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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.

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Notizen.

in den Debatten vom v, Mai kein Wort geredet hat, in ehrlichem Kampfe mit
sich selbst befinde und ob die Absendung einer Adresse des oben angedeuteten In¬
halts ein aussichtsvolles Unternehmen sei, läßt sich billig bezweifeln.

Uebrigens ist die Frage der Sountagsheiligung bei der gegenwärtigen Be¬
wegung zunächst zurückgestellt oder ausgeschieden worden, und zwar von rechts wie
von links, von Stöcker wie von Singer. Es handelt sich vorerst darum, dem
Raubbau an den physischen und sittlichen Kräften des Volkes, wie er durch die
Sonntagsarbeit betrieben wird, ein Ende zu machen. Wenn hierfür mit Wort
und That eingetreten, der eine an sein Recht, der andre an seine Pflicht erinnert
wird, der Schwache gegen den Starken in Schutz genommen, für die Beobachtung
der bestehenden Ordnungen gewirkt wird, so ist das alles in der Ordnung und
findet vou Bismarcks Seite nicht den geringsten Widerspruch, vielmehr möglichste
Förderung. In der Vorlage des Reichstages vom !). Mai handelte es sich jedoch
um ganz andre Dinge, nämlich um ein staatliches Verbot der Sonntagsarbeit, und
es fragt sich, ob der Staat die Aufgabe hat, ein solches Verbot zu erlassen, und
ferner, ob hiermit etwas erstrebt wird, was überhaupt durchführbar ist. Man
antwortet sogleich: Gewiß hat der Staat das Recht und die Aufgabe, denn er ist
ein christlicher Staat und -- es wird schon gehen.

Daß der Staat ein christlicher sei, soll nicht bestritten werden, es fragt sich
nur, in welchem Sinne wir den Staat einen christlichen nennen. Der ursprüng¬
liche, das ganze Mittelalter hindurch festgehaltene Sinn ist der, daß der christliche
Staat ein Rcligionsstaat sei, nur von Christen gebildet und nnr für Christen
vorhanden. Der Jude ist Fremdling und muß den ihm gewährten Rechtsschutz
teuer bezahlen, und der Ketzer, der mit dem christlichen Glauben auch seine bürger¬
liche Existenzberechtigung aufgiebt, wird vou Staatswegen verbrennt oder als
rechtlos und friedlos Vertrieben. Mit diesem christlichen Rcligionsstaate, der noch
heute vom Ultramontanismus vertreten wird, hat das deutsche Volk bis zum
Westfälische" Frieden zu böse Erfahrungen gemacht, um an ihm ferner Geschmack
zu finden.

Ebenso falsch wäre es aber auch, den Staat als einen religionslosen kon-
struiren zu wollen. Es greift ja nichts soweit in die verschiedensten bürgerlichen
Verhältnisse hinein, als die religiöse Ueberzeugung eines Menschen. Der Staat
kann dieselbe unmöglich ignoriren, wenn er sich selbst nicht zu jenem Nachtwächter-
bernfe erniedrigen will, den man ihm einst zuweisen wollte. Dazu hat er auch
die wohlerworbenen Rechte der Religionsgenossenschaftcn zu schützen.

Ganz einfach und realistisch angesehen, .ist der christliche Staat ein solcher, in
dem Regierer und Regierte ausschließlich oder der Mehrzahl nach Christen sind,
und er ist insoweit christlich, als es diese beiden selbst sind. In Zeiten, lebhaften
religiösen Bewußtseins wird auch das staatliche Leben von gleichem Geiste getragen
sein, in Perioden, in denen ein unchristlicher oder selbst widerchristlicher Geist die
Massen ihrem Glanben entfremdet hat, gestalten sich much die Gesetze und Ein-
richtungen des Staates in analoger Weise. Die Geistlichkeit, welche über den um
christlichen Staat klagt, möge doch nicht übersehen, daß sie die natürlichen weltlichen
Folgen der kirchlichen Sünden des Volkes vor Angen hat. Wir "vollen hiermit
leine Theorien entwickeln, sondern einfach Thatsachen konstatiren.

Ist es denn nnn ein Wunder, wenn ein Staatsmann, dessen anerkannte Größe
darin besteht, daß er unbestechlicher Realist ist, die Theorie vom christlichen Staate
beiseite legt und mit diesen faktischen Verhältnissen rechnet? Es wäre, wahrlich
ein schönes Schauspiel gewesen, wenn Bismarck ein Sonntagsgcsetz unter der all-


Notizen.

in den Debatten vom v, Mai kein Wort geredet hat, in ehrlichem Kampfe mit
sich selbst befinde und ob die Absendung einer Adresse des oben angedeuteten In¬
halts ein aussichtsvolles Unternehmen sei, läßt sich billig bezweifeln.

