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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

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großer Unterschied, daß der, welcher dasjenige, was geschieht, über dem, was ge¬
schehen sollte, vernachlässigt, vielmehr seinen Untergang als seine Erhaltung herbei¬
führt, weil ein Mensch, der in allen Fällen nur das Edle erstrebt, unter so vielem
Nichtedeln erliegen muß. Daher ist es für einen Fürsten, der sich behaupten will,
erforderlich, daß er lerne, nicht gut sein zu können und je nach der Notwendigkeit
davon Gebrauch zu machen oder nicht. , , . Der eine Fürst gilt für freigebig,
der andre für filzig, einer für verschwenderisch, ein andrer für räuberisch, einer
für grausam, ein andrer für gütig, einer für treulos, ein andrer für einen Mann
von Wort, dieser für weibisch und kleinmütig, jener für tapfer und unerschrocken,
dieser für herablassend, jener für hochmütig, dieser für ausschweifend, jener für
keusch, dieser für offenherzig, jener für hinterlistig, der eine für ernst, der andre
für leichtfertig, der eine für gottesfürchtig, der andre für ungläubig u. s. w. Jeder
wird zugestehen, daß es sehr rühmlich sein würde, wenn ein Fürst von allen jenen
Eigenschaften die, welche für gut gehalten werden, sich erwürbe; da man aber in¬
folge der menschlichen Unvollkommenheit nicht alle besitzen und ausnahmslos an¬
wenden kann, so muß er klug deu schlechten Ruf der Fehler, die ihm den Staat
entreißen würden, zu vermeiden wissen und vor denen, welche ihm denselben
entreißen, sich nach Möglichkeit hüten; geht dies jedoch nicht an, so darf er sich
darin mit weniger Furcht etwas erlauben. Und er möge auch nicht Anstand nehmen,
in den Ruf derjenigen Fehler zu geraten, ohne welche er die Herrschaft sehr schwer
behaupten kann; denn, alles recht erwogen, wird man vielerlei finden, was wie
Tugend aussieht, aber, wenn er darnach verfährt, seinen Untergang zur Folge hat,
und manches andre, was ein Fehler zu sein scheint, aus dem aber, wenn er dar¬
nach verfährt, Sicherheit und Wohlfahrt für ihn entspringt. . . . Ich meine, daß
es gut sein würde, für freigebig gehalten zu werden. (16. Kapitel.) Trotzdem
schadet die Freigebigkeit, wenn sie in der Weise geübt wird, daß man nicht in den
Ruf kommt, freigebig zu sein; denn übt man sie tugendhafterwcise und wie man
sie üben soll, so wird sie nicht bekannt, und die üble Nachrede ihres Gegenteils
bleibt uns nicht erspart. Man darf also, wenn man sich unter den Leuten deu
Namen eines Freigebigen erhalten will, keine Art von Aufwand unterlassen, sodaß
ein derartiger Fürst sein ganzes Vermögen zu solchen Zwecken aufbrauchen und
schließlich genötigt sein wird, wenn er den Ruf eines Freigebigen behalten will,
sein Volk außergewöhnlich zu belasten, immer nur an Füllung seines Schatzes zu
denken und alles mögliche zu thun, um sich Geld zu verschaffen. Dies macht ihn
allmählich bei seinen Unterthanen verhaßt und setzt thu als Verarmenden in der
Achtung eines jeden herab, sodaß er, der mit seiner Freigebigkeit viele verletzt und
nnr wenige beschenkt hat, den ersten besten Unfall empfindet und der ersten Ge¬
fahr, die sich einstellt, preisgegeben ist. Sobald er das um bemerkt und von
seinem Verfahren abgehen will, verfällt er der Übeln Nachrede, geizig zu sein.
Kann also ein Fürst die Tugend der Freigebigkeit nicht ohne Schaden für sich in
der Art üben, daß sie bekannt wird, so darf er sich um den Ruf, geizig zu sein,
nicht kümmern; denn mit der Zeit wird er immer mehr für freigebig angesehen
werden, wenn man gewahr wird, daß bei seiner Sparsamkeit sein Einkommen ihm
genügt; er kann sich gegen Angreifer verteidigen, er kann selbst allerlei unter¬
nehmen, ohne dem Volke Lasten aufzulegen, sodaß er dahin gelangt, daß er allen,
welchen er nichts nimmt, und deren giebt es unzählige, freigebig, und allen, welchen
er nichts giebt, und deren sind wenige, geizig erscheint. ... Ani also die Unter¬
thanen nicht zu berauben, um sich verteidigen zu können, um nicht arm und ver¬
achtet zu werden, braucht ein Fürst sich wenig daraus zu machen, wenn er sich


Macchiavelli.

