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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.

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Notiz.

Die Reorganisation der Preußischen Landratsämter, Bei der Erui-
ruug der Frage, ob die Laudratsämter in ihrer jetzigen Gestalt noch imstande sind,
den an sie gestellten Anforderungen zu genügen, kann Wohl als unumstößliche That¬
sache hingestellt werde", daß kaum ein andres Amt im preußischen Staate im Laufe
der Zeit so sehr an Umfang der Geschäfte und an Bedeutung gewonnen hat, wie
das der Landräte. Es gilt diese Thatsache speziell fiir die Kreisvrdnnngsprovinzen,
in denen das Amt des Landrates durch die Einführung der Selbst-, namentlich der
Kreisausschußverwaltung eher an Komplizirtheit und Überlastung zugenommen als
abgenommen hat. Aber auch die erhöhte Thätigkeit auf sozialem und wirtschaft¬
lichem Gebiete innerhalb des Rahmens der allgemeinen Landesverwaltung hat dazu
beigetragen, daß die Landratsgeschäfte quantitativ und qualitativ eine ganz unge¬
ahnte Vergrößerung erfahren haben; und alles dies ist umso wichtiger, als in
dem Landrat das ausführende und damit in gewisser Weise das wichtigste Organ
für alle Maßregeln, die vom Gesetzgeber im Interesse der Allgemeinheit, zum öffent¬
lichen Nutzen und Wohl getroffen werden, zu sehen ist. Ohne irgendwie kleinlich
zu werdeu und ohne dem Nummertöten irgendeinen sonstigen Wert beizumessen,
muß doch hervorgehoben werden, daß die Höhe der Jonrnalnummern sämtlicher
vom Landrate zu bearbeitenden Sachen bei den kleinern Landratsämtern fast 17 000
im letzten Geschäftsjahre betrug. Auf wie hoch muß sich diese Zahl aber in dein
Umfange und der Einwohnerzahl nach bedeutend größern Landratsämtern steigern!
Hierbei ist nicht außer Acht zu lassen, daß der Landrat in der Regel zwei doch
mit nicht unerheblichen Beträgen arbeitende Kassen, die Kreiskommunal- und die
Kreissparkasse, unmittelbar zu leiten, die dritte, die Kreiskasse, aber zu beaufsichtigen
hat. Es kommt ferner bei diesem Punkte noch erschwerend hinzu, daß das Land¬
ratsamt ein universelles ist, und daß daher von dem Landrate erfordert wird, daß
er auf allen Gebieten fest im Sattel sitze, wodurch immerhin für die Erledigung
der Geschäfte oft eine durch die Jnformirung notwendige Verlangsamung herbeige¬
führt wird. Wie einfach klingt es, wenn es im Z 76 der Kreisordnnng heißt:
"Der Landrat führt als Organ der Staatsregierung die Geschäfte der allgemeinen
Landesverwaltung," und doch wie ernst und inhaltreich erscheint diese Bestimmung,
wenn zu ihr gewissermaßen als Ausführung die wohl wenig gelesenen 33 fig.
der vorzügliche" Instruktion für die Landräte vom 31. Dezember 1816 verglichen
werden. Je ernster und tiefer aber die Aufgaben des Landrath aufgefaßt werden,
je mehr das Bestreben vorhanden ist, der fortwährend fortschreitenden Entwicklung
auf dem Gebiete der Gesetzgebung, der Gewerbe, der Landwirtschaft und der materiell
zur Hebung des Volkswohlstandes dienenden Maßregeln Herr zu bleiben, umso
dringender und immer von neuem tritt die Frage wieder auf: "Ist die Organi¬
sation des Landratsamtes noch eine richtige und zeitgemäße?"

Nach praktische" Erfahrungen muß diese Frage verneint und es muß einfach
gesagt werden, daß, wenn die Landräte bisher ihrer vercmtwortungs- und arbeits¬
vollen Ämter zur Zufriedenheit gewartet und die Geschäfte prompt und sachgemäß
erledigt haben, es dem Vorhandensein des altpreußischen Beamtenpflichtgefühls,


Notiz.

