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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal.

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Gladstone und das Glicrlzcius,

Aber die ganze Lage der Dinge änderte sich, als der Premierminister in seiner
hitzigen und ungestümen Manier den Peers mit einem Tadelsvvtum der Gemeinen
drohte, das zwar ein indirektes war, denn das Oberhaus wurde in der Ankündigung
der Resolution nicht genannt, aber trotzdem eine Ungehörigkeit blieb, indem es
nicht gerade gegen die Verfassung verstieß, aber sehr nahe an Unverfassnngs-
mäßigkeit streifte und einen bedenklichen Präeedenzfall schuf. Bisher hatte man
stets dafür gesorgt, daß Konflikte zwischen den beiden Körperschaften des Parla¬
ments möglichst ferngehaltc" blieben; hier rief man einen solchen ganz ohne Not
hervor. Endlich aber konnte das Komitee des Oberhauses sich bereits mit
Zeugenvernehmungen beschäftigt haben, bevor das Tadelsvvtnm der Gemeinen
zustande kam, und dann würde es einfach ein nutzloses Verdammungsurteil über
Vorgänge gewesen sein, über welche das Unterhaus keine gesetzliche Kontrolle hatte.

Die Whigs, welche 1839 regierte!?, verfahren weit maß- und rücksichtsvoller
als der jetzige britische Premier. Lord Roben, ein eifriger Orangist, stellte
damals im Oberhause den Antrag ans Niedersetznng einer Kommission zur Unter¬
suchung der liberalen Administration Irlands unter Lord Normauby, wobei er
vorzüglich die Art und Weise verurteilte, auf welche der Vizekönig das Be¬
gnadigungsrecht ausgeübt hatte. Das Haus nahm eine dahingehende Resolution
ein, und am nächsten Tage erklärte Lord John Russen im Unterhause, daß er
"nicht anerkenne, daß es konstitutionell passend sei, ans diese Weise die Neigung
der Krone zur Gewährung von Gnade zu beschränken, und daß er nur nach
Einschränkung durch einen Parlamentsbeschluß der Königin raten werde, die
Resolution zu beobachten," Was die im Oberhause beschlossene Untersuchung
betrifft, so verfuhr der Minister ruhig und überlegsam nach konstitutionellem
Brauche. Das Uutersnchungskvnütee der Lords war am 21, März beschlossen
worden, und es war nicht, wie jetzt, zur Untersuchung des Verfahrens einer
Kommission, sondern zu einer Nachforschung bestimmt, die mit einem Tadels¬
vvtnm gegen die damalige Regierung verbunden war. Sechs Tage nachher er¬
klärte der Führer des Hauses der Gemeinen, daß, da das Votum des andern
Hauses "die Exekutive zu schwächen beabsichtige," er in drei Wochen eine Re¬
solution beantragen werde, welche die Frage den Gemeinen unterbreiten solle.
Am 18. April schlug er daun vor, zu beschließen, daß "es die Meinung dieses
Hauses sei, es sei zweckmäßig, bei den Grundsätzen zu beharren, welche die Negie¬
rung Irlands in den letzten Jahren geleitet haben, und welche auf wirksame
Handhabung des Gesetzes und die allgemeine Hebung des Königreichs abzielte!?."
Man sieht, wie vorteilhaft diese Haltung von der Hast absticht, mit welcher
Gladstone jetzt einen Konflikt der beiden Häuser herbeiführte. Die Resolution
Rnssells spielte in keiner Weise auf den Beschluß des Oberhauses an, sondern
verlangte nur Unterstützung der Regierung durch die Gemeinen.

Am 27. Februar brachte nun Gladstone seine Resolution im Unterhause
mit einer Rede ein, in der er im wesentlichen sagte: Die Lamballe ist Gesetz und
sollte deshalb vom Oberhause uicht in Frage gestellt werden ; denn dasselbe be¬
sitzt nicht das Recht eines Appellationsgcrichts. Ferner stellt sich die Nieder¬
setzung eines Untersnchnngsansschnsses der Wiederherstellung von Ruhe und
Ordnung in Irland in den Weg, und so ist dessen Existenz den Interessen einer
guten Regierung in diesem Lande schädlich. Das waren Behauptungen, die des
Beweises ermangelten; und wenn er ferner sagte, die Volksvertretung sei in jeder
Krisis für eine gute Negierung verantwortlich, und das Unterhaus möge jetzt
zeigen, daß es der Lage gewachsen sei, so vergaß er in seiner Hitze, daß anch


