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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.

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Notizen.

Juristenrecht als Quelle des Rechts zu ersetzen. Die Juristen hätten das Recht geschaffen
und handhabten es, das Volk stehe der Justiz wie einer geheimnisvollen feindlichen
Gewalt gegenüber. In dieser Beziehung sei auf eine Änderung freilich sobald nicht
zu hoffen, aber angesichts der grellen Schlaglichter, wie sie die eingangs bezeichnete
Verhandlung des preußischen Abgeordnetenhauses auf das Vorleben der Richter
geworfen, wonach sich dasselbe in der Hauptsache um die Pflege des bekannten
8 11 drehe, sei doch die Frage berechtigt, ob es nicht in der That an der Zeit
sei, wenigstens die Preß- und politischen Prozesse der Aburteilung durch die ordent¬
lichen Gerichte zu entziehen.

Darauf folgt die bekannte Lobpreisung dieses Instituts mit den üblichen
Phrasen über die Vorzüge des "dnrch keine juridischen Theorien, durch keine
Gewvhnheitspraxis abgestumpften Urteils der Männer aus dem Volke," welche, den
Kern der Sache richtiger erfassen, als es beamtete Richter vermögen. Es sei ein
Hohn auf den hohen Wert, den freie Nationen auf ihre Geschwornengerichte
als eine der kostbarsten Politischen Errungenschaften legen, daß es den Geschwornen
lediglich überlassen bleibe, über Diebstahl, Raub, Brandstiftung :c. abzuurteilen,
während dem unbescholtenen Patrioten, der wegen freimütiger, der Regierung mi߬
fälliger Äußerungen durch das Organ seiner politischen Feinde auf die Anklage¬
bank gesetzt worden, die Wohlthat versagt sei, von seinen Mitbürgern gerichtet zu
werden. Mit der Abschaffung der Geschwornengerichte für Preßvergehen, d. h.
mit der Unterdrückung der freien Presse durch die Erkenntnisse der ordentlichen
Gerichte, konsolidire sich der reaktionäre Gang aller verfassungsfeindlichcn Re¬
gierungen.

Es ist schon an verschiedenen Stellen, insbesondre auch in dem in diesen
Blättern erschienenen ausgezeichneten Aufsatze vou R. Keßler in letzter Zeit die
absolute Unbrauchbarkeit des Instituts der Geschwornengerichte so schlagend nach¬
gewiesen worden, daß es einer Wiederholung der in dieser Frage erörterten Gründe
nicht bedarf. Dagegen muß die Frivolität ins Licht gestellt werden, mit welcher
die in der betreffenden Sitzung des Abgeordnetenhauses vorgebrachten Klagen über
einzelne Ausschreitungen der Studenten und die daran geknüpften Wünsche nach
Beseitigung der ans denselben hervorgehenden Übelstände von der Demagogenpresse
in ihrem systematischen Bestreben, die Autorität der Staatsorgane wo nur immer
möglich zu untergraben, dazu benutzt werden, den ganzen Richterstand zu verdäch¬
tigen, wie diese Äußerungen in einer Weise vorgetragen werden, als ob unwiderleglich
konstatirt wäre, daß die beamteten Richter samt und sonders ans Leuten bestünden,
welche die Vorbereitung ans ihr Amt im Raufen und Saufen sehen und deshalb
zu ihren: Amte unfähig und des Vertrauens ihrer Mitbürger unwürdig seien.
Diesem abschreckenden Bilde des beamteten Richters wird dann das reine Bild
des Geschwornen gegenübergestellt (dein natürlich von allen diesen Schäden keiner
anhaftet), um auf diese Weise recht deutlich zu zeigen, wie viel besser in jeder
Beziehung der letztere sein Richteramt ausübe.

Wer das gegenwärtige Leben auf deu Universitäten kennt, der weiß, daß die
Klagen über unmäßigen Genuß geistiger Getränke mir in sehr beschränktem Um¬
fange noch ihre Berechtigung haben, daß der junge Student, und zwar der Jurist
so gut wie sein Kommilitone in einer andern Disziplin, wenn er anch die neu
errungene Freiheit kurze Zeit in vollen Zügen genießt, doch bald von der Not¬
wendigkeit geordneter und anhaltender Arbeit und von der Unmöglichkeit der
letzteren in Verbindung mit fortgesetztem übermäßigen Trinken sich überzeugt und
hiernach handelt. Wer das Leben eines Richters kennt, der weiß, daß es voll


Notizen.

