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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal.

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Zur Charakteristik des Manchesterthums.

hören und selbst Verschwender durch Vormundschaften, er verbietet das sogenannte
Trucksystem, bei dem Fabrikanten ihre Arbeiter zu deren Nachtheil in Waaren
bezahlen, er regelt die Beschäftigung der Frauen und Kinder in industriellen
Etablissements, er überwacht die Pfcmdlciher und Rückkaufshändler und bestraft
den Wucher, er verwehrt den Verkauf gefälschter und ungesunder Nahrungsmittel.
Wenn jemand eine Schuldverschreibung ausstellt, in welcher er sich anheischig
macht, für den Fall, daß das Geld nicht an einem bestimmten Tage zurückge¬
geben werde, eine Conventionalstrafe zu zahlen, so erlaubt das Gesetz in den
meisten Staaten nicht, daß diese eingetrieben wird. Das alte gemeine Recht
gestattete dies, aber die Erfahrung zeigte, daß die Angehörigen des Staates
selbst gegen die Folgen ihrer eignen Unklugheit geschützt werden müßten, und daß
die Gerechtigkeitspflege nicht zum Werkzeuge der Unterdrückung gemacht werden
dürfe. Gesetzt, es verpflichtet sich jemand zur Zahlung einer großen Summe,
sagen wir, zur Zahlung von hundert oder tausend Mark, falls er die Statuten
einer Gesellschaft verletze. Eine dieser Regeln verlangt vielleicht Entrichtung
einer Mark monatlich zu einem bestimmten Zwecke, eine andre Aufhängung seines
Hutes oder Ueberrocks an einem bestimmten Pflöcke im Clublocale. Er hat die
Regel vergessen oder absichtlich unbeachtet gelassen. Muß er die unVerhältniß-
mäßig große Summe zahlen? Das Gesetz verneint es; denn es ist eine Un-
billigkeit, und er hat sich unverständig verpflichtet. Ein andrer Fall: Jemand
hat in seiner Noth etwas von seinem Besitz verpfändet und dabei eingewilligt,
wenn er das Darlehen nicht an einem gewissen Tage zurückzahle, solle er der
Freiheit verlustig gehen, das Pfandstück wieder einzulösen. Das englische Gesetz
erkennt diesen Vertrag nicht an, und der Betreffende behält das Recht der Ein¬
lösung trotz desselben. Es betrachtet eine Verpflichtung als nicht vorhanden,
welche der Verpflichtete aus Noth, Unerfahrenheit oder Unüberlegtheit einge¬
gangen ist. Ein thörichter junger Mann, der Anwartschaft auf ein Erbe von
tausend Pfund Sterling hatte, verkaufte sein Recht für fünfhundert Pfund. Als
man dem Lord Hardwicke vorstellte, daß solche Thorheiten sich nicht verhindern
ließen, erwiederte der berühmte Richter: Dst aliauicl xroäirs tsirns. Um giltig
zu sein, müssen wichtigere Verträge schriftlich abgeschlossen sein. In vielen Fällen
muß ein Notar sie beglaubigen. Um gegen Irrthum oder Betrug zu schützen,
schreibt das Gesetz die Form vor, in welcher Testamente abzufassen und auszu¬
führen sind. Ein Käufer von Gold- und Silberwciarcn kann nicht immer wissen,
ob diese Waaren wirklich von Gold oder Silber sind, oder wie viel daran von
diesen Edelmetallen ist und wieviel Kupfer oder Zinn; er ist daher in Gefahr,
betrogen zu werden, oder vielmehr, er würde in solcher Gefahr sein, wenn das
Gesetz nicht einschritte und verlangte, daß die Waare das Probezeichen eines
öffentlichen Beamten trage. Ein Advocat schickt feinem Clienten die Rechnung
sür einen Proceß. Der Client kann nicht sagen, ob sie zu hoch ist oder der
Leistung entspricht. Das Gesetz sorgt, nachdem sich gezeigt, daß Concurrenz


