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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal.

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Hannovers Lndo lind l?err Mcding.

und verletzendsten sein, vorzutragen, und er ertheilte dann wiederum seine Be¬
fehle zur Behandlung derselben. . . . Der König, welcher vollkommen erkannte,
daß die Regicrungspresse nur dann Nutzen stiften könne, wenn ihr Leiter voll¬
ständig in alle Fragen über die inneren Gedanken und Absichten der Regierung
eingeweiht sei, befahl denn auch sehr häufig meine Gegenwart bei Conferenzen
mit den einzelnen Ministern und bei Cvnseilsitzungen, und auch dieß erregte
wohl häufig Mißfallen, zumal da auch namentlich die Oppvsitionspresse stets
geneigt war, irgend einem geheimen Einflüsse das Ausbleiben der von ihr er¬
warteten liberalen Maßregeln zuzuschreiben."

In der zweiten Abtheilung des Buches sehen wir diese" Einfluß fortdauern.
S. 27 schlägt Meding den Privatdocenten Dr. Maxen zum Staatsrechtslehrer
des Kronprinzen vor, und derselbe wird vom Könige gewühlt. S. 85 befür¬
wortet er beim Könige, daß derselbe sich mit dem Kurfürsten von Hessen und
dem Großherzoge von Oldenburg in Verbindung setze und mit beiden gemein¬
schaftlich einen Neutralitätsvertrag mit Preußen abschließe, und der König billigt
den Gedanken. S. 185 nimmt er nach der Schlacht bei Langensalza sogar an
einem Kriegsrath theil, dem der König präsidire, und darf sich in die Discussion
mischen. Weiterhin ertheilt er dem Könige den Rath, sich mit der Demokratie
zur Vertheidigung seines Rechtes zu verbinden und auf diese Weise Preußen
ferner zu bekämpfe", und der König billigt den Plan S. 312. Mit einem
Worte: Meding war während des Bestandes des Königreichs Hannover und
noch in dem ersten Jahre nach dessen Beseitigung der einflußreichste Rathgeber
des Königs, er richtete seine Rathschläge immer so ein, daß sie die eignen Nei¬
gungen, Anschauungen und Tendenzen Georgs wiederspiegelte", er arbeitete in¬
folge dessen i" jeder Hinsicht gegen das Interesse Preußens, und selbst wenn er
vor Ausbruch des Krieges, wie er behauptet, eine Annäherung des hnnnvverschen
Königshauses an das preußische, eine Verbindung des Prinzen Albrecht mit
einer der welfischen Prinzessinnen empfahl und für Neutralität während des
Kampfes stimmte, so hatte er dabei lediglich Hannovers Vortheil im Auge.

Nach der Einverleibung Hannovers in die preußische Monarchie aber be¬
rieth Meding den König nach Ansichten von der Lage der Dinge, die er im
zweiten Bande S. 298 ff. auseinandersetzt. Es heißt da u. n.: "Die Stellung,
welche der. König einnahm, und welche wir "n" mit ihm zu theilen hatten, war
eine vom streng juristischen Standpunkte unanfechtbare. Es war ihm als einem
von ganz Europa anerkannten Souverän der Krieg erklärt; nach dem Ausgange
desselben war von dem Sieger kraft des ErvbernngSrechts das Königreich Han¬
nover in Besitz genommen, mit dem König aber war ein Frieden nicht geschlossen,
und er hatte daher das persönliche Recht, den Kriegszustand fortzusetzen und
mit den ihm übrig bleibenden Mitteln für das von ihm nicht aufgegebene Recht
zu kämpfen. . . . Eine absolute Unmöglichkeit, das von dem Könige vorgesteckte
Ziel der Wiederherstellung seiner Rechte und der Wiederherstellung seines Thrones


Hannovers Lndo lind l?err Mcding.

und verletzendsten sein, vorzutragen, und er ertheilte dann wiederum seine Be¬
fehle zur Behandlung derselben. . . . Der König, welcher vollkommen erkannte,
daß die Regicrungspresse nur dann Nutzen stiften könne, wenn ihr Leiter voll¬
ständig in alle Fragen über die inneren Gedanken und Absichten der Regierung
eingeweiht sei, befahl denn auch sehr häufig meine Gegenwart bei Conferenzen
mit den einzelnen Ministern und bei Cvnseilsitzungen, und auch dieß erregte
wohl häufig Mißfallen, zumal da auch namentlich die Oppvsitionspresse stets
geneigt war, irgend einem geheimen Einflüsse das Ausbleiben der von ihr er¬
warteten liberalen Maßregeln zuzuschreiben."

In der zweiten Abtheilung des Buches sehen wir diese» Einfluß fortdauern.
S. 27 schlägt Meding den Privatdocenten Dr. Maxen zum Staatsrechtslehrer
des Kronprinzen vor, und derselbe wird vom Könige gewühlt. S. 85 befür¬
wortet er beim Könige, daß derselbe sich mit dem Kurfürsten von Hessen und
dem Großherzoge von Oldenburg in Verbindung setze und mit beiden gemein¬
schaftlich einen Neutralitätsvertrag mit Preußen abschließe, und der König billigt
den Gedanken. S. 185 nimmt er nach der Schlacht bei Langensalza sogar an
einem Kriegsrath theil, dem der König präsidire, und darf sich in die Discussion
mischen. Weiterhin ertheilt er dem Könige den Rath, sich mit der Demokratie
zur Vertheidigung seines Rechtes zu verbinden und auf diese Weise Preußen
ferner zu bekämpfe», und der König billigt den Plan S. 312. Mit einem
Worte: Meding war während des Bestandes des Königreichs Hannover und
noch in dem ersten Jahre nach dessen Beseitigung der einflußreichste Rathgeber
des Königs, er richtete seine Rathschläge immer so ein, daß sie die eignen Nei¬
gungen, Anschauungen und Tendenzen Georgs wiederspiegelte», er arbeitete in¬
folge dessen i» jeder Hinsicht gegen das Interesse Preußens, und selbst wenn er
vor Ausbruch des Krieges, wie er behauptet, eine Annäherung des hnnnvverschen
Königshauses an das preußische, eine Verbindung des Prinzen Albrecht mit
einer der welfischen Prinzessinnen empfahl und für Neutralität während des
Kampfes stimmte, so hatte er dabei lediglich Hannovers Vortheil im Auge.

