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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.

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Notiz.

das mit Aufbietung aller Kräfte die amtlichen Anforderungen zu erfüllen fucht,
aber nichts weiterem zuzuschreiben ist. Wenn Tag für Tag mindestens eine acht- und
neunstündige Arbeit im Bureau erforderlich ist, um nur die sogenannten laufenden
Geschäfte abzuwickeln, so kann gegenüber den viel dringenderen, nicht laufenden,
sondern aus der Initiative des Landrates hervorgehenden Geschäften, seinen so
notwendigen, so oft als möglich zu leistenden Reisen in den Kreis gegenüber wohl
konstatirt werden, daß die Landräte in der That überbürdet sind. Wie ist dem
abzuhelfen, wenn das Institut der Landräte schließlich nicht selbst Schaden
nehmen soll?

Es wäre dies erstens möglich durch Abnahme von Materien, wie dies an¬
scheinend in der Einführung von Steuerdirektorcn bei der letzten Vorlage der
Staatsregierung betreffend die Reform der Personalsteuer einen Vorläufer gefunden
hat. Dieser Weg dürfte aber doch nicht für den richtigen zu halten sein. Das
Landratsamt, ein echt preußisches, aus dem Geiste des preußische" Staates ent¬
sprungenes und sonst nirgends in dieser Form eingeführtes Amt, verdankt gerade
das, was es geworden, dem schon oben hervorgehobenen Charakter der Universalität.
Insbesondre würde die Steuercinschätzung, soviel Opium sie auch sonst mit sich
führt, mit den mit ihr verbundenen Einblicken in die mannichfaltigsten Lebens- und
Erwerbsverhältuisse dem Landrate nicht zu entziehen sein. Aber es dürften über¬
haupt nur wenige Gegenstände aus der Verwaltung zu finden sein, die den Land¬
räten genommen werden könnten. Unter anderm wäre vielleicht eine Erleichterung
in den Krciskassenkuratel möglich, derart daß die speziellen Geschäfte, wie die
monatlich wiederkehrenden Revisionen, Bescheinigungen in., einem andern Beamten
übertragen und dem Landrate nur die allgemeine Direktive und Aufsicht ge¬
lassen würden.

Es könnte zweitens eine Erleichterung des Landratsamtes durch eine Teilung
von Kreisen geschehen, wie dies ja bereits mehrfach und noch vor kurzem durch
Teilung des Bochumer Kreises erfolgt ist. Dieser Weg ist ein durchaus richtiger,
indem im Interesse der Jntensivität der Verwaltung und insbesondre der so not¬
wendigen Ambulanz des Landrath, des lokalen Verkehrs desselben mit den Kreis-
eingesessenen, Kleinheit der Verwaltungsbezirke zu erstreben ist. Dieser Weg wird
auch jetzt bei der Teilung der Regierungsbezirke, bez. der Neuschaffung von vier
Regierungen betreten, wie wenigstens aus ziemlich beglaubigten Nachrichten zu
entnehmen ist. Nach den Tabellen sind in den Kreisordnnngsprovinzen nur noch
sieben Kreise, in denen sich mehr als 100 000 Kreiseingesesscne befinden. Die
höchste Zahl hat der Teltower Kreis mit 13S 000 Einwohnern. 91 Kreise von
215, also fast die Hälfte sämtlicher Kreise in demselben Geltungsgebiete, haben
über 60 000 Einwohner, 127 Kreise haben noch über 50 000 Einwohner. Die
geringste Zahl weist im Erfurter Regierungsbezirk der Kreis Ziegenrück mit
15 697 Einwohnern auf. Als Normalzahl für eine ordnungsgemäße und regel¬
rechte Verwaltung dürften aber wohl 40000 Einwohner zu betrachten sein. Dabei
ist in den Regierungsbezirken Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder und Danzig
mit Ausnahme des Elbinger Kreises kein einziger, der unter 30 000 Hektaren
Umfang hat. Die größten dem Umfange nach in Ost- und Westpreußen sind die
Kreise Deutsch-Krone mit 215 677 und Schlochau mit 213 639 Hektaren.

