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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.

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August von Jochmus' Schriften.

Beispiele zu verweisen, aber wir können versichern, daß uns deren bekannt sind,
welche lediglich dadurch, daß sie durch Entgegennahme und Ausgabe von Dar¬
lehen unter bestimmten Formen den Kredit vermittelt haben, zur größten Wohl¬
that für die gesamte Landschaft geworden sind. Daß dadurch manchen dunkeln
Ehrenmännern, welche lieber ihrerseits dem verarmten Bauern mit Kapital zu
erheblich höhern Zinsen zur Hand gegangen wären, ihr Verdienst geschmälert
worden, ist ja unzweifelhaft, nicht minder unzweifelhaft aber, daß dies dem
Wert solcher Anstalten keinen Abbruch thut. Aber auch eine Anstalt dieser Art
trügt nur dann eine Rechtfertigung in sich, wenn sie nicht als gewinnbringendes
Geschäft betrieben wird, wenn sie also sich die Aufgabe stellt, Darlehen zu so
niedrigen Zinsen zu gewähren, als ihre Ausgaben irgend gestatten. Nur eine
Anstalt dieser Art erfüllt ihren staatlichen Zweck. Dagegen würden wir es für
durchaus verwerflich halten, wenn eine solche Anstalt darauf spekuliren wollte,
Geld zu verdienen, möchte dieses Geld zugute kommen, wem da wolle.

Wir gewinnen aus unsrer Darstellung folgendes Ergebnis. Der Satz,
daß der Staat nicht in de" Wirtschaftsbetrieb des Volkes eingreifen und na¬
mentlich nicht selbst Wirtschaft betreiben soll, ist kein Dogma von absoluter
Geltung. Wo ein erhebliches öffentliches Interesse es fordert, darf auch der
Staat wirtschaftlich thätig sein. Ein solches öffentliches Interesse kann
unter Umständen auch schon darin gefunden werden, einen Gegenstand, der die
öffentliche Wohlfahrt tief berührt, der Ausnutzung durch die Privatspeknlation
zu entziehen. Denn die Privatspekulation hat ihre Berechtigung uicht in sich
selbst als Selbstzweck, sondern nur in ihrer Bedeutung als Trägerin des ge¬
meinen Wohles. Wir müssen uns nur des Gedankens entwöhnen, als ob der
Staat ein Ungetüm sei, dem man nichts gönnen dürfe. Der Staat sind wir
ja selbst, wir alle zusammen.




August von Iochmus' Schriften.

le bedeutend die Wendung ist, welche die Ereignisse von 1866
und 1870 in Dentschland zur Folge gehabt haben, wie sehr wir
seitdem in einer ganz andern Welt leben, wird am besten daran
erkannt, daß die Bewegungen und Vorgänge der Jahre 1848
und 1849, so groß sie an sich waren und so sehr sie einzelnen,
die sich daran beteiligt haben, in der Erinnerung haften mögen, doch im all¬
gemeinen ziemlich verblaßt und in den Hintergrund getreten sind, und daß wir


August von Jochmus' Schriften.

Beispiele zu verweisen, aber wir können versichern, daß uns deren bekannt sind,
welche lediglich dadurch, daß sie durch Entgegennahme und Ausgabe von Dar¬
lehen unter bestimmten Formen den Kredit vermittelt haben, zur größten Wohl¬
that für die gesamte Landschaft geworden sind. Daß dadurch manchen dunkeln
Ehrenmännern, welche lieber ihrerseits dem verarmten Bauern mit Kapital zu
erheblich höhern Zinsen zur Hand gegangen wären, ihr Verdienst geschmälert
worden, ist ja unzweifelhaft, nicht minder unzweifelhaft aber, daß dies dem
Wert solcher Anstalten keinen Abbruch thut. Aber auch eine Anstalt dieser Art
trügt nur dann eine Rechtfertigung in sich, wenn sie nicht als gewinnbringendes
Geschäft betrieben wird, wenn sie also sich die Aufgabe stellt, Darlehen zu so
niedrigen Zinsen zu gewähren, als ihre Ausgaben irgend gestatten. Nur eine
Anstalt dieser Art erfüllt ihren staatlichen Zweck. Dagegen würden wir es für
durchaus verwerflich halten, wenn eine solche Anstalt darauf spekuliren wollte,
Geld zu verdienen, möchte dieses Geld zugute kommen, wem da wolle.

