Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.mit der Verpflichtung, mindestens für ein Drittel der ausgegebenen Noten Im Herbst 1874 legte die Neichsregierung dem Reichstage ein Gesetz vor, Darnach trat Preußen seine Bank an das Reich ab und erhielt dafür mit der Verpflichtung, mindestens für ein Drittel der ausgegebenen Noten Im Herbst 1874 legte die Neichsregierung dem Reichstage ein Gesetz vor, Darnach trat Preußen seine Bank an das Reich ab und erhielt dafür <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0070" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/156341"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_228" prev="#ID_227"> mit der Verpflichtung, mindestens für ein Drittel der ausgegebenen Noten<lb/> Deckung bereit zu halten. Da als Grundlage dieses Betriebes ein größeres<lb/> Kapital erforderlich, der Einschuß des Staates aber nur gering war, so wurde<lb/> nun das Kapital von Privatpersonen herangezogen, welche dadurch „Anteils¬<lb/> eigner" der Bank wurden. Ausgegeben wurden im Jahre 1846 10 Millionen,<lb/> 1856 weitere 5 Millionen, 1866 abermals 5 Millionen Thaler in Bankantcilen<lb/> zu 1000 Thalern. Staat und Anteilseigner erhielten 3^, seit 1856 die letztern<lb/> Prozent Zinsen ihres Einschußkapitals. Im übrigen wurde der Reingewinn,<lb/> unter gleichzeitiger Bildung eines Reservefonds, zwischen beiden geteilt. So bestand<lb/> die Bank bis zum Jahre 1875, Der Gewinn derselben steigerte sich fast all¬<lb/> jährlich. Sie zahlte an ihre Anteilseigner während der Jahre 1866 bis 1870<lb/> durchschnittlich 10,28, während der Jahre 1871 bis 1875 durchschnittlich 14,79<lb/> Prozent, und im November 1874, als das neue Bankgesetz zuerst beraten wurde,<lb/> standen die Bankaktien 181. Der preußische Staat bezog neben Verzinsung<lb/> seines Einschußkapitals durchschnittlich in den Jahren 1866 bis 1870 3058571<lb/> Mark, in den Jahren 1871 bis 1875 6177320 Mark.</p><lb/> <p xml:id="ID_229"> Im Herbst 1874 legte die Neichsregierung dem Reichstage ein Gesetz vor,<lb/> welches die Verhältnisse der Banken in Deutschland überhaupt zu ordnen, na¬<lb/> mentlich dem Übermaß an zirkulirenden ungedeckten Noten ein Ziel zu setzen<lb/> bestimmt war. Diesem Entwurf trat man im Reichstage sofort mit dem Ge¬<lb/> danken entgegen, daß notwendig eine Neichsbank geschaffen werden müsse, und<lb/> zwar eine solche, welcher die preußische Bank zur Grundlage diene. Haupt¬<lb/> vertreter dieses Gedankens waren die Abgeordneten Bamberger und Laster. Die<lb/> Angelegenheit wurde mit einem bis dahin kaum vorgekommenen Eifer betrieben.<lb/> Aus den Arbeiten der Kommission, welcher der Gesetzentwurf überwiesen wurde,<lb/> ging nach vorgängiger Verständigung mit der Reichsregierung, welche sich ihrer¬<lb/> seits wieder mit der preußischen Regierung in Einvernehmen gesetzt hatte, der<lb/> in den Entwurf aufgenommene vollständige Plan einer Reichsbank hervor,<lb/> wie er dann Gesetz geworden ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_230" next="#ID_231"> Darnach trat Preußen seine Bank an das Reich ab und erhielt dafür<lb/> seinen Bankeinschuß (5 720400 Mary, die Hälfte des Reservefonds (9 Millionen<lb/> Mark) und eine Entschädigung von 15 Millionen Mark ausgezahlt. Das Grund¬<lb/> kapital der Neichsbauk wurde auf 120 Millionen Mark bestimmt. Das Reich<lb/> leistete keinen Einschuß. Vielmehr sollte auch jetzt wieder das Kapital aus den<lb/> Mitteln von Privaten aufgebracht werden, welche dadurch „Anteilseigner"<lb/> wurden. Den Anteilseignern der preußischen Bank wurde vorbehalten, ihre<lb/> Anteile (60 Millionen Mark) gegen Anteile der Neichsbank si pari, jedoch unter<lb/> Belastung ihrer Hälfte des Reservefonds bei derselben, umzutauschen. Die wei¬<lb/> tern 60 Millionen Mark sollten neu gezeichnet werden. Den Anteilseignern<lb/> wurden zunächst 4^ Prozent des Einschußkapitals zugesichert. Der Rest des<lb/> Reingewinnes sollte, neben Verwendung von 20 Prozent zur Bildung eines</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0070]
