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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.

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Notizen.

füglich als vollständig entbehrlich bezeichnet werden darf. Andrerseits mag aber
darauf hingewiesen werden, daß es durchaus nicht bloß und hauptsächlich die
Studenten sind, welche diese Sitte üben, sondern daß die letztern, wenn sie diese
Gewohnheit annehmen, nnr einem Beispiele folgen, das ihnen von einem großen
Teile ihrer Mitbürger und zwar in hervorragender Weise keineswegs von dem¬
jenigen Teile derselben gegeben wird, welchem sie im spätern Leben selbst an¬
gehören werden. In welcher Weise nun aber die in der betreffenden Sitzung
vorgebrachten Klagen durch Blätter vom Schlage der "Volkszeitung" zur Diskre-
ditirnng des ganzen Richterstcmdcs ausgebeutet werden, ergiebt ein Artikel der
ebengenannten Zeitung über ,,die Vorbildung der Richter nud die Preß- und
politischen Prozesse." Es wird in demselben dargelegt, daß nach den Schilderungen
der in der Praxis ergrauten Herren der Jurist während der Jahre, welche der
Vorbereitung für seinen ernsten Beruf dienen sollen, sein Leben auf der Kneipe
oder dem Fechtboden zubringe. Wenn das Examen herankomme, begebe er sich in
ein sogenanntes Rcpetitorium, wo er eingepaukt werde, um nach bestandenen
Examen das Leben des Praktikers zu beginnen. Nunmehr trete der Frühschoppen
in seine Rechte, welcher denjenigen, der ihm huldige, mit absoluter Sicherheit für
den Rest des Tages unbrauchbar nud arbeitsunfähig mache. Erst wenn des
Abends kühle Schatten die erhitzte Stirne erfrischt haben, sei er wieder soweit
Mensch geworden, um je nach seinen: Geschmack entweder aus Bällen und Abend¬
gesellschaften oder mich in weniger einwandsfreien Lokalen dem ewig Weiblichen
die verdienten Huldigungen zu bringen, oder es ziehe ihn wieder in die Kneipe,
wo die schon in Amt und Brot befindlichen Kollegen den jungen Nachwuchs mit
den interessantesten Jagdgeschichten aus der Praxis in die verwickelten Geheimnisse
seines Berufs in zwangloser Form einzuführen bedacht feien. Mit dem Heran¬
nahen der zweiten Prüfung trete das Rcpetitorium und das Einpauker wieder in
seine Rechte, welches denn auch in der Regel mit soviel Erfolg betrieben werde,
daß bald das glücklich absolvirte Staatsexamen jeden Zweifel an der Befähigung
des jungen Mannes, nunmehr über seine Mitbürger zu Gericht zu sitzen, be¬
seitige.

An diese Darstellung der Vorbereitung auf seinen Beruf wird sodann die
Folgerung geknüpft, daß ein solcher Mann nicht geeignet sei, Recht zu sprechen-
Im Gefühle des Volkes liege es, daß nur derjenige über andre zu Gericht fitzen
solle, dessen Sentenzen von dem Vertrauen seiner Mitbürger getragen seien. Nur
Lebenserfahrung und Lebensweisheit zelligem jene Parteilosigkeit des Urteils, ohne
welche kein weiser und gerechter Richter denkbar sei, und jenes Wohlwollen, welches
im Menschen nur den Menschen sehe. Wie anders sehe es aber in unsern Gerichts¬
sälen aus! Die Art, in welcher bei uns die Rechtspflege gehandhabt werde, sei
eine der schlimmsten Erbschaften aus der Zeit des absolutistischen Bürenukrateu-
stcmtes. An Stelle der Volksanschauung, daß der Weiseste zum Richter berufen
sei, sei der Satz getreten: mit dem Amte kommt auch der Verstand. Statt daß
die Richter ans dem Volke herauswachsen, daß die Richterwürde Männern znerteA
werde, von denen das Volk überzeugt sei, daß sie Verständnis haben für sui'
Fühlen und Denken, entwickle sich unser Richterstand immermehr zu einer hierarchischen
Bürenukratie. Die ganze Art der Laufbahn mache das "Gewerbe" zu einem Privi¬
legium der besitzenden Klassen, welche längst alle Fühlung mit der Masse des
Volkes verloren haben. Was solle unter solchen Verhältnisse" aus dem öffentlichen
Rechtsbewußtsein, der Quelle alles Rechtes, werden? Freilich sei man ja bereits
zu dem Versuche gelangt, das öffentliche Rechtsbewußtsein durch ein sogenanntes


Notizen.