Uebrigens ist die Frage der Sountagsheiligung bei der gegenwärtigen Be¬
wegung zunächst zurückgestellt oder ausgeschieden worden, und zwar von rechts wie
von links, von Stöcker wie von Singer. Es handelt sich vorerst darum, dem
Raubbau an den physischen und sittlichen Kräften des Volkes, wie er durch die
Sonntagsarbeit betrieben wird, ein Ende zu machen. Wenn hierfür mit Wort
und That eingetreten, der eine an sein Recht, der andre an seine Pflicht erinnert
wird, der Schwache gegen den Starken in Schutz genommen, für die Beobachtung
der bestehenden Ordnungen gewirkt wird, so ist das alles in der Ordnung und
findet vou Bismarcks Seite nicht den geringsten Widerspruch, vielmehr möglichste
Förderung. In der Vorlage des Reichstages vom !). Mai handelte es sich jedoch
um ganz andre Dinge, nämlich um ein staatliches Verbot der Sonntagsarbeit, und
es fragt sich, ob der Staat die Aufgabe hat, ein solches Verbot zu erlassen, und
ferner, ob hiermit etwas erstrebt wird, was überhaupt durchführbar ist. Man
antwortet sogleich: Gewiß hat der Staat das Recht und die Aufgabe, denn er ist
ein christlicher Staat und — es wird schon gehen.

Daß der Staat ein christlicher sei, soll nicht bestritten werden, es fragt sich
nur, in welchem Sinne wir den Staat einen christlichen nennen. Der ursprüng¬
liche, das ganze Mittelalter hindurch festgehaltene Sinn ist der, daß der christliche
Staat ein Rcligionsstaat sei, nur von Christen gebildet und nnr für Christen
vorhanden. Der Jude ist Fremdling und muß den ihm gewährten Rechtsschutz
teuer bezahlen, und der Ketzer, der mit dem christlichen Glauben auch seine bürger¬
liche Existenzberechtigung aufgiebt, wird vou Staatswegen verbrennt oder als
rechtlos und friedlos Vertrieben. Mit diesem christlichen Rcligionsstaate, der noch
heute vom Ultramontanismus vertreten wird, hat das deutsche Volk bis zum
Westfälische» Frieden zu böse Erfahrungen gemacht, um an ihm ferner Geschmack
zu finden.

Ebenso falsch wäre es aber auch, den Staat als einen religionslosen kon-
struiren zu wollen. Es greift ja nichts soweit in die verschiedensten bürgerlichen
Verhältnisse hinein, als die religiöse Ueberzeugung eines Menschen. Der Staat
kann dieselbe unmöglich ignoriren, wenn er sich selbst nicht zu jenem Nachtwächter-
bernfe erniedrigen will, den man ihm einst zuweisen wollte. Dazu hat er auch
die wohlerworbenen Rechte der Religionsgenossenschaftcn zu schützen.

Ganz einfach und realistisch angesehen, .ist der christliche Staat ein solcher, in
dem Regierer und Regierte ausschließlich oder der Mehrzahl nach Christen sind,
und er ist insoweit christlich, als es diese beiden selbst sind. In Zeiten, lebhaften
religiösen Bewußtseins wird auch das staatliche Leben von gleichem Geiste getragen
sein, in Perioden, in denen ein unchristlicher oder selbst widerchristlicher Geist die
Massen ihrem Glanben entfremdet hat, gestalten sich much die Gesetze und Ein-
richtungen des Staates in analoger Weise. Die Geistlichkeit, welche über den um
christlichen Staat klagt, möge doch nicht übersehen, daß sie die natürlichen weltlichen
Folgen der kirchlichen Sünden des Volkes vor Angen hat. Wir »vollen hiermit
leine Theorien entwickeln, sondern einfach Thatsachen konstatiren.

Ist es denn nnn ein Wunder, wenn ein Staatsmann, dessen anerkannte Größe
darin besteht, daß er unbestechlicher Realist ist, die Theorie vom christlichen Staate
beiseite legt und mit diesen faktischen Verhältnissen rechnet? Es wäre, wahrlich
ein schönes Schauspiel gewesen, wenn Bismarck ein Sonntagsgcsetz unter der all-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_195390/595>, abgerufen am 22.07.2024.