Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal.Die Erhaltung der Denkmäler. Thätigkeit der einzelnen Behörden zu unterstützen und eine wirksame Kontrole In Frankreich findet eine Trennung der Arbeit zwischen der Ooniinission In Griechenland wurde gleich nach dem Eintritt der Selbständigkeit ein Grenzboten IV. 1834. 34
Die Erhaltung der Denkmäler. Thätigkeit der einzelnen Behörden zu unterstützen und eine wirksame Kontrole In Frankreich findet eine Trennung der Arbeit zwischen der Ooniinission In Griechenland wurde gleich nach dem Eintritt der Selbständigkeit ein Grenzboten IV. 1834. 34
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Die Erhaltung der Denkmäler.
Thätigkeit der einzelnen Behörden zu unterstützen und eine wirksame Kontrole
einzuführen. Eine im Jahre 1835 geschaffene Kommission sorgt in dieser Hin¬
sicht aufs beste.
In Frankreich findet eine Trennung der Arbeit zwischen der Ooniinission
as« Noiuunsnts oistoriauös und dem L!venit6 ass arw se inonuinsuts statt.
Erstere sorgt mehr sür die praktischen, letzteres für die wissenschaftlichen Be¬
dürfnisse. Ein Inventar ist bereits 1362 hergestellt worden; es enthielt da¬
mals mehr als zweitausend Monumente, wurde dann 1875 noch einmal revi-
dirt veröffentlicht, ist aber auch heute noch nicht völlig abgeschlossen. Welche
Mittel Frankreich für die Erhaltung seiner Denkmäler ausgiebt, sieht man am
besten aus der Thatsache, daß dieselben von 80000 Franks im Jahre 1831
auf 1500000 Franks im Jahre 1882 gestiegen sind. Außerdem kostet die Er¬
haltung der Kathedralen und Diözesangebäude jährlich etatsmäßig zweiundeine-
halbe Millionen Franks. Von weiteren Leistungen sei die Schaffung des herr¬
lichen Museums von Cluny zu Paris, sowie die Errichtung eines Archivs und
die Anfertigung einer kunsttopographischen Karte genannt. Der praktische Sinn
der Franzosen hat es aber auch verstanden, die aufgewandten Summen für das
Kunstgewerbe nutzbar zu machen; von Wussow teilt darüber folgendes mit:
„Die Erhaltungs- und Wiederherstellungsarbeiten werden zum Teil in Mittel¬
städten, oft fern von den Zentren des die Kunst und die Wissenschaften um¬
fassenden öffentlichen Lebens ausgeführt. Die lokalen Handwerker werden, wie
es in der Natur der Sache liegt, bei diesen Arbeiten beteiligt, und da die Art
der Ausführung dem Steinmetz, dem Schlosser, dem Tischler u. s. w. vor¬
geschrieben werden muß, so wird gleichzeitig eine gute und richtige Geschmacks¬
richtung verbreitet. Diese Ausbildung des Kunsthandwerks und des Geschmacks
in kleinen und Mittelstädten wird dadurch erheblich unterstützt, daß die Aus¬
gaben für die Restaurationsarbeiten nach angestellten Berechnungen mit sechzig
Prozent auf die Deckung des Lohnes für die Arbeiten jeglicher Art und nur
mit vierzig Prozent auf die Beschaffung der zu verarbeitenden Materialien
fallen." Zu bemerken ist noch, daß ein abgerundetes Spezialgesetz von der fran¬
zösischen Regierung geplant wird, welches die noch vorhandenen Lücken gleich¬
falls ausfüllen soll.
In Griechenland wurde gleich nach dem Eintritt der Selbständigkeit ein
vom Mai 1834 datirtes umfangreiches Gesetz erlassen, das die Erhaltung der
Denkmäler vorschreibt. Dank einer guten Jnventarisation und scharfen Bestim¬
mungen über die dem Privateigentümer obliegenden Verpflichtungen, ist die
Sorge für die Kunstgegenstände Gegenstand allgemeinen Interesses geworden;
jede Besitzveränderung ist anzuzeigen, und bei Funden hat der Staat einen auf
die Hälfte bemessenen Anteil, sowie das Vorkaufsrecht für das Zentralstaats¬
museum in Athen. Weniger erfreulich ist in Spanien und Portugal, in der
Schweiz, in der Türkei und in Holland gesorgt. Holland kennt sogar noch gar
Grenzboten IV. 1834. 34
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