Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.Das Bramitweimnoiiopol, trauben, Stengeln ?e.) und ist dabei, besonders soweit es dem eignen Bedarfe Hierin wie in der ganzen äußern Gestaltung dieses durch die Zahl seiner Das Bramitweimnoiiopol, trauben, Stengeln ?e.) und ist dabei, besonders soweit es dem eignen Bedarfe Hierin wie in der ganzen äußern Gestaltung dieses durch die Zahl seiner <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0253" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/197677"/> <fw type="header" place="top"> Das Bramitweimnoiiopol,</fw><lb/> <p xml:id="ID_757" prev="#ID_756"> trauben, Stengeln ?e.) und ist dabei, besonders soweit es dem eignen Bedarfe<lb/> gilt, der die Hauptrolle spielt, wenig wählerisch in der Auswahl des Materials.<lb/> Reifes und unreifes, gepflücktes und Fallobst, gutes und angefaultes kommt<lb/> einträchtig in den meist sehr primitiven Kessel, der in der übrigen Zeit des<lb/> Jahres zum Koche» von Viehfutter, zum Auskochen der Wäsche, zur Bereitung<lb/> von Wurst und zu allen möglichen Hausarbeiten benutzt wird, um hier in der<lb/> Zeit, welche die Bestellung des Ackers und der Rebgclände frei läßt, aus die ein¬<lb/> fachste Weise gebrannt zu werden. Daß dabei die gebrannten „Wässerte" nicht<lb/> immer von der besten Art sind, liegt ans der Hand; da sie aber dann wenigstens<lb/> nur zur Stärkung des eignen Magens nud zur Kräftigung der Nerven der<lb/> brennenden Bauern selber zu dienen haben, so hat das nicht viel zu sagen. Ent¬<lb/> gegen diesem Gebrauche, welcher eine sehr rohe und minderwertige Waare er¬<lb/> zeugt, wird von andern mit äußerster Sorgfalt verfahren, nur gutes und aus¬<lb/> gereiftes Obst verwandt und, was man von jenen leider durchaus nicht sagen<lb/> kann, zur Gewinnung der gebrannten Wasser kein Kartoffclspiritns verwandt,<lb/> dessen Preis ja kaum den vierten bis fünften Teil von denen der Obstwasser<lb/> beträgt. Aus diesen Angaben erhellt, daß wir es hier unter derselben Be¬<lb/> zeichnung doch mit sehr verschiedenartigem Alkohol zu thun haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_758" next="#ID_759"> Hierin wie in der ganzen äußern Gestaltung dieses durch die Zahl seiner<lb/> Vertreter sehr bedeutenden Betriebes liegt für das Branntweinmonopol eine<lb/> Schwierigkeit, die man in Norddeutschland garnicht kennt und die man in Süd¬<lb/> deutschland, nach den Äußerungen einiger Handelskammern und mehrerer Preß-<lb/> vrgane, sogar für unüberwindlich hält. Der Monvpoleutwurf bestimmt, daß<lb/> für diese kleinen Brennereien, welche in einem Tage nicht mehr als sechs Hekto¬<lb/> liter Bottigraum bemaischcn u. s. w., die Miudestmcngc des zu ziehenden reinen<lb/> Alkohols im voraus von der Steuerbehörde bindend festgesetzt und daß für den<lb/> ans nichtmehligen Stoffen gezognen Alkohol ein angemessener Preis auf der<lb/> Grundlage des jeweiligen Tarifsatzes sür Kartoffelbranntwein bestimmt werde.<lb/> Die Vorherbestimmung des reinen Alkoholgehaltes des zu brennenden Materials,<lb/> auf welcher die Festsetzung der zu ziehenden Menge beruhen müßte, ist sehr<lb/> bedeutenden Schwierigkeiten unterworfen. Jetzt ist die Brennerei nichtmehliger<lb/> Stoffe in den meisten Staaten der Branntweinmaterialsteuer unterworfen, das<lb/> heißt nicht das gezogene Produkt, sondern das zum Brennen verwandte<lb/> Material wird besteuert. Vou vornherein ist nun der Einwand zurückzuweisen,<lb/> als sei nur die jetzige Art der Besteuerung für die Brenner ohne Beschwerlich¬<lb/> keiten und Scherereien, als liefere sie den vollen Steuerbetrag und als schrumpfe<lb/> nicht auch unter ihr die Klein- und Eigenbrennerei desto mehr zusammen, je mehr<lb/> die Steuerschraube angezogen und demgemäß die Kontrole verschärft wird.<lb/> Wir sind im Gegenteil auf Grund intimer Kenntnis der Klein- und Eigen-<lb/> brennerci und des Urteils vieler Sachverständigen überzeugt, daß auch jetzt nur<lb/> ein Teil des wirklich gewonnenen Alkohols versteuert wird und, besonders in</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0253]
Das Bramitweimnoiiopol,
trauben, Stengeln ?e.) und ist dabei, besonders soweit es dem eignen Bedarfe
gilt, der die Hauptrolle spielt, wenig wählerisch in der Auswahl des Materials.