Juristenrecht als Quelle des Rechts zu ersetzen. Die Juristen hätten das Recht geschaffen
und handhabten es, das Volk stehe der Justiz wie einer geheimnisvollen feindlichen
Gewalt gegenüber. In dieser Beziehung sei auf eine Änderung freilich sobald nicht
zu hoffen, aber angesichts der grellen Schlaglichter, wie sie die eingangs bezeichnete
Verhandlung des preußischen Abgeordnetenhauses auf das Vorleben der Richter
geworfen, wonach sich dasselbe in der Hauptsache um die Pflege des bekannten
8 11 drehe, sei doch die Frage berechtigt, ob es nicht in der That an der Zeit
sei, wenigstens die Preß- und politischen Prozesse der Aburteilung durch die ordent¬
lichen Gerichte zu entziehen.

Darauf folgt die bekannte Lobpreisung dieses Instituts mit den üblichen
Phrasen über die Vorzüge des „dnrch keine juridischen Theorien, durch keine
Gewvhnheitspraxis abgestumpften Urteils der Männer aus dem Volke," welche, den
Kern der Sache richtiger erfassen, als es beamtete Richter vermögen. Es sei ein
Hohn auf den hohen Wert, den freie Nationen auf ihre Geschwornengerichte
als eine der kostbarsten Politischen Errungenschaften legen, daß es den Geschwornen
lediglich überlassen bleibe, über Diebstahl, Raub, Brandstiftung :c. abzuurteilen,
während dem unbescholtenen Patrioten, der wegen freimütiger, der Regierung mi߬
fälliger Äußerungen durch das Organ seiner politischen Feinde auf die Anklage¬
bank gesetzt worden, die Wohlthat versagt sei, von seinen Mitbürgern gerichtet zu
werden. Mit der Abschaffung der Geschwornengerichte für Preßvergehen, d. h.
mit der Unterdrückung der freien Presse durch die Erkenntnisse der ordentlichen
Gerichte, konsolidire sich der reaktionäre Gang aller verfassungsfeindlichcn Re¬
gierungen.

Es ist schon an verschiedenen Stellen, insbesondre auch in dem in diesen
Blättern erschienenen ausgezeichneten Aufsatze vou R. Keßler in letzter Zeit die
absolute Unbrauchbarkeit des Instituts der Geschwornengerichte so schlagend nach¬
gewiesen worden, daß es einer Wiederholung der in dieser Frage erörterten Gründe
nicht bedarf. Dagegen muß die Frivolität ins Licht gestellt werden, mit welcher
die in der betreffenden Sitzung des Abgeordnetenhauses vorgebrachten Klagen über
einzelne Ausschreitungen der Studenten und die daran geknüpften Wünsche nach
Beseitigung der ans denselben hervorgehenden Übelstände von der Demagogenpresse
in ihrem systematischen Bestreben, die Autorität der Staatsorgane wo nur immer
möglich zu untergraben, dazu benutzt werden, den ganzen Richterstand zu verdäch¬
tigen, wie diese Äußerungen in einer Weise vorgetragen werden, als ob unwiderleglich
konstatirt wäre, daß die beamteten Richter samt und sonders ans Leuten bestünden,
welche die Vorbereitung ans ihr Amt im Raufen und Saufen sehen und deshalb
zu ihren: Amte unfähig und des Vertrauens ihrer Mitbürger unwürdig seien.
Diesem abschreckenden Bilde des beamteten Richters wird dann das reine Bild
des Geschwornen gegenübergestellt (dein natürlich von allen diesen Schäden keiner
anhaftet), um auf diese Weise recht deutlich zu zeigen, wie viel besser in jeder
Beziehung der letztere sein Richteramt ausübe.

Wer das gegenwärtige Leben auf deu Universitäten kennt, der weiß, daß die
Klagen über unmäßigen Genuß geistiger Getränke mir in sehr beschränktem Um¬
fange noch ihre Berechtigung haben, daß der junge Student, und zwar der Jurist
so gut wie sein Kommilitone in einer andern Disziplin, wenn er anch die neu
errungene Freiheit kurze Zeit in vollen Zügen genießt, doch bald von der Not¬
wendigkeit geordneter und anhaltender Arbeit und von der Unmöglichkeit der
letzteren in Verbindung mit fortgesetztem übermäßigen Trinken sich überzeugt und
hiernach handelt. Wer das Leben eines Richters kennt, der weiß, daß es voll


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/431>, abgerufen am 02.07.2024.