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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.

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Landwirtschaft und Bodenmonopol.

ergiebt einen Ausfall von 667 Mark, der aus der Grundrente gedeckt ist, die
somit eigentlich um den gleichen Betrag höher ist als der wirkliche Wirtschafts-
übcrschuß. Es beläuft sich also die Grundrente auf 1667 Mark oder, gegenüber
dem ersten Beispiele, 333 Mark weniger, während der llnternehmergcwinn
100 Mark und 567 Mark 667 Mark weniger beträgt, woraus sich im
ganzen die 1000 Mark ergebe", um welche der Rohertrag geringer angenommen
wurde.

Nehmen wir aber erhöhte Produktionskosten an, etwa 200 Mark mehr
als im ersten Beispiele, so vermindern sich die Wirtschaftsübcrschüssc auf
1900 Mark und der Unteruehmcrvcrlust beträgt 100 Mark, welche wiederum,
weil aus der Grundrente entnommen, dem Wirtschaftsüberschusse zuzuschlagen
sind, um die wirkliche Grundrente zu erhalten, die nun ganz wie beim ersten
Beispiel 2000 Mark beträgt. Es ist auch in der That nicht ersichtlich, weshalb
die Grundrente hier einen Teil des Ausfalles tragen sollte, der lediglich in den
erhöhten Aufwendungen des Unternehmers begründet ist, während Preis und
Menge der Erzeugung sich gleichgeblieben ist.

Es bleibt noch die Thatsache festzustellen, daß ein Grundbesitzer für den¬
jenigen Betrag, um welchen der Kaufwert seines Bodens den nach obigen
Mustern berechneten wirtschaftlichen Wert überschreitet, schlechterdings keine Ver¬
zinsung beanspruchen kann.

Dem jeweiligen wahren wirtschaftlichen Werte eines Gutes haben wir aber
ein- für allemal eine angemessene Verzinsung gesichert. Er verzinst sich zu
drei, vier, fünf Prozent, wie wir es gerade haben wollen, denn wir finden ihn
ja eben dnrch die Multiplikation der Bodenrenke mit einer beliebigen, nach den
augenblicklichen Verhältnissen des Zinsfußes für andre Kapitalien uns passend
erscheinenden Zahl.

Damit ist natürlich sehr wenig gewonnen. Es ist nämlich dabei immer
noch möglich, 1. daß der derzeitige wahre wirtschaftliche Wert des Bodens
(somit auch die Grundrente) gegenüber den sonstigen wirtschaftlichen Verhält¬
nissen eines Landes zu niedrig genannt werden muß; sowie 2. daß der Uuter-
nehmerverlust die Grundrente, sei sie an sich genügend oder ungenügend,
aufzehrt.

Was ersteres anlangt, so glaube ich, daß eine darauf bezügliche Be¬
schwerde von den Grundbesitzern nicht erhoben werden kaun. Wenn wir einer¬
seits den wirtschaftlichen Wert und die Bodenrenke eines Grundstückes, ander¬
seits den Wert und die Verzinsung eines mobilen Kapitals nehmen, wie dieselben
etwa zu Anfang unsers Jahrhunderts waren, und verfolgen alle Schwankungen
des Wertes und der Verzinsung bis in die neueste Zeit, so werden wir finden,
daß Wert und Verzinsung des Grundstückes mit Wert und Verzinsung des
mobilen Kapitals annähernd Schritt gehalten hat.

Was die Grundbesitzer meinen, wenn sie über den Rückgang der Grund-


Landwirtschaft und Bodenmonopol.

ergiebt einen Ausfall von 667 Mark, der aus der Grundrente gedeckt ist, die
somit eigentlich um den gleichen Betrag höher ist als der wirkliche Wirtschafts-
übcrschuß. Es beläuft sich also die Grundrente auf 1667 Mark oder, gegenüber
dem ersten Beispiele, 333 Mark weniger, während der llnternehmergcwinn
100 Mark und 567 Mark 667 Mark weniger beträgt, woraus sich im
ganzen die 1000 Mark ergebe», um welche der Rohertrag geringer angenommen
wurde.

Nehmen wir aber erhöhte Produktionskosten an, etwa 200 Mark mehr
als im ersten Beispiele, so vermindern sich die Wirtschaftsübcrschüssc auf
1900 Mark und der Unteruehmcrvcrlust beträgt 100 Mark, welche wiederum,
weil aus der Grundrente entnommen, dem Wirtschaftsüberschusse zuzuschlagen
sind, um die wirkliche Grundrente zu erhalten, die nun ganz wie beim ersten
Beispiel 2000 Mark beträgt. Es ist auch in der That nicht ersichtlich, weshalb
die Grundrente hier einen Teil des Ausfalles tragen sollte, der lediglich in den
erhöhten Aufwendungen des Unternehmers begründet ist, während Preis und
Menge der Erzeugung sich gleichgeblieben ist.

Es bleibt noch die Thatsache festzustellen, daß ein Grundbesitzer für den¬
jenigen Betrag, um welchen der Kaufwert seines Bodens den nach obigen
Mustern berechneten wirtschaftlichen Wert überschreitet, schlechterdings keine Ver¬
zinsung beanspruchen kann.

