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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal.

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Die Erhaltung der Denkmäler.

übergeben, der es zur allgemeinsten Zufriedenheit bis 1877 verwaltete. Nach
seinem Tode wurde die Stellung insofern verändert, als bei der Neubesetzung im
April 1882 durch Herrn von Dehn-Rothfelser dieser zum vortragenden Rat im
Kultusministerium ernannt und somit der Geschäftsgang vereinfacht wurde.
Bemerkenswert ist, daß außerdem noch Provinzialkonservatoren vorhanden sind,
so in Hannover Studienrat Müller, in Schleswig-Holstein Prof. Dr. Handel¬
mann, in Wiesbaden Oberst von Cohausen, Weniger nutzbringend war anfangs
die Einsetzung einer Kommission, die ihr Augenmerk außer auf Erledigung der
laufenden Angelegenheiten besonders auf die Aufnahme eines Inventars und
Errichtung eines Archivs richten sollte. Diese Kommission hatte nur kurzes
Leben, die erste Sitzung fand am 25. Februar 1863, die zweite und letzte am
7. Dezember desselben Jahres statt, die Institution schlief ein, aus Mangel an
Fonds. Trotz dieses Mißerfolges ist mit der Jnventarisation ein Anfang gemacht
worden, die Angelegenheit, welche wiederholt zur Sprache gebracht wurde, erhielt
in den siebziger Jahren neue Förderung. Augenblicklich sind die Arbeiten im
vollen Gange und werden hoffentlich bald zum Abschluß gebracht werden.
Gleicherweise ist die Bildung eines Archivs nicht außer Acht gelassen worden,
die bisher gesammelten Aufnahmen u. s. w. befinden sich im Vüreau des
Kultusministeriums. Auf die einzelnen Gesetzesbestimmungen, betreffend die Er¬
haltung der Denkmäler, Kirchen, alten Stadtmauern und -Thore, die Ablieferung
der Fundstücke, die Einrichtung von Museen u. s. w. hier näher einzugehen, ist über¬
flüssig; die mit der Zeit praktisch gewordnen Aufgaben nötigten die Regierung
und die Volksvertretung, schrittweise ihre Vorkehrungen zu treffen, sodaß Preußen
augenblicklich sich einer brauchbaren und ausreichenden Gesetzgebung in diesen
Dingen erfreut. Allgemein interessiren dürfte noch die Angabe der auf Er¬
haltung der Denkmäler verwandten Geldmittel: dieselben finden sich -- da ein
besondrer Fonds nicht ausgeworfen ist -- teils in dem allgemeinen Bauunter¬
haltungsfonds mit 215 222 Mark für 1878, teils in gewissen, auf bestimmte
Gegenstünde bezüglichen Etatspositionen mit 45 485 Mark im Durchschnitt der
letzten vierzehn Jahre, teils in den einmaligen Bewilligungen aus der Staats¬
kasse mit 218 300 Mark, teils -- und dies dürfte das Belangreichste sein --
in den Etats der Provinzial- und Krcisverbände mit jährlich 413 550 Mark.
Außerdem sind noch gewisse Positionen in betracht zu ziehen, die sich auf die
Unterhaltung der Museen, Bibliotheken, Sammlungen u. s. w. erstrecken. In
betracht kommen hierbei namentlich das Hohenzollernmuseum, die Nuhmeshalle,
das Postmuseum, das Museum der anthropologischen Gesellschaft u. a. in.

In Baiern trat man der Frage der Erhaltung der Denkmäler erst im
Jahre 1848 näher, nachdem allerdings schon 1835 die Akademie und die ver¬
schiedenen Vereine mit der Beaufsichtigung -- jedoch ohne administrative
Machtbefugnisse -- betraut worden waren. Die 1843 erlassenen Maßregeln
bezogen sich jedoch nur auf plastische Denkmäler, weshalb 1868 eine besondre


Die Erhaltung der Denkmäler.

übergeben, der es zur allgemeinsten Zufriedenheit bis 1877 verwaltete. Nach
seinem Tode wurde die Stellung insofern verändert, als bei der Neubesetzung im
April 1882 durch Herrn von Dehn-Rothfelser dieser zum vortragenden Rat im
Kultusministerium ernannt und somit der Geschäftsgang vereinfacht wurde.
Bemerkenswert ist, daß außerdem noch Provinzialkonservatoren vorhanden sind,
so in Hannover Studienrat Müller, in Schleswig-Holstein Prof. Dr. Handel¬
mann, in Wiesbaden Oberst von Cohausen, Weniger nutzbringend war anfangs
die Einsetzung einer Kommission, die ihr Augenmerk außer auf Erledigung der
laufenden Angelegenheiten besonders auf die Aufnahme eines Inventars und
Errichtung eines Archivs richten sollte. Diese Kommission hatte nur kurzes
Leben, die erste Sitzung fand am 25. Februar 1863, die zweite und letzte am
7. Dezember desselben Jahres statt, die Institution schlief ein, aus Mangel an
Fonds. Trotz dieses Mißerfolges ist mit der Jnventarisation ein Anfang gemacht
worden, die Angelegenheit, welche wiederholt zur Sprache gebracht wurde, erhielt
in den siebziger Jahren neue Förderung. Augenblicklich sind die Arbeiten im
vollen Gange und werden hoffentlich bald zum Abschluß gebracht werden.
Gleicherweise ist die Bildung eines Archivs nicht außer Acht gelassen worden,
die bisher gesammelten Aufnahmen u. s. w. befinden sich im Vüreau des
Kultusministeriums. Auf die einzelnen Gesetzesbestimmungen, betreffend die Er¬
haltung der Denkmäler, Kirchen, alten Stadtmauern und -Thore, die Ablieferung
der Fundstücke, die Einrichtung von Museen u. s. w. hier näher einzugehen, ist über¬
flüssig; die mit der Zeit praktisch gewordnen Aufgaben nötigten die Regierung
und die Volksvertretung, schrittweise ihre Vorkehrungen zu treffen, sodaß Preußen
augenblicklich sich einer brauchbaren und ausreichenden Gesetzgebung in diesen
Dingen erfreut. Allgemein interessiren dürfte noch die Angabe der auf Er¬
haltung der Denkmäler verwandten Geldmittel: dieselben finden sich — da ein
besondrer Fonds nicht ausgeworfen ist — teils in dem allgemeinen Bauunter¬
haltungsfonds mit 215 222 Mark für 1878, teils in gewissen, auf bestimmte
Gegenstünde bezüglichen Etatspositionen mit 45 485 Mark im Durchschnitt der
letzten vierzehn Jahre, teils in den einmaligen Bewilligungen aus der Staats¬
kasse mit 218 300 Mark, teils — und dies dürfte das Belangreichste sein —
in den Etats der Provinzial- und Krcisverbände mit jährlich 413 550 Mark.
Außerdem sind noch gewisse Positionen in betracht zu ziehen, die sich auf die
Unterhaltung der Museen, Bibliotheken, Sammlungen u. s. w. erstrecken. In
betracht kommen hierbei namentlich das Hohenzollernmuseum, die Nuhmeshalle,
das Postmuseum, das Museum der anthropologischen Gesellschaft u. a. in.