Wir gewinnen aus unsrer Darstellung folgendes Ergebnis. Der Satz,
daß der Staat nicht in de» Wirtschaftsbetrieb des Volkes eingreifen und na¬
mentlich nicht selbst Wirtschaft betreiben soll, ist kein Dogma von absoluter
Geltung. Wo ein erhebliches öffentliches Interesse es fordert, darf auch der
Staat wirtschaftlich thätig sein. Ein solches öffentliches Interesse kann
unter Umständen auch schon darin gefunden werden, einen Gegenstand, der die
öffentliche Wohlfahrt tief berührt, der Ausnutzung durch die Privatspeknlation
zu entziehen. Denn die Privatspekulation hat ihre Berechtigung uicht in sich
selbst als Selbstzweck, sondern nur in ihrer Bedeutung als Trägerin des ge¬
meinen Wohles. Wir müssen uns nur des Gedankens entwöhnen, als ob der
Staat ein Ungetüm sei, dem man nichts gönnen dürfe. Der Staat sind wir
ja selbst, wir alle zusammen.




August von Iochmus' Schriften.

le bedeutend die Wendung ist, welche die Ereignisse von 1866
und 1870 in Dentschland zur Folge gehabt haben, wie sehr wir
seitdem in einer ganz andern Welt leben, wird am besten daran
erkannt, daß die Bewegungen und Vorgänge der Jahre 1848
und 1849, so groß sie an sich waren und so sehr sie einzelnen,
die sich daran beteiligt haben, in der Erinnerung haften mögen, doch im all¬
gemeinen ziemlich verblaßt und in den Hintergrund getreten sind, und daß wir


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[0079] August von Jochmus' Schriften. Beispiele zu verweisen, aber wir können versichern, daß uns deren bekannt sind, welche lediglich dadurch, daß sie durch Entgegennahme und Ausgabe von Dar¬ lehen unter bestimmten Formen den Kredit vermittelt haben, zur größten Wohl¬ that für die gesamte Landschaft geworden sind. Daß dadurch manchen dunkeln Ehrenmännern, welche lieber ihrerseits dem verarmten Bauern mit Kapital zu erheblich höhern Zinsen zur Hand gegangen wären, ihr Verdienst geschmälert worden, ist ja unzweifelhaft, nicht minder unzweifelhaft aber, daß dies dem Wert solcher Anstalten keinen Abbruch thut. Aber auch eine Anstalt dieser Art trügt nur dann eine Rechtfertigung in sich, wenn sie nicht als gewinnbringendes Geschäft betrieben wird, wenn sie also sich die Aufgabe stellt, Darlehen zu so niedrigen Zinsen zu gewähren, als ihre Ausgaben irgend gestatten. Nur eine Anstalt dieser Art erfüllt ihren staatlichen Zweck. Dagegen würden wir es für durchaus verwerflich halten, wenn eine solche Anstalt darauf spekuliren wollte, Geld zu verdienen, möchte dieses Geld zugute kommen, wem da wolle. Wir gewinnen aus unsrer Darstellung folgendes Ergebnis. Der Satz, daß der Staat nicht in de» Wirtschaftsbetrieb des Volkes eingreifen und na¬ mentlich nicht selbst Wirtschaft betreiben soll, ist kein Dogma von absoluter Geltung. Wo ein erhebliches öffentliches Interesse es fordert, darf auch der Staat wirtschaftlich thätig sein. Ein solches öffentliches Interesse kann unter Umständen auch schon darin gefunden werden, einen Gegenstand, der die öffentliche Wohlfahrt tief berührt, der Ausnutzung durch die Privatspeknlation zu entziehen. Denn die Privatspekulation hat ihre Berechtigung uicht in sich selbst als Selbstzweck, sondern nur in ihrer Bedeutung als Trägerin des ge¬ meinen Wohles. Wir müssen uns nur des Gedankens entwöhnen, als ob der Staat ein Ungetüm sei, dem man nichts gönnen dürfe. Der Staat sind wir ja selbst, wir alle zusammen. August von Iochmus' Schriften. le bedeutend die Wendung ist, welche die Ereignisse von 1866 und 1870 in Dentschland zur Folge gehabt haben, wie sehr wir seitdem in einer ganz andern Welt leben, wird am besten daran erkannt, daß die Bewegungen und Vorgänge der Jahre 1848 und 1849, so groß sie an sich waren und so sehr sie einzelnen, die sich daran beteiligt haben, in der Erinnerung haften mögen, doch im all¬ gemeinen ziemlich verblaßt und in den Hintergrund getreten sind, und daß wir

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156270/79>, abgerufen am 27.09.2024.