Grenzboten 111. 1381. 51
Zur Charakteristik des Manchesterthums.

hören und selbst Verschwender durch Vormundschaften, er verbietet das sogenannte
Trucksystem, bei dem Fabrikanten ihre Arbeiter zu deren Nachtheil in Waaren
bezahlen, er regelt die Beschäftigung der Frauen und Kinder in industriellen
Etablissements, er überwacht die Pfcmdlciher und Rückkaufshändler und bestraft
den Wucher, er verwehrt den Verkauf gefälschter und ungesunder Nahrungsmittel.
Wenn jemand eine Schuldverschreibung ausstellt, in welcher er sich anheischig
macht, für den Fall, daß das Geld nicht an einem bestimmten Tage zurückge¬
geben werde, eine Conventionalstrafe zu zahlen, so erlaubt das Gesetz in den
meisten Staaten nicht, daß diese eingetrieben wird. Das alte gemeine Recht
gestattete dies, aber die Erfahrung zeigte, daß die Angehörigen des Staates
selbst gegen die Folgen ihrer eignen Unklugheit geschützt werden müßten, und daß
die Gerechtigkeitspflege nicht zum Werkzeuge der Unterdrückung gemacht werden
dürfe. Gesetzt, es verpflichtet sich jemand zur Zahlung einer großen Summe,
sagen wir, zur Zahlung von hundert oder tausend Mark, falls er die Statuten
einer Gesellschaft verletze. Eine dieser Regeln verlangt vielleicht Entrichtung
einer Mark monatlich zu einem bestimmten Zwecke, eine andre Aufhängung seines
Hutes oder Ueberrocks an einem bestimmten Pflöcke im Clublocale. Er hat die
Regel vergessen oder absichtlich unbeachtet gelassen. Muß er die unVerhältniß-
mäßig große Summe zahlen? Das Gesetz verneint es; denn es ist eine Un-
billigkeit, und er hat sich unverständig verpflichtet. Ein andrer Fall: Jemand
hat in seiner Noth etwas von seinem Besitz verpfändet und dabei eingewilligt,
wenn er das Darlehen nicht an einem gewissen Tage zurückzahle, solle er der
Freiheit verlustig gehen, das Pfandstück wieder einzulösen. Das englische Gesetz
erkennt diesen Vertrag nicht an, und der Betreffende behält das Recht der Ein¬
lösung trotz desselben. Es betrachtet eine Verpflichtung als nicht vorhanden,
welche der Verpflichtete aus Noth, Unerfahrenheit oder Unüberlegtheit einge¬
gangen ist. Ein thörichter junger Mann, der Anwartschaft auf ein Erbe von
tausend Pfund Sterling hatte, verkaufte sein Recht für fünfhundert Pfund. Als
man dem Lord Hardwicke vorstellte, daß solche Thorheiten sich nicht verhindern
ließen, erwiederte der berühmte Richter: Dst aliauicl xroäirs tsirns. Um giltig
zu sein, müssen wichtigere Verträge schriftlich abgeschlossen sein. In vielen Fällen
muß ein Notar sie beglaubigen. Um gegen Irrthum oder Betrug zu schützen,
schreibt das Gesetz die Form vor, in welcher Testamente abzufassen und auszu¬
führen sind. Ein Käufer von Gold- und Silberwciarcn kann nicht immer wissen,
ob diese Waaren wirklich von Gold oder Silber sind, oder wie viel daran von
diesen Edelmetallen ist und wieviel Kupfer oder Zinn; er ist daher in Gefahr,
betrogen zu werden, oder vielmehr, er würde in solcher Gefahr sein, wenn das
Gesetz nicht einschritte und verlangte, daß die Waare das Probezeichen eines
öffentlichen Beamten trage. Ein Advocat schickt feinem Clienten die Rechnung
sür einen Proceß. Der Client kann nicht sagen, ob sie zu hoch ist oder der
Leistung entspricht. Das Gesetz sorgt, nachdem sich gezeigt, daß Concurrenz


