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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.

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Ich weiß wohl, daß das, was ich hier ausspreche, zur Idee Henry Georges
nicht ganz stimmt. Denn wenn ich von der Gesamtheit als dem Unternehmer
spreche, so will ich damit sagen, daß der Wirt nur gewissermaßen Lohnarbeiter
im Dienste der Gesamtheit sein könne, also über seinen angemessenen Lebens¬
unterhalt hinaus nichts erhalten solle. Henry George dagegen beansprucht für
die Gesamtheit nur die Grundrente und will dem Wirte die Unternehmer-
eigcnschaft und den Unternehmergewinn (der natürlich in jener künftigen Zeit
infolge der fortschreitenden Nachfrage und des fast stillstehenden Angebotes bei
jedem vernünftig geleiteten Betriebe herauskommen wird) zuweisen, denn er will
dem Wirte sagen: 'Wlmtsvör ^nur lador or e>g,pitÄ proäuess on tlris taret,
Llr-til dö ^ours. Der Unternehmergewinn aber wird unzweifelhaft durch die
Bewirtschaftung erzielt.

Warum soll nun der Wirt nicht Unternehmer sein? Die Antwort ist die,
daß, sobald ein Unternehmergewinn für den Wirt möglich ist, gerade diejenigen
Mißstände wieder eintreten werden, welche durch Verstaatlichung des Bodens
abgewehrt werden sollen. Erstens werden für die Möglichkeit, einen Unter-
nehmergewinn zu erzielen, wieder Kaufpreise bezahlt werden. Es wird sich also
für die Grundstücke neben dem alten auf den Staat übergegangenen Werte ein
neuer bilden, bestehend in dem kapitalisirten durchschnittlichen Unternehmer¬
gewinn, d. h. wir werden wieder das Privateigentum am Grund und Boden
haben mit allen seinen Folgen. Allerdings steht es in der Hand des Staates,
den neugebildeten Wert auch noch einzuziehen, indem er seine Ansprüche steigert,
was ja ganz gut durchführbar ist, wenn er die Wirte nur als Zcitpcichter an¬
nimmt und die Güter ans dem Versteigernngswege verpachtet.") Aber thut er
dies, so hat er damit ja eben den Unternehmergewinn eingezogen, und die Ver¬
hältnisse liegen gemalt ebenso, wie wenn man dem Wirte die Unternehmer-
eigeuschaft von vornherein abgesprochen hätte.**)

Der zweite, wichtigere Mißstand ist mit dem ersten eng verknüpft. Da
jede Preissteigerung nicht nur die dem Staate zufallende Bodenrenke, sondern
auch den dem Wirte zufallenden Unternehmergewinn und bei längerer Dauer




Henry George will dies übrigens durchaus nicht. Er sagt: I^ot tlrv lui.Iivicwu.is,
^vbo uno holet it, still rot-un, it tiwv wu,ut to, posssssion ok wirkt tbsv uro plos-foet to of.II
tbsir l^ni. I^öl thom oontimuz to vu.I1 it tboir Ig,mal. I^ot tlrom Im/ und soll und bogusutb
"ita avviso it. Wo in"? suivio Isavo thom tiro sdsll, ik vo links tbs Icsrnsl. Wie oben
gezeigt ist, ist es eben nicht lediglich die Schale, was nach Aneignung der Grundrente durch
den Staat noch übrig bleibt. Es steckt immer noch etwas darin.
**) Ich wage nicht einmal zu behaupten, daß das Entstehen eines neuen, wenn much
geringfügigen Kaufwertcs der Güter völlig ausgeschlossen wäre, wenn man dem Wirte nur den
Lebensunterhalt ließe. Es wäre ja schon denkbar, daß einer einen einmaligen Kaufpreis
dafür zahlte, in die sichere und vielbegehrte Brotstelle als Bewirtschaftn eines Gutes ein¬
treten zu tonnen. Also selbst hier bliebe noch etwas vom Monopol übrig. Jedenfalls ist
aber diese Seite der Sache von geringerer Bedeutung.

