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Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Viertes Quartal.

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seine Gründe an, die dann in das Protokollbuch des Hanfes eingetragen
werden.

Nach dem Gesagten kannte die Geschäftsordnung des englischen Abgeord¬
netenhauses den auf dem Kontinent üblichen Debattenschluß nicht. Mit andern
Worten: die Mehrheit war uicht befugt, die Minderheit zum Schweigen zu verur¬
teilen. Dies führte wiederholt zu großen Mißständen, und im letzten Jahre
erlitt die englische Gesetzgebung infolge der absoluten Redefreiheit der Parteien
die ärgste und gröbste Hemmung und Verschleppung, indem die irischen Mit¬
glieder des Unterhauses die Fragestellung und Abstimmung über die gegen die
Absichten ihrer Partei gerichteten Gesetzentwürfe der Negierung mit allen denk¬
baren Mitteln nud vor allem dnrch einen unaufhörlichen Strom von Reden, An¬
trägen und Unteranträgen zu verzögern und womöglich zu vereiteln suchten.
Dagegen mußte ein Schutzmittel gesucht werden und Gladstone fand es in
der o1olur<z, dem Debntteuschluß nach dem Willen der einfachen Mehrheit
des Hanfes der Gemeinem Diefer Gedanke hatte indeß seiue Gefahren, und
dieselben wurden vom Hause uicht verkannt. Eine große Anzahl von Ver-
besserungsauträgeu wurde angekündigt und eingebracht, und die Mehrheit der
Versammlung war nicht geneigt, die "vom Ausland importirte Kncbelbill,"
das "Maulkorbgesetz" unverändert gutzuheißen. Man war eben soweit ge¬
kommen, im Prinzip zuzugeben, daß eine Mehrheit für die Zukunft das Recht
haben müsse, einer Debatte rasch ein Ende zu machen, und daß die Per¬
sönlichkeit, welcher bei dieser neuen Einrichtung die Initiative zu übertragen
wäre, der Sprecher sein sollte, als ein Antrag auf Vertagung wegen dringen¬
derer Fragen die weitere Erörterung der Angelegenheit unterbrach. Jetzt,
nach Verlauf der Ferien, muß dieselbe zur Entscheidung kommen. Der Satz, an
dessen Annahme oder Verwerfung es sich in erster Reihe handelt, lautet wie folgt:

"Wenn es dem Herrn Sprecher oder dem Vorsitzenden eines Ausschusses
des ganzen Hauses während irgend einer Debatte scheinen sollte, daß es sichtlich
der Wunsch des Hauses oder des Ausschusses sei, daß die Fragestellung jetzt
erfolge (zur Abstimmung verschritten werde), so soll er das Haus oder den Aus¬
schuß davou unterrichte-?, und wenn ein Antrag erfolgt, daß die Frage jetzt ge¬
stellt werde, so soll der Herr Sprecher oder der Vorsitzende diese Frage sofort
stellen, und wenn das bejahend entschieden wird, so soll die Frage, über welche
diskutirt wird, sofort zur Abstimmung gebracht werden, jedoch mit der Be¬
schränkung, daß die Frage nicht bejahend entschieden sein soll, wenn über sie
abgestimmt worden ist, falls es sich nicht ergiebt, daß sie von mehr als zwei¬
hundert Mitgliedern unterstützt, oder falls es sich nicht herausstellt, daß sie von
weniger als vierzig Mitgliedern verneint und von mehr als hundert Mitgliedern
bejaht worden ist."

Dieser auch im Original sehr unbeholfen ausgedrückte Antrag ist zunächst
uicht recht klar und verständlich. Er soll wahrscheinlich besagen: Der Schluß


seine Gründe an, die dann in das Protokollbuch des Hanfes eingetragen
werden.

Nach dem Gesagten kannte die Geschäftsordnung des englischen Abgeord¬
netenhauses den auf dem Kontinent üblichen Debattenschluß nicht. Mit andern
Worten: die Mehrheit war uicht befugt, die Minderheit zum Schweigen zu verur¬
teilen. Dies führte wiederholt zu großen Mißständen, und im letzten Jahre
erlitt die englische Gesetzgebung infolge der absoluten Redefreiheit der Parteien
die ärgste und gröbste Hemmung und Verschleppung, indem die irischen Mit¬
glieder des Unterhauses die Fragestellung und Abstimmung über die gegen die
Absichten ihrer Partei gerichteten Gesetzentwürfe der Negierung mit allen denk¬
baren Mitteln nud vor allem dnrch einen unaufhörlichen Strom von Reden, An¬
trägen und Unteranträgen zu verzögern und womöglich zu vereiteln suchten.
Dagegen mußte ein Schutzmittel gesucht werden und Gladstone fand es in
der o1olur<z, dem Debntteuschluß nach dem Willen der einfachen Mehrheit
des Hanfes der Gemeinem Diefer Gedanke hatte indeß seiue Gefahren, und
dieselben wurden vom Hause uicht verkannt. Eine große Anzahl von Ver-
besserungsauträgeu wurde angekündigt und eingebracht, und die Mehrheit der
Versammlung war nicht geneigt, die „vom Ausland importirte Kncbelbill,"
das „Maulkorbgesetz" unverändert gutzuheißen. Man war eben soweit ge¬
kommen, im Prinzip zuzugeben, daß eine Mehrheit für die Zukunft das Recht
haben müsse, einer Debatte rasch ein Ende zu machen, und daß die Per¬
sönlichkeit, welcher bei dieser neuen Einrichtung die Initiative zu übertragen
wäre, der Sprecher sein sollte, als ein Antrag auf Vertagung wegen dringen¬
derer Fragen die weitere Erörterung der Angelegenheit unterbrach. Jetzt,
nach Verlauf der Ferien, muß dieselbe zur Entscheidung kommen. Der Satz, an
dessen Annahme oder Verwerfung es sich in erster Reihe handelt, lautet wie folgt:

