Städte, welche entweder neue Schulen begründen oder alte mich den neuen An¬ schauungen einrichten; das Griechische, auch das Hebräische ist in diesen ältern Schulordnungen oft ausgeschlossen. Mit den vierziger Jahren tritt der Staat in die Bewegung ein, wie er nach den Stürmen der Reformation neue Kirchenord- nungen erlassen hatte, so begründet er jetzt ein Landcsschulwesen. Mit snknlarisirten Kirchengütern ausgestattete Landes- oder Fürstenschulen werden eingerichtet mit der Bestimmung, die für den weltlichen und geistlichen Dienst des Landes nötigen Männer auf Laudeskosten vorzubilden, meist ist mit den Schulen ein Internat verbunden. Die Landesschulen bilden die Zwischenstufe zwischeu Lateinschule und Universität; die Schüler, welche in ihnen aufgenommen werden sollen, müssen bereits Unterricht im Lateinischen genossen haben. Doch fehlt in dem ganzen damaligen Zeitalter eine genaue Abgrenzung des Unterrichts der Latein¬ schulen wie auch der Landesschulen, jede Schule sucht ihre Zöglinge womöglich so weit zu bringen, daß der Besuch der Universität teilweise ersetzt wird. Das Nefvrmativnszeitalter besaß also drei Arten von gelehrten Unterrichtsanstalten: Stadt- oder Ratsschulen, auch große oder lateinische Schulen genannt, Landes-, Fürsten- oder Klosterschulen und Universitäten. Eine ausführliche Schilderung des gelehrten Schulwesens im nlbcrtinischcn Sachsen giebt uns ein anschauliches Bild des damaligen Landesschulwesens; nach dem Muster der sächsischen Fürsten¬ schulen entstanden bald im ganzen protestantischen Deutschland ähnliche An¬ stalten. Die nun im Verlauf des sechzehnten Jahrhunderts erlassenen Landes¬ schulordnungen haben das Griechische allgemein in den Unterrichtsplan aufgenommen, doch bleibt das Lateinische der Hauptunterrichtsgegenstand. End¬ zweck der Erlernung der alten Sprachen war nach humanistischer Anschauung die Hervorbringung von Werken in jenen Sprachen; mochten auch späterhin die kirchlich-theologischen Interessen die Oberhand erlangen, so wurde doch der Schulunterricht so gestaltet, um dieses Ziel möglichst zu erreichen. Schulrcden, dramatische Aufführungen, ja sogar Aufführung von Reden Cieeros mit Gegen¬ rede und Urteilsspruch -- das alles in lateinischer Sprache -- mußten hierzu dienen. Das Zeitalter ist darüber einstimmig, daß die Erlernung des Griechischen und Lateinischen eine harte Notwendigkeit sei; über die Mühsal, welche daraus dem armen Schulmeister erwächst, lese mau Melanchthvns köstliche Schilderung.
Auch im katholischen Deutschland ging eine Reform des Unterrichtswesens vor sich, Hand in Hand mit der katholischen Gegenreformation. Die Jesuiten, oft gegen den Willen der Universitäten von den Landesfürsten berufen, erhalten schließlich Zugang zu den Universitäten, die Lateinschulen werden ihrer Leitung übergeben. Paulsen unterzieht die Wirksamkeit des Ordens einer unparteiischen, feinsinnigen Kritik. Die Kraft des Ordens, führt er aus, beruhte namentlich in der Bändigung der eignen natürlichen Triebe, in der Zurückdrängung der individuellen Begierden; seine Wirkungsweise habe etwas von der stillen, aber unaufhaltsamen Wirkungsweise der Naturkräfte. Im Besitze weltmännischer
Städte, welche entweder neue Schulen begründen oder alte mich den neuen An¬ schauungen einrichten; das Griechische, auch das Hebräische ist in diesen ältern Schulordnungen oft ausgeschlossen. Mit den vierziger Jahren tritt der Staat in die Bewegung ein, wie er nach den Stürmen der Reformation neue Kirchenord- nungen erlassen hatte, so begründet er jetzt ein Landcsschulwesen. Mit snknlarisirten Kirchengütern ausgestattete Landes- oder Fürstenschulen werden eingerichtet mit der Bestimmung, die für den weltlichen und geistlichen Dienst des Landes nötigen Männer auf Laudeskosten vorzubilden, meist ist mit den Schulen ein Internat verbunden. Die Landesschulen bilden die Zwischenstufe zwischeu Lateinschule und Universität; die Schüler, welche in ihnen aufgenommen werden sollen, müssen bereits Unterricht im Lateinischen genossen haben. Doch fehlt in dem ganzen damaligen Zeitalter eine genaue Abgrenzung des Unterrichts der Latein¬ schulen wie auch der Landesschulen, jede Schule sucht ihre Zöglinge womöglich so weit zu bringen, daß der Besuch der Universität teilweise ersetzt wird. Das Nefvrmativnszeitalter besaß also drei Arten von gelehrten Unterrichtsanstalten: Stadt- oder Ratsschulen, auch große oder lateinische Schulen genannt, Landes-, Fürsten- oder Klosterschulen und Universitäten. Eine ausführliche Schilderung des gelehrten Schulwesens im nlbcrtinischcn Sachsen giebt uns ein anschauliches Bild des damaligen Landesschulwesens; nach dem Muster der sächsischen Fürsten¬ schulen entstanden bald im ganzen protestantischen Deutschland ähnliche An¬ stalten. Die nun im Verlauf des sechzehnten Jahrhunderts erlassenen Landes¬ schulordnungen haben das Griechische allgemein in den Unterrichtsplan aufgenommen, doch bleibt das Lateinische der Hauptunterrichtsgegenstand. End¬ zweck der Erlernung der alten Sprachen war nach humanistischer Anschauung die Hervorbringung von Werken in jenen Sprachen; mochten auch späterhin die kirchlich-theologischen Interessen die Oberhand erlangen, so wurde doch der Schulunterricht so gestaltet, um dieses Ziel möglichst zu erreichen. Schulrcden, dramatische Aufführungen, ja sogar Aufführung von Reden Cieeros mit Gegen¬ rede und Urteilsspruch — das alles in lateinischer Sprache — mußten hierzu dienen. Das Zeitalter ist darüber einstimmig, daß die Erlernung des Griechischen und Lateinischen eine harte Notwendigkeit sei; über die Mühsal, welche daraus dem armen Schulmeister erwächst, lese mau Melanchthvns köstliche Schilderung.