In Baiern trat man der Frage der Erhaltung der Denkmäler erst im
Jahre 1848 näher, nachdem allerdings schon 1835 die Akademie und die ver¬
schiedenen Vereine mit der Beaufsichtigung — jedoch ohne administrative
Machtbefugnisse — betraut worden waren. Die 1843 erlassenen Maßregeln
bezogen sich jedoch nur auf plastische Denkmäler, weshalb 1868 eine besondre


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[0270] Die Erhaltung der Denkmäler. übergeben, der es zur allgemeinsten Zufriedenheit bis 1877 verwaltete. Nach seinem Tode wurde die Stellung insofern verändert, als bei der Neubesetzung im April 1882 durch Herrn von Dehn-Rothfelser dieser zum vortragenden Rat im Kultusministerium ernannt und somit der Geschäftsgang vereinfacht wurde. Bemerkenswert ist, daß außerdem noch Provinzialkonservatoren vorhanden sind, so in Hannover Studienrat Müller, in Schleswig-Holstein Prof. Dr. Handel¬ mann, in Wiesbaden Oberst von Cohausen, Weniger nutzbringend war anfangs die Einsetzung einer Kommission, die ihr Augenmerk außer auf Erledigung der laufenden Angelegenheiten besonders auf die Aufnahme eines Inventars und Errichtung eines Archivs richten sollte. Diese Kommission hatte nur kurzes Leben, die erste Sitzung fand am 25. Februar 1863, die zweite und letzte am 7. Dezember desselben Jahres statt, die Institution schlief ein, aus Mangel an Fonds. Trotz dieses Mißerfolges ist mit der Jnventarisation ein Anfang gemacht worden, die Angelegenheit, welche wiederholt zur Sprache gebracht wurde, erhielt in den siebziger Jahren neue Förderung. Augenblicklich sind die Arbeiten im vollen Gange und werden hoffentlich bald zum Abschluß gebracht werden. Gleicherweise ist die Bildung eines Archivs nicht außer Acht gelassen worden, die bisher gesammelten Aufnahmen u. s. w. befinden sich im Vüreau des Kultusministeriums. Auf die einzelnen Gesetzesbestimmungen, betreffend die Er¬ haltung der Denkmäler, Kirchen, alten Stadtmauern und -Thore, die Ablieferung der Fundstücke, die Einrichtung von Museen u. s. w. hier näher einzugehen, ist über¬ flüssig; die mit der Zeit praktisch gewordnen Aufgaben nötigten die Regierung und die Volksvertretung, schrittweise ihre Vorkehrungen zu treffen, sodaß Preußen augenblicklich sich einer brauchbaren und ausreichenden Gesetzgebung in diesen Dingen erfreut. Allgemein interessiren dürfte noch die Angabe der auf Er¬ haltung der Denkmäler verwandten Geldmittel: dieselben finden sich — da ein besondrer Fonds nicht ausgeworfen ist — teils in dem allgemeinen Bauunter¬ haltungsfonds mit 215 222 Mark für 1878, teils in gewissen, auf bestimmte Gegenstünde bezüglichen Etatspositionen mit 45 485 Mark im Durchschnitt der letzten vierzehn Jahre, teils in den einmaligen Bewilligungen aus der Staats¬ kasse mit 218 300 Mark, teils — und dies dürfte das Belangreichste sein — in den Etats der Provinzial- und Krcisverbände mit jährlich 413 550 Mark. Außerdem sind noch gewisse Positionen in betracht zu ziehen, die sich auf die Unterhaltung der Museen, Bibliotheken, Sammlungen u. s. w. erstrecken. In betracht kommen hierbei namentlich das Hohenzollernmuseum, die Nuhmeshalle, das Postmuseum, das Museum der anthropologischen Gesellschaft u. a. in. In Baiern trat man der Frage der Erhaltung der Denkmäler erst im Jahre 1848 näher, nachdem allerdings schon 1835 die Akademie und die ver¬ schiedenen Vereine mit der Beaufsichtigung — jedoch ohne administrative Machtbefugnisse — betraut worden waren. Die 1843 erlassenen Maßregeln bezogen sich jedoch nur auf plastische Denkmäler, weshalb 1868 eine besondre

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156924/270>, abgerufen am 29.12.2024.