Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite
Notizen,

gehcndstcn Instruktionen, die uns oft ein wahres Abbild der Vcrwaltuugs- und
Kameralwisscnschaft jener Zeit gewähren, sind zum größten Teile des Königs aller-
eigenstes Werk; er geht dabei bis in die kleinsten Details ein, ohne die großen
Züge des Ganzen zu vergessen. Und seine Anforderungen waren nicht gering; wie
er selbst schon mit Tagesgrauen bei der Arbeit war und sich erst abends in seinem
Tabaskollegium die Muße freier Unterhaltung gönnte -- obwohl auch hier die
wichtigsten Fragen der Zeit eingehend besprochen wurden --, so verlangte er auch
von seinen Beamten den gleichen Eifer und die gleiche Rastlosigkeit. So konnte
auch der Paragraph 23 seiner großen Instruktion an das Generaldirektorium fol¬
genden charakteristischen Satz enthaltein "Die Herren werden sagen, es wäre nicht
möglich, aber sie sollen die Köpfe dran stecken, und befehlen Wir ihnen hiemit
ernstlich, es sonder Misonuiren möglich zu machen," Dieses Generaldirektorium,
welches die verschiednen früher ganz von einander unabhängigen und nnverbundnen
Zentralbehörden vereinigte, bildete den ersten Grundstein zu einer gemeinsamen
Staatsverfassung, die weitere Bestimmung, daß die höheren Beamten niemals in
ihrer Heimatsprovinz angestellt wurden, schuf ein allgemeines preußisches Staats¬
bewußtsein und machte den Beamtenstand von den Schranken eines engen Horizonts
frei. Überall ist des Königs Auge wachsam; er selbst nimmt persönlich Visitationen
vor oder läßt solche durch seine vertrauten Gehilfen abhalten, sodaß er nicht bloß
sein eigner Finanz- und Kriegsminister ist, sondern auch in den untern Instanzen
scharf aufpaßt, daß alles "in Orärs" sei, "Wo was gebauet worden, heißt es in
einer Kabinetsordre von 1717, was innen und überflüssig, werde mich an den
Präsident halten, als ob er es mir gestohlen hätte," Jedermann wußte, daß dies
keine leeren Drohungen waren; wie der Soldat so war auch der Zivilbeamte für
seine Handlung "responsable," und streng wurde jedes Versehen mit Ersatz des
Schadens und Strafe geahndet. Mußte doch der Fiskal auch einschreite", wenn
die Minister zu spät in die gemeinsamen Sitzungen käme" oder gar unentschuldigt
eine solche Sitzung versäumten. Aber der König ging noch weiter in der Selbst¬
verleugnung, die er von dem Bcamtentume erwartete. So geschult und gestählt
war bereits durch das große Beispiel und die harte Zucht der Stand geworden,
daß der Monarch selbst den letzten Schritt thun und verlangen konnte, daß der
Beamte auch das Odium der Maßregel nicht ans den König schieben, sondern ans
sich selbst nehmen mußte. Diesen Gedanken spricht die vorerwähnte Instruktion
aus, wenn es heißt! "So wird das Geueraldirektorium die Sachen dergestalt zu
tonrnieren wissen, damit das daher etwa entstehende wiewohl ganz unverdiente
Odium nicht auf Uns, weil Wir die Liebe und Affektion Unsrer Unterthauen und
die Freundschaft Unsrer Nachbarn zu menagiren verlangen, sondern auf das General¬
direktorium oder ein und andre von denselben msmdris, wofern es nicht anders
ist, noch denen Leuten eine bessere Oviniou beigebracht werden kann, fallen möge,"

Mit Männern, von denen eine solche Opferwilligkeit verlangt werden konnte,
vermochte in der That der König großes zu unternehmen. Abgesehen von der
schlagfertigen Armee und dem Kriegsschatze, die er seinem Sohne zur Aufrecht¬
erhaltung und Mehrung des preußischen Königtums hinterlassen konnte, ist die
ganze Organisation der Staatsverwaltung ans neue Grundlagen zurückgeführt
worden, die sich noch heute, ungeachtet der durch die veränderten Verhältnisse
"öligen Umwälzungen, als maßgebend erhalten haben. Friedrich Wilhelm I. ist es
gewesen, der die erste Basis zur allgemeinen Wehrpflicht legte; er spricht es zum
erstenmale aus (in dem Mandat vom 9. Mai 1714), daß "jedermann im Staate
seinem Souverän und Landesherrn nach seiner natürlichen Geburt und des höchsten


