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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal.

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Die Jakobiner im Lichte der Wahrheit.

würd", hatte zu seiner Wurzel das Dogma von der Volkssouveränetät. Buchstäblich
genommen bedeutet dieses, daß die Regierenden noch weniger als Beauftragte des
Volkes, daß sie dessen Bediente sind. Wir, das Volk, haben die Regierung ein¬
gesetzt, so ungefähr lautete das politische Glaubensbekenntnis, das die Jakobiner
unaufhörlich wiederholten, wir bleiben nach wie vor ihrer Einsetzung ihre Herren.
Zwischen uns und ihr giebt es keinen Vertrag, der nur durch gegenseitiges Über-
eiukvittiuen oder durch Untreue des einen Teils annullirt werden kllunte. Wir sind
ihr gegenüber zu nichts, sie ist uns gegenüber zu allem verpflichtet. Wir können
die Regierung nach Belieben abändern, beschränken und absetzen. Durch ursprüng¬
liches und unveräußerliches Eigentumsrecht gehören die öffentlichen Angelegenheiten
uns und uus allein, und wenn wir sie ihren Händen übergeben, so geschieht es
nach Art der Könige, die ihre Autorität provisorisch einem Minister übertragen.
Dieser wird stets versucht sein, das zu mißbrauche", und so ist es unser Recht
und unsre Pflicht, die Regierung zu überwachen, sie nach Befinde" zu tadeln, sie
im Notfall fortzujagen. Hüten wir uns vor den Schlichen, mit deuen sie uns
unter dem Vorwcinde, die öffentliche Ruhe aufrecht erhalten zu müssen, die Hände
zu binden versuchen könnte. Das gilt anch von der gesetzgebenden Gewalt. Selbst
eine konstituireude Versammlung verfährt usurpatorisch, wenn sie das Volk als
Schattenkönig behandelt, wenn sie es Gesetzen unterwirft, die es nicht ratifizirt hat,
wenn sie ihm nur durch seine Mandatare zu handeln gestattet. Das Volk muß
direkt handeln, sich versammeln, über die Staatsangelegenheiten verhandeln, die
Beschlüsse seiner Abgeordneten besprechen, überwachen, tadeln, durch seiue Anträge
ans sie drücke", ihre Irrtümer durch seinen unfehlbaren gesunoeu Menschenverstand
berichtigen, ihrer Schwäche mit seiner Energie unter die Arme greifen, mit ihnen
die Hand ans Steuerruder legen, sie nach Bedürfnis über Bord werfen und das
Staatsschiff retten, das sie auf Klippen hinlenken. Wir haben einen Despotismus
gestürzt, was hilft es uns, wenn wir einen andern aufrichten? Wir unterwerfen
uus der Aristokratie der Privilegirten nicht mehr, wollen wir uns der Aristokratie
unsrer Mandatare unterwerfen?"

So lautete die Doktrin der "Volkspartei. Am 14. Juli und am 5. und
6. Oktober 1739 wurde sie in die Praxis übertragen, und in den Zeitungen und
Flugblättern, in den Klubs und der Abgeordnetenversammlung hörten Camille
Demonlins, Danton, Marat, Petion und Robespierre nicht ans sie zu verkünden.
Am 21. April 1793 trug sie letzterer der Gesellschaft der Jakobiner mit den Worten
vor: >,Das Volk ist der Souverän, die Regierung sein Werk und Eigentum, die
öffentlichen Beamten sind seine Diener; das Volk kann, wen" es ihm gefällt, seine
Regierung ändern und seine Abgeordneten abberufen," und die Gesellschaft machte
diese Sätze zu den ihrigen.

Auf Grund dieser wahnsinnigen Lehre erhoben die Jakobiner schon in den
ersten Jahren, der Revolutionszeit gegen die Nationalversammlung die heftigste" und
bittersten Vorwürfe. Dieselbe hatte den Eid auf die Verfassung beschlossen und
damit "Mangel an Achtung vor dem Volke nu den Tag gelegt" und "mit der
Majestät der Nation gespielt." "Bei verschiedenen Gelegenheiten haben die Ab¬
geordneten ihr Mandat überschritten. Sie entwaffnen, knebeln und verstümmeln
ihren legitimen Souverän, sie erlassen im Namen des Volkes Dekrete gegen das
Volk. Dahin gehört ihr Martialgesetz, das man zur Erstickung der Aufstände der
Bürger, d. h. des einzigen Hilfsmittels, welches uus gegen die Verschwörer, die Korn-
wucherer und die Verräter geblieben, erdacht hat. Dahin gehört die Verfügung,
welche jeden Anschlag und jede Kollektivpetition untersagt, eine ganz nichtige Ver-