So unausbleiblich aber auch für eine große Anzahl der Kreise eine Teilung
bleiben wird, so ist doch dieser Weg zur Erleichterung der Landratsämter formell
und materiell ein sehr schwieriger; ersteres wegen des nach Z 3 der Kreisordnung
sehr erschwerten und stets die Beteiligung der gesetzgebenden Faktoren erfordernden


Notiz.

das mit Aufbietung aller Kräfte die amtlichen Anforderungen zu erfüllen fucht,
aber nichts weiterem zuzuschreiben ist. Wenn Tag für Tag mindestens eine acht- und
neunstündige Arbeit im Bureau erforderlich ist, um nur die sogenannten laufenden
Geschäfte abzuwickeln, so kann gegenüber den viel dringenderen, nicht laufenden,
sondern aus der Initiative des Landrates hervorgehenden Geschäften, seinen so
notwendigen, so oft als möglich zu leistenden Reisen in den Kreis gegenüber wohl
konstatirt werden, daß die Landräte in der That überbürdet sind. Wie ist dem
abzuhelfen, wenn das Institut der Landräte schließlich nicht selbst Schaden
nehmen soll?

Es wäre dies erstens möglich durch Abnahme von Materien, wie dies an¬
scheinend in der Einführung von Steuerdirektorcn bei der letzten Vorlage der
Staatsregierung betreffend die Reform der Personalsteuer einen Vorläufer gefunden
hat. Dieser Weg dürfte aber doch nicht für den richtigen zu halten sein. Das
Landratsamt, ein echt preußisches, aus dem Geiste des preußische» Staates ent¬
sprungenes und sonst nirgends in dieser Form eingeführtes Amt, verdankt gerade
das, was es geworden, dem schon oben hervorgehobenen Charakter der Universalität.
Insbesondre würde die Steuercinschätzung, soviel Opium sie auch sonst mit sich
führt, mit den mit ihr verbundenen Einblicken in die mannichfaltigsten Lebens- und
Erwerbsverhältuisse dem Landrate nicht zu entziehen sein. Aber es dürften über¬
haupt nur wenige Gegenstände aus der Verwaltung zu finden sein, die den Land¬
räten genommen werden könnten. Unter anderm wäre vielleicht eine Erleichterung
in den Krciskassenkuratel möglich, derart daß die speziellen Geschäfte, wie die
monatlich wiederkehrenden Revisionen, Bescheinigungen in., einem andern Beamten
übertragen und dem Landrate nur die allgemeine Direktive und Aufsicht ge¬
lassen würden.

Es könnte zweitens eine Erleichterung des Landratsamtes durch eine Teilung
von Kreisen geschehen, wie dies ja bereits mehrfach und noch vor kurzem durch
Teilung des Bochumer Kreises erfolgt ist. Dieser Weg ist ein durchaus richtiger,
indem im Interesse der Jntensivität der Verwaltung und insbesondre der so not¬
wendigen Ambulanz des Landrath, des lokalen Verkehrs desselben mit den Kreis-
eingesessenen, Kleinheit der Verwaltungsbezirke zu erstreben ist. Dieser Weg wird
auch jetzt bei der Teilung der Regierungsbezirke, bez. der Neuschaffung von vier
Regierungen betreten, wie wenigstens aus ziemlich beglaubigten Nachrichten zu
entnehmen ist. Nach den Tabellen sind in den Kreisordnnngsprovinzen nur noch
sieben Kreise, in denen sich mehr als 100 000 Kreiseingesesscne befinden. Die
höchste Zahl hat der Teltower Kreis mit 13S 000 Einwohnern. 91 Kreise von
215, also fast die Hälfte sämtlicher Kreise in demselben Geltungsgebiete, haben
über 60 000 Einwohner, 127 Kreise haben noch über 50 000 Einwohner. Die
geringste Zahl weist im Erfurter Regierungsbezirk der Kreis Ziegenrück mit
15 697 Einwohnern auf. Als Normalzahl für eine ordnungsgemäße und regel¬
rechte Verwaltung dürften aber wohl 40000 Einwohner zu betrachten sein. Dabei
ist in den Regierungsbezirken Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder und Danzig
mit Ausnahme des Elbinger Kreises kein einziger, der unter 30 000 Hektaren
Umfang hat. Die größten dem Umfange nach in Ost- und Westpreußen sind die
Kreise Deutsch-Krone mit 215 677 und Schlochau mit 213 639 Hektaren.

So unausbleiblich aber auch für eine große Anzahl der Kreise eine Teilung
bleiben wird, so ist doch dieser Weg zur Erleichterung der Landratsämter formell
und materiell ein sehr schwieriger; ersteres wegen des nach Z 3 der Kreisordnung
sehr erschwerten und stets die Beteiligung der gesetzgebenden Faktoren erfordernden


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156270/350>, abgerufen am 22.06.2024.