Notizen,

gehcndstcn Instruktionen, die uns oft ein wahres Abbild der Vcrwaltuugs- und
Kameralwisscnschaft jener Zeit gewähren, sind zum größten Teile des Königs aller-
eigenstes Werk; er geht dabei bis in die kleinsten Details ein, ohne die großen
Züge des Ganzen zu vergessen. Und seine Anforderungen waren nicht gering; wie
er selbst schon mit Tagesgrauen bei der Arbeit war und sich erst abends in seinem
Tabaskollegium die Muße freier Unterhaltung gönnte — obwohl auch hier die
wichtigsten Fragen der Zeit eingehend besprochen wurden —, so verlangte er auch
von seinen Beamten den gleichen Eifer und die gleiche Rastlosigkeit. So konnte
auch der Paragraph 23 seiner großen Instruktion an das Generaldirektorium fol¬
genden charakteristischen Satz enthaltein „Die Herren werden sagen, es wäre nicht
möglich, aber sie sollen die Köpfe dran stecken, und befehlen Wir ihnen hiemit
ernstlich, es sonder Misonuiren möglich zu machen," Dieses Generaldirektorium,
welches die verschiednen früher ganz von einander unabhängigen und nnverbundnen
Zentralbehörden vereinigte, bildete den ersten Grundstein zu einer gemeinsamen
Staatsverfassung, die weitere Bestimmung, daß die höheren Beamten niemals in
ihrer Heimatsprovinz angestellt wurden, schuf ein allgemeines preußisches Staats¬
bewußtsein und machte den Beamtenstand von den Schranken eines engen Horizonts
frei. Überall ist des Königs Auge wachsam; er selbst nimmt persönlich Visitationen
vor oder läßt solche durch seine vertrauten Gehilfen abhalten, sodaß er nicht bloß
sein eigner Finanz- und Kriegsminister ist, sondern auch in den untern Instanzen
scharf aufpaßt, daß alles „in Orärs" sei, „Wo was gebauet worden, heißt es in
einer Kabinetsordre von 1717, was innen und überflüssig, werde mich an den
Präsident halten, als ob er es mir gestohlen hätte," Jedermann wußte, daß dies
keine leeren Drohungen waren; wie der Soldat so war auch der Zivilbeamte für
seine Handlung „responsable," und streng wurde jedes Versehen mit Ersatz des
Schadens und Strafe geahndet. Mußte doch der Fiskal auch einschreite», wenn
die Minister zu spät in die gemeinsamen Sitzungen käme» oder gar unentschuldigt
eine solche Sitzung versäumten. Aber der König ging noch weiter in der Selbst¬
verleugnung, die er von dem Bcamtentume erwartete. So geschult und gestählt
war bereits durch das große Beispiel und die harte Zucht der Stand geworden,
daß der Monarch selbst den letzten Schritt thun und verlangen konnte, daß der
Beamte auch das Odium der Maßregel nicht ans den König schieben, sondern ans
sich selbst nehmen mußte. Diesen Gedanken spricht die vorerwähnte Instruktion
aus, wenn es heißt! „So wird das Geueraldirektorium die Sachen dergestalt zu
tonrnieren wissen, damit das daher etwa entstehende wiewohl ganz unverdiente
Odium nicht auf Uns, weil Wir die Liebe und Affektion Unsrer Unterthauen und
die Freundschaft Unsrer Nachbarn zu menagiren verlangen, sondern auf das General¬
direktorium oder ein und andre von denselben msmdris, wofern es nicht anders
ist, noch denen Leuten eine bessere Oviniou beigebracht werden kann, fallen möge,"

Mit Männern, von denen eine solche Opferwilligkeit verlangt werden konnte,
vermochte in der That der König großes zu unternehmen. Abgesehen von der
schlagfertigen Armee und dem Kriegsschatze, die er seinem Sohne zur Aufrecht¬
erhaltung und Mehrung des preußischen Königtums hinterlassen konnte, ist die
ganze Organisation der Staatsverwaltung ans neue Grundlagen zurückgeführt
worden, die sich noch heute, ungeachtet der durch die veränderten Verhältnisse
»öligen Umwälzungen, als maßgebend erhalten haben. Friedrich Wilhelm I. ist es
gewesen, der die erste Basis zur allgemeinen Wehrpflicht legte; er spricht es zum
erstenmale aus (in dem Mandat vom 9. Mai 1714), daß „jedermann im Staate
seinem Souverän und Landesherrn nach seiner natürlichen Geburt und des höchsten