füglich als vollständig entbehrlich bezeichnet werden darf. Andrerseits mag aber
darauf hingewiesen werden, daß es durchaus nicht bloß und hauptsächlich die
Studenten sind, welche diese Sitte üben, sondern daß die letztern, wenn sie diese
Gewohnheit annehmen, nnr einem Beispiele folgen, das ihnen von einem großen
Teile ihrer Mitbürger und zwar in hervorragender Weise keineswegs von dem¬
jenigen Teile derselben gegeben wird, welchem sie im spätern Leben selbst an¬
gehören werden. In welcher Weise nun aber die in der betreffenden Sitzung
vorgebrachten Klagen durch Blätter vom Schlage der „Volkszeitung" zur Diskre-
ditirnng des ganzen Richterstcmdcs ausgebeutet werden, ergiebt ein Artikel der
ebengenannten Zeitung über ,,die Vorbildung der Richter nud die Preß- und
politischen Prozesse." Es wird in demselben dargelegt, daß nach den Schilderungen
der in der Praxis ergrauten Herren der Jurist während der Jahre, welche der
Vorbereitung für seinen ernsten Beruf dienen sollen, sein Leben auf der Kneipe
oder dem Fechtboden zubringe. Wenn das Examen herankomme, begebe er sich in
ein sogenanntes Rcpetitorium, wo er eingepaukt werde, um nach bestandenen
Examen das Leben des Praktikers zu beginnen. Nunmehr trete der Frühschoppen
in seine Rechte, welcher denjenigen, der ihm huldige, mit absoluter Sicherheit für
den Rest des Tages unbrauchbar nud arbeitsunfähig mache. Erst wenn des
Abends kühle Schatten die erhitzte Stirne erfrischt haben, sei er wieder soweit
Mensch geworden, um je nach seinen: Geschmack entweder aus Bällen und Abend¬
gesellschaften oder mich in weniger einwandsfreien Lokalen dem ewig Weiblichen
die verdienten Huldigungen zu bringen, oder es ziehe ihn wieder in die Kneipe,
wo die schon in Amt und Brot befindlichen Kollegen den jungen Nachwuchs mit
den interessantesten Jagdgeschichten aus der Praxis in die verwickelten Geheimnisse
seines Berufs in zwangloser Form einzuführen bedacht feien. Mit dem Heran¬
nahen der zweiten Prüfung trete das Rcpetitorium und das Einpauker wieder in
seine Rechte, welches denn auch in der Regel mit soviel Erfolg betrieben werde,
daß bald das glücklich absolvirte Staatsexamen jeden Zweifel an der Befähigung
des jungen Mannes, nunmehr über seine Mitbürger zu Gericht zu sitzen, be¬
seitige.

An diese Darstellung der Vorbereitung auf seinen Beruf wird sodann die
Folgerung geknüpft, daß ein solcher Mann nicht geeignet sei, Recht zu sprechen-
Im Gefühle des Volkes liege es, daß nur derjenige über andre zu Gericht fitzen
solle, dessen Sentenzen von dem Vertrauen seiner Mitbürger getragen seien. Nur
Lebenserfahrung und Lebensweisheit zelligem jene Parteilosigkeit des Urteils, ohne
welche kein weiser und gerechter Richter denkbar sei, und jenes Wohlwollen, welches
im Menschen nur den Menschen sehe. Wie anders sehe es aber in unsern Gerichts¬
sälen aus! Die Art, in welcher bei uns die Rechtspflege gehandhabt werde, sei
eine der schlimmsten Erbschaften aus der Zeit des absolutistischen Bürenukrateu-
stcmtes. An Stelle der Volksanschauung, daß der Weiseste zum Richter berufen
sei, sei der Satz getreten: mit dem Amte kommt auch der Verstand. Statt daß
die Richter ans dem Volke herauswachsen, daß die Richterwürde Männern znerteA
werde, von denen das Volk überzeugt sei, daß sie Verständnis haben für sui'
Fühlen und Denken, entwickle sich unser Richterstand immermehr zu einer hierarchischen
Bürenukratie. Die ganze Art der Laufbahn mache das „Gewerbe" zu einem Privi¬
legium der besitzenden Klassen, welche längst alle Fühlung mit der Masse des
Volkes verloren haben. Was solle unter solchen Verhältnisse» aus dem öffentlichen
Rechtsbewußtsein, der Quelle alles Rechtes, werden? Freilich sei man ja bereits
zu dem Versuche gelangt, das öffentliche Rechtsbewußtsein durch ein sogenanntes


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/430>, abgerufen am 30.06.2024.