Grenzlwten 1. 1882. 41
Die Jakobiner im Lichte der Wahrheit.

würd», hatte zu seiner Wurzel das Dogma von der Volkssouveränetät. Buchstäblich
genommen bedeutet dieses, daß die Regierenden noch weniger als Beauftragte des
Volkes, daß sie dessen Bediente sind. Wir, das Volk, haben die Regierung ein¬
gesetzt, so ungefähr lautete das politische Glaubensbekenntnis, das die Jakobiner
unaufhörlich wiederholten, wir bleiben nach wie vor ihrer Einsetzung ihre Herren.
Zwischen uns und ihr giebt es keinen Vertrag, der nur durch gegenseitiges Über-
eiukvittiuen oder durch Untreue des einen Teils annullirt werden kllunte. Wir sind
ihr gegenüber zu nichts, sie ist uns gegenüber zu allem verpflichtet. Wir können
die Regierung nach Belieben abändern, beschränken und absetzen. Durch ursprüng¬
liches und unveräußerliches Eigentumsrecht gehören die öffentlichen Angelegenheiten
uns und uus allein, und wenn wir sie ihren Händen übergeben, so geschieht es
nach Art der Könige, die ihre Autorität provisorisch einem Minister übertragen.
Dieser wird stets versucht sein, das zu mißbrauche», und so ist es unser Recht
und unsre Pflicht, die Regierung zu überwachen, sie nach Befinde« zu tadeln, sie
im Notfall fortzujagen. Hüten wir uns vor den Schlichen, mit deuen sie uns
unter dem Vorwcinde, die öffentliche Ruhe aufrecht erhalten zu müssen, die Hände
zu binden versuchen könnte. Das gilt anch von der gesetzgebenden Gewalt. Selbst
eine konstituireude Versammlung verfährt usurpatorisch, wenn sie das Volk als
Schattenkönig behandelt, wenn sie es Gesetzen unterwirft, die es nicht ratifizirt hat,
wenn sie ihm nur durch seine Mandatare zu handeln gestattet. Das Volk muß
direkt handeln, sich versammeln, über die Staatsangelegenheiten verhandeln, die
Beschlüsse seiner Abgeordneten besprechen, überwachen, tadeln, durch seiue Anträge
ans sie drücke», ihre Irrtümer durch seinen unfehlbaren gesunoeu Menschenverstand
berichtigen, ihrer Schwäche mit seiner Energie unter die Arme greifen, mit ihnen
die Hand ans Steuerruder legen, sie nach Bedürfnis über Bord werfen und das
Staatsschiff retten, das sie auf Klippen hinlenken. Wir haben einen Despotismus
gestürzt, was hilft es uns, wenn wir einen andern aufrichten? Wir unterwerfen
uus der Aristokratie der Privilegirten nicht mehr, wollen wir uns der Aristokratie
unsrer Mandatare unterwerfen?"

So lautete die Doktrin der „Volkspartei. Am 14. Juli und am 5. und
6. Oktober 1739 wurde sie in die Praxis übertragen, und in den Zeitungen und
Flugblättern, in den Klubs und der Abgeordnetenversammlung hörten Camille
Demonlins, Danton, Marat, Petion und Robespierre nicht ans sie zu verkünden.
Am 21. April 1793 trug sie letzterer der Gesellschaft der Jakobiner mit den Worten
vor: >,Das Volk ist der Souverän, die Regierung sein Werk und Eigentum, die
öffentlichen Beamten sind seine Diener; das Volk kann, wen» es ihm gefällt, seine
Regierung ändern und seine Abgeordneten abberufen," und die Gesellschaft machte
diese Sätze zu den ihrigen.

Auf Grund dieser wahnsinnigen Lehre erhoben die Jakobiner schon in den
ersten Jahren, der Revolutionszeit gegen die Nationalversammlung die heftigste« und
bittersten Vorwürfe. Dieselbe hatte den Eid auf die Verfassung beschlossen und
damit „Mangel an Achtung vor dem Volke nu den Tag gelegt" und „mit der
Majestät der Nation gespielt." „Bei verschiedenen Gelegenheiten haben die Ab¬
geordneten ihr Mandat überschritten. Sie entwaffnen, knebeln und verstümmeln
ihren legitimen Souverän, sie erlassen im Namen des Volkes Dekrete gegen das
Volk. Dahin gehört ihr Martialgesetz, das man zur Erstickung der Aufstände der
Bürger, d. h. des einzigen Hilfsmittels, welches uus gegen die Verschwörer, die Korn-
wucherer und die Verräter geblieben, erdacht hat. Dahin gehört die Verfügung,
welche jeden Anschlag und jede Kollektivpetition untersagt, eine ganz nichtige Ver-