Ich weiß wohl, daß das, was ich hier ausspreche, zur Idee Henry Georges
nicht ganz stimmt. Denn wenn ich von der Gesamtheit als dem Unternehmer
spreche, so will ich damit sagen, daß der Wirt nur gewissermaßen Lohnarbeiter
im Dienste der Gesamtheit sein könne, also über seinen angemessenen Lebens¬
unterhalt hinaus nichts erhalten solle. Henry George dagegen beansprucht für
die Gesamtheit nur die Grundrente und will dem Wirte die Unternehmer-
eigcnschaft und den Unternehmergewinn (der natürlich in jener künftigen Zeit
infolge der fortschreitenden Nachfrage und des fast stillstehenden Angebotes bei
jedem vernünftig geleiteten Betriebe herauskommen wird) zuweisen, denn er will
dem Wirte sagen: 'Wlmtsvör ^nur lador or e>g,pitÄ proäuess on tlris taret,
Llr-til dö ^ours. Der Unternehmergewinn aber wird unzweifelhaft durch die
Bewirtschaftung erzielt.

Warum soll nun der Wirt nicht Unternehmer sein? Die Antwort ist die,
daß, sobald ein Unternehmergewinn für den Wirt möglich ist, gerade diejenigen
Mißstände wieder eintreten werden, welche durch Verstaatlichung des Bodens
abgewehrt werden sollen. Erstens werden für die Möglichkeit, einen Unter-
nehmergewinn zu erzielen, wieder Kaufpreise bezahlt werden. Es wird sich also
für die Grundstücke neben dem alten auf den Staat übergegangenen Werte ein
neuer bilden, bestehend in dem kapitalisirten durchschnittlichen Unternehmer¬
gewinn, d. h. wir werden wieder das Privateigentum am Grund und Boden
haben mit allen seinen Folgen. Allerdings steht es in der Hand des Staates,
den neugebildeten Wert auch noch einzuziehen, indem er seine Ansprüche steigert,
was ja ganz gut durchführbar ist, wenn er die Wirte nur als Zcitpcichter an¬
nimmt und die Güter ans dem Versteigernngswege verpachtet.") Aber thut er
dies, so hat er damit ja eben den Unternehmergewinn eingezogen, und die Ver¬
hältnisse liegen gemalt ebenso, wie wenn man dem Wirte die Unternehmer-
eigeuschaft von vornherein abgesprochen hätte.**)

Der zweite, wichtigere Mißstand ist mit dem ersten eng verknüpft. Da
jede Preissteigerung nicht nur die dem Staate zufallende Bodenrenke, sondern
auch den dem Wirte zufallenden Unternehmergewinn und bei längerer Dauer




