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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.

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Der Mrtschaftsbetrieb des Staates,

Reservefonds bis zum Betrage von einem Viertel des Grundkapitals, nnter die
Anteilseigner und das Reich geteilt werden, und zwar bis zum Betrage von
8 Prozent je zur Hälfte, über diesen Betrag hinaus im Verhältnis von einem
und drei Viertel. Der Betrieb der Bank ward im allgemeinen dem der preu¬
ßischen Bank analog geordnet. Sie wird verwaltet von einer Reichsbehörde,
dein Neichsbankdirettorium, unter Aufsicht des Reichskanzlers. Daneben sind
der Generalversammlung der Anteilseigner und deren Zentralausschusse gewisse
Rechte eingeräumt. Bezüglich der Notenausgabe wurde die Vorschrift wieder¬
holt, daß ein Drittel der Noten gedeckt sein muß. Außerdem wurde die Reichs¬
bank uuter die allgemeine Vorschrift gestellt, daß ungedeckte Noten, soweit sie
einen gewissen Betrag übersteigen, einer Steuer von 5 Prozent unterliegen.
Dieser Betrag wurde für alle deutschen Banken zusammen auf 385 Millionen
Mark, speziell für die Neichsbcmk ans 250 Millionen Mark festgestellt. Die
weitere im Regiernngsentwurf vorgeschlagene Bestimmung, daß auch die unge¬
deckten Noten bis zu diesem Betrage mit 1 Prozent zu besteuern seien, wurde
von der Neichstagskommission beseitigt.

Bereits bei der ersten Beratung des Entwurfs hatte der Abgeordnete
Sonncmcmn, welcher für die Schaffung einer Reichsbank eintrat, sich dahin aus¬
gesprochen, daß, wenn das Reich eine Bank schaffe, der aus derselben zu ziehende
Gewinn auch der Gesamtheit, d. h. dem Reiche, gebühre. Auch in der Neichstags¬
kommission erhoben sich Stimmen, welche sich dagegen erklärte", daß die Reichs-
bauk für deu Gewinn von Privaten arbeiten solle, vielmehr forderte", daß das
Reich selbst die Mittel stelle, dann aber auch den Gewinn ziehe. Endlich ward
auch noch bei der Verhandlung im Plenum ein Versuch in gleicher Richtung
gemacht. Der Abgeordnete von Branchitsch, unterstützt von der konservativen
Partei, stellte den Antrag, daß die Hülste des Grundkapitals aus Reichsmittetn
gestellt werden solle. Minister Delbrück als Regierungsvertreter übernahm hier¬
gegen die Verteidigung der Kommissionsarbeil. Nachdem er vorausgeschickt hatte,
daß auf einen so hohen Gewinn, wie die preußische Bank erzielt, bei der künf¬
tigen Reichsbank nicht zu rechnen sei, sagte er: wer dem Staat ansinne, ein
Gewerbe zu treiben, müsse den Beweis führen, daß dieser Betrieb ausnahms¬
weise vom Staate zu übernehmen sei. Hier sprächen aber noch besondre Gründe
dagegen. Sei das Reich mit Kapital beteiligt, so werde man glauben, daß die
Bank bei ihren Operationen nicht von öffentlichen, sondern von fiskalischen In¬
teressen sich leiten lasse, und dieser Vorwurf müsse von der Bankverwaltuug
ferngehalten werden. Nachdem auch noch der Abgeordnete Bamberger ausge¬
führt hatte, daß der Gewinn der Anteilseigner nur ein geringer sein werde,
und daß das Reich, indem es keine Gefahr übernehme, aber möglicherweise einen
Gewinn ziehe, ein sehr gutes Geschäft mache, wurde jeuer Antrag abgelehnt.
So kam das Gesetz in der oben dargestellten Weise zustande.


Der Mrtschaftsbetrieb des Staates,

Reservefonds bis zum Betrage von einem Viertel des Grundkapitals, nnter die
Anteilseigner und das Reich geteilt werden, und zwar bis zum Betrage von
8 Prozent je zur Hälfte, über diesen Betrag hinaus im Verhältnis von einem
und drei Viertel. Der Betrieb der Bank ward im allgemeinen dem der preu¬
ßischen Bank analog geordnet. Sie wird verwaltet von einer Reichsbehörde,
dein Neichsbankdirettorium, unter Aufsicht des Reichskanzlers. Daneben sind
der Generalversammlung der Anteilseigner und deren Zentralausschusse gewisse
Rechte eingeräumt. Bezüglich der Notenausgabe wurde die Vorschrift wieder¬
holt, daß ein Drittel der Noten gedeckt sein muß. Außerdem wurde die Reichs¬
bank uuter die allgemeine Vorschrift gestellt, daß ungedeckte Noten, soweit sie
einen gewissen Betrag übersteigen, einer Steuer von 5 Prozent unterliegen.
Dieser Betrag wurde für alle deutschen Banken zusammen auf 385 Millionen
Mark, speziell für die Neichsbcmk ans 250 Millionen Mark festgestellt. Die
weitere im Regiernngsentwurf vorgeschlagene Bestimmung, daß auch die unge¬
deckten Noten bis zu diesem Betrage mit 1 Prozent zu besteuern seien, wurde
von der Neichstagskommission beseitigt.