Die Reorganisation der Preußischen Landratsämter, Bei der Erui-
ruug der Frage, ob die Laudratsämter in ihrer jetzigen Gestalt noch imstande sind,
den an sie gestellten Anforderungen zu genügen, kann Wohl als unumstößliche That¬
sache hingestellt werde«, daß kaum ein andres Amt im preußischen Staate im Laufe
der Zeit so sehr an Umfang der Geschäfte und an Bedeutung gewonnen hat, wie
das der Landräte. Es gilt diese Thatsache speziell fiir die Kreisvrdnnngsprovinzen,
in denen das Amt des Landrates durch die Einführung der Selbst-, namentlich der
Kreisausschußverwaltung eher an Komplizirtheit und Überlastung zugenommen als
abgenommen hat. Aber auch die erhöhte Thätigkeit auf sozialem und wirtschaft¬
lichem Gebiete innerhalb des Rahmens der allgemeinen Landesverwaltung hat dazu
beigetragen, daß die Landratsgeschäfte quantitativ und qualitativ eine ganz unge¬
ahnte Vergrößerung erfahren haben; und alles dies ist umso wichtiger, als in
dem Landrat das ausführende und damit in gewisser Weise das wichtigste Organ
für alle Maßregeln, die vom Gesetzgeber im Interesse der Allgemeinheit, zum öffent¬
lichen Nutzen und Wohl getroffen werden, zu sehen ist. Ohne irgendwie kleinlich
zu werdeu und ohne dem Nummertöten irgendeinen sonstigen Wert beizumessen,
muß doch hervorgehoben werden, daß die Höhe der Jonrnalnummern sämtlicher
vom Landrate zu bearbeitenden Sachen bei den kleinern Landratsämtern fast 17 000
im letzten Geschäftsjahre betrug. Auf wie hoch muß sich diese Zahl aber in dein
Umfange und der Einwohnerzahl nach bedeutend größern Landratsämtern steigern!
Hierbei ist nicht außer Acht zu lassen, daß der Landrat in der Regel zwei doch
mit nicht unerheblichen Beträgen arbeitende Kassen, die Kreiskommunal- und die
Kreissparkasse, unmittelbar zu leiten, die dritte, die Kreiskasse, aber zu beaufsichtigen
hat. Es kommt ferner bei diesem Punkte noch erschwerend hinzu, daß das Land¬
ratsamt ein universelles ist, und daß daher von dem Landrate erfordert wird, daß
er auf allen Gebieten fest im Sattel sitze, wodurch immerhin für die Erledigung
der Geschäfte oft eine durch die Jnformirung notwendige Verlangsamung herbeige¬
führt wird. Wie einfach klingt es, wenn es im Z 76 der Kreisordnnng heißt:
»Der Landrat führt als Organ der Staatsregierung die Geschäfte der allgemeinen
Landesverwaltung," und doch wie ernst und inhaltreich erscheint diese Bestimmung,
wenn zu ihr gewissermaßen als Ausführung die wohl wenig gelesenen 33 fig.
der vorzügliche« Instruktion für die Landräte vom 31. Dezember 1816 verglichen
werden. Je ernster und tiefer aber die Aufgaben des Landrath aufgefaßt werden,
je mehr das Bestreben vorhanden ist, der fortwährend fortschreitenden Entwicklung
auf dem Gebiete der Gesetzgebung, der Gewerbe, der Landwirtschaft und der materiell
zur Hebung des Volkswohlstandes dienenden Maßregeln Herr zu bleiben, umso
dringender und immer von neuem tritt die Frage wieder auf: „Ist die Organi¬
sation des Landratsamtes noch eine richtige und zeitgemäße?"

Nach praktische» Erfahrungen muß diese Frage verneint und es muß einfach
gesagt werden, daß, wenn die Landräte bisher ihrer vercmtwortungs- und arbeits¬
vollen Ämter zur Zufriedenheit gewartet und die Geschäfte prompt und sachgemäß
erledigt haben, es dem Vorhandensein des altpreußischen Beamtenpflichtgefühls,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156270/349>, abgerufen am 22.06.2024.