mit der Verpflichtung, mindestens für ein Drittel der ausgegebenen Noten
Deckung bereit zu halten. Da als Grundlage dieses Betriebes ein größeres
Kapital erforderlich, der Einschuß des Staates aber nur gering war, so wurde
nun das Kapital von Privatpersonen herangezogen, welche dadurch „Anteils¬
eigner" der Bank wurden. Ausgegeben wurden im Jahre 1846 10 Millionen,
1856 weitere 5 Millionen, 1866 abermals 5 Millionen Thaler in Bankantcilen
zu 1000 Thalern. Staat und Anteilseigner erhielten 3^, seit 1856 die letztern
Prozent Zinsen ihres Einschußkapitals. Im übrigen wurde der Reingewinn,
unter gleichzeitiger Bildung eines Reservefonds, zwischen beiden geteilt. So bestand
die Bank bis zum Jahre 1875, Der Gewinn derselben steigerte sich fast all¬
jährlich. Sie zahlte an ihre Anteilseigner während der Jahre 1866 bis 1870
durchschnittlich 10,28, während der Jahre 1871 bis 1875 durchschnittlich 14,79
Prozent, und im November 1874, als das neue Bankgesetz zuerst beraten wurde,
standen die Bankaktien 181. Der preußische Staat bezog neben Verzinsung
seines Einschußkapitals durchschnittlich in den Jahren 1866 bis 1870 3058571
Mark, in den Jahren 1871 bis 1875 6177320 Mark.
Im Herbst 1874 legte die Neichsregierung dem Reichstage ein Gesetz vor,
welches die Verhältnisse der Banken in Deutschland überhaupt zu ordnen, na¬
mentlich dem Übermaß an zirkulirenden ungedeckten Noten ein Ziel zu setzen
bestimmt war. Diesem Entwurf trat man im Reichstage sofort mit dem Ge¬
danken entgegen, daß notwendig eine Neichsbank geschaffen werden müsse, und
zwar eine solche, welcher die preußische Bank zur Grundlage diene. Haupt¬
vertreter dieses Gedankens waren die Abgeordneten Bamberger und Laster. Die
Angelegenheit wurde mit einem bis dahin kaum vorgekommenen Eifer betrieben.
Aus den Arbeiten der Kommission, welcher der Gesetzentwurf überwiesen wurde,
ging nach vorgängiger Verständigung mit der Reichsregierung, welche sich ihrer¬
seits wieder mit der preußischen Regierung in Einvernehmen gesetzt hatte, der
in den Entwurf aufgenommene vollständige Plan einer Reichsbank hervor,
wie er dann Gesetz geworden ist.
Darnach trat Preußen seine Bank an das Reich ab und erhielt dafür
seinen Bankeinschuß (5 720400 Mary, die Hälfte des Reservefonds (9 Millionen
Mark) und eine Entschädigung von 15 Millionen Mark ausgezahlt. Das Grund¬
kapital der Neichsbauk wurde auf 120 Millionen Mark bestimmt. Das Reich
leistete keinen Einschuß. Vielmehr sollte auch jetzt wieder das Kapital aus den
Mitteln von Privaten aufgebracht werden, welche dadurch „Anteilseigner"
wurden. Den Anteilseignern der preußischen Bank wurde vorbehalten, ihre
Anteile (60 Millionen Mark) gegen Anteile der Neichsbank si pari, jedoch unter
Belastung ihrer Hälfte des Reservefonds bei derselben, umzutauschen. Die wei¬
tern 60 Millionen Mark sollten neu gezeichnet werden. Den Anteilseignern
wurden zunächst 4^ Prozent des Einschußkapitals zugesichert. Der Rest des
Reingewinnes sollte, neben Verwendung von 20 Prozent zur Bildung eines
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