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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal.

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Gladstone und das "Oberhaus,

die sich in der Diplomatie, im Kriege als Redner und Parteiführer des Hauses
der Gemeinen oder als Sachwalter oder Richter besonders ausgezeichnet, auch
solche in den Kreis der Peerie eintraten, welche sich durch Handel oder Fabri¬
kantenthätigkeit Reichtum erworben hatten. Eine Körperschaft, die sich in dieser
Weise fortwährend neues Blut zugeführt sieht und aus alleu Klassen der Ge¬
sellschaft Elemente in sich aufnimmt, beharrt nicht leicht bei einem angeerbten
.Kastengeiste, Die Peers, welche infolge ihres Geburtsrechts im Parlamente
sitzen, teilen ihr Privilegium mit so vielen Leuten, welche Talent, Thatkraft und
hervorragende Leistungen auf verschiedenen Gebieten des öffentlichen Lebens den
hochadelichen Kollegen an die Seite stellen, daß die Erblichkeit das exklusive
Wesen verliert und aufhört, Neid zu erregen.

So lange die Krone einflußreich genug war, die Staatsangelegenheiten
selbständig zu leiten, und so lange ein großer Teil der Untcrhausmitglieder
seinen Sitz im Parlamente indirekt dem oder jenem Peer verdankte, kam es
über Maßregeln der Staatspolitik sehr selten zu Zerwürfnissen zwischen den
beiden Häusern des Parlaments, und geschah es doch, so wurde die Eintracht
bald wieder hergestellt. Beide wogen und galten in der öffentlichen Meinung
ungefähr gleich. Durch die parlamentarischen Kämpfe, welche der Neformatte
vorausgingen, wurde das Ansehen der Lords erschüttert, ihr Einfluß aber bestand
ungeschmälert fort. Die Geltung des Unterhauses war erheblich gewachsen, aber
das Oberhaus zeigte sich nicht weniger unabhängig in seinem Urteil als früher.
Schon vorher war es gewohnt gewesen, nicht sowohl die Initiative in der Ge¬
setzgebung zu ergreifen und die Politik des Staates selbständig zu leiten, als
die vom andern Hause ausgehenden Maßregeln zu überwachen, zu verbessern
und zu mäßigen. In dieser Richtung waren die Lords bis in die neueste Zeit
mit voller Freiheit thätig. Mehrmals geschah es, daß die Negierung und das
Unterhaus sich ihrem Willen fügen mußten. Als Gesetzgebern ist es ihnen leicht
gemacht, die Strömung und die Stärke der öffentlichen Meinung zu erkennen;
denn fast jede Maßregel ist im Unterhause und in der Presse bereits gründlich
erörtert, wenn sie berufen werden, sich darüber zu äußern, und sie sind somit
in der Lage, mit Muße die Borzüge, die Mängel und die Popularität des be¬
treffenden Gesctzcntwnrfs zu beurteilen. Verhält sich das Volk gegen denselben
gleichgültig, so können sie ihn ohne Gefahr für sich schlechthin verwerfen, Ist
er aber im Prinzipe beliebt, so bleibt ihnen nur der Ausweg übrig, ihn durch
Amendements abzuändern und möglichst zu, neutralisiren.

Trotz dieser Mittel, sich Geltung zu verschaffen, hat das Haus der Lords
sich durch die Teilnahmlosigkeit, welche es für gewöhnlich bei gesetzgeberischen
Geschäften an den Tag legt, viel von seinem politischen Gewichte'eingebüßt.
Nur wenige Peers Pflegen sich regelmäßig zu den Parlamentsverhandlungen
einzufinden. Handelt es sich nicht um große Parteifragen, so bietet das Ober¬
haus deu Anblick eines Sonderausschusses; ja drei Peers genügen, um die volle
Macht desselben auszuüben. Diese Gleichgiltigkeit lahm't und entmutigt die
befähigten und strebsamen Mitglieder der Körperschaft, zwingt sie, ihren Ton
der kühlen Stimmung derselben anzupassen, und dieses matte Wesen gegenüber
den großen Aufgaben des Staates benachteiligt dann, verglichen mit, dem Eifer
des andern Hauses, das Ansehen der Lords beim Volke beträchtlich, zumal da
noch dazu kommt, daß sich mit dieser langweilenden Teilnahmlosigkeit häufig die
Neigung verbindet, sich durch ein oder zwei energische Mitglieder beherrschen
und bestimmen zu lassen. Jede Versammlung muß ihre Führer haben; tritt sie


