafte und un¬
praktische Verwaltung und aus Mangel an liebevoll hingebender Thätigkeit zu
Grunde gegangen, ohne daß man daraus den beteiligten, meist vielbeschäftigten
Männern einen Vorwurf macheu könnte.

Noch auf eines sei hier hingewiesen. Bei Erörterung der „Wohnungs¬
frage" stößt mau natürlich bald auf die Frage: „Was hat die Gemeindever¬
waltung hier zu thun?" Die Autwort ist meist: Sie hat alle möglichen
gesundheitlichen Vorkehrungen zu treffen, nur hüte sie sich selbst zu bauen.
Dieser Lehrsatz steht auf schwachen Füßen. Im Gegenteil liegt oft die Not¬
wendigkeit vor, daß Gemeinden, in welchen die private Thätigkeit nicht den
nötigen Bedarf an kleinen gefunden Wohnungen erzeugt, die Herstellung solcher
in die Hand nehmen. Was Aktiengesellschaften leisten können, vermag eine gut
verwaltete Gemciudebehörde ohne Zweifel auch. Ja sie hat gerade auf dem hier
in Frage kommenden Gebiet einen großen Vorsprung. Sie hat Bau- und andre
Beamte zur Verfügung, oft ist für diese Zwecke gut zu verwertender Grund- nud
Hausbesitz vorhanden. Ein „Recht auf Wohnung," vor dem man sich fürchtet,
gewährt die Gemeinde niemand, wenn sie durch die Unternehmung von Bauten
die Konkurrenzverhältnisse zu Gunsten der wirtschaftlich Schwächern zu verändern
strebt. Sie wird natürlich die ordentlichen und zuverlässigen Mieter bevorzugen
müssen, ohne die ärmern auszuschließen. Damit werden die unordentlichen un¬
zufrieden sein, deren Dank und Zufriedenheit soll aber hier auch garnicht er¬
strebt werden. Eine Last übernimmt die Gemeindcbehördc mit solcher Thätigkeit
gewiß, die muß sie eben mit andern Lasten tragen, wen» Pflicht und Notwendig¬
keit es erheischen. Und sie kaun sie tragen, wenn sie geeignete Ehrcnbccnnte,
nach dem Vorbilde jener großen englischen Gesellschaft vor allem — Frauen
zur Hilfe heranzieht, welche sie in der Regel in den weitverbreiteten „Frauen-
Vereinen" leicht finden würde. Wie die Arbeit durch die Teilnahme solcher
Hilfskräfte erleichtert wird, erhellt aus dem Bericht de Liagres, welcher mit
Hilfe von drei Damm 12V Zimmer an Arbeiterfamilien vermietet und selbst
wöchentlich mir eine Thätigkeit von wenigen Stunden aufzuwenden braucht, um
die laufenden Geschäfte zu erledigen.

Sir Richard Croß, der Urheber eines wichtigen, zur Beseitigung der
Wvhuuugsuvt in England erlassenen Gesetzes, schreibt im Januarheft des
UmLwcmtn, (Zontur)' 1884: „Vor allein müssen wir hoffen, daß viele in der
speziellen Absicht wirken werden, die Armen, welche in elenden Wohnungen
leben, fühlen zu lassen, daß man sich wirklich für sie bemüht, daß sie jetzt noch
uuerknnute Freunde haben, welche ihnen zu helfen gern bereit sind, und zu welchen
sie in Zeiten der Not und der Prüfung ohne Scheu fliehen mögen, daß es ihnen
jetzt noch unbekannte Leute giebt, die nicht nur für ihre Gesundheit gesorgt wissen


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[0279] Die Thätigkeit der Frauen für die Milderung der Wohnungsnot. die vor Jahren gegründeten, oft mit Pomp in Szene gesetzten, zahlreichen „gemeinnützigen Ballgesellschaften," welche sich vielfach wieder aufgelöst haben oder ein kümmerliches Dasein fristen, Sie sind dnrch mangelhafte und un¬ praktische Verwaltung und aus Mangel an liebevoll hingebender Thätigkeit zu Grunde gegangen, ohne daß man daraus den beteiligten, meist vielbeschäftigten Männern einen Vorwurf macheu könnte. Noch auf eines sei hier hingewiesen. Bei Erörterung der „Wohnungs¬ frage" stößt mau natürlich bald auf die Frage: „Was hat die Gemeindever¬ waltung hier zu thun?" Die Autwort ist meist: Sie hat alle möglichen gesundheitlichen Vorkehrungen zu treffen, nur hüte sie sich selbst zu bauen. Dieser Lehrsatz steht auf schwachen Füßen. Im Gegenteil liegt oft die Not¬ wendigkeit vor, daß Gemeinden, in welchen die private Thätigkeit nicht den nötigen Bedarf an kleinen gefunden Wohnungen erzeugt, die Herstellung solcher in die Hand nehmen. Was Aktiengesellschaften leisten können, vermag eine gut verwaltete Gemciudebehörde ohne Zweifel auch. Ja sie hat gerade auf dem hier in Frage kommenden Gebiet einen großen Vorsprung. Sie hat Bau- und andre Beamte zur Verfügung, oft ist für diese Zwecke gut zu verwertender Grund- nud Hausbesitz vorhanden. Ein „Recht auf Wohnung," vor dem man sich fürchtet, gewährt die Gemeinde niemand, wenn sie durch die Unternehmung von Bauten die Konkurrenzverhältnisse zu Gunsten der wirtschaftlich Schwächern zu verändern strebt. Sie wird natürlich die ordentlichen und zuverlässigen Mieter bevorzugen müssen, ohne die ärmern auszuschließen. Damit werden die unordentlichen un¬ zufrieden sein, deren Dank und Zufriedenheit soll aber hier auch garnicht er¬ strebt werden. Eine Last übernimmt die Gemeindcbehördc mit solcher Thätigkeit gewiß, die muß sie eben mit andern Lasten tragen, wen» Pflicht und Notwendig¬ keit es erheischen. Und sie kaun sie tragen, wenn sie geeignete Ehrcnbccnnte, nach dem Vorbilde jener großen englischen Gesellschaft vor allem — Frauen zur Hilfe heranzieht, welche sie in der Regel in den weitverbreiteten „Frauen- Vereinen" leicht finden würde. Wie die Arbeit durch die Teilnahme solcher Hilfskräfte erleichtert wird, erhellt aus dem Bericht de Liagres, welcher mit Hilfe von drei Damm 12V Zimmer an Arbeiterfamilien vermietet und selbst wöchentlich mir eine Thätigkeit von wenigen Stunden aufzuwenden braucht, um die laufenden Geschäfte zu erledigen. Sir Richard Croß, der Urheber eines wichtigen, zur Beseitigung der Wvhuuugsuvt in England erlassenen Gesetzes, schreibt im Januarheft des UmLwcmtn, (Zontur)' 1884: „Vor allein müssen wir hoffen, daß viele in der speziellen Absicht wirken werden, die Armen, welche in elenden Wohnungen leben, fühlen zu lassen, daß man sich wirklich für sie bemüht, daß sie jetzt noch uuerknnute Freunde haben, welche ihnen zu helfen gern bereit sind, und zu welchen sie in Zeiten der Not und der Prüfung ohne Scheu fliehen mögen, daß es ihnen jetzt noch unbekannte Leute giebt, die nicht nur für ihre Gesundheit gesorgt wissen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200104/279>, abgerufen am 03.07.2024.