Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Drittes Quartal.Die deutsche Landliga und ihre Bestrebungen. den Nutze" derselbe" nicht zu Gunsten eines eingebildeten Kapitals ans, sondern Aus den vorgetragenen Gründen kann man nur den Schulden der dritten Würde man eine Ermittelung anstellen über die Entstehungsursache der Die Möglichkeit so hoher Verschuldung liegt allein in der unnatürlichen Den beiderlei Vorschlägen liegt der richtige Gedanke zu Grunde, daß an Die deutsche Landliga und ihre Bestrebungen. den Nutze» derselbe» nicht zu Gunsten eines eingebildeten Kapitals ans, sondern Aus den vorgetragenen Gründen kann man nur den Schulden der dritten Würde man eine Ermittelung anstellen über die Entstehungsursache der Die Möglichkeit so hoher Verschuldung liegt allein in der unnatürlichen Den beiderlei Vorschlägen liegt der richtige Gedanke zu Grunde, daß an <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0498" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/199218"/> <fw type="header" place="top"> Die deutsche Landliga und ihre Bestrebungen.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1663" prev="#ID_1662"> den Nutze» derselbe» nicht zu Gunsten eines eingebildeten Kapitals ans, sondern<lb/> sie erhöhen denselben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1664"> Aus den vorgetragenen Gründen kann man nur den Schulden der dritten<lb/> Art, nennen wir sie Mcliorationsschulden, die Berechtigung zuerkennen, in Hypo¬<lb/> theken verwandelt zu werden, wogegen die beiden andern Gattungen sich mit<lb/> Unrecht an die landwirtschaftlichen Grundstücke anklammern, wie eine parasitische<lb/> Pflanze an einen Baum, zu dessen Wachstum sie nichts beiträgt, dessen beste<lb/> Säfte sie aber aufsaugt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1665"> Würde man eine Ermittelung anstellen über die Entstehungsursache der<lb/> landwirtschaftlichen Hypotheken, so würde mau unzweifelhaft finden, daß die un¬<lb/> endliche Mehrzahl derselben zu denjenigen gehören, die wir Parasiten genannt<lb/> haben. Ich muß mich daher für einen Gegner jeder sogenannten Erleichterung<lb/> des Nealkrcdits erklären, insoweit er den parasitischen Hypotheken zu Gute<lb/> kommen würde. Jede gesunde Reform muß vielmehr damit beginnen, diese<lb/> Schulden abzustoßen, und dazu mag der Staat seine Mitwirkung nicht versagen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1666"> Die Möglichkeit so hoher Verschuldung liegt allein in der unnatürlichen<lb/> Höhe der Gutspreise. Es wird immer eine schwierige, vielleicht unmögliche Auf¬<lb/> gabe sein, den Landwirten, soweit sie selbst Eigentümer sind, begreiflich zu machen,<lb/> daß der Grund ihrer Notlage wesentlich in dem hohen Preise ihrer Güter liegt.<lb/> Denn teils verwechseln sie den Preis, dessen Höhe von äußern Verhältnissen<lb/> abhängt, mit dem Werte, den das Gut als Faktor der Wirtschaft hat; teils<lb/> belebt sie die Hoffnung, daß ein Verkauf zu solchem Preise ihre letzte Rettung<lb/> sei, wobei dann freilich dem neuen Erwerber die Schlinge um den Hals ge¬<lb/> worfen wird und die Rettung nur darin besteht, daß ein Notleidender an die<lb/> Stelle des andern tritt. Dem ungeachtet dämmert die Wahrheit auch im Kreise<lb/> der Agrarier, wozu die Bewegung für das bäuerliche Anerbeurecht und für die<lb/> sogenannte Inkorporation des Realkredits den Beweis liefert.</p><lb/> <p xml:id="ID_1667" next="#ID_1668"> Den beiderlei Vorschlägen liegt der richtige Gedanke zu Grunde, daß an<lb/> der schwierigen Lage der Landwirte vor allem die Höhe der Preise schuld trage,<lb/> zu welchem die Güter übernommen werden, d. h. die Höhe der Grundrente, und<lb/> daß deswegen eben hier der Hebel angesetzt werden müsse. Allein die vor-<lb/> geschlagnen Maßregeln berühren, auch wen» sie allgemein durchgeführt werden<lb/> könnten, die Sache doch uur an der Oberfläche und können daher nur teilweise<lb/> und vereinzelte Linderung der Übelstände bringen. Das Anerbenrecht bezieht<lb/> sich uur auf den Bauernstand und hat uur den Besitzwechsel in Todesfällen<lb/> zum Gegenstande. Es will zunächst eine zu weitgehende Teilung der Güter<lb/> vermeiden, indem es ungeteilten Übergang des Hofes ans einen einzigen Erben<lb/> erstrebt. Dieser Erbe soll dann den Hof nicht zu dem Gcmeinprcise übernehmen,<lb/> sondern zu einem geringeren Preise, welcher sich nach dem ökonomischen Werte<lb/> beimißt, einem Preise, welcher sich vielleicht dem oben als Mcliorativnswert<lb/> bezeichneten nähern würde. Damit wäre allerdings das Gedeihen eines be-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0498]
Die deutsche Landliga und ihre Bestrebungen.