Gladstone und das Glicrlzcius,

Aber die ganze Lage der Dinge änderte sich, als der Premierminister in seiner
hitzigen und ungestümen Manier den Peers mit einem Tadelsvvtum der Gemeinen
drohte, das zwar ein indirektes war, denn das Oberhaus wurde in der Ankündigung
der Resolution nicht genannt, aber trotzdem eine Ungehörigkeit blieb, indem es
nicht gerade gegen die Verfassung verstieß, aber sehr nahe an Unverfassnngs-
mäßigkeit streifte und einen bedenklichen Präeedenzfall schuf. Bisher hatte man
stets dafür gesorgt, daß Konflikte zwischen den beiden Körperschaften des Parla¬
ments möglichst ferngehaltc» blieben; hier rief man einen solchen ganz ohne Not
hervor. Endlich aber konnte das Komitee des Oberhauses sich bereits mit
Zeugenvernehmungen beschäftigt haben, bevor das Tadelsvvtnm der Gemeinen
zustande kam, und dann würde es einfach ein nutzloses Verdammungsurteil über
Vorgänge gewesen sein, über welche das Unterhaus keine gesetzliche Kontrolle hatte.

Die Whigs, welche 1839 regierte!?, verfahren weit maß- und rücksichtsvoller
als der jetzige britische Premier. Lord Roben, ein eifriger Orangist, stellte
damals im Oberhause den Antrag ans Niedersetznng einer Kommission zur Unter¬
suchung der liberalen Administration Irlands unter Lord Normauby, wobei er
vorzüglich die Art und Weise verurteilte, auf welche der Vizekönig das Be¬
gnadigungsrecht ausgeübt hatte. Das Haus nahm eine dahingehende Resolution
ein, und am nächsten Tage erklärte Lord John Russen im Unterhause, daß er
„nicht anerkenne, daß es konstitutionell passend sei, ans diese Weise die Neigung
der Krone zur Gewährung von Gnade zu beschränken, und daß er nur nach
Einschränkung durch einen Parlamentsbeschluß der Königin raten werde, die
Resolution zu beobachten," Was die im Oberhause beschlossene Untersuchung
betrifft, so verfuhr der Minister ruhig und überlegsam nach konstitutionellem
Brauche. Das Uutersnchungskvnütee der Lords war am 21, März beschlossen
worden, und es war nicht, wie jetzt, zur Untersuchung des Verfahrens einer
Kommission, sondern zu einer Nachforschung bestimmt, die mit einem Tadels¬
vvtnm gegen die damalige Regierung verbunden war. Sechs Tage nachher er¬
klärte der Führer des Hauses der Gemeinen, daß, da das Votum des andern
Hauses „die Exekutive zu schwächen beabsichtige," er in drei Wochen eine Re¬
solution beantragen werde, welche die Frage den Gemeinen unterbreiten solle.
Am 18. April schlug er daun vor, zu beschließen, daß „es die Meinung dieses
Hauses sei, es sei zweckmäßig, bei den Grundsätzen zu beharren, welche die Negie¬
rung Irlands in den letzten Jahren geleitet haben, und welche auf wirksame
Handhabung des Gesetzes und die allgemeine Hebung des Königreichs abzielte!?."
Man sieht, wie vorteilhaft diese Haltung von der Hast absticht, mit welcher
Gladstone jetzt einen Konflikt der beiden Häuser herbeiführte. Die Resolution
Rnssells spielte in keiner Weise auf den Beschluß des Oberhauses an, sondern
verlangte nur Unterstützung der Regierung durch die Gemeinen.

Am 27. Februar brachte nun Gladstone seine Resolution im Unterhause
mit einer Rede ein, in der er im wesentlichen sagte: Die Lamballe ist Gesetz und
sollte deshalb vom Oberhause uicht in Frage gestellt werden ; denn dasselbe be¬
sitzt nicht das Recht eines Appellationsgcrichts. Ferner stellt sich die Nieder¬
setzung eines Untersnchnngsansschnsses der Wiederherstellung von Ruhe und
Ordnung in Irland in den Weg, und so ist dessen Existenz den Interessen einer
guten Regierung in diesem Lande schädlich. Das waren Behauptungen, die des
Beweises ermangelten; und wenn er ferner sagte, die Volksvertretung sei in jeder
Krisis für eine gute Negierung verantwortlich, und das Unterhaus möge jetzt
zeigen, daß es der Lage gewachsen sei, so vergaß er in seiner Hitze, daß anch


