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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

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Nacchiavelli-

Jeder begreift, wie löblich es ist, wenn ein Fürst redlich und ohne Trug lebt.
Dennoch lehrt die Erfahrung unsrer Tage, daß nur diejenigen Großes ausgerichtet
haben, die wenig auf Treue gaben und mit List die Leute zu bethören verstanden,
und daß sie schließlich diejenigen überwunden haben, welche rechtlich verführen.
Ihr müßt nun wissen, daß es zwei Arten zu streiten giebt, eine gesetzliche und
eine gewaltthätige. Die erstere ist den Menschen, die letztere den wilden Tieren
eigen, aber weil jene häufig nicht genügt, bleibt nichts übrig, als sich dieser zu
bedienen. Der Fürst muß also dem wilden Tiere und dem Menschen geschickt zu
folgen wissen. Dies ist ihm bildlich schon von den alten Schriftstellern gelehrt worden,
welche erzählen, wie Achilles und viele andre Fürsten dem Centauren Chiron zur
Erziehung übergeben wurden.... Daß sie ein Wesen, das halb Tier, halb Mensch
ist, zum Lehrmeister haben, will nichts andres bedeuten, als daß es für einen
Fürsten unerläßlich sei, die eine wie die andre Natur anwenden zu können und
zu wissen, daß die eine ohne die andre keinen Bestand hat. Da also ein Fürst
sich darauf verstehen muß, das wilde Tier geschickt zu gebrauchen, so soll er davon
den Fuchs und den Löwen nehmen, weil der Löwe sich nicht vor Schlingen, der
Fuchs sich nicht vor Wölfen zu schützen vermag. Er muß Fuchs sein, um die
Schlingen zu entdecken, und Löwe, um die Wölfe zu verscheuchen.... Ein kluger
Herr kann und darf also die Treue nicht halten, wenn dies zu seinem Schaden
ausschlagen würde, und wenn die Gründe, die ihn zu Versprechungen bewogen,
nicht mehr vorliegen. Wenn die Menschen alle gut wären, so würde diese Vor¬
schrift nicht gut sein; weil sie aber schlecht sind und uns nicht Wort halten würde",
brauchen wir es auch ihnen nicht zu halten. Und niemals werden einem Fürsten
rechtliche Gründe fehlen, wenn es gilt, den Bruch einer Zusage zu beschönige".
Hiervon könnte man unzählige Beispiele aus der neuesten Zeit anführen und zeigen,
wie viele Friedensverträge, wie viele Versprechen durch Treulosigkeit von Fürsten
null und nichtig gemacht worden, und wie der dabei um besten gefahren ist, der
den Fuchs am geschicktesten zu spielen verstanden hat. Aber man muß diese Natur
gut zu verbergen wissen und im Heucheln und Verhehlen sehr gewandt sein; die
Menschen sind so einfältig und geben sich dem Bedürfnisse des Augenblicks so
unbedacht hin, daß der, welcher hintergehen will, immer Leute finden wird, die
sich hintergehen lassen.

Es ist also nicht nötig, daß ein Fürst alle obenerwähnten Eigenschaften be¬
sitze, wohl aber ist es unumgänglich, daß er sie zu besitzen scheint. Ja, ich wage
zu behaupten, daß sie, wenn er sie hat und immer anwendet, schädlich, und wenn
er sie zu haben scheint, nützlich sind. Die Regel ist also: man scheine gütig, treu,
menschenfreundlich, fromm und offenherzig und sei es auch, setze sich aber dabei in
die Gemütsverfassung, nach der man, wenn es erforderlich ist, nicht so zu sein,
es ins Gegenteil zu verwandeln Kraft und Geschick hat. . . . Ein Fürst und be¬
sonders ein neuer Fürst kann nicht stets die Grundsätze beobachten, um deretwillen
die Menschen für gut gelten, weil er oft gezwungen ist, zur Behauptung seiner
Herrschaft gegen die Treue, gegen die Liebe, gegen die Menschlichkeit oder gegen
die Religion zu handeln. Darum muß er einen Geist haben, der sich zu drehen
bereit ist, wie es die Winde und die WcchselMe des Schicksals erheischen; er soll,
wo möglich, vom Guten nicht weichen, aber auch, wenn er gezwungen ist, zum
Bösen zu greifen wissen. Ein Fürst muß daher sorgfältig sich hüten, daß jemals
ein Wort über seine Lippen gehe, das nicht von den obenerwähnten fünf Eigen¬
schaften erfüllt wäre; er scheine in dem, was man sieht und hört, ganz Güte,
Treue, Menschlichkeit, Offenherzigkeit und Frömmigkeit. Nichts ist notwendiger


