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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal.

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Die Jakobiner in" Lichte der Wahrheit.

geboten. In dem Programme der Sekte finden sich die beschränkten Prärogative
nicht, die ein stolzer Mann im Namen der gerechten Achtung vor sich selbst be¬
ansprucht, wir begegnen hier nicht den vollständigen bürgerlichen Rechten mit dem
Gefolge der politischen Freiheiten, welche denselben als Schutzwnchc dienen, der
Sicherheit des Eigentums und des Lebens, der Festigkeit des Gesetzes, der Unab¬
hängigkeit der Gerichte, der Gleichheit der Bürger vor dem Richter und der Be¬
steuerung, der Abschaffung aller Vorrechte und Willkürlichkeiten, der Wahl der
Volksvertreter und deren Verfügung über den öffentlichen Säckel ... die
jakobinische Theorie achtet das alles gering und geht im Notfalle darüber hinweg
wie über gemeinen Staub. Sie verspricht uicht Unabhängigkeit und Sicherheit des
Privatlebens, nicht das Recht, alle zwei Jahre abzustimmen, eine mittelbare, ein¬
geschränkte, intermittirende Kontrolle über das gemeine Wesen, nein, sie verspricht
die politische Herrschaft, d. h. das volle und ganze Eigentum Frankreichs und der
Franzosen. Kein Zweifel über diesen Punkt; nach den eignen Worten Rousseaus
verlangt der Lord>'g,t soeilü "l'aliouirticm totiüo äy elma.no assoeis a,von, tous so" ctroits
ü, la. eommunautv, ein^nun hö äcmnant Wut eutior, WI ein'it so trouvo ".etuollemout,
I"i ot toutss "es toi'Los, aeine les Kiens qu'it xvWväo tont partio," so daß der Staat
als anerkannter Herr nicht bloß über alle Vermögen, sondern anch über alle Leiber
und Seelen seiner Angehörigen gesetzlich mit Gewalt den Kultus, den Glauben,
die Meinungen und die Sympathie aufzwingen kann, die ihm passen. Nun aber
ist der Mensch allein dadurch, daß er Mensch ist, von rechtswegen ein Glied dieses
despotischen Souveräns. So habe ich, gleichviel, was meine Umstände sind, wie
groß meine Unfähigkeit und meine Unwissenheit und die Nichtigkeit der Rolle; die
ich bisher gespielt habe, sein mögen, Vollmacht über Eigentum, Leben und Ge¬
wissen von sechsnndzwnnzig Millionen Franzosen, bin ich für den auf mich fallenden
Anteil Zar und Papst. Aber ich bin es noch vielmehr als durch meinen Anteil,
wenn ich Anhänger der jakobinischen Doktrin bin. Denn die königliche Gewalt,
welche diese mir zuspricht, wird von ihr nur solchen übertragen, die wie ich den
Gesellschaftsvertrag ganz unterschreiben; alle andern verwirken sie schon dadurch,
daß sie eine einzige Klausel des letztern zurückweisen. Man wird zu den Wohl¬
thaten eines Paktes uicht zugelassen, wenn man dessen Bedingungen ablehnt. Ja
noch mehr, da dieser Pakt, vom Naturrechte geboten, obligatorisch ist, so ist jeder,
der ihn von sich wirft oder sich von ihm abwendet, ein Verbrecher, ein Staats-
verrätcr, ein Volksfeind. Ehemals gab es Mnjcstätsuerbrechen gegen den König,
jetzt giebt es Verbrechen gegen die Majestät des Volkes, und man begeht sie, wenn
man durch Handlungen, Worte oder Gedanken dem Volke irgend einen Teil der
mehr als königlichen Autorität streitig macht, die ihm gebührt. So läuft das Dogma,
welches die Volkssouveränetät verkündet, thatsächlich auf die Diktatur einiger und
die Proskription der andern hinaus. Mau steht außerhalb des Gesetzes, wenn man
außerhalb der Sekte steht. Wir, die fünf- oder sechstausend Jakobiner von Paris,
sind der legitime Monarch, der unfehlbare Papst, und wehe dem Widerspenstigen
oder Laue", der Regierung, den Rentiers, den Geistlichen, Adlichen und Geschäfts¬
leuten, die durch die Hartnäckigkeit ihres Widerstandes oder die Unsicherheit ihres
Gehorsams wagen sollten, unser unzweifelhaftes Recht in Frage zu stellen!"