Grenzboten 111. 1381. 51
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[0409] Zur Charakteristik des Manchesterthums. hören und selbst Verschwender durch Vormundschaften, er verbietet das sogenannte Trucksystem, bei dem Fabrikanten ihre Arbeiter zu deren Nachtheil in Waaren bezahlen, er regelt die Beschäftigung der Frauen und Kinder in industriellen Etablissements, er überwacht die Pfcmdlciher und Rückkaufshändler und bestraft den Wucher, er verwehrt den Verkauf gefälschter und ungesunder Nahrungsmittel. Wenn jemand eine Schuldverschreibung ausstellt, in welcher er sich anheischig macht, für den Fall, daß das Geld nicht an einem bestimmten Tage zurückge¬ geben werde, eine Conventionalstrafe zu zahlen, so erlaubt das Gesetz in den meisten Staaten nicht, daß diese eingetrieben wird. Das alte gemeine Recht gestattete dies, aber die Erfahrung zeigte, daß die Angehörigen des Staates selbst gegen die Folgen ihrer eignen Unklugheit geschützt werden müßten, und daß die Gerechtigkeitspflege nicht zum Werkzeuge der Unterdrückung gemacht werden dürfe. Gesetzt, es verpflichtet sich jemand zur Zahlung einer großen Summe, sagen wir, zur Zahlung von hundert oder tausend Mark, falls er die Statuten einer Gesellschaft verletze. Eine dieser Regeln verlangt vielleicht Entrichtung einer Mark monatlich zu einem bestimmten Zwecke, eine andre Aufhängung seines Hutes oder Ueberrocks an einem bestimmten Pflöcke im Clublocale. Er hat die Regel vergessen oder absichtlich unbeachtet gelassen. Muß er die unVerhältniß- mäßig große Summe zahlen? Das Gesetz verneint es; denn es ist eine Un- billigkeit, und er hat sich unverständig verpflichtet. Ein andrer Fall: Jemand hat in seiner Noth etwas von seinem Besitz verpfändet und dabei eingewilligt, wenn er das Darlehen nicht an einem gewissen Tage zurückzahle, solle er der Freiheit verlustig gehen, das Pfandstück wieder einzulösen. Das englische Gesetz erkennt diesen Vertrag nicht an, und der Betreffende behält das Recht der Ein¬ lösung trotz desselben. Es betrachtet eine Verpflichtung als nicht vorhanden, welche der Verpflichtete aus Noth, Unerfahrenheit oder Unüberlegtheit einge¬ gangen ist. Ein thörichter junger Mann, der Anwartschaft auf ein Erbe von tausend Pfund Sterling hatte, verkaufte sein Recht für fünfhundert Pfund. Als man dem Lord Hardwicke vorstellte, daß solche Thorheiten sich nicht verhindern ließen, erwiederte der berühmte Richter: Dst aliauicl xroäirs tsirns. Um giltig zu sein, müssen wichtigere Verträge schriftlich abgeschlossen sein. In vielen Fällen muß ein Notar sie beglaubigen. Um gegen Irrthum oder Betrug zu schützen, schreibt das Gesetz die Form vor, in welcher Testamente abzufassen und auszu¬ führen sind. Ein Käufer von Gold- und Silberwciarcn kann nicht immer wissen, ob diese Waaren wirklich von Gold oder Silber sind, oder wie viel daran von diesen Edelmetallen ist und wieviel Kupfer oder Zinn; er ist daher in Gefahr, betrogen zu werden, oder vielmehr, er würde in solcher Gefahr sein, wenn das Gesetz nicht einschritte und verlangte, daß die Waare das Probezeichen eines öffentlichen Beamten trage. Ein Advocat schickt feinem Clienten die Rechnung sür einen Proceß. Der Client kann nicht sagen, ob sie zu hoch ist oder der Leistung entspricht. Das Gesetz sorgt, nachdem sich gezeigt, daß Concurrenz Grenzboten 111. 1381. 51

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157968/409>, abgerufen am 01.09.2024.