Bereits bei der ersten Beratung des Entwurfs hatte der Abgeordnete
Sonncmcmn, welcher für die Schaffung einer Reichsbank eintrat, sich dahin aus¬
gesprochen, daß, wenn das Reich eine Bank schaffe, der aus derselben zu ziehende
Gewinn auch der Gesamtheit, d. h. dem Reiche, gebühre. Auch in der Neichstags¬
kommission erhoben sich Stimmen, welche sich dagegen erklärte», daß die Reichs-
bauk für deu Gewinn von Privaten arbeiten solle, vielmehr forderte», daß das
Reich selbst die Mittel stelle, dann aber auch den Gewinn ziehe. Endlich ward
auch noch bei der Verhandlung im Plenum ein Versuch in gleicher Richtung
gemacht. Der Abgeordnete von Branchitsch, unterstützt von der konservativen
Partei, stellte den Antrag, daß die Hülste des Grundkapitals aus Reichsmittetn
gestellt werden solle. Minister Delbrück als Regierungsvertreter übernahm hier¬
gegen die Verteidigung der Kommissionsarbeil. Nachdem er vorausgeschickt hatte,
daß auf einen so hohen Gewinn, wie die preußische Bank erzielt, bei der künf¬
tigen Reichsbank nicht zu rechnen sei, sagte er: wer dem Staat ansinne, ein
Gewerbe zu treiben, müsse den Beweis führen, daß dieser Betrieb ausnahms¬
weise vom Staate zu übernehmen sei. Hier sprächen aber noch besondre Gründe
dagegen. Sei das Reich mit Kapital beteiligt, so werde man glauben, daß die
Bank bei ihren Operationen nicht von öffentlichen, sondern von fiskalischen In¬
teressen sich leiten lasse, und dieser Vorwurf müsse von der Bankverwaltuug
ferngehalten werden. Nachdem auch noch der Abgeordnete Bamberger ausge¬
führt hatte, daß der Gewinn der Anteilseigner nur ein geringer sein werde,
und daß das Reich, indem es keine Gefahr übernehme, aber möglicherweise einen
Gewinn ziehe, ein sehr gutes Geschäft mache, wurde jeuer Antrag abgelehnt.
So kam das Gesetz in der oben dargestellten Weise zustande.


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[0071] Der Mrtschaftsbetrieb des Staates, Reservefonds bis zum Betrage von einem Viertel des Grundkapitals, nnter die Anteilseigner und das Reich geteilt werden, und zwar bis zum Betrage von 8 Prozent je zur Hälfte, über diesen Betrag hinaus im Verhältnis von einem und drei Viertel. Der Betrieb der Bank ward im allgemeinen dem der preu¬ ßischen Bank analog geordnet. Sie wird verwaltet von einer Reichsbehörde, dein Neichsbankdirettorium, unter Aufsicht des Reichskanzlers. Daneben sind der Generalversammlung der Anteilseigner und deren Zentralausschusse gewisse Rechte eingeräumt. Bezüglich der Notenausgabe wurde die Vorschrift wieder¬ holt, daß ein Drittel der Noten gedeckt sein muß. Außerdem wurde die Reichs¬ bank uuter die allgemeine Vorschrift gestellt, daß ungedeckte Noten, soweit sie einen gewissen Betrag übersteigen, einer Steuer von 5 Prozent unterliegen. Dieser Betrag wurde für alle deutschen Banken zusammen auf 385 Millionen Mark, speziell für die Neichsbcmk ans 250 Millionen Mark festgestellt. Die weitere im Regiernngsentwurf vorgeschlagene Bestimmung, daß auch die unge¬ deckten Noten bis zu diesem Betrage mit 1 Prozent zu besteuern seien, wurde von der Neichstagskommission beseitigt. Bereits bei der ersten Beratung des Entwurfs hatte der Abgeordnete Sonncmcmn, welcher für die Schaffung einer Reichsbank eintrat, sich dahin aus¬ gesprochen, daß, wenn das Reich eine Bank schaffe, der aus derselben zu ziehende Gewinn auch der Gesamtheit, d. h. dem Reiche, gebühre. Auch in der Neichstags¬ kommission erhoben sich Stimmen, welche sich dagegen erklärte», daß die Reichs- bauk für deu Gewinn von Privaten arbeiten solle, vielmehr forderte», daß das Reich selbst die Mittel stelle, dann aber auch den Gewinn ziehe. Endlich ward auch noch bei der Verhandlung im Plenum ein Versuch in gleicher Richtung gemacht. Der Abgeordnete von Branchitsch, unterstützt von der konservativen Partei, stellte den Antrag, daß die Hülste des Grundkapitals aus Reichsmittetn gestellt werden solle. Minister Delbrück als Regierungsvertreter übernahm hier¬ gegen die Verteidigung der Kommissionsarbeil. Nachdem er vorausgeschickt hatte, daß auf einen so hohen Gewinn, wie die preußische Bank erzielt, bei der künf¬ tigen Reichsbank nicht zu rechnen sei, sagte er: wer dem Staat ansinne, ein Gewerbe zu treiben, müsse den Beweis führen, daß dieser Betrieb ausnahms¬ weise vom Staate zu übernehmen sei. Hier sprächen aber noch besondre Gründe dagegen. Sei das Reich mit Kapital beteiligt, so werde man glauben, daß die Bank bei ihren Operationen nicht von öffentlichen, sondern von fiskalischen In¬ teressen sich leiten lasse, und dieser Vorwurf müsse von der Bankverwaltuug ferngehalten werden. Nachdem auch noch der Abgeordnete Bamberger ausge¬ führt hatte, daß der Gewinn der Anteilseigner nur ein geringer sein werde, und daß das Reich, indem es keine Gefahr übernehme, aber möglicherweise einen Gewinn ziehe, ein sehr gutes Geschäft mache, wurde jeuer Antrag abgelehnt. So kam das Gesetz in der oben dargestellten Weise zustande.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156270/71>, abgerufen am 27.06.2024.