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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.

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Gewsrbekammern.

tcilungen gruppirt, von denen jede für je zehn ihrer Mitglieder einen Vertreter
in den Konvent schickt, jedoch mit der Bedingung, daß keine mehr als zwanzig
ein und demselben Gewerbe angehörende Vertreter wählt. Eine neunte und
zehnte Abteilung existiren für die sämtlichen Gewerbtreibenden in Vegesack und
Bremerhaven. Für jede ist eine Liste der zu ihr gehörenden wahlberechtigten Gewerb¬
treibenden aufgestellt, und nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl be¬
rechtigt, welche in diese eingetragen sind. Die Wahl in den Konvent anzunehmen,
ist niemand verpflichtet; seinen Austritt aus demselben kann man jederzeit
erklären. Die Vorbereitungen zu den Wahlen und die Leitung derselben
erfolgen durch die Gewerbekammer, die auch den Vorsitz und die Leitung der
Beratungen übernimmt. Dem Konvent ist die Aufgabe zugewiesen, über An¬
gelegenheiten, welche die Interessen des Gewerbestandes berühren, zu beraten.
Er tritt zu ordentlichen Versammlungen zweimal im Jahre, im Mai und im
November, zusammen.

Die Kammer selbst besteht aus einundzwanzig Personen, die vom Konvent
aus seiner Mitte gewählt werden. Sie ist dazu ausersehen, auf alles, was
dem Gewerbewesen dienlich sein kann, fortwährend ihr Augenmerk zu richten und
die ihr zur Förderung des Gewerbewesens angemessen scheinenden Maßregeln
bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Sie hat sich daher, wie Z 21
vorschreibt, "möglichst vollständig von dem Gange und dem Umfange des
bremischen Gewerbcwesens in allen verschiednen Zweigen, sowie von der Be¬
schaffenheit der dafür existirenden Hilfsanstalten in Kenntnis zu setzen, für
bremische Gewerbestatistik thunlichst zu sorgen und auf die Hebung der Gewerbe
thunlichst einzuwirken." Sie ist es, welche bei allen in Gewerbeangelegenheiten
zu erlassenden Gesetzen zuerst zu einer Begutachtung veranlaßt wird. Die
Geschäfte eines Mitgliedes der Gewerbekammer werden unentgeltlich verrichtet;
die Wahl darf in der Regel niemand ablehnen, es sei denn, daß er das fünfund-
sechzigste Lebensjahr überschritten habe oder zum zweitenmale in die Kammer
gewählt würde. Versammlungen der Gewerbekammer finden für gewöhnlich
einmal im Monat statt, können aber außerdem, so oft es nötig ist, anberaumt
werden. Zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs sind zehn Kommissionen gebildet,
die alle Angelegenheiten, bevor sie in die Kammer gelangen, einer Beratung zu
unterziehen und darüber zu berichten haben. Es sind dies: 1. eine Vermittlnngs-
kommission, welche dafür zu sorgen hat, daß die in der Verfassung ausgesprochenen
Rechte und Pflichten geübt und Vorlagen zur weiteren Verfolgung der gesteckten
Ziele gemacht werden, eine Kommission 2. für die Wahlen, 3. für die Verwaltung
des Gewerbehauses, 4. für die Zeichenschule, 6. für die Bibliothek und Vor¬
träge, 6. für die Gewerbestatistik, 7. für Zoll- und Verkehrsangelegenheiten,
8. für das Budget. 9. für die Gcwerbeausstellungen, 10. für Gewerbegesetzgebung.

An Personal verfügt die Kammer außer Subalternen über zwei Konsulenten,
einen technischen und einen juristischen. Ersterem ist seit 1877, da seine Arbeiten


Grenzboten III. 1334. S1
Gewsrbekammern.

tcilungen gruppirt, von denen jede für je zehn ihrer Mitglieder einen Vertreter
in den Konvent schickt, jedoch mit der Bedingung, daß keine mehr als zwanzig
ein und demselben Gewerbe angehörende Vertreter wählt. Eine neunte und
zehnte Abteilung existiren für die sämtlichen Gewerbtreibenden in Vegesack und
Bremerhaven. Für jede ist eine Liste der zu ihr gehörenden wahlberechtigten Gewerb¬
treibenden aufgestellt, und nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl be¬
rechtigt, welche in diese eingetragen sind. Die Wahl in den Konvent anzunehmen,
ist niemand verpflichtet; seinen Austritt aus demselben kann man jederzeit
erklären. Die Vorbereitungen zu den Wahlen und die Leitung derselben
erfolgen durch die Gewerbekammer, die auch den Vorsitz und die Leitung der
Beratungen übernimmt. Dem Konvent ist die Aufgabe zugewiesen, über An¬
gelegenheiten, welche die Interessen des Gewerbestandes berühren, zu beraten.
Er tritt zu ordentlichen Versammlungen zweimal im Jahre, im Mai und im
November, zusammen.

Die Kammer selbst besteht aus einundzwanzig Personen, die vom Konvent
aus seiner Mitte gewählt werden. Sie ist dazu ausersehen, auf alles, was
dem Gewerbewesen dienlich sein kann, fortwährend ihr Augenmerk zu richten und
die ihr zur Förderung des Gewerbewesens angemessen scheinenden Maßregeln
bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Sie hat sich daher, wie Z 21
vorschreibt, „möglichst vollständig von dem Gange und dem Umfange des
bremischen Gewerbcwesens in allen verschiednen Zweigen, sowie von der Be¬
schaffenheit der dafür existirenden Hilfsanstalten in Kenntnis zu setzen, für
bremische Gewerbestatistik thunlichst zu sorgen und auf die Hebung der Gewerbe
thunlichst einzuwirken." Sie ist es, welche bei allen in Gewerbeangelegenheiten
zu erlassenden Gesetzen zuerst zu einer Begutachtung veranlaßt wird. Die
Geschäfte eines Mitgliedes der Gewerbekammer werden unentgeltlich verrichtet;
die Wahl darf in der Regel niemand ablehnen, es sei denn, daß er das fünfund-
sechzigste Lebensjahr überschritten habe oder zum zweitenmale in die Kammer
gewählt würde. Versammlungen der Gewerbekammer finden für gewöhnlich
einmal im Monat statt, können aber außerdem, so oft es nötig ist, anberaumt
werden. Zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs sind zehn Kommissionen gebildet,
die alle Angelegenheiten, bevor sie in die Kammer gelangen, einer Beratung zu
unterziehen und darüber zu berichten haben. Es sind dies: 1. eine Vermittlnngs-
kommission, welche dafür zu sorgen hat, daß die in der Verfassung ausgesprochenen
Rechte und Pflichten geübt und Vorlagen zur weiteren Verfolgung der gesteckten
Ziele gemacht werden, eine Kommission 2. für die Wahlen, 3. für die Verwaltung
des Gewerbehauses, 4. für die Zeichenschule, 6. für die Bibliothek und Vor¬
träge, 6. für die Gewerbestatistik, 7. für Zoll- und Verkehrsangelegenheiten,
8. für das Budget. 9. für die Gcwerbeausstellungen, 10. für Gewerbegesetzgebung.

An Personal verfügt die Kammer außer Subalternen über zwei Konsulenten,
einen technischen und einen juristischen. Ersterem ist seit 1877, da seine Arbeiten


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156270/409>, abgerufen am 22.06.2024.