großer Unterschied, daß der, welcher dasjenige, was geschieht, über dem, was ge¬
schehen sollte, vernachlässigt, vielmehr seinen Untergang als seine Erhaltung herbei¬
führt, weil ein Mensch, der in allen Fällen nur das Edle erstrebt, unter so vielem
Nichtedeln erliegen muß. Daher ist es für einen Fürsten, der sich behaupten will,
erforderlich, daß er lerne, nicht gut sein zu können und je nach der Notwendigkeit
davon Gebrauch zu machen oder nicht. , , . Der eine Fürst gilt für freigebig,
der andre für filzig, einer für verschwenderisch, ein andrer für räuberisch, einer
für grausam, ein andrer für gütig, einer für treulos, ein andrer für einen Mann
von Wort, dieser für weibisch und kleinmütig, jener für tapfer und unerschrocken,
dieser für herablassend, jener für hochmütig, dieser für ausschweifend, jener für
keusch, dieser für offenherzig, jener für hinterlistig, der eine für ernst, der andre
für leichtfertig, der eine für gottesfürchtig, der andre für ungläubig u. s. w. Jeder
wird zugestehen, daß es sehr rühmlich sein würde, wenn ein Fürst von allen jenen
Eigenschaften die, welche für gut gehalten werden, sich erwürbe; da man aber in¬
folge der menschlichen Unvollkommenheit nicht alle besitzen und ausnahmslos an¬
wenden kann, so muß er klug deu schlechten Ruf der Fehler, die ihm den Staat
entreißen würden, zu vermeiden wissen und vor denen, welche ihm denselben
entreißen, sich nach Möglichkeit hüten; geht dies jedoch nicht an, so darf er sich
darin mit weniger Furcht etwas erlauben. Und er möge auch nicht Anstand nehmen,
in den Ruf derjenigen Fehler zu geraten, ohne welche er die Herrschaft sehr schwer
behaupten kann; denn, alles recht erwogen, wird man vielerlei finden, was wie
Tugend aussieht, aber, wenn er darnach verfährt, seinen Untergang zur Folge hat,
und manches andre, was ein Fehler zu sein scheint, aus dem aber, wenn er dar¬
nach verfährt, Sicherheit und Wohlfahrt für ihn entspringt. . . . Ich meine, daß
es gut sein würde, für freigebig gehalten zu werden. (16. Kapitel.) Trotzdem
schadet die Freigebigkeit, wenn sie in der Weise geübt wird, daß man nicht in den
Ruf kommt, freigebig zu sein; denn übt man sie tugendhafterwcise und wie man
sie üben soll, so wird sie nicht bekannt, und die üble Nachrede ihres Gegenteils
bleibt uns nicht erspart. Man darf also, wenn man sich unter den Leuten deu
Namen eines Freigebigen erhalten will, keine Art von Aufwand unterlassen, sodaß
ein derartiger Fürst sein ganzes Vermögen zu solchen Zwecken aufbrauchen und
schließlich genötigt sein wird, wenn er den Ruf eines Freigebigen behalten will,
sein Volk außergewöhnlich zu belasten, immer nur an Füllung seines Schatzes zu
denken und alles mögliche zu thun, um sich Geld zu verschaffen. Dies macht ihn
allmählich bei seinen Unterthanen verhaßt und setzt thu als Verarmenden in der
Achtung eines jeden herab, sodaß er, der mit seiner Freigebigkeit viele verletzt und
nnr wenige beschenkt hat, den ersten besten Unfall empfindet und der ersten Ge¬
fahr, die sich einstellt, preisgegeben ist. Sobald er das um bemerkt und von
seinem Verfahren abgehen will, verfällt er der Übeln Nachrede, geizig zu sein.