Henry George will dies übrigens durchaus nicht. Er sagt: I^ot tlrv lui.Iivicwu.is,
^vbo uno holet it, still rot-un, it tiwv wu,ut to, posssssion ok wirkt tbsv uro plos-foet to of.II
tbsir l^ni. I^öl thom oontimuz to vu.I1 it tboir Ig,mal. I^ot tlrom Im/ und soll und bogusutb
»ita avviso it. Wo in»? suivio Isavo thom tiro sdsll, ik vo links tbs Icsrnsl. Wie oben
gezeigt ist, ist es eben nicht lediglich die Schale, was nach Aneignung der Grundrente durch
den Staat noch übrig bleibt. Es steckt immer noch etwas darin.
**) Ich wage nicht einmal zu behaupten, daß das Entstehen eines neuen, wenn much
geringfügigen Kaufwertcs der Güter völlig ausgeschlossen wäre, wenn man dem Wirte nur den
Lebensunterhalt ließe. Es wäre ja schon denkbar, daß einer einen einmaligen Kaufpreis
dafür zahlte, in die sichere und vielbegehrte Brotstelle als Bewirtschaftn eines Gutes ein¬
treten zu tonnen. Also selbst hier bliebe noch etwas vom Monopol übrig. Jedenfalls ist
aber diese Seite der Sache von geringerer Bedeutung.
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[0166] Ich weiß wohl, daß das, was ich hier ausspreche, zur Idee Henry Georges nicht ganz stimmt. Denn wenn ich von der Gesamtheit als dem Unternehmer spreche, so will ich damit sagen, daß der Wirt nur gewissermaßen Lohnarbeiter im Dienste der Gesamtheit sein könne, also über seinen angemessenen Lebens¬ unterhalt hinaus nichts erhalten solle. Henry George dagegen beansprucht für die Gesamtheit nur die Grundrente und will dem Wirte die Unternehmer- eigcnschaft und den Unternehmergewinn (der natürlich in jener künftigen Zeit infolge der fortschreitenden Nachfrage und des fast stillstehenden Angebotes bei jedem vernünftig geleiteten Betriebe herauskommen wird) zuweisen, denn er will dem Wirte sagen: 'Wlmtsvör ^nur lador or e>g,pitÄ proäuess on tlris taret, Llr-til dö ^ours. Der Unternehmergewinn aber wird unzweifelhaft durch die Bewirtschaftung erzielt. Warum soll nun der Wirt nicht Unternehmer sein? Die Antwort ist die, daß, sobald ein Unternehmergewinn für den Wirt möglich ist, gerade diejenigen Mißstände wieder eintreten werden, welche durch Verstaatlichung des Bodens abgewehrt werden sollen. Erstens werden für die Möglichkeit, einen Unter- nehmergewinn zu erzielen, wieder Kaufpreise bezahlt werden. Es wird sich also für die Grundstücke neben dem alten auf den Staat übergegangenen Werte ein neuer bilden, bestehend in dem kapitalisirten durchschnittlichen Unternehmer¬ gewinn, d. h. wir werden wieder das Privateigentum am Grund und Boden haben mit allen seinen Folgen. Allerdings steht es in der Hand des Staates, den neugebildeten Wert auch noch einzuziehen, indem er seine Ansprüche steigert, was ja ganz gut durchführbar ist, wenn er die Wirte nur als Zcitpcichter an¬ nimmt und die Güter ans dem Versteigernngswege verpachtet.") Aber thut er dies, so hat er damit ja eben den Unternehmergewinn eingezogen, und die Ver¬ hältnisse liegen gemalt ebenso, wie wenn man dem Wirte die Unternehmer- eigeuschaft von vornherein abgesprochen hätte.**) Der zweite, wichtigere Mißstand ist mit dem ersten eng verknüpft. Da jede Preissteigerung nicht nur die dem Staate zufallende Bodenrenke, sondern auch den dem Wirte zufallenden Unternehmergewinn und bei längerer Dauer Henry George will dies übrigens durchaus nicht. Er sagt: I^ot tlrv lui.Iivicwu.is, ^vbo uno holet it, still rot-un, it tiwv wu,ut to, posssssion ok wirkt tbsv uro plos-foet to of.II tbsir l^ni. I^öl thom oontimuz to vu.I1 it tboir Ig,mal. I^ot tlrom Im/ und soll und bogusutb »ita avviso it. Wo in»? suivio Isavo thom tiro sdsll, ik vo links tbs Icsrnsl. Wie oben gezeigt ist, ist es eben nicht lediglich die Schale, was nach Aneignung der Grundrente durch den Staat noch übrig bleibt. Es steckt immer noch etwas darin. **) Ich wage nicht einmal zu behaupten, daß das Entstehen eines neuen, wenn much geringfügigen Kaufwertcs der Güter völlig ausgeschlossen wäre, wenn man dem Wirte nur den Lebensunterhalt ließe. Es wäre ja schon denkbar, daß einer einen einmaligen Kaufpreis dafür zahlte, in die sichere und vielbegehrte Brotstelle als Bewirtschaftn eines Gutes ein¬ treten zu tonnen. Also selbst hier bliebe noch etwas vom Monopol übrig. Jedenfalls ist aber diese Seite der Sache von geringerer Bedeutung.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200104/166>, abgerufen am 23.12.2024.