„Wenn es dem Herrn Sprecher oder dem Vorsitzenden eines Ausschusses
des ganzen Hauses während irgend einer Debatte scheinen sollte, daß es sichtlich
der Wunsch des Hauses oder des Ausschusses sei, daß die Fragestellung jetzt
erfolge (zur Abstimmung verschritten werde), so soll er das Haus oder den Aus¬
schuß davou unterrichte-?, und wenn ein Antrag erfolgt, daß die Frage jetzt ge¬
stellt werde, so soll der Herr Sprecher oder der Vorsitzende diese Frage sofort
stellen, und wenn das bejahend entschieden wird, so soll die Frage, über welche
diskutirt wird, sofort zur Abstimmung gebracht werden, jedoch mit der Be¬
schränkung, daß die Frage nicht bejahend entschieden sein soll, wenn über sie
abgestimmt worden ist, falls es sich nicht ergiebt, daß sie von mehr als zwei¬
hundert Mitgliedern unterstützt, oder falls es sich nicht herausstellt, daß sie von
weniger als vierzig Mitgliedern verneint und von mehr als hundert Mitgliedern
bejaht worden ist."

Dieser auch im Original sehr unbeholfen ausgedrückte Antrag ist zunächst
uicht recht klar und verständlich. Er soll wahrscheinlich besagen: Der Schluß


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[0264] seine Gründe an, die dann in das Protokollbuch des Hanfes eingetragen werden. Nach dem Gesagten kannte die Geschäftsordnung des englischen Abgeord¬ netenhauses den auf dem Kontinent üblichen Debattenschluß nicht. Mit andern Worten: die Mehrheit war uicht befugt, die Minderheit zum Schweigen zu verur¬ teilen. Dies führte wiederholt zu großen Mißständen, und im letzten Jahre erlitt die englische Gesetzgebung infolge der absoluten Redefreiheit der Parteien die ärgste und gröbste Hemmung und Verschleppung, indem die irischen Mit¬ glieder des Unterhauses die Fragestellung und Abstimmung über die gegen die Absichten ihrer Partei gerichteten Gesetzentwürfe der Negierung mit allen denk¬ baren Mitteln nud vor allem dnrch einen unaufhörlichen Strom von Reden, An¬ trägen und Unteranträgen zu verzögern und womöglich zu vereiteln suchten. Dagegen mußte ein Schutzmittel gesucht werden und Gladstone fand es in der o1olur<z, dem Debntteuschluß nach dem Willen der einfachen Mehrheit des Hanfes der Gemeinem Diefer Gedanke hatte indeß seiue Gefahren, und dieselben wurden vom Hause uicht verkannt. Eine große Anzahl von Ver- besserungsauträgeu wurde angekündigt und eingebracht, und die Mehrheit der Versammlung war nicht geneigt, die „vom Ausland importirte Kncbelbill," das „Maulkorbgesetz" unverändert gutzuheißen. Man war eben soweit ge¬ kommen, im Prinzip zuzugeben, daß eine Mehrheit für die Zukunft das Recht haben müsse, einer Debatte rasch ein Ende zu machen, und daß die Per¬ sönlichkeit, welcher bei dieser neuen Einrichtung die Initiative zu übertragen wäre, der Sprecher sein sollte, als ein Antrag auf Vertagung wegen dringen¬ derer Fragen die weitere Erörterung der Angelegenheit unterbrach. Jetzt, nach Verlauf der Ferien, muß dieselbe zur Entscheidung kommen. Der Satz, an dessen Annahme oder Verwerfung es sich in erster Reihe handelt, lautet wie folgt: „Wenn es dem Herrn Sprecher oder dem Vorsitzenden eines Ausschusses des ganzen Hauses während irgend einer Debatte scheinen sollte, daß es sichtlich der Wunsch des Hauses oder des Ausschusses sei, daß die Fragestellung jetzt erfolge (zur Abstimmung verschritten werde), so soll er das Haus oder den Aus¬ schuß davou unterrichte-?, und wenn ein Antrag erfolgt, daß die Frage jetzt ge¬ stellt werde, so soll der Herr Sprecher oder der Vorsitzende diese Frage sofort stellen, und wenn das bejahend entschieden wird, so soll die Frage, über welche diskutirt wird, sofort zur Abstimmung gebracht werden, jedoch mit der Be¬ schränkung, daß die Frage nicht bejahend entschieden sein soll, wenn über sie abgestimmt worden ist, falls es sich nicht ergiebt, daß sie von mehr als zwei¬ hundert Mitgliedern unterstützt, oder falls es sich nicht herausstellt, daß sie von weniger als vierzig Mitgliedern verneint und von mehr als hundert Mitgliedern bejaht worden ist." Dieser auch im Original sehr unbeholfen ausgedrückte Antrag ist zunächst uicht recht klar und verständlich. Er soll wahrscheinlich besagen: Der Schluß

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 41, 1882, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341835_359176/264>, abgerufen am 28.09.2024.