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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.

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Dodsley und Compagnie.

habe, auch nicht wisse, wer sich unter diesem Namen verberge. Zur Ablegung
dieses Eides erhielt er zwei Tage Bedenkzeit, Als diese verstrichen waren, er¬
klärte er, er habe sich vorgenommen, überhaupt niemals einen Eid zu leisten,
werde also auch diesen nicht ablegen, obwohl alles, was darin stehe, der Wahrheit
gemäß sei. Er bitte, keine Weitläufigkeiten in der Sache zu machen oder gar
rechtliches Erkenntnis einzuholen und submittire sich einer gelinden Strafe,
Hieraus wurde er zu 5 Thalern s!) Strafe verurteilt, und die Sache war ab¬
gethan.

.Fast genau dieselbe Komödie wiederholte sich vierzehn Monate spater, als
der Leipziger Musenalmanach erschienen war. Wieder wurde Schwickert vor¬
geladen, da er sich ja selbst früher als Kommissionär von Dodsley und Com-
pagnie bekannt hatte, und wurde zunächst an die Verdrießlichkeiten erinnert, die
er 1768 gehabt habe. Wieder leugnete er alles: er sei kein Mitglied der ge¬
nannten Compagnie, wisse auch nicht, wer der Verfasser des Almanachs sei, noch
wer ihn verlegt oder gedruckt habe, geschweige denn daß er ihn etwa selbst
gedruckt habe oder derjenige sei, welcher den Namen Dodsley und Compagnie
führe. Wieder wurde ihm der Eid angetragen und eine Bedenkzeit von acht
Tagen bewilligt. Als aber diesmal die Bedenkzeit um war, beschloß die Kom-
Mission freiwillig, daß die Abnahme des Eides einstweilen ausgesetzt bleiben
sollte. Jedenfalls hatten die Herren inzwischen mit den hervorragendsten Leip¬
ziger Buchhändlern wegen der Sache unterhandelt, wie folgende wenige Tage
darauf von diesen an den Leipziger Rat gerichtete Eingabe beweist, in der sie
über Dodsley und Compagnie Beschwerde führen.

Es gehet uns nahe, daß, indem wir eine bisher im Verborgenen bald unter
dem erdichteten Nahmen voclslex und vmupAFnio, bald unter dem Nahmen einer
Buchhändler Gesellschaft geführte Buchhandlungs Societät anklagen, wir auch
zugleich eine unserer Mitbürgerin (sie), die verwittibte Frau vyolc, mit in diese
Klage verwickeln müssen, Da die verkappten ova"!^ und poux->,xm'o seit zwey
Jahren ihr verbotenes Handwerk getrieben, ohne auf irgend eine Art der Obrig¬
keit das zu leisten, wozu sich ein jeder ehrlicher Mann und Bürger verbunden
achtet, und dieses widerrechtliche Betragen, viele inn- und ausländische Buchhändler
gegen sie, wie billig, aufgebracht; so hat gedachte verwittibte Frau vvekiu für gut
befunden, in ihrer allhiesigen Handlung, diesen sich so nennenden voäsle^ und
(ZomxÄgQiv eine Freystätte zu bewilligen, und den, oft aus Schmähschriften auf
die angesehensten Gelehrten, bestehenden Verlag dieser unsichtbaren Buchhändler¬
gesellschaft nicht nur hier drucken zu lassen, sondern solchen auch durch dieses Mittel
in der Welt zu verbreiten, sie selbst aber, die sogenannten voclslv^ und LoiiMSmo,
dadurch von allen Abgaben zu befreyen, und ihre Entdeckung, auf welche sonder
Zweifel, sowohl wegen der verbreiteten Pasquille, als wegen des, durch den Ge¬
brauch einer falschen und erdichteten Kallon, vor der ganzen Welt begangenen
talsi, eine wohlverdiente Bestrafung gefolget seyn würde, bis anhero unmöglich zu
macheu. Es ist leicht einzusehen, und man kan sich noch mehr davon durch aus¬
wärtige gelehrte Zeitungen und -loui-us-Je überzeugen, was für Nachtheil dieses dem
hiesigen öffentlichen Credit, ja selbst dem obrigkeitlichen Ansehen, zugezogen und


Dodsley und Compagnie.