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0533" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/155416"/>
            <fw type="header" place="top"> Notizen,</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_2162" prev="#ID_2161"> gehcndstcn Instruktionen, die uns oft ein wahres Abbild der Vcrwaltuugs- und<lb/>
Kameralwisscnschaft jener Zeit gewähren, sind zum größten Teile des Königs aller-<lb/>
eigenstes Werk; er geht dabei bis in die kleinsten Details ein, ohne die großen<lb/>
Züge des Ganzen zu vergessen. Und seine Anforderungen waren nicht gering; wie<lb/>
er selbst schon mit Tagesgrauen bei der Arbeit war und sich erst abends in seinem<lb/>
Tabaskollegium die Muße freier Unterhaltung gönnte &#x2014; obwohl auch hier die<lb/>
wichtigsten Fragen der Zeit eingehend besprochen wurden &#x2014;, so verlangte er auch<lb/>
von seinen Beamten den gleichen Eifer und die gleiche Rastlosigkeit. So konnte<lb/>
auch der Paragraph 23 seiner großen Instruktion an das Generaldirektorium fol¬<lb/>
genden charakteristischen Satz enthaltein &#x201E;Die Herren werden sagen, es wäre nicht<lb/>
möglich, aber sie sollen die Köpfe dran stecken, und befehlen Wir ihnen hiemit<lb/>
ernstlich, es sonder Misonuiren möglich zu machen," Dieses Generaldirektorium,<lb/>
welches die verschiednen früher ganz von einander unabhängigen und nnverbundnen<lb/>
Zentralbehörden vereinigte, bildete den ersten Grundstein zu einer gemeinsamen<lb/>
Staatsverfassung, die weitere Bestimmung, daß die höheren Beamten niemals in<lb/>
ihrer Heimatsprovinz angestellt wurden, schuf ein allgemeines preußisches Staats¬<lb/>
bewußtsein und machte den Beamtenstand von den Schranken eines engen Horizonts<lb/>
frei. Überall ist des Königs Auge wachsam; er selbst nimmt persönlich Visitationen<lb/>
vor oder läßt solche durch seine vertrauten Gehilfen abhalten, sodaß er nicht bloß<lb/>
sein eigner Finanz- und Kriegsminister ist, sondern auch in den untern Instanzen<lb/>
scharf aufpaßt, daß alles &#x201E;in Orärs" sei, &#x201E;Wo was gebauet worden, heißt es in<lb/>
einer Kabinetsordre von 1717, was innen und überflüssig, werde mich an den<lb/>
Präsident halten, als ob er es mir gestohlen hätte," Jedermann wußte, daß dies<lb/>
keine leeren Drohungen waren; wie der Soldat so war auch der Zivilbeamte für<lb/>
seine Handlung &#x201E;responsable," und streng wurde jedes Versehen mit Ersatz des<lb/>
Schadens und Strafe geahndet. Mußte doch der Fiskal auch einschreite», wenn<lb/>
die Minister zu spät in die gemeinsamen Sitzungen käme» oder gar unentschuldigt<lb/>
eine solche Sitzung versäumten. Aber der König ging noch weiter in der Selbst¬<lb/>
verleugnung, die er von dem Bcamtentume erwartete. So geschult und gestählt<lb/>
war bereits durch das große Beispiel und die harte Zucht der Stand geworden,<lb/>
daß der Monarch selbst den letzten Schritt thun und verlangen konnte, daß der<lb/>
Beamte auch das Odium der Maßregel nicht ans den König schieben, sondern ans<lb/>
sich selbst nehmen mußte. Diesen Gedanken spricht die vorerwähnte Instruktion<lb/>
aus, wenn es heißt! &#x201E;So wird das Geueraldirektorium die Sachen dergestalt zu<lb/>
tonrnieren wissen, damit das daher etwa entstehende wiewohl ganz unverdiente<lb/>
Odium nicht auf Uns, weil Wir die Liebe und Affektion Unsrer Unterthauen und<lb/>
die Freundschaft Unsrer Nachbarn zu menagiren verlangen, sondern auf das General¬<lb/>
direktorium oder ein und andre von denselben msmdris, wofern es nicht anders<lb/>
ist, noch denen Leuten eine bessere Oviniou beigebracht werden kann, fallen möge,"</p><lb/>
            <p xml:id="ID_2163" next="#ID_2164"> Mit Männern, von denen eine solche Opferwilligkeit verlangt werden konnte,<lb/>
vermochte in der That der König großes zu unternehmen. Abgesehen von der<lb/>
schlagfertigen Armee und dem Kriegsschatze, die er seinem Sohne zur Aufrecht¬<lb/>
erhaltung und Mehrung des preußischen Königtums hinterlassen konnte, ist die<lb/>
ganze Organisation der Staatsverwaltung ans neue Grundlagen zurückgeführt<lb/>
worden, die sich noch heute, ungeachtet der durch die veränderten Verhältnisse<lb/>
»öligen Umwälzungen, als maßgebend erhalten haben. Friedrich Wilhelm I. ist es<lb/>
gewesen, der die erste Basis zur allgemeinen Wehrpflicht legte; er spricht es zum<lb/>