Auch im katholischen Deutschland ging eine Reform des Unterrichtswesens vor sich, Hand in Hand mit der katholischen Gegenreformation. Die Jesuiten, oft gegen den Willen der Universitäten von den Landesfürsten berufen, erhalten schließlich Zugang zu den Universitäten, die Lateinschulen werden ihrer Leitung übergeben. Paulsen unterzieht die Wirksamkeit des Ordens einer unparteiischen, feinsinnigen Kritik. Die Kraft des Ordens, führt er aus, beruhte namentlich in der Bändigung der eignen natürlichen Triebe, in der Zurückdrängung der individuellen Begierden; seine Wirkungsweise habe etwas von der stillen, aber unaufhaltsamen Wirkungsweise der Naturkräfte. Im Besitze weltmännischer
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[0251]
Städte, welche entweder neue Schulen begründen oder alte mich den neuen An¬
schauungen einrichten; das Griechische, auch das Hebräische ist in diesen ältern
Schulordnungen oft ausgeschlossen. Mit den vierziger Jahren tritt der Staat
in die Bewegung ein, wie er nach den Stürmen der Reformation neue Kirchenord-
nungen erlassen hatte, so begründet er jetzt ein Landcsschulwesen. Mit snknlarisirten
Kirchengütern ausgestattete Landes- oder Fürstenschulen werden eingerichtet mit der
Bestimmung, die für den weltlichen und geistlichen Dienst des Landes nötigen
Männer auf Laudeskosten vorzubilden, meist ist mit den Schulen ein Internat
verbunden. Die Landesschulen bilden die Zwischenstufe zwischeu Lateinschule
und Universität; die Schüler, welche in ihnen aufgenommen werden sollen,
müssen bereits Unterricht im Lateinischen genossen haben. Doch fehlt in dem
ganzen damaligen Zeitalter eine genaue Abgrenzung des Unterrichts der Latein¬
schulen wie auch der Landesschulen, jede Schule sucht ihre Zöglinge womöglich
so weit zu bringen, daß der Besuch der Universität teilweise ersetzt wird. Das
Nefvrmativnszeitalter besaß also drei Arten von gelehrten Unterrichtsanstalten:
Stadt- oder Ratsschulen, auch große oder lateinische Schulen genannt, Landes-,
Fürsten- oder Klosterschulen und Universitäten. Eine ausführliche Schilderung
des gelehrten Schulwesens im nlbcrtinischcn Sachsen giebt uns ein anschauliches
Bild des damaligen Landesschulwesens; nach dem Muster der sächsischen Fürsten¬
schulen entstanden bald im ganzen protestantischen Deutschland ähnliche An¬
stalten. Die nun im Verlauf des sechzehnten Jahrhunderts erlassenen Landes¬
schulordnungen haben das Griechische allgemein in den Unterrichtsplan
aufgenommen, doch bleibt das Lateinische der Hauptunterrichtsgegenstand. End¬
zweck der Erlernung der alten Sprachen war nach humanistischer Anschauung
die Hervorbringung von Werken in jenen Sprachen; mochten auch späterhin
die kirchlich-theologischen Interessen die Oberhand erlangen, so wurde doch der
Schulunterricht so gestaltet, um dieses Ziel möglichst zu erreichen. Schulrcden,
dramatische Aufführungen, ja sogar Aufführung von Reden Cieeros mit Gegen¬
rede und Urteilsspruch — das alles in lateinischer Sprache — mußten hierzu
dienen. Das Zeitalter ist darüber einstimmig, daß die Erlernung des Griechischen
und Lateinischen eine harte Notwendigkeit sei; über die Mühsal, welche daraus
dem armen Schulmeister erwächst, lese mau Melanchthvns köstliche Schilderung.
Auch im katholischen Deutschland ging eine Reform des Unterrichtswesens
vor sich, Hand in Hand mit der katholischen Gegenreformation. Die Jesuiten,
oft gegen den Willen der Universitäten von den Landesfürsten berufen, erhalten
schließlich Zugang zu den Universitäten, die Lateinschulen werden ihrer Leitung
übergeben. Paulsen unterzieht die Wirksamkeit des Ordens einer unparteiischen,
feinsinnigen Kritik. Die Kraft des Ordens, führt er aus, beruhte namentlich
in der Bändigung der eignen natürlichen Triebe, in der Zurückdrängung der
individuellen Begierden; seine Wirkungsweise habe etwas von der stillen, aber
unaufhaltsamen Wirkungsweise der Naturkräfte. Im Besitze weltmännischer
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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733/251>, abgerufen am 24.01.2025.
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