den Nutze» derselbe» nicht zu Gunsten eines eingebildeten Kapitals ans, sondern
sie erhöhen denselben.
Aus den vorgetragenen Gründen kann man nur den Schulden der dritten
Art, nennen wir sie Mcliorationsschulden, die Berechtigung zuerkennen, in Hypo¬
theken verwandelt zu werden, wogegen die beiden andern Gattungen sich mit
Unrecht an die landwirtschaftlichen Grundstücke anklammern, wie eine parasitische
Pflanze an einen Baum, zu dessen Wachstum sie nichts beiträgt, dessen beste
Säfte sie aber aufsaugt.
Würde man eine Ermittelung anstellen über die Entstehungsursache der
landwirtschaftlichen Hypotheken, so würde mau unzweifelhaft finden, daß die un¬
endliche Mehrzahl derselben zu denjenigen gehören, die wir Parasiten genannt
haben. Ich muß mich daher für einen Gegner jeder sogenannten Erleichterung
des Nealkrcdits erklären, insoweit er den parasitischen Hypotheken zu Gute
kommen würde. Jede gesunde Reform muß vielmehr damit beginnen, diese
Schulden abzustoßen, und dazu mag der Staat seine Mitwirkung nicht versagen.
Die Möglichkeit so hoher Verschuldung liegt allein in der unnatürlichen
Höhe der Gutspreise. Es wird immer eine schwierige, vielleicht unmögliche Auf¬
gabe sein, den Landwirten, soweit sie selbst Eigentümer sind, begreiflich zu machen,
daß der Grund ihrer Notlage wesentlich in dem hohen Preise ihrer Güter liegt.
Denn teils verwechseln sie den Preis, dessen Höhe von äußern Verhältnissen
abhängt, mit dem Werte, den das Gut als Faktor der Wirtschaft hat; teils
belebt sie die Hoffnung, daß ein Verkauf zu solchem Preise ihre letzte Rettung
sei, wobei dann freilich dem neuen Erwerber die Schlinge um den Hals ge¬
worfen wird und die Rettung nur darin besteht, daß ein Notleidender an die
Stelle des andern tritt. Dem ungeachtet dämmert die Wahrheit auch im Kreise
der Agrarier, wozu die Bewegung für das bäuerliche Anerbeurecht und für die
sogenannte Inkorporation des Realkredits den Beweis liefert.
Den beiderlei Vorschlägen liegt der richtige Gedanke zu Grunde, daß an
der schwierigen Lage der Landwirte vor allem die Höhe der Preise schuld trage,
zu welchem die Güter übernommen werden, d. h. die Höhe der Grundrente, und
daß deswegen eben hier der Hebel angesetzt werden müsse. Allein die vor-
geschlagnen Maßregeln berühren, auch wen» sie allgemein durchgeführt werden
könnten, die Sache doch uur an der Oberfläche und können daher nur teilweise
und vereinzelte Linderung der Übelstände bringen. Das Anerbenrecht bezieht
sich uur auf den Bauernstand und hat uur den Besitzwechsel in Todesfällen
zum Gegenstande. Es will zunächst eine zu weitgehende Teilung der Güter
vermeiden, indem es ungeteilten Übergang des Hofes ans einen einzigen Erben
erstrebt. Dieser Erbe soll dann den Hof nicht zu dem Gcmeinprcise übernehmen,
sondern zu einem geringeren Preise, welcher sich nach dem ökonomischen Werte
beimißt, einem Preise, welcher sich vielleicht dem oben als Mcliorativnswert
bezeichneten nähern würde. Damit wäre allerdings das Gedeihen eines be-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |