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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal.

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Die evangelische Kirche und der Staat.

man heutzutage anerkennt, der Staat sei auf ihre Mitwirkung bei der Volks¬
erziehung angewiesen, und diese Mitwirkung gehe am besten von statten, wenn
der Staat sich direkter Eingriffe in die Kirchen enthalte und sich nur gegen
etwaige staatsfeindliche Bestrebungen in den Kirchen schütze. Und hierin, in
dem Bedürfnis eines Schutzes, in der sogenannten "Kirchenhoheit" liegt eben
der Punkt, wo die Kirchen dem Staate gegenüber eine verschiedne Stellung
haben. Es sind nicht dieselben Schutzwehren angebracht gegen einen Wiesenbach,
der in mehreren dünnen Fäden durch eine Ebene fließt, wie gegen den Gebirgs-
bcich, der durch unkvntrvlirbare Einflüsse von oben zum reißenden Strome wird.
Und auf dies fo ungleiche Schutzbedürfnis des Staates wirken außerdem noch
tiefgehende geschichtliche Erlebnisse mächtig ein, wie sie das menschlich-politische
Dasein vor jeder bloßen Naturkraft voraus hat. Wie sollte also es möglich
sein, diese Unterschiede zu übersehen? Aber die Sache ist dadurch auch wieder
verwickelter geworden. Denn wie unergründlich seltsam verknüpft sich der Anfang
einer Bewegung, wie sie das Christentum darstellt, mit dem, was sie sonst auf
ihrem Entwicklungsgange antrifft, und wiederum der Anfang der deutschen Re¬
formation mit dem, was sie in Deutschland an politischen und sozialen Kräften
vorgefunden hat! Wie verschieden müssen durch die lebendigen Entwicklungen
in den Jahrhunderten sowohl die Aktionsbedürfnisse der Kirchen wie die Schutz¬
bedürfnisse des Staates der Kirche gegenüber sich gestalten! Die evangelische Kirche
der lutherisch-deutschen Reform wollte das allgemeine Priestertum der Gläubigen
verwirklichen, sie nahm sich vor, die Einflüsse fremder Macht aus der Kirche zu ent¬
fernen Und was geschah trotzdem? Die Fürsten regierten, soweit sie evangelisch
waren, aus Not und Pflicht zugleich die weltlichen und die geistlichen Dinge. Zum
Teil übten sie diese geistliche Negierung wenigstens durch besondre Organe, zum Teil
hielten sie auch dies nicht für nötig. Wir finden es nicht schwer, diese Entwicklung
der evangelischen Kirchenverfassung zu begreifen, aber damals fand man es auch
nicht schwer, dieselbe zu verteidigen und als angemessen zu bezeichnen. Ebenso
seltsam waren die übrigen Kontraste auf diesem Gebiete; man hatte tief darunter
leiden müssen, daß die alte Kirche die alleinige Wahrheit zu haben glaubte, daß
ihre Organe über alles Handeln der Menschen absolut zu gebieten hatten. Man
wollte dagegen das Wort der "Schrift" wieder ehren, das "alle Freiheit lehret."
Aber was geschah? Die lutherischen Theologen entwickelten eine zweite Ausgabe
unfehlbarer Lehre in dicken Quartanten, und ein Mütterchen, das seine Nach¬
barin in der Krankheit ans Gottes Wort trösten wollte, mußte erst die Er¬
laubnis von ihrem lutherischen Pastor einholen. Es ist, als ob durch solche
Ironie der Geschichte uns zu unsrer Beschämung vorgehalten werden sollte, wie
langsam wir uns, trotz aller großen geniale" Gedanken einzelner, als Gesamtheit
vorwärts bewegen. Gewiß ist es gut, wenn wir uns dieses "Kulturgcsetz" fleißig
in Erinnerung bringen. Auch sonst fehlt es in der evangelischen Kirche nicht
an seltsamen Kontrasten, die geschichtlich eben nicht in Abrede zu stellen sind,


Grenzboten II, IMS, 76
Die evangelische Kirche und der Staat.

man heutzutage anerkennt, der Staat sei auf ihre Mitwirkung bei der Volks¬
erziehung angewiesen, und diese Mitwirkung gehe am besten von statten, wenn
der Staat sich direkter Eingriffe in die Kirchen enthalte und sich nur gegen
etwaige staatsfeindliche Bestrebungen in den Kirchen schütze. Und hierin, in
dem Bedürfnis eines Schutzes, in der sogenannten „Kirchenhoheit" liegt eben
der Punkt, wo die Kirchen dem Staate gegenüber eine verschiedne Stellung
haben. Es sind nicht dieselben Schutzwehren angebracht gegen einen Wiesenbach,
der in mehreren dünnen Fäden durch eine Ebene fließt, wie gegen den Gebirgs-
bcich, der durch unkvntrvlirbare Einflüsse von oben zum reißenden Strome wird.
Und auf dies fo ungleiche Schutzbedürfnis des Staates wirken außerdem noch
tiefgehende geschichtliche Erlebnisse mächtig ein, wie sie das menschlich-politische
Dasein vor jeder bloßen Naturkraft voraus hat. Wie sollte also es möglich
sein, diese Unterschiede zu übersehen? Aber die Sache ist dadurch auch wieder
verwickelter geworden. Denn wie unergründlich seltsam verknüpft sich der Anfang
einer Bewegung, wie sie das Christentum darstellt, mit dem, was sie sonst auf
ihrem Entwicklungsgange antrifft, und wiederum der Anfang der deutschen Re¬
formation mit dem, was sie in Deutschland an politischen und sozialen Kräften
vorgefunden hat! Wie verschieden müssen durch die lebendigen Entwicklungen
in den Jahrhunderten sowohl die Aktionsbedürfnisse der Kirchen wie die Schutz¬
bedürfnisse des Staates der Kirche gegenüber sich gestalten! Die evangelische Kirche
der lutherisch-deutschen Reform wollte das allgemeine Priestertum der Gläubigen
verwirklichen, sie nahm sich vor, die Einflüsse fremder Macht aus der Kirche zu ent¬
fernen Und was geschah trotzdem? Die Fürsten regierten, soweit sie evangelisch
waren, aus Not und Pflicht zugleich die weltlichen und die geistlichen Dinge. Zum
Teil übten sie diese geistliche Negierung wenigstens durch besondre Organe, zum Teil
hielten sie auch dies nicht für nötig. Wir finden es nicht schwer, diese Entwicklung
der evangelischen Kirchenverfassung zu begreifen, aber damals fand man es auch
nicht schwer, dieselbe zu verteidigen und als angemessen zu bezeichnen. Ebenso
seltsam waren die übrigen Kontraste auf diesem Gebiete; man hatte tief darunter
leiden müssen, daß die alte Kirche die alleinige Wahrheit zu haben glaubte, daß
ihre Organe über alles Handeln der Menschen absolut zu gebieten hatten. Man
wollte dagegen das Wort der „Schrift" wieder ehren, das „alle Freiheit lehret."
Aber was geschah? Die lutherischen Theologen entwickelten eine zweite Ausgabe
unfehlbarer Lehre in dicken Quartanten, und ein Mütterchen, das seine Nach¬
barin in der Krankheit ans Gottes Wort trösten wollte, mußte erst die Er¬
laubnis von ihrem lutherischen Pastor einholen. Es ist, als ob durch solche
Ironie der Geschichte uns zu unsrer Beschämung vorgehalten werden sollte, wie
langsam wir uns, trotz aller großen geniale» Gedanken einzelner, als Gesamtheit
vorwärts bewegen. Gewiß ist es gut, wenn wir uns dieses „Kulturgcsetz" fleißig
in Erinnerung bringen. Auch sonst fehlt es in der evangelischen Kirche nicht
an seltsamen Kontrasten, die geschichtlich eben nicht in Abrede zu stellen sind,


Grenzboten II, IMS, 76
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[0609] Die evangelische Kirche und der Staat. man heutzutage anerkennt, der Staat sei auf ihre Mitwirkung bei der Volks¬ erziehung angewiesen, und diese Mitwirkung gehe am besten von statten, wenn der Staat sich direkter Eingriffe in die Kirchen enthalte und sich nur gegen etwaige staatsfeindliche Bestrebungen in den Kirchen schütze. Und hierin, in dem Bedürfnis eines Schutzes, in der sogenannten „Kirchenhoheit" liegt eben der Punkt, wo die Kirchen dem Staate gegenüber eine verschiedne Stellung haben. Es sind nicht dieselben Schutzwehren angebracht gegen einen Wiesenbach, der in mehreren dünnen Fäden durch eine Ebene fließt, wie gegen den Gebirgs- bcich, der durch unkvntrvlirbare Einflüsse von oben zum reißenden Strome wird. Und auf dies fo ungleiche Schutzbedürfnis des Staates wirken außerdem noch tiefgehende geschichtliche Erlebnisse mächtig ein, wie sie das menschlich-politische Dasein vor jeder bloßen Naturkraft voraus hat. Wie sollte also es möglich sein, diese Unterschiede zu übersehen? Aber die Sache ist dadurch auch wieder verwickelter geworden. Denn wie unergründlich seltsam verknüpft sich der Anfang einer Bewegung, wie sie das Christentum darstellt, mit dem, was sie sonst auf ihrem Entwicklungsgange antrifft, und wiederum der Anfang der deutschen Re¬ formation mit dem, was sie in Deutschland an politischen und sozialen Kräften vorgefunden hat! Wie verschieden müssen durch die lebendigen Entwicklungen in den Jahrhunderten sowohl die Aktionsbedürfnisse der Kirchen wie die Schutz¬ bedürfnisse des Staates der Kirche gegenüber sich gestalten! Die evangelische Kirche der lutherisch-deutschen Reform wollte das allgemeine Priestertum der Gläubigen verwirklichen, sie nahm sich vor, die Einflüsse fremder Macht aus der Kirche zu ent¬ fernen Und was geschah trotzdem? Die Fürsten regierten, soweit sie evangelisch waren, aus Not und Pflicht zugleich die weltlichen und die geistlichen Dinge. Zum Teil übten sie diese geistliche Negierung wenigstens durch besondre Organe, zum Teil hielten sie auch dies nicht für nötig. Wir finden es nicht schwer, diese Entwicklung der evangelischen Kirchenverfassung zu begreifen, aber damals fand man es auch nicht schwer, dieselbe zu verteidigen und als angemessen zu bezeichnen. Ebenso seltsam waren die übrigen Kontraste auf diesem Gebiete; man hatte tief darunter leiden müssen, daß die alte Kirche die alleinige Wahrheit zu haben glaubte, daß ihre Organe über alles Handeln der Menschen absolut zu gebieten hatten. Man wollte dagegen das Wort der „Schrift" wieder ehren, das „alle Freiheit lehret." Aber was geschah? Die lutherischen Theologen entwickelten eine zweite Ausgabe unfehlbarer Lehre in dicken Quartanten, und ein Mütterchen, das seine Nach¬ barin in der Krankheit ans Gottes Wort trösten wollte, mußte erst die Er¬ laubnis von ihrem lutherischen Pastor einholen. Es ist, als ob durch solche Ironie der Geschichte uns zu unsrer Beschämung vorgehalten werden sollte, wie langsam wir uns, trotz aller großen geniale» Gedanken einzelner, als Gesamtheit vorwärts bewegen. Gewiß ist es gut, wenn wir uns dieses „Kulturgcsetz" fleißig in Erinnerung bringen. Auch sonst fehlt es in der evangelischen Kirche nicht an seltsamen Kontrasten, die geschichtlich eben nicht in Abrede zu stellen sind, Grenzboten II, IMS, 76

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_198065/609>, abgerufen am 28.12.2024.