Nacchiavelli-

Jeder begreift, wie löblich es ist, wenn ein Fürst redlich und ohne Trug lebt.
Dennoch lehrt die Erfahrung unsrer Tage, daß nur diejenigen Großes ausgerichtet
haben, die wenig auf Treue gaben und mit List die Leute zu bethören verstanden,
und daß sie schließlich diejenigen überwunden haben, welche rechtlich verführen.
Ihr müßt nun wissen, daß es zwei Arten zu streiten giebt, eine gesetzliche und
eine gewaltthätige. Die erstere ist den Menschen, die letztere den wilden Tieren
eigen, aber weil jene häufig nicht genügt, bleibt nichts übrig, als sich dieser zu
bedienen. Der Fürst muß also dem wilden Tiere und dem Menschen geschickt zu
folgen wissen. Dies ist ihm bildlich schon von den alten Schriftstellern gelehrt worden,
welche erzählen, wie Achilles und viele andre Fürsten dem Centauren Chiron zur
Erziehung übergeben wurden.... Daß sie ein Wesen, das halb Tier, halb Mensch
ist, zum Lehrmeister haben, will nichts andres bedeuten, als daß es für einen
Fürsten unerläßlich sei, die eine wie die andre Natur anwenden zu können und
zu wissen, daß die eine ohne die andre keinen Bestand hat. Da also ein Fürst
sich darauf verstehen muß, das wilde Tier geschickt zu gebrauchen, so soll er davon
den Fuchs und den Löwen nehmen, weil der Löwe sich nicht vor Schlingen, der
Fuchs sich nicht vor Wölfen zu schützen vermag. Er muß Fuchs sein, um die
Schlingen zu entdecken, und Löwe, um die Wölfe zu verscheuchen.... Ein kluger
Herr kann und darf also die Treue nicht halten, wenn dies zu seinem Schaden
ausschlagen würde, und wenn die Gründe, die ihn zu Versprechungen bewogen,
nicht mehr vorliegen. Wenn die Menschen alle gut wären, so würde diese Vor¬
schrift nicht gut sein; weil sie aber schlecht sind und uns nicht Wort halten würde»,
brauchen wir es auch ihnen nicht zu halten. Und niemals werden einem Fürsten
rechtliche Gründe fehlen, wenn es gilt, den Bruch einer Zusage zu beschönige«.
Hiervon könnte man unzählige Beispiele aus der neuesten Zeit anführen und zeigen,
wie viele Friedensverträge, wie viele Versprechen durch Treulosigkeit von Fürsten
null und nichtig gemacht worden, und wie der dabei um besten gefahren ist, der
den Fuchs am geschicktesten zu spielen verstanden hat. Aber man muß diese Natur
gut zu verbergen wissen und im Heucheln und Verhehlen sehr gewandt sein; die
Menschen sind so einfältig und geben sich dem Bedürfnisse des Augenblicks so
unbedacht hin, daß der, welcher hintergehen will, immer Leute finden wird, die
sich hintergehen lassen.

Es ist also nicht nötig, daß ein Fürst alle obenerwähnten Eigenschaften be¬
sitze, wohl aber ist es unumgänglich, daß er sie zu besitzen scheint. Ja, ich wage
zu behaupten, daß sie, wenn er sie hat und immer anwendet, schädlich, und wenn
er sie zu haben scheint, nützlich sind. Die Regel ist also: man scheine gütig, treu,
menschenfreundlich, fromm und offenherzig und sei es auch, setze sich aber dabei in
die Gemütsverfassung, nach der man, wenn es erforderlich ist, nicht so zu sein,
es ins Gegenteil zu verwandeln Kraft und Geschick hat. . . . Ein Fürst und be¬
sonders ein neuer Fürst kann nicht stets die Grundsätze beobachten, um deretwillen
die Menschen für gut gelten, weil er oft gezwungen ist, zur Behauptung seiner
Herrschaft gegen die Treue, gegen die Liebe, gegen die Menschlichkeit oder gegen
die Religion zu handeln. Darum muß er einen Geist haben, der sich zu drehen
bereit ist, wie es die Winde und die WcchselMe des Schicksals erheischen; er soll,
wo möglich, vom Guten nicht weichen, aber auch, wenn er gezwungen ist, zum
Bösen zu greifen wissen. Ein Fürst muß daher sorgfältig sich hüten, daß jemals
ein Wort über seine Lippen gehe, das nicht von den obenerwähnten fünf Eigen¬
schaften erfüllt wäre; er scheine in dem, was man sieht und hört, ganz Güte,
Treue, Menschlichkeit, Offenherzigkeit und Frömmigkeit. Nichts ist notwendiger