Reifes und unreifes, gepflücktes und Fallobst, gutes und angefaultes kommt
einträchtig in den meist sehr primitiven Kessel, der in der übrigen Zeit des
Jahres zum Koche» von Viehfutter, zum Auskochen der Wäsche, zur Bereitung
von Wurst und zu allen möglichen Hausarbeiten benutzt wird, um hier in der
Zeit, welche die Bestellung des Ackers und der Rebgclände frei läßt, aus die ein¬
fachste Weise gebrannt zu werden. Daß dabei die gebrannten „Wässerte" nicht
immer von der besten Art sind, liegt ans der Hand; da sie aber dann wenigstens
nur zur Stärkung des eignen Magens nud zur Kräftigung der Nerven der
brennenden Bauern selber zu dienen haben, so hat das nicht viel zu sagen. Ent¬
gegen diesem Gebrauche, welcher eine sehr rohe und minderwertige Waare er¬
zeugt, wird von andern mit äußerster Sorgfalt verfahren, nur gutes und aus¬
gereiftes Obst verwandt und, was man von jenen leider durchaus nicht sagen
kann, zur Gewinnung der gebrannten Wasser kein Kartoffclspiritns verwandt,
dessen Preis ja kaum den vierten bis fünften Teil von denen der Obstwasser
beträgt. Aus diesen Angaben erhellt, daß wir es hier unter derselben Be¬
zeichnung doch mit sehr verschiedenartigem Alkohol zu thun haben.
Hierin wie in der ganzen äußern Gestaltung dieses durch die Zahl seiner
Vertreter sehr bedeutenden Betriebes liegt für das Branntweinmonopol eine
Schwierigkeit, die man in Norddeutschland garnicht kennt und die man in Süd¬
deutschland, nach den Äußerungen einiger Handelskammern und mehrerer Preß-
vrgane, sogar für unüberwindlich hält. Der Monvpoleutwurf bestimmt, daß
für diese kleinen Brennereien, welche in einem Tage nicht mehr als sechs Hekto¬
liter Bottigraum bemaischcn u. s. w., die Miudestmcngc des zu ziehenden reinen
Alkohols im voraus von der Steuerbehörde bindend festgesetzt und daß für den
ans nichtmehligen Stoffen gezognen Alkohol ein angemessener Preis auf der
Grundlage des jeweiligen Tarifsatzes sür Kartoffelbranntwein bestimmt werde.
Die Vorherbestimmung des reinen Alkoholgehaltes des zu brennenden Materials,
auf welcher die Festsetzung der zu ziehenden Menge beruhen müßte, ist sehr
bedeutenden Schwierigkeiten unterworfen. Jetzt ist die Brennerei nichtmehliger
Stoffe in den meisten Staaten der Branntweinmaterialsteuer unterworfen, das
heißt nicht das gezogene Produkt, sondern das zum Brennen verwandte
Material wird besteuert. Vou vornherein ist nun der Einwand zurückzuweisen,
als sei nur die jetzige Art der Besteuerung für die Brenner ohne Beschwerlich¬
keiten und Scherereien, als liefere sie den vollen Steuerbetrag und als schrumpfe
nicht auch unter ihr die Klein- und Eigenbrennerei desto mehr zusammen, je mehr
die Steuerschraube angezogen und demgemäß die Kontrole verschärft wird.
Wir sind im Gegenteil auf Grund intimer Kenntnis der Klein- und Eigen-
brennerci und des Urteils vieler Sachverständigen überzeugt, daß auch jetzt nur
ein Teil des wirklich gewonnenen Alkohols versteuert wird und, besonders in
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