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[0574] Gladstone und das Glicrlzcius, Aber die ganze Lage der Dinge änderte sich, als der Premierminister in seiner hitzigen und ungestümen Manier den Peers mit einem Tadelsvvtum der Gemeinen drohte, das zwar ein indirektes war, denn das Oberhaus wurde in der Ankündigung der Resolution nicht genannt, aber trotzdem eine Ungehörigkeit blieb, indem es nicht gerade gegen die Verfassung verstieß, aber sehr nahe an Unverfassnngs- mäßigkeit streifte und einen bedenklichen Präeedenzfall schuf. Bisher hatte man stets dafür gesorgt, daß Konflikte zwischen den beiden Körperschaften des Parla¬ ments möglichst ferngehaltc» blieben; hier rief man einen solchen ganz ohne Not hervor. Endlich aber konnte das Komitee des Oberhauses sich bereits mit Zeugenvernehmungen beschäftigt haben, bevor das Tadelsvvtnm der Gemeinen zustande kam, und dann würde es einfach ein nutzloses Verdammungsurteil über Vorgänge gewesen sein, über welche das Unterhaus keine gesetzliche Kontrolle hatte. Die Whigs, welche 1839 regierte!?, verfahren weit maß- und rücksichtsvoller als der jetzige britische Premier. Lord Roben, ein eifriger Orangist, stellte damals im Oberhause den Antrag ans Niedersetznng einer Kommission zur Unter¬ suchung der liberalen Administration Irlands unter Lord Normauby, wobei er vorzüglich die Art und Weise verurteilte, auf welche der Vizekönig das Be¬ gnadigungsrecht ausgeübt hatte. Das Haus nahm eine dahingehende Resolution ein, und am nächsten Tage erklärte Lord John Russen im Unterhause, daß er „nicht anerkenne, daß es konstitutionell passend sei, ans diese Weise die Neigung der Krone zur Gewährung von Gnade zu beschränken, und daß er nur nach Einschränkung durch einen Parlamentsbeschluß der Königin raten werde, die Resolution zu beobachten," Was die im Oberhause beschlossene Untersuchung betrifft, so verfuhr der Minister ruhig und überlegsam nach konstitutionellem Brauche. Das Uutersnchungskvnütee der Lords war am 21, März beschlossen worden, und es war nicht, wie jetzt, zur Untersuchung des Verfahrens einer Kommission, sondern zu einer Nachforschung bestimmt, die mit einem Tadels¬ vvtnm gegen die damalige Regierung verbunden war. Sechs Tage nachher er¬ klärte der Führer des Hauses der Gemeinen, daß, da das Votum des andern Hauses „die Exekutive zu schwächen beabsichtige," er in drei Wochen eine Re¬ solution beantragen werde, welche die Frage den Gemeinen unterbreiten solle. Am 18. April schlug er daun vor, zu beschließen, daß „es die Meinung dieses Hauses sei, es sei zweckmäßig, bei den Grundsätzen zu beharren, welche die Negie¬ rung Irlands in den letzten Jahren geleitet haben, und welche auf wirksame Handhabung des Gesetzes und die allgemeine Hebung des Königreichs abzielte!?." Man sieht, wie vorteilhaft diese Haltung von der Hast absticht, mit welcher Gladstone jetzt einen Konflikt der beiden Häuser herbeiführte. Die Resolution Rnssells spielte in keiner Weise auf den Beschluß des Oberhauses an, sondern verlangte nur Unterstützung der Regierung durch die Gemeinen. Am 27. Februar brachte nun Gladstone seine Resolution im Unterhause mit einer Rede ein, in der er im wesentlichen sagte: Die Lamballe ist Gesetz und sollte deshalb vom Oberhause uicht in Frage gestellt werden ; denn dasselbe be¬ sitzt nicht das Recht eines Appellationsgcrichts. Ferner stellt sich die Nieder¬ setzung eines Untersnchnngsansschnsses der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung in Irland in den Weg, und so ist dessen Existenz den Interessen einer guten Regierung in diesem Lande schädlich. Das waren Behauptungen, die des Beweises ermangelten; und wenn er ferner sagte, die Volksvertretung sei in jeder Krisis für eine gute Negierung verantwortlich, und das Unterhaus möge jetzt zeigen, daß es der Lage gewachsen sei, so vergaß er in seiner Hitze, daß anch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_89804/574>, abgerufen am 26.06.2024.