Nach der Einverleibung Hannovers in die preußische Monarchie aber be¬
rieth Meding den König nach Ansichten von der Lage der Dinge, die er im
zweiten Bande S. 298 ff. auseinandersetzt. Es heißt da u. n.: „Die Stellung,
welche der. König einnahm, und welche wir »n» mit ihm zu theilen hatten, war
eine vom streng juristischen Standpunkte unanfechtbare. Es war ihm als einem
von ganz Europa anerkannten Souverän der Krieg erklärt; nach dem Ausgange
desselben war von dem Sieger kraft des ErvbernngSrechts das Königreich Han¬
nover in Besitz genommen, mit dem König aber war ein Frieden nicht geschlossen,
und er hatte daher das persönliche Recht, den Kriegszustand fortzusetzen und
mit den ihm übrig bleibenden Mitteln für das von ihm nicht aufgegebene Recht
zu kämpfen. . . . Eine absolute Unmöglichkeit, das von dem Könige vorgesteckte
Ziel der Wiederherstellung seiner Rechte und der Wiederherstellung seines Thrones


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[0195] Hannovers Lndo lind l?err Mcding. und verletzendsten sein, vorzutragen, und er ertheilte dann wiederum seine Be¬ fehle zur Behandlung derselben. . . . Der König, welcher vollkommen erkannte, daß die Regicrungspresse nur dann Nutzen stiften könne, wenn ihr Leiter voll¬ ständig in alle Fragen über die inneren Gedanken und Absichten der Regierung eingeweiht sei, befahl denn auch sehr häufig meine Gegenwart bei Conferenzen mit den einzelnen Ministern und bei Cvnseilsitzungen, und auch dieß erregte wohl häufig Mißfallen, zumal da auch namentlich die Oppvsitionspresse stets geneigt war, irgend einem geheimen Einflüsse das Ausbleiben der von ihr er¬ warteten liberalen Maßregeln zuzuschreiben." In der zweiten Abtheilung des Buches sehen wir diese» Einfluß fortdauern. S. 27 schlägt Meding den Privatdocenten Dr. Maxen zum Staatsrechtslehrer des Kronprinzen vor, und derselbe wird vom Könige gewühlt. S. 85 befür¬ wortet er beim Könige, daß derselbe sich mit dem Kurfürsten von Hessen und dem Großherzoge von Oldenburg in Verbindung setze und mit beiden gemein¬ schaftlich einen Neutralitätsvertrag mit Preußen abschließe, und der König billigt den Gedanken. S. 185 nimmt er nach der Schlacht bei Langensalza sogar an einem Kriegsrath theil, dem der König präsidire, und darf sich in die Discussion mischen. Weiterhin ertheilt er dem Könige den Rath, sich mit der Demokratie zur Vertheidigung seines Rechtes zu verbinden und auf diese Weise Preußen ferner zu bekämpfe», und der König billigt den Plan S. 312. Mit einem Worte: Meding war während des Bestandes des Königreichs Hannover und noch in dem ersten Jahre nach dessen Beseitigung der einflußreichste Rathgeber des Königs, er richtete seine Rathschläge immer so ein, daß sie die eignen Nei¬ gungen, Anschauungen und Tendenzen Georgs wiederspiegelte», er arbeitete in¬ folge dessen i» jeder Hinsicht gegen das Interesse Preußens, und selbst wenn er vor Ausbruch des Krieges, wie er behauptet, eine Annäherung des hnnnvverschen Königshauses an das preußische, eine Verbindung des Prinzen Albrecht mit einer der welfischen Prinzessinnen empfahl und für Neutralität während des Kampfes stimmte, so hatte er dabei lediglich Hannovers Vortheil im Auge. Nach der Einverleibung Hannovers in die preußische Monarchie aber be¬ rieth Meding den König nach Ansichten von der Lage der Dinge, die er im zweiten Bande S. 298 ff. auseinandersetzt. Es heißt da u. n.: „Die Stellung, welche der. König einnahm, und welche wir »n» mit ihm zu theilen hatten, war eine vom streng juristischen Standpunkte unanfechtbare. Es war ihm als einem von ganz Europa anerkannten Souverän der Krieg erklärt; nach dem Ausgange desselben war von dem Sieger kraft des ErvbernngSrechts das Königreich Han¬ nover in Besitz genommen, mit dem König aber war ein Frieden nicht geschlossen, und er hatte daher das persönliche Recht, den Kriegszustand fortzusetzen und mit den ihm übrig bleibenden Mitteln für das von ihm nicht aufgegebene Recht zu kämpfen. . . . Eine absolute Unmöglichkeit, das von dem Könige vorgesteckte Ziel der Wiederherstellung seiner Rechte und der Wiederherstellung seines Thrones

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157968/195>, abgerufen am 01.09.2024.