Unverkennbar haben wir in diesem Teile der Charakteristik der Jakobiner nur
die letzte Entwicklung der Anmaßung und Unduldsamkeit vor uns, welche unsre
Fortschrittler und andre Demokraten bei jeder Gelegenheit und namentlich bei
Wahlagitationen an den Tag legten. Die Überzeugung aber, oder sagen wir die Ein¬
bildung, daß nur innerhalb ihrer Partei die Wahrheit und das Heil, spricht sich


Die Jakobiner in» Lichte der Wahrheit.

geboten. In dem Programme der Sekte finden sich die beschränkten Prärogative
nicht, die ein stolzer Mann im Namen der gerechten Achtung vor sich selbst be¬
ansprucht, wir begegnen hier nicht den vollständigen bürgerlichen Rechten mit dem
Gefolge der politischen Freiheiten, welche denselben als Schutzwnchc dienen, der
Sicherheit des Eigentums und des Lebens, der Festigkeit des Gesetzes, der Unab¬
hängigkeit der Gerichte, der Gleichheit der Bürger vor dem Richter und der Be¬
steuerung, der Abschaffung aller Vorrechte und Willkürlichkeiten, der Wahl der
Volksvertreter und deren Verfügung über den öffentlichen Säckel ... die
jakobinische Theorie achtet das alles gering und geht im Notfalle darüber hinweg
wie über gemeinen Staub. Sie verspricht uicht Unabhängigkeit und Sicherheit des
Privatlebens, nicht das Recht, alle zwei Jahre abzustimmen, eine mittelbare, ein¬
geschränkte, intermittirende Kontrolle über das gemeine Wesen, nein, sie verspricht
die politische Herrschaft, d. h. das volle und ganze Eigentum Frankreichs und der
Franzosen. Kein Zweifel über diesen Punkt; nach den eignen Worten Rousseaus
verlangt der Lord>'g,t soeilü «l'aliouirticm totiüo äy elma.no assoeis a,von, tous so« ctroits
ü, la. eommunautv, ein^nun hö äcmnant Wut eutior, WI ein'it so trouvo «.etuollemout,
I»i ot toutss «es toi'Los, aeine les Kiens qu'it xvWväo tont partio,» so daß der Staat
als anerkannter Herr nicht bloß über alle Vermögen, sondern anch über alle Leiber
und Seelen seiner Angehörigen gesetzlich mit Gewalt den Kultus, den Glauben,
die Meinungen und die Sympathie aufzwingen kann, die ihm passen. Nun aber
ist der Mensch allein dadurch, daß er Mensch ist, von rechtswegen ein Glied dieses
despotischen Souveräns. So habe ich, gleichviel, was meine Umstände sind, wie
groß meine Unfähigkeit und meine Unwissenheit und die Nichtigkeit der Rolle; die
ich bisher gespielt habe, sein mögen, Vollmacht über Eigentum, Leben und Ge¬
wissen von sechsnndzwnnzig Millionen Franzosen, bin ich für den auf mich fallenden
Anteil Zar und Papst. Aber ich bin es noch vielmehr als durch meinen Anteil,
wenn ich Anhänger der jakobinischen Doktrin bin. Denn die königliche Gewalt,
welche diese mir zuspricht, wird von ihr nur solchen übertragen, die wie ich den
Gesellschaftsvertrag ganz unterschreiben; alle andern verwirken sie schon dadurch,
daß sie eine einzige Klausel des letztern zurückweisen. Man wird zu den Wohl¬
thaten eines Paktes uicht zugelassen, wenn man dessen Bedingungen ablehnt. Ja
noch mehr, da dieser Pakt, vom Naturrechte geboten, obligatorisch ist, so ist jeder,
der ihn von sich wirft oder sich von ihm abwendet, ein Verbrecher, ein Staats-
verrätcr, ein Volksfeind. Ehemals gab es Mnjcstätsuerbrechen gegen den König,
jetzt giebt es Verbrechen gegen die Majestät des Volkes, und man begeht sie, wenn
man durch Handlungen, Worte oder Gedanken dem Volke irgend einen Teil der
mehr als königlichen Autorität streitig macht, die ihm gebührt. So läuft das Dogma,
welches die Volkssouveränetät verkündet, thatsächlich auf die Diktatur einiger und
die Proskription der andern hinaus. Mau steht außerhalb des Gesetzes, wenn man
außerhalb der Sekte steht. Wir, die fünf- oder sechstausend Jakobiner von Paris,
sind der legitime Monarch, der unfehlbare Papst, und wehe dem Widerspenstigen
oder Laue», der Regierung, den Rentiers, den Geistlichen, Adlichen und Geschäfts¬
leuten, die durch die Hartnäckigkeit ihres Widerstandes oder die Unsicherheit ihres
Gehorsams wagen sollten, unser unzweifelhaftes Recht in Frage zu stellen!"