Gladstone und das «Oberhaus,

die sich in der Diplomatie, im Kriege als Redner und Parteiführer des Hauses
der Gemeinen oder als Sachwalter oder Richter besonders ausgezeichnet, auch
solche in den Kreis der Peerie eintraten, welche sich durch Handel oder Fabri¬
kantenthätigkeit Reichtum erworben hatten. Eine Körperschaft, die sich in dieser
Weise fortwährend neues Blut zugeführt sieht und aus alleu Klassen der Ge¬
sellschaft Elemente in sich aufnimmt, beharrt nicht leicht bei einem angeerbten
.Kastengeiste, Die Peers, welche infolge ihres Geburtsrechts im Parlamente
sitzen, teilen ihr Privilegium mit so vielen Leuten, welche Talent, Thatkraft und
hervorragende Leistungen auf verschiedenen Gebieten des öffentlichen Lebens den
hochadelichen Kollegen an die Seite stellen, daß die Erblichkeit das exklusive
Wesen verliert und aufhört, Neid zu erregen.

So lange die Krone einflußreich genug war, die Staatsangelegenheiten
selbständig zu leiten, und so lange ein großer Teil der Untcrhausmitglieder
seinen Sitz im Parlamente indirekt dem oder jenem Peer verdankte, kam es
über Maßregeln der Staatspolitik sehr selten zu Zerwürfnissen zwischen den
beiden Häusern des Parlaments, und geschah es doch, so wurde die Eintracht
bald wieder hergestellt. Beide wogen und galten in der öffentlichen Meinung
ungefähr gleich. Durch die parlamentarischen Kämpfe, welche der Neformatte
vorausgingen, wurde das Ansehen der Lords erschüttert, ihr Einfluß aber bestand
ungeschmälert fort. Die Geltung des Unterhauses war erheblich gewachsen, aber
das Oberhaus zeigte sich nicht weniger unabhängig in seinem Urteil als früher.
Schon vorher war es gewohnt gewesen, nicht sowohl die Initiative in der Ge¬
setzgebung zu ergreifen und die Politik des Staates selbständig zu leiten, als
die vom andern Hause ausgehenden Maßregeln zu überwachen, zu verbessern
und zu mäßigen. In dieser Richtung waren die Lords bis in die neueste Zeit
mit voller Freiheit thätig. Mehrmals geschah es, daß die Negierung und das
Unterhaus sich ihrem Willen fügen mußten. Als Gesetzgebern ist es ihnen leicht
gemacht, die Strömung und die Stärke der öffentlichen Meinung zu erkennen;
denn fast jede Maßregel ist im Unterhause und in der Presse bereits gründlich
erörtert, wenn sie berufen werden, sich darüber zu äußern, und sie sind somit
in der Lage, mit Muße die Borzüge, die Mängel und die Popularität des be¬
treffenden Gesctzcntwnrfs zu beurteilen. Verhält sich das Volk gegen denselben
gleichgültig, so können sie ihn ohne Gefahr für sich schlechthin verwerfen, Ist
er aber im Prinzipe beliebt, so bleibt ihnen nur der Ausweg übrig, ihn durch
Amendements abzuändern und möglichst zu, neutralisiren.

Trotz dieser Mittel, sich Geltung zu verschaffen, hat das Haus der Lords
sich durch die Teilnahmlosigkeit, welche es für gewöhnlich bei gesetzgeberischen
Geschäften an den Tag legt, viel von seinem politischen Gewichte'eingebüßt.
Nur wenige Peers Pflegen sich regelmäßig zu den Parlamentsverhandlungen
einzufinden. Handelt es sich nicht um große Parteifragen, so bietet das Ober¬
haus deu Anblick eines Sonderausschusses; ja drei Peers genügen, um die volle
Macht desselben auszuüben. Diese Gleichgiltigkeit lahm't und entmutigt die
befähigten und strebsamen Mitglieder der Körperschaft, zwingt sie, ihren Ton
der kühlen Stimmung derselben anzupassen, und dieses matte Wesen gegenüber
den großen Aufgaben des Staates benachteiligt dann, verglichen mit, dem Eifer
des andern Hauses, das Ansehen der Lords beim Volke beträchtlich, zumal da
noch dazu kommt, daß sich mit dieser langweilenden Teilnahmlosigkeit häufig die
Neigung verbindet, sich durch ein oder zwei energische Mitglieder beherrschen
und bestimmen zu lassen. Jede Versammlung muß ihre Führer haben; tritt sie


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_89804/572>, abgerufen am 26.06.2024.