Dem jeweiligen wahren wirtschaftlichen Werte eines Gutes haben wir aber
ein- für allemal eine angemessene Verzinsung gesichert. Er verzinst sich zu
drei, vier, fünf Prozent, wie wir es gerade haben wollen, denn wir finden ihn
ja eben dnrch die Multiplikation der Bodenrenke mit einer beliebigen, nach den
augenblicklichen Verhältnissen des Zinsfußes für andre Kapitalien uns passend
erscheinenden Zahl.

Damit ist natürlich sehr wenig gewonnen. Es ist nämlich dabei immer
noch möglich, 1. daß der derzeitige wahre wirtschaftliche Wert des Bodens
(somit auch die Grundrente) gegenüber den sonstigen wirtschaftlichen Verhält¬
nissen eines Landes zu niedrig genannt werden muß; sowie 2. daß der Uuter-
nehmerverlust die Grundrente, sei sie an sich genügend oder ungenügend,
aufzehrt.

Was ersteres anlangt, so glaube ich, daß eine darauf bezügliche Be¬
schwerde von den Grundbesitzern nicht erhoben werden kaun. Wenn wir einer¬
seits den wirtschaftlichen Wert und die Bodenrenke eines Grundstückes, ander¬
seits den Wert und die Verzinsung eines mobilen Kapitals nehmen, wie dieselben
etwa zu Anfang unsers Jahrhunderts waren, und verfolgen alle Schwankungen
des Wertes und der Verzinsung bis in die neueste Zeit, so werden wir finden,
daß Wert und Verzinsung des Grundstückes mit Wert und Verzinsung des
mobilen Kapitals annähernd Schritt gehalten hat.

Was die Grundbesitzer meinen, wenn sie über den Rückgang der Grund-


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[0111] Landwirtschaft und Bodenmonopol. ergiebt einen Ausfall von 667 Mark, der aus der Grundrente gedeckt ist, die somit eigentlich um den gleichen Betrag höher ist als der wirkliche Wirtschafts- übcrschuß. Es beläuft sich also die Grundrente auf 1667 Mark oder, gegenüber dem ersten Beispiele, 333 Mark weniger, während der llnternehmergcwinn 100 Mark und 567 Mark 667 Mark weniger beträgt, woraus sich im ganzen die 1000 Mark ergebe», um welche der Rohertrag geringer angenommen wurde. Nehmen wir aber erhöhte Produktionskosten an, etwa 200 Mark mehr als im ersten Beispiele, so vermindern sich die Wirtschaftsübcrschüssc auf 1900 Mark und der Unteruehmcrvcrlust beträgt 100 Mark, welche wiederum, weil aus der Grundrente entnommen, dem Wirtschaftsüberschusse zuzuschlagen sind, um die wirkliche Grundrente zu erhalten, die nun ganz wie beim ersten Beispiel 2000 Mark beträgt. Es ist auch in der That nicht ersichtlich, weshalb die Grundrente hier einen Teil des Ausfalles tragen sollte, der lediglich in den erhöhten Aufwendungen des Unternehmers begründet ist, während Preis und Menge der Erzeugung sich gleichgeblieben ist. Es bleibt noch die Thatsache festzustellen, daß ein Grundbesitzer für den¬ jenigen Betrag, um welchen der Kaufwert seines Bodens den nach obigen Mustern berechneten wirtschaftlichen Wert überschreitet, schlechterdings keine Ver¬ zinsung beanspruchen kann. Dem jeweiligen wahren wirtschaftlichen Werte eines Gutes haben wir aber ein- für allemal eine angemessene Verzinsung gesichert. Er verzinst sich zu drei, vier, fünf Prozent, wie wir es gerade haben wollen, denn wir finden ihn ja eben dnrch die Multiplikation der Bodenrenke mit einer beliebigen, nach den augenblicklichen Verhältnissen des Zinsfußes für andre Kapitalien uns passend erscheinenden Zahl. Damit ist natürlich sehr wenig gewonnen. Es ist nämlich dabei immer noch möglich, 1. daß der derzeitige wahre wirtschaftliche Wert des Bodens (somit auch die Grundrente) gegenüber den sonstigen wirtschaftlichen Verhält¬ nissen eines Landes zu niedrig genannt werden muß; sowie 2. daß der Uuter- nehmerverlust die Grundrente, sei sie an sich genügend oder ungenügend, aufzehrt. Was ersteres anlangt, so glaube ich, daß eine darauf bezügliche Be¬ schwerde von den Grundbesitzern nicht erhoben werden kaun. Wenn wir einer¬ seits den wirtschaftlichen Wert und die Bodenrenke eines Grundstückes, ander¬ seits den Wert und die Verzinsung eines mobilen Kapitals nehmen, wie dieselben etwa zu Anfang unsers Jahrhunderts waren, und verfolgen alle Schwankungen des Wertes und der Verzinsung bis in die neueste Zeit, so werden wir finden, daß Wert und Verzinsung des Grundstückes mit Wert und Verzinsung des mobilen Kapitals annähernd Schritt gehalten hat. Was die Grundbesitzer meinen, wenn sie über den Rückgang der Grund-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200104/111>, abgerufen am 03.07.2024.