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[0250] Nacchiavelli- Jeder begreift, wie löblich es ist, wenn ein Fürst redlich und ohne Trug lebt. Dennoch lehrt die Erfahrung unsrer Tage, daß nur diejenigen Großes ausgerichtet haben, die wenig auf Treue gaben und mit List die Leute zu bethören verstanden, und daß sie schließlich diejenigen überwunden haben, welche rechtlich verführen. Ihr müßt nun wissen, daß es zwei Arten zu streiten giebt, eine gesetzliche und eine gewaltthätige. Die erstere ist den Menschen, die letztere den wilden Tieren eigen, aber weil jene häufig nicht genügt, bleibt nichts übrig, als sich dieser zu bedienen. Der Fürst muß also dem wilden Tiere und dem Menschen geschickt zu folgen wissen. Dies ist ihm bildlich schon von den alten Schriftstellern gelehrt worden, welche erzählen, wie Achilles und viele andre Fürsten dem Centauren Chiron zur Erziehung übergeben wurden.... Daß sie ein Wesen, das halb Tier, halb Mensch ist, zum Lehrmeister haben, will nichts andres bedeuten, als daß es für einen Fürsten unerläßlich sei, die eine wie die andre Natur anwenden zu können und zu wissen, daß die eine ohne die andre keinen Bestand hat. Da also ein Fürst sich darauf verstehen muß, das wilde Tier geschickt zu gebrauchen, so soll er davon den Fuchs und den Löwen nehmen, weil der Löwe sich nicht vor Schlingen, der Fuchs sich nicht vor Wölfen zu schützen vermag. Er muß Fuchs sein, um die Schlingen zu entdecken, und Löwe, um die Wölfe zu verscheuchen.... Ein kluger Herr kann und darf also die Treue nicht halten, wenn dies zu seinem Schaden ausschlagen würde, und wenn die Gründe, die ihn zu Versprechungen bewogen, nicht mehr vorliegen. Wenn die Menschen alle gut wären, so würde diese Vor¬ schrift nicht gut sein; weil sie aber schlecht sind und uns nicht Wort halten würde», brauchen wir es auch ihnen nicht zu halten. Und niemals werden einem Fürsten rechtliche Gründe fehlen, wenn es gilt, den Bruch einer Zusage zu beschönige«. Hiervon könnte man unzählige Beispiele aus der neuesten Zeit anführen und zeigen, wie viele Friedensverträge, wie viele Versprechen durch Treulosigkeit von Fürsten null und nichtig gemacht worden, und wie der dabei um besten gefahren ist, der den Fuchs am geschicktesten zu spielen verstanden hat. Aber man muß diese Natur gut zu verbergen wissen und im Heucheln und Verhehlen sehr gewandt sein; die Menschen sind so einfältig und geben sich dem Bedürfnisse des Augenblicks so unbedacht hin, daß der, welcher hintergehen will, immer Leute finden wird, die sich hintergehen lassen. Es ist also nicht nötig, daß ein Fürst alle obenerwähnten Eigenschaften be¬ sitze, wohl aber ist es unumgänglich, daß er sie zu besitzen scheint. Ja, ich wage zu behaupten, daß sie, wenn er sie hat und immer anwendet, schädlich, und wenn er sie zu haben scheint, nützlich sind. Die Regel ist also: man scheine gütig, treu, menschenfreundlich, fromm und offenherzig und sei es auch, setze sich aber dabei in die Gemütsverfassung, nach der man, wenn es erforderlich ist, nicht so zu sein, es ins Gegenteil zu verwandeln Kraft und Geschick hat. . . . Ein Fürst und be¬ sonders ein neuer Fürst kann nicht stets die Grundsätze beobachten, um deretwillen die Menschen für gut gelten, weil er oft gezwungen ist, zur Behauptung seiner Herrschaft gegen die Treue, gegen die Liebe, gegen die Menschlichkeit oder gegen die Religion zu handeln. Darum muß er einen Geist haben, der sich zu drehen bereit ist, wie es die Winde und die WcchselMe des Schicksals erheischen; er soll, wo möglich, vom Guten nicht weichen, aber auch, wenn er gezwungen ist, zum Bösen zu greifen wissen. Ein Fürst muß daher sorgfältig sich hüten, daß jemals ein Wort über seine Lippen gehe, das nicht von den obenerwähnten fünf Eigen¬ schaften erfüllt wäre; er scheine in dem, was man sieht und hört, ganz Güte, Treue, Menschlichkeit, Offenherzigkeit und Frömmigkeit. Nichts ist notwendiger

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/250>, abgerufen am 27.07.2024.