erstenmale aus (in dem Mandat vom 9. Mai 1714), daß &#x201E;jedermann im Staate<lb/>
seinem Souverän und Landesherrn nach seiner natürlichen Geburt und des höchsten</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0533] Notizen, gehcndstcn Instruktionen, die uns oft ein wahres Abbild der Vcrwaltuugs- und Kameralwisscnschaft jener Zeit gewähren, sind zum größten Teile des Königs aller- eigenstes Werk; er geht dabei bis in die kleinsten Details ein, ohne die großen Züge des Ganzen zu vergessen. Und seine Anforderungen waren nicht gering; wie er selbst schon mit Tagesgrauen bei der Arbeit war und sich erst abends in seinem Tabaskollegium die Muße freier Unterhaltung gönnte — obwohl auch hier die wichtigsten Fragen der Zeit eingehend besprochen wurden —, so verlangte er auch von seinen Beamten den gleichen Eifer und die gleiche Rastlosigkeit. So konnte auch der Paragraph 23 seiner großen Instruktion an das Generaldirektorium fol¬ genden charakteristischen Satz enthaltein „Die Herren werden sagen, es wäre nicht möglich, aber sie sollen die Köpfe dran stecken, und befehlen Wir ihnen hiemit ernstlich, es sonder Misonuiren möglich zu machen," Dieses Generaldirektorium, welches die verschiednen früher ganz von einander unabhängigen und nnverbundnen Zentralbehörden vereinigte, bildete den ersten Grundstein zu einer gemeinsamen Staatsverfassung, die weitere Bestimmung, daß die höheren Beamten niemals in ihrer Heimatsprovinz angestellt wurden, schuf ein allgemeines preußisches Staats¬ bewußtsein und machte den Beamtenstand von den Schranken eines engen Horizonts frei. Überall ist des Königs Auge wachsam; er selbst nimmt persönlich Visitationen vor oder läßt solche durch seine vertrauten Gehilfen abhalten, sodaß er nicht bloß sein eigner Finanz- und Kriegsminister ist, sondern auch in den untern Instanzen scharf aufpaßt, daß alles „in Orärs" sei, „Wo was gebauet worden, heißt es in einer Kabinetsordre von 1717, was innen und überflüssig, werde mich an den Präsident halten, als ob er es mir gestohlen hätte," Jedermann wußte, daß dies keine leeren Drohungen waren; wie der Soldat so war auch der Zivilbeamte für seine Handlung „responsable," und streng wurde jedes Versehen mit Ersatz des Schadens und Strafe geahndet. Mußte doch der Fiskal auch einschreite», wenn die Minister zu spät in die gemeinsamen Sitzungen käme» oder gar unentschuldigt eine solche Sitzung versäumten. Aber der König ging noch weiter in der Selbst¬ verleugnung, die er von dem Bcamtentume erwartete. So geschult und gestählt war bereits durch das große Beispiel und die harte Zucht der Stand geworden, daß der Monarch selbst den letzten Schritt thun und verlangen konnte, daß der Beamte auch das Odium der Maßregel nicht ans den König schieben, sondern ans sich selbst nehmen mußte. Diesen Gedanken spricht die vorerwähnte Instruktion aus, wenn es heißt! „So wird das Geueraldirektorium die Sachen dergestalt zu tonrnieren wissen, damit das daher etwa entstehende wiewohl ganz unverdiente Odium nicht auf Uns, weil Wir die Liebe und Affektion Unsrer Unterthauen und die Freundschaft Unsrer Nachbarn zu menagiren verlangen, sondern auf das General¬ direktorium oder ein und andre von denselben msmdris, wofern es nicht anders ist, noch denen Leuten eine bessere Oviniou beigebracht werden kann, fallen möge," Mit Männern, von denen eine solche Opferwilligkeit verlangt werden konnte, vermochte in der That der König großes zu unternehmen. Abgesehen von der schlagfertigen Armee und dem Kriegsschatze, die er seinem Sohne zur Aufrecht¬ erhaltung und Mehrung des preußischen Königtums hinterlassen konnte, ist die ganze Organisation der Staatsverwaltung ans neue Grundlagen zurückgeführt worden, die sich noch heute, ungeachtet der durch die veränderten Verhältnisse »öligen Umwälzungen, als maßgebend erhalten haben. Friedrich Wilhelm I. ist es gewesen, der die erste Basis zur allgemeinen Wehrpflicht legte; er spricht es zum erstenmale aus (in dem Mandat vom 9. Mai 1714), daß „jedermann im Staate seinem Souverän und Landesherrn nach seiner natürlichen Geburt und des höchsten

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/533
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/533>, abgerufen am 03.07.2024.