habe, auch nicht wisse, wer sich unter diesem Namen verberge. Zur Ablegung
dieses Eides erhielt er zwei Tage Bedenkzeit, Als diese verstrichen waren, er¬
klärte er, er habe sich vorgenommen, überhaupt niemals einen Eid zu leisten,
werde also auch diesen nicht ablegen, obwohl alles, was darin stehe, der Wahrheit
gemäß sei. Er bitte, keine Weitläufigkeiten in der Sache zu machen oder gar
rechtliches Erkenntnis einzuholen und submittire sich einer gelinden Strafe,
Hieraus wurde er zu 5 Thalern s!) Strafe verurteilt, und die Sache war ab¬
gethan.

.Fast genau dieselbe Komödie wiederholte sich vierzehn Monate spater, als
der Leipziger Musenalmanach erschienen war. Wieder wurde Schwickert vor¬
geladen, da er sich ja selbst früher als Kommissionär von Dodsley und Com-
pagnie bekannt hatte, und wurde zunächst an die Verdrießlichkeiten erinnert, die
er 1768 gehabt habe. Wieder leugnete er alles: er sei kein Mitglied der ge¬
nannten Compagnie, wisse auch nicht, wer der Verfasser des Almanachs sei, noch
wer ihn verlegt oder gedruckt habe, geschweige denn daß er ihn etwa selbst
gedruckt habe oder derjenige sei, welcher den Namen Dodsley und Compagnie
führe. Wieder wurde ihm der Eid angetragen und eine Bedenkzeit von acht
Tagen bewilligt. Als aber diesmal die Bedenkzeit um war, beschloß die Kom-
Mission freiwillig, daß die Abnahme des Eides einstweilen ausgesetzt bleiben
sollte. Jedenfalls hatten die Herren inzwischen mit den hervorragendsten Leip¬
ziger Buchhändlern wegen der Sache unterhandelt, wie folgende wenige Tage
darauf von diesen an den Leipziger Rat gerichtete Eingabe beweist, in der sie
über Dodsley und Compagnie Beschwerde führen.

Es gehet uns nahe, daß, indem wir eine bisher im Verborgenen bald unter
dem erdichteten Nahmen voclslex und vmupAFnio, bald unter dem Nahmen einer
Buchhändler Gesellschaft geführte Buchhandlungs Societät anklagen, wir auch
zugleich eine unserer Mitbürgerin (sie), die verwittibte Frau vyolc, mit in diese
Klage verwickeln müssen, Da die verkappten ova«!^ und poux->,xm'o seit zwey
Jahren ihr verbotenes Handwerk getrieben, ohne auf irgend eine Art der Obrig¬
keit das zu leisten, wozu sich ein jeder ehrlicher Mann und Bürger verbunden
achtet, und dieses widerrechtliche Betragen, viele inn- und ausländische Buchhändler
gegen sie, wie billig, aufgebracht; so hat gedachte verwittibte Frau vvekiu für gut
befunden, in ihrer allhiesigen Handlung, diesen sich so nennenden voäsle^ und
(ZomxÄgQiv eine Freystätte zu bewilligen, und den, oft aus Schmähschriften auf
die angesehensten Gelehrten, bestehenden Verlag dieser unsichtbaren Buchhändler¬
gesellschaft nicht nur hier drucken zu lassen, sondern solchen auch durch dieses Mittel
in der Welt zu verbreiten, sie selbst aber, die sogenannten voclslv^ und LoiiMSmo,
dadurch von allen Abgaben zu befreyen, und ihre Entdeckung, auf welche sonder
Zweifel, sowohl wegen der verbreiteten Pasquille, als wegen des, durch den Ge¬
brauch einer falschen und erdichteten Kallon, vor der ganzen Welt begangenen
talsi, eine wohlverdiente Bestrafung gefolget seyn würde, bis anhero unmöglich zu
macheu. Es ist leicht einzusehen, und man kan sich noch mehr davon durch aus¬
wärtige gelehrte Zeitungen und -loui-us-Je überzeugen, was für Nachtheil dieses dem
hiesigen öffentlichen Credit, ja selbst dem obrigkeitlichen Ansehen, zugezogen und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756/564>, abgerufen am 22.07.2024.