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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal.

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Gladstone und das Vbel'hans,

aber ihr Urteil ganz und gar einem einzigen Manne ab, der vielleicht noch dazu
voller Vorurteile ist, so verkümmert ihr moralischer Einfluß,

Nun zu dem gegenwärtigen Streite. Am 17. Februar faßte das Ober¬
haus auf Antrag des Lord Dononghmvre mit 96 gegen 53 Stimmen den Be¬
schluß, eine Kommission zur Untersuchung der Wirkungen niederzusetzen, welche
die irische Laudalte gehabt habe. Darauf erklärte Lord Grauville im Namen
des Ministeriums dem Hanse, daß die Regierung sich -- gegen das Her¬
kommen -- an der Wahl und den Beratungen dieser Kommission nicht beteiligen
werde, und zu gleicher Zeit kündigte Gladstone, mit dieser Abwehr der dem
Kabinette unbequemen Maßregel noch nicht zufrieden, im Unterhause an, daß
er am 27. hier eine Resolution des Inhalts einbringen werde, daß eine parla¬
mentarische Prüfung der Wirkungen der Lamballe gegenwärtig nnr dazu bei¬
tragen könne, die Handhabung dieses Gesetzes zu hemmen, und daß sie folglich
schädlichen Einfluß auf die Verwaltung in Irland ausüben müsse. Die An¬
hänger der Regierung nahmen diese Ankündigung mit Beifall ans, die Konser¬
vativen erhoben im Bunde mit den Homernlcrn entschiedenen Widerspruch da¬
gegen. Jene konnten dabei für sich geltend machen, daß der Beschluß des
Oberhauses in der That nicht zeitgemäß, ja gefährlich sei.. Die Lamballe war
kaum viel länger als ein Vierteljahr in Kraft, von den zahlreichen Gesuchen
der irischen Pächter um Feststellung eines der Billigkeit entsprechenden Pacht¬
zinses waren erst wenige durch das Appellationsgericht endgiltig erledigt, und
schon sollte ein Sonderausschuß den Erfolg der Bill untersuchen. Das hieß
die ganze Lcmdfrnge, die nach vielen Anstrengungen zum Abschlüsse gelangt war,
wieder in Fluß bringen und die wilde agrarische Agitation, die in Irland
wütet, uoch mehr verstärken. Dazu kam endlich, daß das Hauptmotiv der Lords
bei ihrer Opposition gegen die Lamballe einen stark egoistischen Anstrich hatte:
die Sache mißfiel ihnen, weil die kraft der Lamballe eingesetzten Gerichte, von
welchen die Streitigkeiten über die Pachtzinse entschieden werden sollten, die
letzteren immer beträchtlich herabgesetzt, also zu Gunsten der Pächter und gegen
das Interesse der Grundherren geurteilt hatten. Auf der andern Seite aber
war die Ankündigung Gladstones mindestens kein korrektes Verfahren. Ja es
verstieß in grober Weise gegen die Grundsätze einer konstitutionellen Regierung.
Es war nichts Geringeres als der Versucht eines Ministers, von seiner Stelle
im Unterhause her einen Beschluß des Oberhauses anzufechten und nngiltig zu
machen, und zwar auf eine Weise, die in neuester Zeit ohne Beispiel war; denn
die streitige Frage hat nichts mit der gesetzgeberischen Thätigkeit zu schaffen,
bei welcher beide Häuser verschiedener Ansicht sein und dieselbe geltend machen
können, sondern schließt auf feiten des liberalen Premiers die Anmaßung ein,
daß eine Majorität des Unterhauses das Recht besitze, ein Tadclsvotum gegen
eine Majorität des Oberhauses auszusprechen.

Das Oberhaus ließ sich durch Gladstones Vorgehen nicht abschrecken. Die
Lords bestanden auf ihrem Rechte und beschlossen, die Ernennung der Mitglieder
der Untersuchungskommission vorzunehmen. Die Liste der Namen, welche Lord
Donoughmore vorschlug, und welche am 24. angenommen wurde, entsprach der
Billigkeit, und die Kommission ist ans Mitgliedern zusammengesetzt, welche auch
die Ansichten der jetzt regierenden Partei in genügendem Maße vertreten. So
war die Glndstoneschc Herausforderung in würdiger Art beantwortet. Wäre
man den Lords in versöhnlicherem Geiste begegnet, so hätten sie sich wohl ent¬
schlossen, den Wünschen der Regierung gemäß, ihre Untersuchung zu verschieben.