Grenzlwten 1. 1882. 41
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[0329] Die Jakobiner im Lichte der Wahrheit. würd», hatte zu seiner Wurzel das Dogma von der Volkssouveränetät. Buchstäblich genommen bedeutet dieses, daß die Regierenden noch weniger als Beauftragte des Volkes, daß sie dessen Bediente sind. Wir, das Volk, haben die Regierung ein¬ gesetzt, so ungefähr lautete das politische Glaubensbekenntnis, das die Jakobiner unaufhörlich wiederholten, wir bleiben nach wie vor ihrer Einsetzung ihre Herren. Zwischen uns und ihr giebt es keinen Vertrag, der nur durch gegenseitiges Über- eiukvittiuen oder durch Untreue des einen Teils annullirt werden kllunte. Wir sind ihr gegenüber zu nichts, sie ist uns gegenüber zu allem verpflichtet. Wir können die Regierung nach Belieben abändern, beschränken und absetzen. Durch ursprüng¬ liches und unveräußerliches Eigentumsrecht gehören die öffentlichen Angelegenheiten uns und uus allein, und wenn wir sie ihren Händen übergeben, so geschieht es nach Art der Könige, die ihre Autorität provisorisch einem Minister übertragen. Dieser wird stets versucht sein, das zu mißbrauche», und so ist es unser Recht und unsre Pflicht, die Regierung zu überwachen, sie nach Befinde« zu tadeln, sie im Notfall fortzujagen. Hüten wir uns vor den Schlichen, mit deuen sie uns unter dem Vorwcinde, die öffentliche Ruhe aufrecht erhalten zu müssen, die Hände zu binden versuchen könnte. Das gilt anch von der gesetzgebenden Gewalt. Selbst eine konstituireude Versammlung verfährt usurpatorisch, wenn sie das Volk als Schattenkönig behandelt, wenn sie es Gesetzen unterwirft, die es nicht ratifizirt hat, wenn sie ihm nur durch seine Mandatare zu handeln gestattet. Das Volk muß direkt handeln, sich versammeln, über die Staatsangelegenheiten verhandeln, die Beschlüsse seiner Abgeordneten besprechen, überwachen, tadeln, durch seiue Anträge ans sie drücke», ihre Irrtümer durch seinen unfehlbaren gesunoeu Menschenverstand berichtigen, ihrer Schwäche mit seiner Energie unter die Arme greifen, mit ihnen die Hand ans Steuerruder legen, sie nach Bedürfnis über Bord werfen und das Staatsschiff retten, das sie auf Klippen hinlenken. Wir haben einen Despotismus gestürzt, was hilft es uns, wenn wir einen andern aufrichten? Wir unterwerfen uus der Aristokratie der Privilegirten nicht mehr, wollen wir uns der Aristokratie unsrer Mandatare unterwerfen?" So lautete die Doktrin der „Volkspartei. Am 14. Juli und am 5. und 6. Oktober 1739 wurde sie in die Praxis übertragen, und in den Zeitungen und Flugblättern, in den Klubs und der Abgeordnetenversammlung hörten Camille Demonlins, Danton, Marat, Petion und Robespierre nicht ans sie zu verkünden. Am 21. April 1793 trug sie letzterer der Gesellschaft der Jakobiner mit den Worten vor: >,Das Volk ist der Souverän, die Regierung sein Werk und Eigentum, die öffentlichen Beamten sind seine Diener; das Volk kann, wen» es ihm gefällt, seine Regierung ändern und seine Abgeordneten abberufen," und die Gesellschaft machte diese Sätze zu den ihrigen. Auf Grund dieser wahnsinnigen Lehre erhoben die Jakobiner schon in den ersten Jahren, der Revolutionszeit gegen die Nationalversammlung die heftigste« und bittersten Vorwürfe. Dieselbe hatte den Eid auf die Verfassung beschlossen und damit „Mangel an Achtung vor dem Volke nu den Tag gelegt" und „mit der Majestät der Nation gespielt." „Bei verschiedenen Gelegenheiten haben die Ab¬ geordneten ihr Mandat überschritten. Sie entwaffnen, knebeln und verstümmeln ihren legitimen Souverän, sie erlassen im Namen des Volkes Dekrete gegen das Volk. Dahin gehört ihr Martialgesetz, das man zur Erstickung der Aufstände der Bürger, d. h. des einzigen Hilfsmittels, welches uus gegen die Verschwörer, die Korn- wucherer und die Verräter geblieben, erdacht hat. Dahin gehört die Verfügung, welche jeden Anschlag und jede Kollektivpetition untersagt, eine ganz nichtige Ver- Grenzlwten 1. 1882. 41

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_89804/329>, abgerufen am 29.06.2024.