Kann also ein Fürst die Tugend der Freigebigkeit nicht ohne Schaden für sich in
der Art üben, daß sie bekannt wird, so darf er sich um den Ruf, geizig zu sein,
nicht kümmern; denn mit der Zeit wird er immer mehr für freigebig angesehen
werden, wenn man gewahr wird, daß bei seiner Sparsamkeit sein Einkommen ihm
genügt; er kann sich gegen Angreifer verteidigen, er kann selbst allerlei unter¬
nehmen, ohne dem Volke Lasten aufzulegen, sodaß er dahin gelangt, daß er allen,
welchen er nichts nimmt, und deren giebt es unzählige, freigebig, und allen, welchen
er nichts giebt, und deren sind wenige, geizig erscheint. ... Ani also die Unter¬
thanen nicht zu berauben, um sich verteidigen zu können, um nicht arm und ver¬
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[0248] Macchiavelli. großer Unterschied, daß der, welcher dasjenige, was geschieht, über dem, was ge¬ schehen sollte, vernachlässigt, vielmehr seinen Untergang als seine Erhaltung herbei¬ führt, weil ein Mensch, der in allen Fällen nur das Edle erstrebt, unter so vielem Nichtedeln erliegen muß. Daher ist es für einen Fürsten, der sich behaupten will, erforderlich, daß er lerne, nicht gut sein zu können und je nach der Notwendigkeit davon Gebrauch zu machen oder nicht. , , . Der eine Fürst gilt für freigebig, der andre für filzig, einer für verschwenderisch, ein andrer für räuberisch, einer für grausam, ein andrer für gütig, einer für treulos, ein andrer für einen Mann von Wort, dieser für weibisch und kleinmütig, jener für tapfer und unerschrocken, dieser für herablassend, jener für hochmütig, dieser für ausschweifend, jener für keusch, dieser für offenherzig, jener für hinterlistig, der eine für ernst, der andre für leichtfertig, der eine für gottesfürchtig, der andre für ungläubig u. s. w. Jeder wird zugestehen, daß es sehr rühmlich sein würde, wenn ein Fürst von allen jenen Eigenschaften die, welche für gut gehalten werden, sich erwürbe; da man aber in¬ folge der menschlichen Unvollkommenheit nicht alle besitzen und ausnahmslos an¬ wenden kann, so muß er klug deu schlechten Ruf der Fehler, die ihm den Staat entreißen würden, zu vermeiden wissen und vor denen, welche ihm denselben entreißen, sich nach Möglichkeit hüten; geht dies jedoch nicht an, so darf er sich darin mit weniger Furcht etwas erlauben. Und er möge auch nicht Anstand nehmen, in den Ruf derjenigen Fehler zu geraten, ohne welche er die Herrschaft sehr schwer behaupten kann; denn, alles recht erwogen, wird man vielerlei finden, was wie Tugend aussieht, aber, wenn er darnach verfährt, seinen Untergang zur Folge hat, und manches andre, was ein Fehler zu sein scheint, aus dem aber, wenn er dar¬ nach verfährt, Sicherheit und Wohlfahrt für ihn entspringt. . . . Ich meine, daß es gut sein würde, für freigebig gehalten zu werden. (16. Kapitel.) Trotzdem schadet die Freigebigkeit, wenn sie in der Weise geübt wird, daß man nicht in den Ruf kommt, freigebig zu sein; denn übt man sie tugendhafterwcise und wie man sie üben soll, so wird sie nicht bekannt, und die üble Nachrede ihres Gegenteils bleibt uns nicht erspart. Man darf also, wenn man sich unter den Leuten deu Namen eines Freigebigen erhalten will, keine Art von Aufwand unterlassen, sodaß ein derartiger Fürst sein ganzes Vermögen zu solchen Zwecken aufbrauchen und schließlich genötigt sein wird, wenn er den Ruf eines Freigebigen behalten will, sein Volk außergewöhnlich zu belasten, immer nur an Füllung seines Schatzes zu denken und alles mögliche zu thun, um sich Geld zu verschaffen. Dies macht ihn allmählich bei seinen Unterthanen verhaßt und setzt thu als Verarmenden in der Achtung eines jeden herab, sodaß er, der mit seiner Freigebigkeit viele verletzt und nnr wenige beschenkt hat, den ersten besten Unfall empfindet und der ersten Ge¬ fahr, die sich einstellt, preisgegeben ist. Sobald er das um bemerkt und von seinem Verfahren abgehen will, verfällt er der Übeln Nachrede, geizig zu sein. Kann also ein Fürst die Tugend der Freigebigkeit nicht ohne Schaden für sich in der Art üben, daß sie bekannt wird, so darf er sich um den Ruf, geizig zu sein, nicht kümmern; denn mit der Zeit wird er immer mehr für freigebig angesehen werden, wenn man gewahr wird, daß bei seiner Sparsamkeit sein Einkommen ihm genügt; er kann sich gegen Angreifer verteidigen, er kann selbst allerlei unter¬ nehmen, ohne dem Volke Lasten aufzulegen, sodaß er dahin gelangt, daß er allen, welchen er nichts nimmt, und deren giebt es unzählige, freigebig, und allen, welchen er nichts giebt, und deren sind wenige, geizig erscheint. ... Ani also die Unter¬ thanen nicht zu berauben, um sich verteidigen zu können, um nicht arm und ver¬ achtet zu werden, braucht ein Fürst sich wenig daraus zu machen, wenn er sich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/248>, abgerufen am 27.07.2024.