Unverkennbar haben wir in diesem Teile der Charakteristik der Jakobiner nur
die letzte Entwicklung der Anmaßung und Unduldsamkeit vor uns, welche unsre
Fortschrittler und andre Demokraten bei jeder Gelegenheit und namentlich bei
Wahlagitationen an den Tag legten. Die Überzeugung aber, oder sagen wir die Ein¬
bildung, daß nur innerhalb ihrer Partei die Wahrheit und das Heil, spricht sich


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[0336] Die Jakobiner in» Lichte der Wahrheit. geboten. In dem Programme der Sekte finden sich die beschränkten Prärogative nicht, die ein stolzer Mann im Namen der gerechten Achtung vor sich selbst be¬ ansprucht, wir begegnen hier nicht den vollständigen bürgerlichen Rechten mit dem Gefolge der politischen Freiheiten, welche denselben als Schutzwnchc dienen, der Sicherheit des Eigentums und des Lebens, der Festigkeit des Gesetzes, der Unab¬ hängigkeit der Gerichte, der Gleichheit der Bürger vor dem Richter und der Be¬ steuerung, der Abschaffung aller Vorrechte und Willkürlichkeiten, der Wahl der Volksvertreter und deren Verfügung über den öffentlichen Säckel ... die jakobinische Theorie achtet das alles gering und geht im Notfalle darüber hinweg wie über gemeinen Staub. Sie verspricht uicht Unabhängigkeit und Sicherheit des Privatlebens, nicht das Recht, alle zwei Jahre abzustimmen, eine mittelbare, ein¬ geschränkte, intermittirende Kontrolle über das gemeine Wesen, nein, sie verspricht die politische Herrschaft, d. h. das volle und ganze Eigentum Frankreichs und der Franzosen. Kein Zweifel über diesen Punkt; nach den eignen Worten Rousseaus verlangt der Lord>'g,t soeilü «l'aliouirticm totiüo äy elma.no assoeis a,von, tous so« ctroits ü, la. eommunautv, ein^nun hö äcmnant Wut eutior, WI ein'it so trouvo «.etuollemout, I»i ot toutss «es toi'Los, aeine les Kiens qu'it xvWväo tont partio,» so daß der Staat als anerkannter Herr nicht bloß über alle Vermögen, sondern anch über alle Leiber und Seelen seiner Angehörigen gesetzlich mit Gewalt den Kultus, den Glauben, die Meinungen und die Sympathie aufzwingen kann, die ihm passen. Nun aber ist der Mensch allein dadurch, daß er Mensch ist, von rechtswegen ein Glied dieses despotischen Souveräns. So habe ich, gleichviel, was meine Umstände sind, wie groß meine Unfähigkeit und meine Unwissenheit und die Nichtigkeit der Rolle; die ich bisher gespielt habe, sein mögen, Vollmacht über Eigentum, Leben und Ge¬ wissen von sechsnndzwnnzig Millionen Franzosen, bin ich für den auf mich fallenden Anteil Zar und Papst. Aber ich bin es noch vielmehr als durch meinen Anteil, wenn ich Anhänger der jakobinischen Doktrin bin. Denn die königliche Gewalt, welche diese mir zuspricht, wird von ihr nur solchen übertragen, die wie ich den Gesellschaftsvertrag ganz unterschreiben; alle andern verwirken sie schon dadurch, daß sie eine einzige Klausel des letztern zurückweisen. Man wird zu den Wohl¬ thaten eines Paktes uicht zugelassen, wenn man dessen Bedingungen ablehnt. Ja noch mehr, da dieser Pakt, vom Naturrechte geboten, obligatorisch ist, so ist jeder, der ihn von sich wirft oder sich von ihm abwendet, ein Verbrecher, ein Staats- verrätcr, ein Volksfeind. Ehemals gab es Mnjcstätsuerbrechen gegen den König, jetzt giebt es Verbrechen gegen die Majestät des Volkes, und man begeht sie, wenn man durch Handlungen, Worte oder Gedanken dem Volke irgend einen Teil der mehr als königlichen Autorität streitig macht, die ihm gebührt. So läuft das Dogma, welches die Volkssouveränetät verkündet, thatsächlich auf die Diktatur einiger und die Proskription der andern hinaus. Mau steht außerhalb des Gesetzes, wenn man außerhalb der Sekte steht. Wir, die fünf- oder sechstausend Jakobiner von Paris, sind der legitime Monarch, der unfehlbare Papst, und wehe dem Widerspenstigen oder Laue», der Regierung, den Rentiers, den Geistlichen, Adlichen und Geschäfts¬ leuten, die durch die Hartnäckigkeit ihres Widerstandes oder die Unsicherheit ihres Gehorsams wagen sollten, unser unzweifelhaftes Recht in Frage zu stellen!" Unverkennbar haben wir in diesem Teile der Charakteristik der Jakobiner nur die letzte Entwicklung der Anmaßung und Unduldsamkeit vor uns, welche unsre Fortschrittler und andre Demokraten bei jeder Gelegenheit und namentlich bei Wahlagitationen an den Tag legten. Die Überzeugung aber, oder sagen wir die Ein¬ bildung, daß nur innerhalb ihrer Partei die Wahrheit und das Heil, spricht sich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_89804/336>, abgerufen am 28.09.2024.