Gladstone und das Vbel'hans,

aber ihr Urteil ganz und gar einem einzigen Manne ab, der vielleicht noch dazu
voller Vorurteile ist, so verkümmert ihr moralischer Einfluß,

Nun zu dem gegenwärtigen Streite. Am 17. Februar faßte das Ober¬
haus auf Antrag des Lord Dononghmvre mit 96 gegen 53 Stimmen den Be¬
schluß, eine Kommission zur Untersuchung der Wirkungen niederzusetzen, welche
die irische Laudalte gehabt habe. Darauf erklärte Lord Grauville im Namen
des Ministeriums dem Hanse, daß die Regierung sich — gegen das Her¬
kommen — an der Wahl und den Beratungen dieser Kommission nicht beteiligen
werde, und zu gleicher Zeit kündigte Gladstone, mit dieser Abwehr der dem
Kabinette unbequemen Maßregel noch nicht zufrieden, im Unterhause an, daß
er am 27. hier eine Resolution des Inhalts einbringen werde, daß eine parla¬
mentarische Prüfung der Wirkungen der Lamballe gegenwärtig nnr dazu bei¬
tragen könne, die Handhabung dieses Gesetzes zu hemmen, und daß sie folglich
schädlichen Einfluß auf die Verwaltung in Irland ausüben müsse. Die An¬
hänger der Regierung nahmen diese Ankündigung mit Beifall ans, die Konser¬
vativen erhoben im Bunde mit den Homernlcrn entschiedenen Widerspruch da¬
gegen. Jene konnten dabei für sich geltend machen, daß der Beschluß des
Oberhauses in der That nicht zeitgemäß, ja gefährlich sei.. Die Lamballe war
kaum viel länger als ein Vierteljahr in Kraft, von den zahlreichen Gesuchen
der irischen Pächter um Feststellung eines der Billigkeit entsprechenden Pacht¬
zinses waren erst wenige durch das Appellationsgericht endgiltig erledigt, und
schon sollte ein Sonderausschuß den Erfolg der Bill untersuchen. Das hieß
die ganze Lcmdfrnge, die nach vielen Anstrengungen zum Abschlüsse gelangt war,
wieder in Fluß bringen und die wilde agrarische Agitation, die in Irland
wütet, uoch mehr verstärken. Dazu kam endlich, daß das Hauptmotiv der Lords
bei ihrer Opposition gegen die Lamballe einen stark egoistischen Anstrich hatte:
die Sache mißfiel ihnen, weil die kraft der Lamballe eingesetzten Gerichte, von
welchen die Streitigkeiten über die Pachtzinse entschieden werden sollten, die
letzteren immer beträchtlich herabgesetzt, also zu Gunsten der Pächter und gegen
das Interesse der Grundherren geurteilt hatten. Auf der andern Seite aber
war die Ankündigung Gladstones mindestens kein korrektes Verfahren. Ja es
verstieß in grober Weise gegen die Grundsätze einer konstitutionellen Regierung.
Es war nichts Geringeres als der Versucht eines Ministers, von seiner Stelle
im Unterhause her einen Beschluß des Oberhauses anzufechten und nngiltig zu
machen, und zwar auf eine Weise, die in neuester Zeit ohne Beispiel war; denn
die streitige Frage hat nichts mit der gesetzgeberischen Thätigkeit zu schaffen,
bei welcher beide Häuser verschiedener Ansicht sein und dieselbe geltend machen
können, sondern schließt auf feiten des liberalen Premiers die Anmaßung ein,
daß eine Majorität des Unterhauses das Recht besitze, ein Tadclsvotum gegen
eine Majorität des Oberhauses auszusprechen.

Das Oberhaus ließ sich durch Gladstones Vorgehen nicht abschrecken. Die
Lords bestanden auf ihrem Rechte und beschlossen, die Ernennung der Mitglieder
der Untersuchungskommission vorzunehmen. Die Liste der Namen, welche Lord
Donoughmore vorschlug, und welche am 24. angenommen wurde, entsprach der
Billigkeit, und die Kommission ist ans Mitgliedern zusammengesetzt, welche auch
die Ansichten der jetzt regierenden Partei in genügendem Maße vertreten. So
war die Glndstoneschc Herausforderung in würdiger Art beantwortet. Wäre
man den Lords in versöhnlicherem Geiste begegnet, so hätten sie sich wohl ent¬
schlossen, den Wünschen der Regierung gemäß, ihre Untersuchung zu verschieben.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_89804/573>, abgerufen am 26.06.2024.